Strafanzeige gegen die Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina (Kloster)
Sehr geehrte Damen und Herren des Hessischen Landeskriminalamtes,
ich
bin Soziologe und unterstütze als Heilpraktiker für Psychotherapie
ehrenamtlich Psychiatriegeschädigte. Im letzten Jahr wurden mir von
mehreren Whistleblower-Quellen Dokumente und Berichte über die
forensische Psychiatrie in Haina zugespielt, die von der Vitos gGmbH
betrieben wird. Diese Dokumente belegen aus meiner Sicht organisierte
Wirtschaftskriminalität in diesem Konzern, daher schreibe ich diese
Anzeige.
Es geht konkret darum, dass in der Vitos Haina die
Arbeitskraft von Inhaftierten für internationale Konzerne in der
sogenannten Arbeitstherapie ausgenutzt wird, die Inhaftierten erhalten
jedoch, weil diese Zwangsarbeit als „Ergotherapie“ getarnt wird,
lediglich eine Arbeitsbelohnung von rund 30 Cent die Stunde.
Zur
Klärung dieser Angelegenheit hatte ich eine Petition beim Hessischen
Landtag eingereicht (ANLAGE 1), die von der Landtagsabgeordneten
Christiane Böhm betreut wurde. Das Spannende ist: Laut Antwort des
Hessischen Ministeriums für Soziales und Kultur (ANLAGE 2a, 2b, 2c) gibt
es gar keine Zwangsarbeit in dieser hessischen "Klinik", sondern
lediglich Ergotherapie. Die Antwort ist eindeutig: "Sofern in der
Ergotherapie überhaupt externe Aufträge erfüllt werden, handelt es ganz
überwiegend um private Aufträge (z.B. Aufbereitung von Sitzmöbeln), im
geringeren Maße um Aufträge kleiner Unternehmen, die lokal ansässig
sind. Größere Konzerne oder Unternehmen befinden sich nicht darunter."
Dies
ist leider faktisch falsch. Wie mir mehrere Whistleblowerquellen
unabhängig bestätigen konnten, gibt es in Haina zwei Stationen (IF.1 und
IF.2), in denen industriell gefertigt wird, daher kommt auch der
Stationsname als Abkürzung für "Industrielle Fertigung".
Dass es
diese industrielle Fertigung gibt, wird auch in der kleinen Anfrage vom
9.1.2017 (ANLAGE 3: Drucksache 19/4365) bestätigt. Der Minister für
Soziales und Integration schreibt dort:
„Im Rahmen der Ergotherapie werden "Berufliche Qualifizierungsmodule" vorgehalten:
· Lagerlogistik/Güterbewegung (Bereich Industrielle Fertigungen),
· Gabelstaplerfahrer (Bereich Industrielle Fertigungen)“
Ebenso berichtet auch Dennis Stephan über diese Zwangsarbeit in einem Interview vom 27.1.2014 (ANLAGE 4).
Die Unternehmen, die dort produzieren lassen, sind laut Auskunft der Whistleblower hauptsächlich
· Stanley Engineered Fastening bzw. Tucker,
· Osborn und
· Hettich.
Diese
Unternehmen sind keine kleinen Player, sondern weltweit tätige
Zulieferer für größere Unternehmen wie Bosch, Mercedes, VW, Black &
Decker und Ikea. Dies lässt sich u.a. auf der Homepage von Osborn
nachlesen: „Als globaler Marktführer im Bereich der mechanischen
Oberflächenbearbeitung und Oberflächenfinish halten wir mehr Patente zu
Produkten und Prozessen als alle anderen Unternehmen unserer Branche
zusammen. […] Unsere mehr als 10.000 Standardprodukte sind in mehr als
120 Ländern erhältlich, und wir leisten Kundendienst vor Ort, weltweit.“
Gewinne
aus diesen Arbeiten werden im hessischen Landeshaushalt nicht
aufgeführt (ANLAGE 5: Landeshaushalt Hessen, Maßregelvollzug), wohin sie
fließen, wissen vermutlich nur einige wenige Mitarbeiter dieser
sogenannten "Klinik“. Die Arbeitsbedingungen in diesen Stationen sind
laut Auskunft der Inhaftierten gesundheitsgefährdend, einer meiner
Whistleblower hat beispielsweise beobachtet, dass auch HIV-infizierte
Inhaftierte mit offenen Wunden an der Produktion von Bürsten arbeiteten.
Weiterhin
berichten auch Angehörige von Inhaftierten davon, dass die Arbeitskraft
von Inhaftierten auch für privatwirtschaftliche Zwecke von Mitarbeitern
missbraucht wird, u.a. werden zum Beispiel alte Motorräder
auseinandergenommen, sodass ein Mitarbeiter die Ersatzteile anschließend
verkaufen kann, und es wird auch für ein regionales Küchenunternehmen
produziert.
Da selbst den Politiker*innen im hessischen Landtag
diese Informationen vorenthalten werden, ist organisierte Kriminalität
zu Lasten der Inhaftierten und der Steuerzahler in diesem Fall
vermutlich der passende Begriff.
Strafrechtlich relevant sind aus meiner Sicht mehrere Punkte:
a) Verdacht auf Unterschlagung von Gewinnen aus der sogenannten Arbeitstherapie
b) Wissentliches Belügen von Landtagsabgeordneten
c)
Wettbewerbsverzerrung, da es meines Wissens keine Ausschreibungen über
die illegalen Tätigkeiten in der Arbeitstherapie gibt
d)
„Ergotherapie“ ist ein geschützter Begriff, und da die de facto
Zwangsarbeit in Haina nichts mit Ergotherapie zu tun hat, auch wenn sie
so genannt wird, vermute ich, dass die wenigsten Mitarbeiter auf dieser
Station eine Ausbildung zum Ergotherapeuten haben. Mit dieser
Einschätzung kann ich mich jedoch auch irren. Ob hier der
Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt ist, kann ich leider nicht
beurteilen.
e) Die Zwangsarbeit wird den Inhaftierten gegenüber
mit einem angeblichen „Haftkostenbeitrag“ gerechtfertigt. Abrechnungen
über diesen Haftkostenbeitrag hat jedoch keine meiner
Whistleblowerquellen gesehen. Auch im Hessischen Landeshaushalt sind
solche Zuflüsse an den Haushalt nicht erkennbar.
f) Die
Lockerungsstufen der Inhaftierten sind in Haina an die Teilnahme an der
„Ergotherapie“ gekoppelt. Wer also Hoffnung auf Entlassung haben möchte,
muss an der vermutlich illegalen industriellen Zwangsarbeit teilnehmen.
Das psychologische Bewertungssystem, mit dem dieser Zwang
gerechtfertigt wird, heißt HCR-20 V3 und ist nach meiner Einschätzung,
mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (ANLAGE 6: Petition
Prognoseverfahren).
g) Die Vitos Haina gGmbH ist eine
gemeinnützige GmbH. Es stellt sich die Frage, inwieweit industrielle
Zwangsarbeit in diesem Umfang sich mit einer Gemeinnützigkeit noch
vereinbaren lässt.
Nach meiner Einschätzung besteht in diesem
Fall ein Recht auf effektive Strafverfolgung nach Abs. 2 Satz 1 und Satz
2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, da sich die Opfer der
Zwangsarbeit in Haina in einem besonderen Obhutsverhältnis zur
öffentlichen Hand befinden sowie Delikte von Amtsträgern in Betracht
kommen (analog des Beschlusses des Bundesverfassungsberichtes vom 15.
Januar 2020 2 BvR 1763/16). Die Straftaten sind weitreichend. Sollte
sich herausstellen, dass mehrere Beteiligte Absprachen über ihre
Handlungen und über die falsche Deklaration bzw. die Missachtung
gesetzlicher Vorgaben getroffen haben oder Landtagsabgeordnete bewusst
belogen wurden, kommen weitere Straftaten erheblicher Bedeutung hinzu.
Eine Sicherung aller Behandlungsunterlagen zum Zwecke der
Beweissicherung ist daher aus meiner Sicht notwendig.
Zusätzlich
zur Anzeige füge ich noch eine Anzeige gegen die Vitos gGmbH von Jörg
Bergstedt vom 9.4.2015 hinzu (ANLAGE 7). An den in der Anzeige
vorgebrachten Straftatbeständen hat sich laut Auskunft meiner Quellen
nichts geändert, trotz des Rechtes auf effektive Strafverfolgung wurde
jedoch nicht effektiv ermittelt. Als Beleg für die Aktualität der
Straftatbestände füge ich einen Beleg an.
Zitat aus der Strafanzeige von Jörg Bergstedt vom 9.4.2015:
„[Straftat]:
Menschen mit Medikamenten zu „behandeln“, die für den Anwendungsfall
gar nicht zugelassen sind: Das würde mindestens eine schwere
Körperverletzung bedeuten. Ob es auch Off-Label-Medikamenten-
Einsätze mit Todesfolge gab, muss ermittelt werden. Eventuell kommen dann weitergehende Straftaten in Frage.
Zitat aus der Einladung zum Symposium Forensik am 28.2.2020 (ANLAGE 8):
„In
der Folge kommen als kritisch zu bewertende Off-Label-Behandlungen
sowie Polypharmazie mit einer Vielzahl unerwünschter
Arzneimittelwirkungen und damit Compliance-Problemen zur Anwendung.“
Das
ist ein medizinischer Euphemismus, der in einfachen Worten bedeutet:
Wir führen Experimente am lebenden Menschen durch und wundern uns, dass
das Betroffenen nicht gefällt.
Ich verzichte nicht auf eine Benachrichtigung über Fortgang und Ergebnis der Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen!
Dirk Schadt M.A.
Robert-Koch-Str. 3
38106 Braunschweig
E-Mail:
schadtskiste@aol.comTelefon: 0531 389 24 19
P.S.:
Ich habe in meinem Leben bisher noch keine Anzeige erstellt, sollte ich
diese Anzeige an die falsche Adresse geschickt haben, so bitte ich um
freundliche Weiterleitung an die passende Ermittlungsbehörde.