Sehr geehrte Damen und Herren des Hessischen Landeskriminalamtes,
ich bin Soziologe und unterstütze als Heilpraktiker für Psychotherapie ehrenamtlich Psychiatriegeschädigte. Im letzten Jahr wurden mir von mehreren Whistleblower-Quellen Dokumente und Berichte über die forensische Psychiatrie in Haina zugespielt, die von der Vitos gGmbH betrieben wird. Diese Dokumente belegen aus meiner Sicht organisierte Wirtschaftskriminalität in diesem Konzern, daher schreibe ich diese Anzeige.
Es geht konkret darum, dass in der Vitos Haina die Arbeitskraft von Inhaftierten für internationale Konzerne in der sogenannten Arbeitstherapie ausgenutzt wird, die Inhaftierten erhalten jedoch, weil diese Zwangsarbeit als „Ergotherapie“ getarnt wird, lediglich eine Arbeitsbelohnung von rund 30 Cent die Stunde.
Zur Klärung dieser Angelegenheit hatte ich eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht (ANLAGE 1), die von der Landtagsabgeordneten Christiane Böhm betreut wurde. Das Spannende ist: Laut Antwort des Hessischen Ministeriums für Soziales und Kultur (ANLAGE 2a, 2b, 2c) gibt es gar keine Zwangsarbeit in dieser hessischen "Klinik", sondern lediglich Ergotherapie. Die Antwort ist eindeutig: "Sofern in der Ergotherapie überhaupt externe Aufträge erfüllt werden, handelt es ganz überwiegend um private Aufträge (z.B. Aufbereitung von Sitzmöbeln), im geringeren Maße um Aufträge kleiner Unternehmen, die lokal ansässig sind. Größere Konzerne oder Unternehmen befinden sich nicht darunter."
Dies ist leider faktisch falsch. Wie mir mehrere Whistleblowerquellen unabhängig bestätigen konnten, gibt es in Haina zwei Stationen (IF.1 und IF.2), in denen industriell gefertigt wird, daher kommt auch der Stationsname als Abkürzung für "Industrielle Fertigung".
Dass es diese industrielle Fertigung gibt, wird auch in der kleinen Anfrage vom 9.1.2017 (ANLAGE 3: Drucksache 19/4365) bestätigt. Der Minister für Soziales und Integration schreibt dort:
„Im Rahmen der Ergotherapie werden "Berufliche Qualifizierungsmodule" vorgehalten:
· Lagerlogistik/Güterbewegung (Bereich Industrielle Fertigungen),
· Gabelstaplerfahrer (Bereich Industrielle Fertigungen)“
Ebenso berichtet auch Dennis Stephan über diese Zwangsarbeit in einem Interview vom 27.1.2014 (ANLAGE 4).
Die Unternehmen, die dort produzieren lassen, sind laut Auskunft der Whistleblower hauptsächlich
· Stanley Engineered Fastening bzw. Tucker,
· Osborn und
· Hettich.
Diese Unternehmen sind keine kleinen Player, sondern weltweit tätige Zulieferer für größere Unternehmen wie Bosch, Mercedes, VW, Black & Decker und Ikea. Dies lässt sich u.a. auf der Homepage von Osborn nachlesen: „Als globaler Marktführer im Bereich der mechanischen Oberflächenbearbeitung und Oberflächenfinish halten wir mehr Patente zu Produkten und Prozessen als alle anderen Unternehmen unserer Branche zusammen. […] Unsere mehr als 10.000 Standardprodukte sind in mehr als 120 Ländern erhältlich, und wir leisten Kundendienst vor Ort, weltweit.“
Gewinne aus diesen Arbeiten werden im hessischen Landeshaushalt nicht aufgeführt (ANLAGE 5: Landeshaushalt Hessen, Maßregelvollzug), wohin sie fließen, wissen vermutlich nur einige wenige Mitarbeiter dieser sogenannten "Klinik“. Die Arbeitsbedingungen in diesen Stationen sind laut Auskunft der Inhaftierten gesundheitsgefährdend, einer meiner Whistleblower hat beispielsweise beobachtet, dass auch HIV-infizierte Inhaftierte mit offenen Wunden an der Produktion von Bürsten arbeiteten.
Weiterhin berichten auch Angehörige von Inhaftierten davon, dass die Arbeitskraft von Inhaftierten auch für privatwirtschaftliche Zwecke von Mitarbeitern missbraucht wird, u.a. werden zum Beispiel alte Motorräder auseinandergenommen, sodass ein Mitarbeiter die Ersatzteile anschließend verkaufen kann, und es wird auch für ein regionales Küchenunternehmen produziert.
Da selbst den Politiker*innen im hessischen Landtag diese Informationen vorenthalten werden, ist organisierte Kriminalität zu Lasten der Inhaftierten und der Steuerzahler in diesem Fall vermutlich der passende Begriff.
Strafrechtlich relevant sind aus meiner Sicht mehrere Punkte:
a) Verdacht auf Unterschlagung von Gewinnen aus der sogenannten Arbeitstherapie
b) Wissentliches Belügen von Landtagsabgeordneten
c) Wettbewerbsverzerrung, da es meines Wissens keine Ausschreibungen über die illegalen Tätigkeiten in der Arbeitstherapie gibt
d) „Ergotherapie“ ist ein geschützter Begriff, und da die de facto Zwangsarbeit in Haina nichts mit Ergotherapie zu tun hat, auch wenn sie so genannt wird, vermute ich, dass die wenigsten Mitarbeiter auf dieser Station eine Ausbildung zum Ergotherapeuten haben. Mit dieser Einschätzung kann ich mich jedoch auch irren. Ob hier der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt ist, kann ich leider nicht beurteilen.
e) Die Zwangsarbeit wird den Inhaftierten gegenüber mit einem angeblichen „Haftkostenbeitrag“ gerechtfertigt. Abrechnungen über diesen Haftkostenbeitrag hat jedoch keine meiner Whistleblowerquellen gesehen. Auch im Hessischen Landeshaushalt sind solche Zuflüsse an den Haushalt nicht erkennbar.
f) Die Lockerungsstufen der Inhaftierten sind in Haina an die Teilnahme an der „Ergotherapie“ gekoppelt. Wer also Hoffnung auf Entlassung haben möchte, muss an der vermutlich illegalen industriellen Zwangsarbeit teilnehmen. Das psychologische Bewertungssystem, mit dem dieser Zwang gerechtfertigt wird, heißt HCR-20 V3 und ist nach meiner Einschätzung, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (ANLAGE 6: Petition Prognoseverfahren).
g) Die Vitos Haina gGmbH ist eine gemeinnützige GmbH. Es stellt sich die Frage, inwieweit industrielle Zwangsarbeit in diesem Umfang sich mit einer Gemeinnützigkeit noch vereinbaren lässt.
Nach meiner Einschätzung besteht in diesem Fall ein Recht auf effektive Strafverfolgung nach Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, da sich die Opfer der Zwangsarbeit in Haina in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden sowie Delikte von Amtsträgern in Betracht kommen (analog des Beschlusses des Bundesverfassungsberichtes vom 15. Januar 2020 2 BvR 1763/16). Die Straftaten sind weitreichend. Sollte sich herausstellen, dass mehrere Beteiligte Absprachen über ihre Handlungen und über die falsche Deklaration bzw. die Missachtung gesetzlicher Vorgaben getroffen haben oder Landtagsabgeordnete bewusst belogen wurden, kommen weitere Straftaten erheblicher Bedeutung hinzu. Eine Sicherung aller Behandlungsunterlagen zum Zwecke der Beweissicherung ist daher aus meiner Sicht notwendig.
Zusätzlich zur Anzeige füge ich noch eine Anzeige gegen die Vitos gGmbH von Jörg Bergstedt vom 9.4.2015 hinzu (ANLAGE 7). An den in der Anzeige vorgebrachten Straftatbeständen hat sich laut Auskunft meiner Quellen nichts geändert, trotz des Rechtes auf effektive Strafverfolgung wurde jedoch nicht effektiv ermittelt. Als Beleg für die Aktualität der Straftatbestände füge ich einen Beleg an.
Zitat aus der Strafanzeige von Jörg Bergstedt vom 9.4.2015:
„[Straftat]: Menschen mit Medikamenten zu „behandeln“, die für den Anwendungsfall gar nicht zugelassen sind: Das würde mindestens eine schwere Körperverletzung bedeuten. Ob es auch Off-Label-Medikamenten-
Zitat aus der Einladung zum Symposium Forensik am 28.2.2020 (ANLAGE 8):
„In der Folge kommen als kritisch zu bewertende Off-Label-Behandlungen sowie Polypharmazie mit einer Vielzahl unerwünschter Arzneimittelwirkungen und damit Compliance-Problemen zur Anwendung.“
Das ist ein medizinischer Euphemismus, der in einfachen Worten bedeutet: Wir führen Experimente am lebenden Menschen durch und wundern uns, dass das Betroffenen nicht gefällt.
Ich verzichte nicht auf eine Benachrichtigung über Fortgang und Ergebnis der Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen!
Dirk Schadt M.A.
Robert-Koch-Str. 3
38106 Braunschweig
E-Mail: schadtskiste@aol.com
Telefon: 0531 389 24 19
P.S.: Ich habe in meinem Leben bisher noch keine Anzeige erstellt, sollte ich diese Anzeige an die falsche Adresse geschickt haben, so bitte ich um freundliche Weiterleitung an die passende Ermittlungsbehörde.
