Strafanzeige
gegen Klinikleiter Dr. Müller Isberner wegen
Verbrechen
gegen die Menschlichkeit § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB
Mgr.
Ing. Bogna Sobierajska-Ruth
Platanenstr.10a
63505
Langenselbold
Langenselbold, 3. Juni
2014
Staatsanwaltschaft
Marburger
Str. 2
35390
Gießen
AZ
Staatsanwaltschaft : AZ208Js12803/12
folgendem
Sehr
geehrte Damen und Herren,
hiermit
erstatte ich Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung
Verbrechen
gegen die Menschlichkeit § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB
Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 der Grundrechte
Jeder
hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.
Folter,
Erniedrigung und unmenschlichen Behandlung. Art. 104 Abs. 1 Satz 2
des Grundgesetzes lautet: „Festgehaltene Personen dürfen weder
seelisch noch körperlich misshandelt werden.“ Ebenso regelt Art. 3
EMRK: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder
erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“.
Mehrtägige
Wiederholungen von Fixierungen inklusive der Zwangsmedikation, der
Vernachlässigung der Hygienemaßnahmen, der teilweise zynischen
Cardexeinträge, der fehlenden Sitzwache, der Unvollständigkeit der
Unterlagen etc. in pflichtgemäßer Erfüllung Ihrer amtlichen
Position.
Zwangsmedikation
der Vitos Klinik Gießen erfolgten weiterhin, obwohl mehrere
Gutachter diese Behandlung als schädigend und kontraproduktiv
ansahen und dringend von einer derartigen Medikation abrieten..
Weiterhin
üble Nachrede gegen meine Person als Mutter. Beleidigungen und
Unterstellungen falscher Tatsachen.
Weitere
ausführliche Beweise und Begründungen folgen.
Ich
werde mich ebenfalls an die Presse und die Sachlage im Internet
veröffentlichen.
Mit
freundliche Grüßen
B.R. und K.P.