Eine
Amigo-Affäre hess. Maßregelvollzug ? Seite 19 orginalbericht http://www.lichtblick-zeitung.de/index_htm_files/01_2016.pdf
Wir sind durch Insider-Informationen auf
erhebliche Missstände im hessischen Maßregelvollzug aufmerksam geworden. Die
tief gehenden Recherchen dauern noch an, aber wegen der großen Komplexität des
Themas müssen wir unsere Berichterstattung auf mehrere Beiträge aufteilen. An
dieser Stelle der erste Teil.
Behandlungserfolge untereinander nicht anerkennen
und so den erreichten Patientenstatus auch nicht fortführen. Dieser Umstand ist
kontraproduktiv für die Patienten und den Steuerzahler, die dafür doppelt zur
Kasse gebeten werden. Bei den Patienten wird der Therapie-Erfolg aufs Spiel
gesetzt, da das mühsam aufgebaute Selbstwertgefühl über die erzielten
Fortschritte durch die Stagnation der Behandlung in eine tiefgreifende
Frustration umschlagen kann. Für die Kliniken ist es ein lohnendes und sicheres
Geschäft, bei Kostensätzen von 318,90 € bis 416,38 €/Tag/Patient (in 2014), weil
sie so die Belegung und Auslastung autark steuern können. Berechnen wir mal die
unnötigen Kosten für den Steuerzahler an einem fiktiven Beispiel:
Patient A nach § 64 StGB verurteilt, wird nach
einjähriger Behandlung in VITOS Klinik Bad Emstal in die VITOS Klinik nach
Hadamar verlegt. In Bad Emstal hat er bereits seinen 2. Behandlungsplan
bekommen, in dem seine Er-folgsstufen für zukünftige Lockerungen oder Entlassung
eingetragen sind. Angekommen in Hadamar wird ihm erklärt, dass sein
Behandlungsplan nicht anerkannt wird und er auf der untersten Startstufe neu
beginnen muss, um Lockerungen zu erreichen. Daraus resultiert eine
Doppelbehandlung von mindestens einem halben Jahr (180 Tage) zur Erreichung des
bereits innegehabten Status. Hier die Rechnung:
180 Tage x 416,38 € / Tag = 74.948,40 € /
Patient
Bei einer Bettenanzahl von 785 Betten, für
Patienten nach §§ 63, 64 StGB und § 7 JGG bringen wir lediglich eine Quote von
40 % in Ansatz (785 davon 40 % = 314 Patienten), die wir mit dem zuvor
errechneten Betrag multiplizieren.
Da reden wir von einer Steuerverschwendung in Höhe
von:
23.533.797,60 € in Worten
dreiundzwanzigmillionen... !
Wir wissen nicht, ob unsere Annahme der Realität
entspricht oder vielleicht noch höher liegt, aber das spielt auch keine Rolle,
da es sich bei jedem Cent um unnötige Ausgaben handelt. Ausgaben in Zeiten
knapper Kassen, die an Schulen, Kitas und vielen anderen Stellen fehlen.
Das ist nur die Spitze des Eisberges, denn niemand
weiß wie hoch der entstandene Schaden wirklich ist. Zum Beispiel für Patienten,
die durch solche Vorgehensweise ihre Therapie- und Behandlungsfähigkeit
verlieren und unter Umständen nicht mehr entlassen werden können. So wie dieses
Beispiel sind uns noch etliche andere Hinweise zugegangen, denen wir in den
nächsten Ausgaben ausführlich auf den Grund gehen werden. Wir haben bereits
Fragen an die VITOS GmbH gerichtet, deren Beantwortung wir uns ebenfalls in der
Ausgabe 2|2016 widmen werden. Darüber hinaus lassen wir Rechtsanwälte, die die
Patientenrechte versuchen durchzusetzen, umfassend zu Wort kommen. Nach Abschluß
unserer Recherchen werden wir die zuständigen Ministerien um entsprechende
Stellungnahmen bitten. ■
Im Jahr 2015 wurden wir durch einen Leserbrief aus
dem Maßregelvollzug in Hadamar auf mehrere gravierende Miss-
stände aufmerksam gemacht. Da ging es zuerst "nur"
um die bösartigen Telefongebühren, die in der Anstalt (Klinik) von den Patienten
kassiert wurden (Ausgabe 4|2015). Doch im Rahmen der geführten Korrespondenz
wurden wir von vielen anderen Patienten aus den VITOS Kliniken mit Informationen
über schwerwiegende Defizite im hess. Maßregelvollzug geradezu überhäuft. Bevor
wir direkt in das Thema einsteigen, möchten wir unseren LeserInnen einige
Vorabinformationen der Vollständigkeit halber zur Kenntnis bringen, die den
versierten Vollzugsexperten unter Ihnen mit Sicherheit bestens bekannt sind.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ist eine
Kör-perschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Kassel. Die Gründung
erfolgte im Jahr 1953 unter Zusammenschluß der Landkreise und kreisfreien Städte
in Hessen. Zur NS-Zeit waren die Rechtsvorgänger mit der Reinhaltung der Rasse
und mit der Vernichtung von ihrer Ideologie abweichenden Menschen befasst. Das
Erbe und die Verantwortung für Tötungsanstalten oder einer fehlgeleiteten
Euthanasie-Politik zu übernehmen ist eine große Herausforderung, die umso
sensibler für die anvertrauten Schutzbefohlenen machen sollte. Zu den Aufgaben
des LWV gehören neben der Instandhaltung der Gedenkstätten auch die Trägerschaft
überörtlicher Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Integration von behinderten
Menschen, Trägerschaft von Förderschulen und, als Alleingesellschafter, das
gesamte Tätigkeitsfeld der VITOS GmbH nebst ihrer gemeinnützigen GmbHs. Das
Modell LWV Hessen war auch ohne die GmbHs voll funktions- und handlungsfähig.
Durch die Ausgründungen von GmbHs hat sich eher der Verwaltungsaufwand erhöht
und die Übersichtlichkeit verringert. War das Absicht ?
Tatsache ist, es wurde mit Steuergeld ein
milliarden-schwerer Wirtschaftskrake geschaffen, der sich auf seinen
Internetseiten als profitorientiertes Unternehmen darstellt. Ein Unternehmen, an
dem das Land Hessen nicht mehr vorbeikommt und fast vollständig abhängig ist.
Beim Ur-sprung des Ganzen, dem LWV Hessen, hat der Landesdirektor ein
geschätztes Jahreseinkommen von mindestens 110.000 €, als Grundgehalt, zuzüglich
der Zulagen, die locker nochmal 20.000 € im Jahr ausmachen. Beim Stellvertreter
sieht es nicht viel anders aus, der hat mindestens 100.000 € Grundgehalt und die
Zulagen, die noch draufkommen. Das entspricht beim Direktor der Besoldungsgruppe
B8 und bei seinem Stellvertreter B7. Insofern haben wir schon mal eine
Orientierung dafür, in welcher Größenordnung sich die Geschäftsführergehälter
der VITOS GmbH u. den untergeordneten gGmbHs bewegen können