8
Jahre zum Unrecht in der Forensische Psychiatrie – Private Klinik -
Vitos
Auf
Grund einer Fehldiagnose gestellte vom Vitos Kliniken in Haina und Gießen Dr.
Schliphage-Milch, Dr Verena Bonet, Psychologe Mehles, Dr. Müller – Isberner,
Dr.Eusterschulte , Dr Redemann-Fibi zusammen mit Betreuer RA Peter Oberländer
Hanau Akademiestraße, falsche Anzeige vom Staatsanwältin Fleischer und
ungerechtes Urteil vom Richter Pfister wurde mein Sohn 8 Jahren in Forensik
untergebracht und so lange falsch behandelt, dass ein selbständige Leben in
Freiheit nicht mehr möglich ist. Er ist heute durch diese sogenannten Ärzte von
der Vitos-Klinik ein Pflegefall.
Wir
verlangen eine Strafe für Täter– wegen Freiheit Entziehung - wegen absichtliche
versuchten Mordes an Unschuldige Mensch! Falschbehandlungen, Falsche Diagnosen
schwere Körperverletzung.
Hier
weiteren Beweiße:
1.Antrag
der Psychiatrie bei Amtsgericht Hanau um 5 Jahre geschlossene Anstalt
2.
Antrag von Betreuer RA Oberländer für 5 Jahre geschlossene Anstalt
2
.Ungerechte Gerichtliche Entscheidung auf Grund vom falsche Diagnose „
Schizophrenie“ und Lügen von Seitens der Psychiater dass mein Sohn der
krankenschwester C.May die Haare abschneiden wollte und zwar während der
Fixierung. ( Beweise in früheren Schreiben an das Gericht und in meinem Blog
Psychiatrielager) )
Verstoß
von Richter gegen das Gesetz, denn keine Strafe ohne Beweiße, auf Zeugen wurde
vom Gericht und Betreuer verzichtet.
Richter
Pfister hat auf entlastende Zeugen verzichtet und ebenfalls der Betreuer RA
Oberländer.
Vertoß
von dem Richter gegen BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97; NStZ 1998,
405).
( In
Fällen, in denen ein Beschuldigter eine krankheitstypische und
krankheitsbedingte Anlasstat im Rahmen einer nach Betreuungsrecht angeordneten
zivilrechtlichen Unterbringung (§ 1906 BGB) begangen hat und Tatopfer ein
Angehöriger des Pflegepersonals ist, dem seine ihn und die Allgemeinheit
schützende Betreuung obliegt, bleibt in aller Regel für eine Unterbringung nach
§ 63 StGB kein Raum (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR
354/97; NStZ 1998, 405). 2.
3.
Schreiben der Mutter an die Staatsanwaltschaft Gießen Frau Fleischer,
4.
Antwort von Staatsanwältin Frau Fleischer an Wahlanwältin - es wurde
abgelehnt.
5.Schreiben
die Mutter an Richter Pfister ohne Antwort,
Bogna Sobierajska-Ruth
Langenselbold, 18.10.2006
Platanenstr 10a
63505 Langenselbold
tel. 06107-301595
tel. 06184647045
Mobil: 0049 01795442933
Landgericht Gießen
Vorsitzender Richter Herr Pfister
Ostanlage 15
35390 Gießen
Betr. Klaudiusz Palm geb. 01,04,1974
Akten Zeichen 402Js315-06
Sehr
geehrte Herr Richter Pfister,
Hier
mit möchte ich Sie bitten zu Überprüfen und Gerecht entscheiden:
- Ob gegen den § 115 Maßregelvollzugsrecht Verstoßen wurde, und ob nach Abs. 4 Verfassungsrecht Entlassung angeordnet werden sollte weil der Freiheitsentzug nicht rechtmäßig ist ,
2.
Ob die Unterbringung von meinem Sohn Klaudiusz Palm nach § 63 in
Frage kommt, Hier
ist noch klar zustellen ob kein Behandlungsfehler unter laufen ist,
nämlich eine Drogen Abhängigkeit durch Diazepam und ob
gegen §153 Maßregelvollzugsrecht ( Falsche uneidliche
Aussage)verstoßen wurde,
3.
Ob Gegen Abschnitt I Art2,Abs.1(Recht auf Leben)verstoßen wurde,
4.
Ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung von meinem Sohn
Klaudiusz Palm zur Bewährung auszusetzen ist,
5.
Ob gegen Art. 104,1 Maßregelvollzugsrecht (die Rechte bei
Freiheitsentzug) verstoßen wurde,
6.
Ob gegen §18
Maßregelvollzugsrecht
( Anspruch auf Gesundheitsfürsorge) und gegen Betreuungsrecht
verstoßen wurde,
7.
Ob gegen & 17 Maßregelvollzugsrecht ( Beschränkung der
Besuche) verstoßen wurde,
Gründe:
Ad
1. Laut Aussage von RA Herr Oberländer der vom Gericht als
Pflichtverteidigter für meinen Sohn Klaudiusz zugeordnet ist, war
er bei dem Anhörungsverfahrens für Klaudiusz nicht eingeladen das
ist somit ein Verstoß des rechtlichen Gehörs (erst 1 Stunde vor dem
Termin bekannt gegeben).
Wenn mein Sohn vom Gericht auf Grund des Gutachten von H.
Dr. med. F. Fischer Untergebracht wurde, so ist die Unterbringung auf
Falschaussage in dem Gutachten ( H.Palm wollte seine Mutter und seine
Oma überfahren und das er Nachbarn Angriff, ebenso hier Nachbarn
und Familie als Zeugen das dieses Aussage nicht stimmt:
Zeugen:
1. die Nachbarn. Peter und Rosel Hess Platanenstrasse 10, 63505
Langenselbold 2. Reiner Scheck, Klaudia
Scheck Platanenstrasse 10b 63505 Langenselbold
3. Oma Sabina
Sobierajska wonh. Zakopianska 80, Poznan, Polen
Bei der
Begründung – Beschwerde gegen Unterbringungsbefehl (Aktenzeichen
48706POO7/ in Sachen 5610Gs402Js315/06 hat Rechtsanwalt Herr
Oberländer nicht richtige Information über die Familien Auskünfte
an das Gericht weiter gegeben, und damit statt meinem Sohn zu Helfen
hat er Ihn als sehr gefährlichen Menschen dargestellt also Statt ihn
zu Verteidigen hat er ihn angeklagt.
Hier zur
Familien Auskunft: Richtigstellung.
Mein
Sohn hat nie mit Gegenständen Attacken auf Dritte verübt wie Herr
Oberländer das schreibt. Hier Zeugenaussage Krankenpfleger Friedel
Nietsche S 87,88 Gutachten „ Mit einem Gegenstand ist er noch nie
auf Personal losgegangen“ Er ist Linkshänder und wenn er jemanden
wirklich was Tun wollte dann würde er das mit der linken Hand
machen.
Weitere beweise für die Unschuld von meinem Sohn
Klaudiusz habe ich am 14.08.2006 geschickt.
Ad.2
Wie ich das Amtsgericht schon informiert habe, ist der wahre Grund,
für das Aggressive benehmen von Klaudiusz vor der Tat, die Droge -
nämlich Diazepam die Abhängig macht - um dann die Notwendigkeit
eines Entzuges von Diazepam zu machen, Die Ärzte von der Psychiatrie
Giessen haben Jahre lang Klaudiusz dieses Medikament über zwang
verabreicht. (Auch in der Forensischen Psychiatrie Haina über 3
Monate) und wussten das sich der Zustand von Klaudiusz ständig
verschlechtert trotzdem wird hier kein Behandlungsfehler zu geben und
vor dem Gericht vertuscht.
Im
Gutachten hat Frau Redemann Fibi, auf die frage von der
Staatanwaltschaft oder Gericht,
(
„
Im Gutachtenauftrag wurde ausdrücklich darum gebeten, die Medikation
des Beschuldigten während seines Aufenthaltes in der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie Gießen besonders zu berücksichtigen,
da die Mutter angegeben habe, erst durch die angeblich falsche
Medikation sei es zu dem Verhalten ihres Sohnes gekommen.“)
leider
auch nicht richtig beantwortet, weil sie viele wichtige Informationen
verschwiegen hat, oder sich überhaupt nicht geäußert hat und damit
eine Verletzung des §153 Maßregelvollzugsrecht (Falsche uneidliche
Aussage) aufgetreten ist, und das betrifft folgende Aussage:
- Aussage: über die Medikamente die wurden nicht in vollem umfang von Frau Redemann Fibi dargestellt. Im Gutachten steht das H.Palm am17.12.2005 hatte 20mg Haldol, 30 mg Diazepan, 2 Tabletten Akineton retard, 200 mg Truxal als Medikation erhalten. Und am 14,12,2005 hatte er 50 mg des neuroleptykum Risperdal consta erhalten.
Laut
meinen Unterlagen (Medikamenten Blätter der Psychiatrie Giessen
leider nicht vollständig) hat er seit
mindestens 13,12,2003
folgende Medikamente bekommen:
Risperdal
als Spritze alle 14 Tage 50 mg---Diazepam 2-3-5 (Morgens-Mittag und
Abends)ml Flüssig--Dipiperon 40-40-80 mg- Acineton 1 Tab Täglich
auch zu Hause ( Aufenthalt PK-Giessen vom 10,12,2003 bis
18,02,2004.Der nächste Aufenthalt vom 26,02,2005 bis 11,03,05
Tegretal saft 200-0-200- Lithium 2-0-1 musste Blut Untersuchung
gemacht werden ( Kontrolle Lithiumspiegel) Diazepam 3x10 mg –
Haldol 3x10 mg Täglich auch zu Hause.Der nächste Aufenthalt
16,03,2005 bis 18,04,2005 Lithium 295 mg 2-0-1—Akineton
ret.1-0-0—Diazepam 10-10-10—Haldol 10-10-10—Truxal
100-100-100—Tegretal 0-0-100 auch zu Hause.Letzte beiden Blätter
Nr 1 Haldol 5-5-10mg—Diazepam 10-10-10 mg—Truxal mg 50-50-100 mg
--Akineton 1-1-0 mg Lithium 1/2-0-1/2—Risperdal wieder am
30,11,2005 als Spritze.Nr.2 Tegretal 0-0-100-- Lithium 2-0-1—Akineton
1-0-0—Diazepam 10-10-10 mg—Haldol 10-10-10 mg Truxal 100-100-100
mg Risperdal als Spritze.
Hier
fehlen uns noch Unterlagen die Fr.Dr Redemann Fibbi bestimmt von PK
Giessen bekommen hat, warum
hat Fr. Dr. Redemann Fibi verschwiegen das hier auch Risperdal 50 Mg
14 Tägig als Depotspritze (Nicht nur einmal am 14,12, 2005) und
Lithium 885 mg Täglich gegeben wurde.
Laut
unseren Nachforschungen und Auskünfte bei
gleichzeitigem Konsum Diazepam mit anderen zentral wirksamen
Substanzen ZB. von Lithium, Risperdal, Tegretal, Haldol,Truksal ( die
Medikamente die Klaudiusz Jahre lang in der Psychiatrie Gießen
bekommen hat) besteht die Gefahr einer unkalkulierbaren Wirkung, die
bereits zu einigen Todesfällen geführt hat.
-
Warum hat Frau Redemann Fibi im Gutachten (s. 67) die Medikamente
genannt die Klaudiusz bekommen hat nur in den Wochen vor der Tat,
wenn man hier schon von mehren Jahren sprechen muss. Laut Auskünfte,
sollten
Benzodiazepine (Diazepam) nie über einen längeren Zeitraum
konsumiert werden, vom Arzt wird in der Regel für 8 bis max. 14 tage
verabreich.
-
Frau Redemann Fibi hat auch vergessen das Amtsgericht zu
informieren das mein Sohn während des Aufenthaltes in der
Psychiatrie Gießen ständig unter einer medikamentösen Vergiftung
stand was bestimmt aus den Ärztlichen Bescheinigungen vom PKH Gießen
hervor geht. Klaudiusz war ständig fixiert aber nicht aus dem Grund
das er aggressiv war sondern weil ihm die Spucke aus dem Mund
gelaufen ist, er konnte nicht selbständig laufen, und manchmal
hatte er erhöhte Temperatur, er hat undeutlich gesprochen , oder
konnte überhaupt nicht sprechen und war total Verwirrt und das
alles kam laut dem Pflegepersonal von dem PKH Gießen von einer
Medikamenten Überdosis.
- In den Ärztlichen unterlagen vom PKH mussten Informationen über, den Medikamenten spiegeln im Blut bei Klaudiusz, existieren. Zu diesen Untersuchungen sind die Ärzte verpflichtet in jedem Fall und bei Patienten mit Hirn Organischen Störungen besonders. Diese Informationen sind von Frau Redemann Fibi nicht an das Amtsgericht zur Kenntnis gegeben worden.
Für
den Zustand von Klaudiusz nach der großen Medikamenten Einnahme kann
ich als Zeugen nennen das Personal vom Pflegeheim Gettenbach wo mein
Sohn vorgestellt wurde während des letzten Aufenthaltes im PKH
Gießen, und wurde aus diesem Grund dort nicht Aufgenommen. Die
Pflegepersonal hat sich gewundert wie kann man einen Menschen so Voll
mit Medikamente Stopfen. Bei diesem Gespräch war auch der Pfleger
vom PKH Gießen Herr Nitsche dabei. Auch auf die Nachfrage müsste
das weitere Pflegepersonal vom PKH Gießen das bestätigen.
- Auch über Abhängigkeit und Entzugserscheinungen bei Abhängigkeit hat Frau Redeman Fibi die Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht informiert obwohl das sehr wichtig ist um die Tat gerecht zu beurteilen.
Hier
die Zustände die auftreten können bei Abhängigkeit oder Absetzen
durch Benzodiazepine (Diazepam) :
Körperliche Folgen:
Allgemeine schwäche. Leberschäden,
Gehirnschaden, Herzklopfen. Magen -und Muskelkrämpfe, Atemmuskulatur
hemmen (besteht Gefahr Atemstillstandes) Verfolgungswahn, Appetit
-und Gewichtsverlust
Zittern (besonders bei der
Nahrungs-Aufnahme oder wenn er schreiben wollte war das Zittern
besonders heftig).
starke Entzugssyndrome: Unruhe
Schlaflosigkeit (er ist nachts meistens rum gelaufen) Verwirrtheit,
Gedächtnisstörungen
Schwitzen, starke Erregung mit innerer
Unruhe, schwere Angst- und Spannungszustände. Suizidimpulse erhöhte
Angstbereitschaft mit Panikattacken, Paranoide,
Psychoseähnliche Zustände wie
Verfolgungswahn (er hat stimmen gehört)
ERHÖHTE REIZBARKEIT (besonders
wichtig)
Enthemmtes Verhalten
Blackouts- Vergessen vom Ereignissen
Endfremdungserlebnisse, Entzugsdelirium oder Entzugspsychose mit
Krampfanfällen
Psychische Folgen:
Apathie, Depressionen, Suizidgefahr,
Soziale Folgen:
Rückzug aus dem sozialen leben,
Interessenverlust, verstärke Zwischenmenschlichen Konflikte,
Beschaffungskriminalität,
Abhängigkeit:
Abhängigkeit auch bei einnahmen
geringe Dosis im Rahmen der therapeutischen Verordnung über längere
zeit und quälende Entzugssymptome bei Absetzversuchen.
All
diese Anzeichen hatte mein Sohn in den letzten Jahren - das haben
mein Mann und ich festgestellt und den Behandelten Psychologe Herr
Meles und Frau Redemann Fibi – informiert. Auch die oben genannten
Anzeichen hat Frau Redemann Fibi in ihrem Gutachten beschrieben, nur
lautet ihre Diagnose Klaudiusz leidet an einer Starken Demenz. Das
stimmt aber nur teilweise weil eine so starke Demenz wie jetzt, nach
der Behandlung von der Psychiatrie Gießen, hatte Klaudiusz noch nie,
auch nicht direkt nach dem Unfall gehabt ( Er hat nach dem Unfall
noch eine Aufnahme Prüfung geschafft zur Universität in Berlin
-1995 - über das habe ich Frau Redemann Fibi informiert und eine
Kopie von der Aufnahmebestätigung gegeben)
-
nun fragen wir jetzt:
ist Klaudiusz nicht aus der Schuld anderer in der Forenschichen
Psychiatrie, und sollte keiner von den Ärzten dafür Verantwortung
tragen?
-
Und musste: Klaudiusz in die Forenssichen –Psychiatrie auf
Entzug, und war Diazepam ein schädliches Medikament für Klaudiusz -
Fr
.Dr. Redemann Fibbi hat bis heute nicht beantwortet, sie meint sie
müsse auf diese Frage nicht weiter eingehen wie Sie ihrem letzten
Schreiben entnehmen können..
WICHTIG
HIER: AUCH VOR DEM ANGRIFF AUF DAS PFLEGE-PERSONAL HAT MEIN SOHN
AUßER DIAZEPAM NOCH ZUSETZLICH LITHIUM, RISPELDAL, TEGRETAL,
AKINETON, HALDOL, UND TRUKSAL GEKRIEGT UND DAS ALLES IN GROSSEN
MENGEN UND WENIGSTENS SEIT 2003.
- Auch wollte Frau Dr. Redemann Fibi, die Störungen von Klaudiusz
durch nicht richtige oder teilweise nicht richtige Medikamenten
einnahmen, auf mich schieben, obwohl Sie wissen müsste, das
Gangstörungen und überhaupt Muskel schwäche die oft auftretenden
Beschwerden bei der Diazepam einnahmen sind. ZB hat sie mir erzählt
ich bin schuld das Klaudiusz öfter (fast jede 5 Minuten) zu der
Toilette läuft, während meiner Besuche. Das macht Klaudiusz schon
so lange wie er Diazepam nimmt. Ich habe genug Zeugen das es in der
Vergangenheit auch sehr oft passiert ist egal wo wir waren im Auto
bei Freunden oder auch ohne mich wenn mein Mann mit Ihm unterwegs
war(zu Hause und in der Psychiatrie Gießen)
Für die
Schwierigkeiten die Klaudiusz beim laufen hat, war ich laut Frau
Redemann Fibi auch verantwortlich, weil er seine Gangstörung wohl
Aggraviere (Gutachten).
Zu den großen
Problemen die Klaudiusz beim laufen hat seit dem er Diazepan nimmt,
kann ich mehrere Polizisten aus Hanau als zeugen benennen weil oft
wurde mir geholfen Klaudiusz vom Spaziergang in der Stadt oder vom
Arzt Dr. Blaszczak in Hanau bis zum Auto zu bringen. Auch aus diesem
Grund hatte ich von der Polizei Hanau eine Spezielle Erlaubnis für
Behinderte Parkplätze. Auch im Beisein von Herrn Meles ist Klaudiusz
schon umgefallen und hat sich schwer verletzt.
Ad.3
Meinem Sohn wurden im PKH Gießen seit ein Paar Jahren die
schädlichen Medikamente verabreicht. In der Forensischen Psychiatrie
wurden diese Medikamente erst nach 3 Monaten abgesetzt (laut
Gutachten s.73 wurde am 20,03,2006 eine medikamentöse Umstellung
begonnen).
Von
den Benzodiazepine wurde Klaudiusz abhängig gemacht und, laut
Ärztlichen Behauptung, es in dem fall von Klaudiusz besser ist
Abhängig zu sein als Aggressiv(Brief von Frau Redemann Fibi vom
22,09,2006 ), obwohl die Abhängigkeit auch eine Krankheit ist die
sehr schwer behandelbar ist und sehr schlimme folgen hat, das sollte
bestimmten Ärzten bewusst sein. Man sollte hier klären ob eine
gewisse Absicht bestand meinen Sohn immer auf so einem hohen
Medikamenten stand zu halten.
Ad.4
Nach dem Absetzen von Diazepam seit dem 21,03,2006 ist Klaudiusz
ruhiger geworden, nach der Meinung meines Mannes ist er während den
Besuchen von ihm auch nicht aggressiv sondern man konnte den
Umständen entsprechend sich gut mit Klaudiusz unterhalten. Frau
Redemann Fibi schreibt auch seine Psychotisches Erleben ist in der
Hintergrund getreten außer seiner Überzeugung, sein leiblicher
Vater lebe noch. ( Schreiben von Frau Redemann Fibi vom 24,08,2006
).Auch hier hat mein Mann mit Klaudiusz gesprochen und mein Mann
glaubt das hier langsam ein Zugeständnis aufkommt.
Klaudiusz
ist nicht mehr Drogenabhängig und ich bin mir sicher dass er in der
Forensik auch nicht mehr aggressiv ist weil die Ärztliche Leitung,
auf meine Fragen auf den Körperlichen und Psychischen Zustand nichts
mitgeteilt hat.
Hier
wurde das Ziel erreicht und ein weiterer Aufenthalt in der
Forenschieschen Psychiatrie kann den Zustand meines Sohnes nur
verschlechtern und nicht verbessern.
Also
gibt es keinen weiteren Grund für den Aufenthalt in der Psychiatrie
nach § 63 und auch keinen nach § 64.
Ad.
5. Laut Art. 104 (1) Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch
noch körperlich misshandelt werden.
Hier
möchte ich das Amtsgericht aufmerksam machen auf den Körperlichen
und Seelischen Zustand von Klaudiusz der sich während des
Aufenthaltes in der Forensische Psychiatrie sehr verschlechtert hat.
Er
ist sehr schmal geworden (Gewichtsabnahme – 20 Kg in Kurzer Zeit-
und Rückbildung der Muskel an Arme und Beinen. Grund dafür kann die
fehlende Betreuung sein.
Auch wir haben das
Personal darüber informiert das man Ihm sein Essen zerkleinern muss
weil er sich immer Große Portionen in den Mund führt und es hier zu
einer Erstickung führen könnte weil er alles auf einmal runter
würgen will - muss man Ihn immer hierbei beaufsichtigen dazu Frau
Redemann –Fibi hat sich nicht interessiert und Personal klagt über
Zeitmangeln.
Von anfangs an
haben wir Frau Redemann Fibi darauf aufmerksam gemacht das H. Palm
unter starker Gedächtnisstörung, nach einem Schädel Hirn Trauma
leidet, seine Fähigkeiten sind sehr eingeschränkt und für sich
selbst zu sorgen ist für ihn unmöglich. Und wenn er keinen Kontakt
zur Außenwelt und keine andere Beschäftigung hat dann wird sich
sein Demenz- Zustand sehr schnell verschlimmern.
H. Palm hat ein
paar Monate lang in seiner Einzelzelle verbracht, – Tage und Nächte
alleine. Ihm wurde verboten Zeitung lesen Radio- Hören oder Fernsehe
zu- gucken.
Er konnte
sehr selten aus seine Zelle raus, und wenn, dann ist er mit
Handschellen gelaufen die haben ihm die Handgelenke aufgescheuert so
das er an den Druckstellen Blutete. Hier hat Fr.Dr. Redemann Fibi von
neuen Handfessel gesprochen aus Leder aber die hat er bis zum letzten
besuch meines Mannes noch nicht gehabt.
Er
ist auch in der Forensischen Psychiatrie Seelisch misshandelt worden.
Ihm wurden die Besuche von seiner Mutter untersagt deswegen fühlt
er sich sehr verlassen und Hoffnungs Loos. Ihm wurde auch keine
Erlaubnis gegeben zur Kirche zu gehen was für ihn immer sehr wichtig
war.
Frau
Redemann- Fibi behauptet das mein Sohn möchte nicht essen und den
Hofgang wie den Aufenthalt in der Gemeinschaft oder therapeutische
Betreuung überwiegend ablehnt und hält sich daher meinst in seinem
Zimmer auf. (schon 1 Jahr lang 3 Monate Fixiert in der Psychiatrie
Gießen und ab Januar in der Zelle in der Forensischen Psychiatrie.
Mein ständiges bitten um die Erlaubnis meinen Sohn Öfter besuchen
zu dürfen als 1mal in 2 Wochen, ihm essen geben, sich richtig um ihn
Krümmeren weil er sehr unselbstständig ist auf Grund seine
verletzungs- (Schädel Hirn Trauma) wurde abgelehnt und seit 2
Monate kann ich meinen Sohn, Überhaupt nicht mehr besuchen.
Ad.
6 Nach §18
Maßregelvollzugsrecht
hat mein Sohn Anspruch auf Gesundheitsfürsorge
Hautuntersuchung
- Hier habe ich Frau Redemann Fibi darauf hingewiesen schon als
Klaudiusz zu ihr kam, im bei sein meines Mannes, und auch Schriftlich
am 12.10.2006 wieder nachgefragt habe, aber bis heute keine Antwort
gekriegt. Diese Untersuchung muss im abstand von 6 Monaten gemacht
werden weil man meinem Sohn einen größeren Leberfleck der nässte
entfernt hat und bei der Pathologischen-Untersuchung stellte sich
heraus das hier Zellen waren die sich zu Hautkrebs entwickeln können.
Der Vater von meinem Sohn ist an Hautkrebs gestorben. Trotz meiner
bitte hat Frau Redemann Fibi uns bis heute nicht gesagt oder
geschrieben ob sie die Vorsorge Untersuchung gemacht hat.
(Entsprechende ärztliche Bescheinigungen liegen bei der AOK in Hanau
vor).
Kernspindtomografie
- Weil mein Sohn seit den
letzten 4 Jahren immer aggressiver geworden ist (Seine Aggressionen
sind aufgetreten, wenn jemand ihm Medikamente geben wollte oder wenn
ihn jemand halten wollte wenn er weg wollte) und der Behandelnde
Psychologe in der Psychiatrie Gießen Herr Meles war ratlos und nach
dem mein Sohn mehrere Monate an sein Bett Fixiert war, habe ich
Hilfe gesucht außerhalb der Psychiatrie und mit Herr Professor Sturm
Kontakt aufgenommen.
Über Herr Professor Sturm von der Uni Köln und seine
erfolgreiche Operationen wurden mehrere Artikel geschrieben. Noch im
letzten Jahr habe ich mich an ihn gewand und unterlagen nach Köln
geschickt um zu erfahren ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt
meinem Sohn zu helfen. Herr Professor Sturm wollte zum Vergleich,
von Klaudiusz eine neue CD sehen, und das hat Frau R.Fibi abgelehnt
der Grund wäre angeblichen: Mein Sohn wolle das nicht. Deswegen habe
ich angeboten dass ich mich selbst um die Untersuchungen kümmere,
das wurde mir nicht erlaubt obwohl ich vom Vormundschaftsgericht als
Betreuerin für Gesundheitssorge bestehlt bin.
Jetzt versucht mich Frau Redemann Fibi aus dieser Pflicht zu
entbinden. (Brief an das Vormundschaftsgericht lege ich bei)
Die
angaben von Frau Redemann- Fibi das Klaudiusz sich nicht untersuchen
läst sind unwahr denn Klaudiusz hat sich während er bei uns war nie
gegen Untersuchungen gewährt im Gegenteil was für Ihn gut ist läst
er machen man muss es ihm nur genau erklären und das man ihm helfen
will .Frau Dr. Redemann Fibbi hat zb. Blut Untersuchungen gemacht
auf Grund von Aids, Alkoholismus, und anderen Drogen (außer
Diazepam ) ohne Probleme aber wenn es um eine CT oder
Diazepamspiegel geht schreibt sie das er sämtlichen Untersuchungen
verweigert.
Ad.7
Nach& 17 Maßregelvollzugsrecht wurde mir unbegrenzte Erlaubnis
für besuche bei meinen Sohn von der Stadtanwaltschaft
gegeben.
Nach §17
(1)Der Untergebrachte darf regelmäßig Besuch empfangen. Die
Gesamtdauer kann bis auf eine Stunde in der Woche beschränkt werden.
Stadt dessen meine besuche wurden bis 1 Stunde innerhalb 2 Wochen
beschränk ohne Grund.
Ab 15,08,2006- ohne einen Wahren Grund, wurden meine besuche
bei Klaudiusz untersagt. Meine Erklärung dafür habe ich schon
schriftlich an Leitung vom Haina abgegeben und bis Heute keine
Antwort bekommen
Grund für das Hausverbot war das ich gedacht habe ich
hätte meinen Deutschen Ausweis vergessen und wollte an der Pforte
meinen Führerschein hinterlegen weil ich doch schon mehrere Besuche
bei meinem Sohn gemacht habe. Man sagte mir ich sollte nach Hause
fahren und den Ausweis holen (140 Km hin und zurück). Bei
nochmaligen nachschauen in meiner Handtasche habe ich meinen
Polnischen Ausweis gefunden nur den hielt man dann für eine
Versicherungskarte obwohl jeder sieht, der Ahnung hat von Personen
Überprüfung, das es ein EU-Ausweis ist. Wie ich nun den Ausweis
gefunden habe (davon habe ich mehrere auf Grund meiner Doppelten
Staatsbürgerschaft), wurde mir gesagt dass ich gelogen habe, weil
ich behauptet habe dass ich meinen Ausweis vergessen habe, und nun
wurde eine große Affäre aus der Sache gemacht. Ich habe nicht nötig
zu lügen nur war ich überzeugt das ich meinen Deutschen Ausweis
nicht dabei habe weil vor der Fahrt nach Gießen war ich auf unserer
Hausbank und auch hier musste ich mich legitimieren, habe aber
meinen Deutschen Ausweis nicht gefunden was Frau Neumann von der
Raiffeisenbank in Rodenbach bestätigen könnte.
Herr RA Oberländer hat einen Brief an die Ärztliche
Leitung geschrieben und nun heißt es, in dem Antwort schreiben, der
Grund für das Haus Verbot ist, das ich mich unter eine Gruppe von
Leuten gemischt hätte und versuchen wollte mit anderen Leuten mich
einzuschleichen um Klaudiusz zu besuchen.
Es stimmte das ich an der Pforte geklingelt habe und hinter
mir eine Gruppe Leute stand.
Es ist richtig dass ich den Vorraum betrat aber nicht weiter
ging da man mir sofort sagte ich müsse draußen noch warten weil man
noch keine Antwort hätte ob ich mit dem Polnischen Ausweis rein
kann.
Ich bin dann wieder vor die Tür und habe gewartet bis man
mir sagte aus dem Besuch wird nichts.
Das Personal der Forensischen Psychiatrie kennt doch genau
die Gegebenheiten. Erst beim Pförtner Klingel, er macht auf, den PA
abgeben dann warten auf zwei Personen vom Personal, nun wird die
Zweite Tür aufgemacht und man Tritt ein in einen Vorraum linkerhand
an Schaukästen vorbei zur Einzel Kontrolle. Aus der Einzel Kontrolle
raus immer noch in Begleitung zweier Personen wartet man bis die
nächste Tür von Ihnen Aufgeschlossen wird dann Tritt man hier in
einen Flur und Wartet wieder bis die nächste Tür Aufgeschlossen
wird und ist immer noch in einem Flur so nun kommt die Letzte Tür
dann der Besucherraum oder eine Flurecke wo ich auf meinen Sohn
warten muss. Aus der Richtung wo mein Sohn kommt ist noch eine Tür
ich weis nicht ob dann die Zellen kommen.
Also ist das heimlich jemand besuchen ist unmöglich, auch
nicht mit einer Personen-Gruppe in das Gebäude einschleichen.
Im Übrigen konnte ich 2 Wochen nach dem Vorfall Pässe und
einschleichen meinen Sohn noch besuchen dann kam die beschwerte an
den LWV und erst dann kam das Hausverbot was ich hier denken soll
weis ich nicht.
Nach §17 (4)
Besuche bestimmter Personen können eingeschränkt, wenn die Besuche
den Zweck der Unterbringung oder die Sicherheit oder Ordnung der
Einrichtung gefährden würden. Ich habe keinen von diesen
Vorschriften missachtet diese Untersagung sehe ich als reines
Machtgehabe von dem Personal der Forensischen Klinik weil hier
wahrscheinlich schon an der Pforte die Pförtnerin bei der Dokumenten
Kontrolle nicht aufgefallen ist das Polen zu der EU gehört und ich
einen gültigen Ausweis vorgelegt habe oder war es wegen der
Beschwerde von unserer Seite an den LWV. Also ist hier ein
Gesetzesverstoß anhängig und ich Bitte um Aufhebung von dem
Hausverbot.
Laut §17 Art. 2
Hausverbot darf einen Zeitraum von zwei Monaten nicht überschreiten
und ich habe meinen Sohn seit Über 2 Monate nicht mehr gesehen und
das ist sehr schädlich für seine seelischen zustand.
Am
Ende meines Schreibens möchte ich höflich Bitten nach § 9
Maßregelvollzugsgesetz um ca 2 Wochen Urlaub für meinen Sohn.
Hochachtungsvoll
Bogna
Sobierajska-Ruth
Bogna
Sobierajska-Ruth Langenselbold, 14,08,2006
Platanenstr.10a
63505 Langenselbold
Landgericht Gießen
Vorsitzender Richter Herr Pfister
Ostanlage 15
35390 Gießen
Betr.: Klaudiusz Palm Akten Zeichen
402Js315/06
Sehr geehrte Herr Richter Pfister,
Nach meinen Kenntnissen läuft Morgen
am 15,08,2006 der Termin für den Einspruch gegen das Gutachten, das
erstellt wurde von Fr.Dr.Redemann- Fibbi Forenschiesche Psychiatrie
Haina, ab.
Da H. Rechtsanwalt Oberländer, der
gerichtliche Vertreter von meinem Sohn Klaudiusz Palm in Urlaub ist
bis zum17.08,2006, und bis jetzt noch kein Einspruch bei dem
Amtsgericht Giessen eingegangen ist, schicke ich Ihnen eine Kopie
meiner Erklärung, die auch Herr Rechtsanwalt P.Oberländer erhalten
hat.
Sollte von H.Oberländer keine
Nachricht bei Ihnen eingehen bitte ich sie mein schreiben zur
Kenntnis zunehmen
Hochachtungsvoll
Bogna Sobierajska-Ruth
Mutter und Betreuerin für
Gesundheitssorge von Klaudiusz Palm
6 Urteil
auf Grund vom Falsche Diagnose und Lügnerische Gutachten vom Redemann Fibi,
Müller-Isberner, Eusterschulte.
7.Weitere
Beweiße kommen nach


Hausverbot für 1 Monat für mich als Betreuerin


