Was
für Gründe dazu geführt haben, dass die Staatsanwältin Metzger
aus Gießen und (General) Staatsanwältin Frau Mand aus
Frankfurt eine Aussage von Gutachter und die Wahrheit verschweigen.
Aus welchem Grund die Beiden Staatsanwältinnen die
Unehrlichen Psychiater schützen?
Was
Steckt dahinter ?
Mit
Schreiben v 26.04.2013 an die STA Gießen Frau Metzger habe ich
Strafanzeige gestellt
gegen die Psychiater Müller- Isberner, Beate Eusterschulter, Gabeza
Gonzales, Neurologe Werner, Psychologe Markus Müller usw. wegen
Absichtlicher Körperverletzung , versuchtem Mord durch die
Verabreichung durch Zwang von schädlichen Medikamente die nicht
geeignet sind für Behandlung von SHT Patienten.Die Medikamente
Benzodiazepine und Neuroleptika- führen auf Dauer zu tiefgreifender
Persönlichkeitsstörung – die Medikamente verursachten bei
meinem Sohn schwere körperliche schaden an Organen ,, verursachten
eine Abhängigkeit und bei dem absetzen einen Quellenden Entzug und
vermeiden den Heilungsprozess nach SHT
Mit
dem Antwort - schreiben der Staatsanwaltschaft Gießen Frau Metzger
Staatsanwaltschaft AZ208Js12803/12 vom 26,04,2013 angekommen am
09,05,2013 meine Beschwerde wurde verworfen mit Begründung, dass
eine Falsche Diagnose bedeutet nicht eine Falsche Behandlung.
(
Also heißt das auf Deutsch wenn ich mir den Finger gebrochen habe,
und man mir den Fuß in Gips legt dann ist das Richtig so.)
Gegen
diese Entscheidung habe ich am, 10.05,2013-die Beschwerde an
die Generalstaatsanwaltschaft über Staatsanwaltschaft 35390 Gießen
eingelegt wieder mit Begründung und zahlreiche Beweise .
Generalstaatsanwältin
Frau Mand hat mit der selben Begründung wie Frau Metzger meine
Beschwerde verworfen.
Die
beiden Staatsanwältinnen haben sich für meine Zahlreichen Beweise
und Zeugenaussagen nicht interessiert. Ganz im Gegenteil, haben
sie um die Psychiater zu schützen in ihren Begründungen aus
den Schriftstücken nur diese Teile von der Aussage die/der
Gutachter herausgenommen die günstig waren für die Psychiater, das
was ungünstig war und eine Vielzahl Ärztlicher Fehler bestätigt
wurde, aus dem Text herausgenommen.
Zb
Frau Staatsanwältin Mand zitiert nur einen teil von der Aussage des
Gutachters Dr Frommelt.:
„
In der Symptomatik bestehen zwischen einer genuinen
Schizophrenie und einer organisch Schizophrenieformenpsychose
zahlreiche Gemeinsamkeiten wie zB. Wahnvorstellungen und
Halluzinationen“.
Diese
Aussage Staatsanwältin Mand kommentiert : „Mit dieser
Feststellung ist gerade nicht belegt, dass die Zugrundeliegende- und
nicht dauerhaft aufrecht erhaltene – Diagnose im Diagnosezeitpunkt
im Jahr 1998 unvertretbar war“. ( Falsche Diagnosen wurden vom
Psychiater ab 1997 bis zum 2013 festgestellt)
hier
wurde eine wichtiger Satz von Frau Mand aus der aussage des
Sachverständigen herausgenommen und die Wahrheit zu verdecken. Herr
Frommelt sagte in Wirklichkeit:
„
In der Symptomatik
bestehen zwischen einer genuinen Schizophrenie und einer organisch
Schizophrenieformenpsychose zahlreiche Gemeinsamkeiten wie zB.
Wahnvorstellungen und Halluzinationen.
Und
weiter : „In
der Therapie gibt es jedoch große Unterschiede, da bei einer
Hirnorganischen Schädigung die Steuerbarkeit deutlich besser möglich
ist. Steuerbarkeit bedeutet in diesem Zusammenhang eine besser
therapeutische Beeinflussbarkeit, nicht eine Selbststeuerbarkeit.
In
der Psychiatrie wird bei der Diagnosenfestlegung streng unterschieden
zwischen einer organischen und einer nicht organisch begründeten
PsychoseDementsprechend ist die Zuordnung schon vom großer Bedeutung
.
Hier meine Strafanzeige
Mgr.Ing.
Bogna Sobierajska-Ruth
Platanenstr.10a
63505
Langenselbold
Langenselbold, 10.05,2013-05-13
Generalstaatsanwaltschaft
Über
Staatsanwaltschaft
35390 Gießen
Per email
Frau Metzger
AZ
Staatsanwaltschaft : AZ208Js12803/12
Sehr geehrte
Frau Metzger,
hiermit lege
ich Eine Begründung für die Beschwerde gegen das Schreiben von
26,04,2013 angekommen am 09,05,2013 der Staatsanwaltschaft Gießen
ein.
In
dem Schreiben Staatsanwaltschaft gießen von 26.04.2013 wurde
zugegeben, dass mein Sohn Klaudisz in der Psychiatrie und Forensische
Psychiatrie falsch Diagnostiziert wurde. Dass stimmt und ist auch vom
mehreren Gutachter bestätigt worden.
Es
Stimmt aber nicht, dass es hier nur um die Falsche Diagnose geht und
er nicht gefoltert und Misshandelt wurde.
Die
falsche Diagnose einer paranoiden Schizophrenie begründet 15 Jahre
lang die Behandlung des k.Palm in der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Gießen, in Forensische Psychiatrie Gießen und
Forensische Psychiatrie Riedstadt .
Die
Falsche Diagnose begründet die Behandlung mit den verschiedenen
neuroleptischen Medikamenten und Psychopharmakakombinationen, in
höchsten Dosierungen und als Dauermedikation, was in der Folge zu
einer Verschlimmerung der tatsächlich bestehenden Erkrankung führt
und zu geradezu folterartigen Methoden der Behandlung, mit tage- und
wochenlanger Isolation, Zwangsmedikation und Fixierung.
Es
ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund falscher
psychiatrischer Diagnosen jeglicher Selbstbestimmung beraubt zu
werden, mittels Anwendung von körperlicher Gewalt
Zwangsmedikamentiert zu werden, mittels Psychopharmaka einem
Angstbesetzten, albtraumhaften psychischen Erleben hilflos ausgesetzt
zu werden, fixiert, gefesselt, weggesperrt und isoliert zu werden.
Die
verantwortlichen für O.G. Taten durch Behandlung in der Psychiatrie
Gießen in der zeit 1997-2006 waren Dr Bonet, Dr Schliphage- Milch,
Psychologe Mehles Krankenschwester Kristina Mai
Die
verantwortlichen für O.G. Taten durch Behandlung – Einsperrung in
der Forensischen Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen, in der Zeit
/2006- 20011 waren
Dr
Rudriges Müller- Isberner Dr. Brunhild Redemann Fibi, Dr. Beate
Eusterschulte, Psychologin Susanne Pilz)
Die
verantwortlichen für O.G. Taten durch Behandlung – Einsperrung in
der Forensischen Psychiatrie Riedstadt vom /2011 bis jetzt sind Dr.
Gabeza Gonzales,
Dr med R. Werner Rainer, , Dr Aust – Farmakologe,
Psychologe Markus Müller
Oben
Genannte Dr. Bonet, Dr Schliphage-Milch , Psychologe Mehles Dr.
Müller Isberner, Dr. Brunhild Redemann Fibi, Dr. Beate
Eusterschulte, Psychologin Susanne Pilz Dr. Gabeza Gonzales, Dr.
Werner, Dr. Aust, Justitiar
Glowalla, Psychologe
Markus Müller
sind
schuldig
Falsche Diagnosen die
zur falschen ärztlichen Behandlung führten die mit erheblicher
Gefahr für die Gesundheit und das Leben von k. Palm verbunden sind.
Falsche Aussagen (
Schuldige Dr
Bonet, Dr Schliphage-Milch , Psychologe Mehles, Krankenschwester
Kristina May)
führten zur Einsperrung ab 2006 in die Forensische Psychiatrie.
Falsche Aussage ,
Falsche Diagnose, und Falsche Behandlung,
(Schuldige
Dr. Werner, Dr. Aust, Psychologe Markus Müller
)führten zur Einsperrung ab 2006 in die Forensische Psychiatrie
Absichtliche
Körperverletzung, versuchter Mord durch Verabreichung über zwang
der schädlichen Medikamente auf Dauer tief greifende
Persönlichkeitsveränderung - die Medikamente die verursachen
schwere körperliche Schäden an Organen, verursachen Abhängigkeit
und danach quälenden Endzug.
Verschlimmerung
der tatsächlich bestehenden Erkrankung durch die folterartigen
Methoden der Behandlung mit tage- und wochenlanger Isolation,
Fixierung und Zwangsmedikation mit den verschiedenen
neuroleptischen Medikamenten und Psychopharmakakombinationen, in
höchsten Dosierungen und als Dauermedikation
und
dadurch Zerstörung von dem ganzen leben
Fehlerhafte
Gerichtliche Beurteilung vom 09.03.2007. Urteil des Landgerichtes
Gießen vom 09.03.2007 (Aktenzeichen / KLs 402 Js 315/06), das zu
Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63
StGB führte -
entspricht nicht
den Grundsätzen eines fairen Verfahrens - Beweiße wurden
nachgeschickt.
Freiheitsberaubung
, durch Fixierung, Einsperrung, Fesselung mit metal Handfessel und
Fußfessel
Isolierung
von den Familieangehörigen durch unbegründete Hausverbote
Ausnutzung
von Krankheitssymptomen eines Patienten mit SHT zur totalen
Isolierung von der Familie und dem Sozialen Umfeld
Hier
wurde Verstoßen geg. Europäische
Menschenrechtskonvention(Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten) Vom 04.11.1950
Zuletzt geändert durch
Protokoll Nr. 14 vom 13.5.2004 m.W.v. 1.6.2010
Art.
1
Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Art.
4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit Art. 5
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Art.
6
Recht auf ein faires Verfahren Art. 7
Keine Strafe ohne Gesetz
Art.
8
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Art. 9
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Art. 10
Freiheit der Meinungsäußerung Art. 13
Recht auf wirksame Beschwerde Art. 14
Diskriminierungsverbot Art. 17
Verbot des Mißbrauchs der Rechte
Begründung:
Am 23.04.1997 wird
Klaudiusz P. erstmals in der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Gießen aufgenommen, wo er in der Folgezeit, bis
Dezember 2005, insgesamt zehn Mal untergebracht wird. In der Klinik
werden die Diagnosen Paranoide
Schizophrenie ICD-10:F20.0 gestellt und,
nicht differentialdiagnostisch sondern zusätzlich,
Hirnorganisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma ICD-10:F07.2.
Im ersten Fall wäre die psychische Symptomatik des Herrn Palm
psychogen verursacht, im zweiten Fall wäre ihre Ursache die
Hirnverletzung. Demnach behauptet die Klinik zwei verschiedene
Grunderkrankungen für die psychische Problematik des Herrn Palm,
nimmt eine Zuordnung der Symptome zu den jeweiligen Erkrankungen
jedoch nicht vor.
In der Krankenakte des
Herrn Palm werden durchgehend und übereinstimmend die folgenden
Krankheitssymptome beschrieben: Konzentrationsstörung,
Gedächtnisstörungen, Merkfähigkeitsstörungen, motorische
Koordinationsstörungen, Erschöpfbarkeit, erhöhte Ablenkbarkeit,
Aufmerksamkeitsstörungen, Orientierungsstörungen, Antriebsstörung,
Selbstüberschätzung bis hin zum Größenwahn, Aggressivität und
Hypersexualität. Halluzinationen werden vom Betroffenen verneint.
Alle diese Symptome haben mit der Diagnose einer schizophrenen
Psychose nicht das Geringste zu tun. Sie begründen jedoch die
Vorliegende eines organischen Psychosyndroms nach Schädelhirntrauma.
Beweiß:
Fachpsychiatrisches
Gutachten des Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Müller, Forensische
Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität
Göttingen, vom 30.11.2010,
Fachpsychiatrisches
und neurologisches Gutachten des Facharztes für Neurologie und
Psychiatrie und ehemaligen Direktors der Neurologischen Klinik in
Schauflingen, Herrn Dr. med. Peter Frommelt, vom 19.11.2010
Niederschrift über
die öffentliche Verhandlung der Zivilkammer des Landgerichts vom 14
Juni 2012 AZ 5 O 207/11
Die definitiv falsche
Diagnose einer paranoiden Schizophrenie wird seit dem Jahr 2006 nicht
mehr gestellt, in einigen späteren Gutachten wird unterschlagen,
dass sie jemals gestellt worden ist. Danach wurden anderen Diagnosen,
auch falschen gestellt, die sollten begründen weiteren Aufenthalt in
Forensische Psychiatrie Gießen und Riedstadt.
Beweiß:
2.
Aus
den Jahren 1993, 1995 und 1996 liegen neurologische Befundberichte
über die Folgen des von Herrn Palm erlittenen schweren
Schädelhirntraumas vor. Die Behauptung der Vitos Klinik für
Psychiatrie Gießen, Forensische Psychiatrie Gießen und Riedstadt,
dass Halluzinationen und Wahnvorstellungen, Aggressionen eine Folge
der Verletzung gewesen seien, ist falsch.
In einer Beurteilung der
Neurochirurgischen und Neurologischen Klinik und Poliklinik der
Freien Universität Berlin vom 09.12.1993 heißt es:
Erstaunlicherweise
sind die residuellen neuropsychologischen Funktionsstörungen relativ
gering. Die höheren Hirnleistungen, wie Raumwahrnehmung,
Schlußfolgern, Konstruktion erfolgen verlangsamt, doch ohne größere
Defizite. Merk- und Erinnerungsfähigkeit erwiesen sich bei grober
Prüfung als intakt. Der Patient sprach korrekt artikuliert, jedoch
deutlich verlangsamt, modulationsarm, fast skandierend als Hinweis
auf eine Mittelhirnläsion. … Das EEG zeigte im Einklang mit dem
unauffälligen CT des Großhirns und mit den nur mäßigen
neuropsychologischen Störungen keinen Hinweis auf gröbere
residuelle Funktionsstörungen oder auf cerebrale
Anfallsbereitschaft. Die Augenmotilitätsstörung ist möglicherweise
irreversibel, das motorische Defizit( Parese, Ataxie )
weiter besserungsfähig.
Beweiß:
Die Rehabilitationsklinik
für Neurologie und Orthopädie der Klinik Berlin schreibt am
21.08.1995: Bei
der jetzigen neurologischen Untersuchung hat sich die latente
Hemiparese rechts … deutlich zurückgebildet. … Stand und Gang
haben sich ebenfalls gebessert, so dass auch hier eine hemiparetische
Gangstörung kaum mehr zu sehen ist. … Die Sprache ist jetzt
deutlicher, der Patient spricht gut deutsch und hat in der letzten
Zeit Kurse am Goethe-Institut und an der Harnack-Schule durchgeführt.
Schwerwiegende Gedächtnisstörungen oder Konzentrationsstörungen
sind jetzt nicht festzustellen. Die in der Voruntersuchung
beschriebene Antriebsminderung ist jetzt wahrscheinlich auch nicht
mehr vorhanden.
Beweiß:
Und Herr Prof. Dr. med.
Gert Jacobi von der Abteilung für Pädiatrische Neurologie des
Klinikums der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt
schreibt am 09.08.1996: Das
größte Problem des Jungen ist sein sozialer Weg nach dem Unfall. Er
hatte gerade 2 Tage vorher Abitur gemacht und wollte selbst und vor
allem nach den Vorstellungen des Vaters studieren. Er hat dann in der
Folgezeit sich um die Aufnahme an der Universität bemüht und auch
Prüfungen in Warschau vor einem Jahr geschafft. Offenbar ist das
Ziel seiner Eltern, ihn studieren zu lassen, obwohl er das aufgrund
der psychomentalen Beeinträchtigungen durch den Unfall bestimmt
nicht können wird. … Z.Zt nimmt er 5 - 10 - 10 Tropfen Haldol vor
allem deswegen, weil er wohl ab und zu sehr zornig werden kann. …
Bei der Unterhaltung, die recht gut in Deutsch mit dem Jungen
vonstatten gehen kann, erweisen sich sechs Punkte als Problemkreise:
1. Eine ganz
erhebliche Störung der Merkfähigkeit.
2. Wortwiederholungen
und auch Handlungswiederholungen.
3.
Wortfindungsstörungen.
4. Ein Leistungsabfall
in kurzer Zeit und ein relativ schlechtes Konzentrationsvermögen auf
einen Punkt. Der Junge ist vor allem visuell stimulierbar und
ablenkbar.
5. Eine überspannte
Erwartungshaltung an sich selbst, die ihm sagt: “Du mußt
studieren”, was ihm sein Vater einredet, was er aber bestimmt nicht
kann.
6. Ausbrüche von
Jähzorn.
Während die
körperlich-neurologische Wiederherstellung des jungen Mannes
einigermaßen günstig verlaufen ist und sich lediglich eine
Resthemiparese rechts findet, ist der psychisch geschilderte Befund
gravierend … In Deutschland würde man den jungen Mann in ein
Berufsfindungswerk schicken, damit seine Fähigkeiten ausgelotet und
auch seine Eignung getestet wird und sein guter Wille etwas zu
lernen. Die vage Hoffnung, irgendwann studieren zu können, die sich
nicht erfüllen dürfte, bringt ein immer größer werdendes Defizit
zwischen der tatsächlichen Möglichkeit und den Erwartungen für die
Zukunft.
Entsprechend den
Empfehlungen des Herrn Prof. Jacobi Mutter hatte das Haldol,
auszuschleichen, jede Woche einen Tropfen, und gemeldet seinen Sohn
im Fachkrankenhaus Neckargemünd an, wo er zwei Wochen später, am
27.08.1996 aufgenommen wird und bis zum 31.01.1997 verbleibt.
Die Klinik setzt das
Medikament Haldol ab und schreibt in ihrem Abschlussbericht:
Insgesamt
war der stat. Aufenthalt problemlos. Hinsichtlich der Motorik hat der
Pat. gute Fortschritte erzielt, hier waren nur noch leichte
Auffälligkeiten im Bereich des Gleichgewichts und der Koordination
sowie der Ausdauer feststellbar. Bezüglich der kognitiven
Einschränkungen bestanden jedoch bis zum Ende des stat. Aufenthaltes
große Einschränkungen. Sicherlich hat der Patient noch nicht sein
prämorbides Niveau erreicht. Große Schwierigkeiten bestehen
hinsichtlich der Gedächtnis- und Lernleistungen. Es muß davon
ausgegangen werden, dass als Ausbildung z.Zt. Nur das
Berufsvorbereitende Jahr (in geschütztem Rahmen) möglich ist.
Später würde sich dann evtl. in einem Berufsbildungswerk eine
Ausbildung anschließen. Dem bis zum Ende des stat. Aufenthaltes
bestehenden Wunsch des Pat. Ein Wirtschaftsstudium aufzunehmen, ist
sicherlich beim derzeitigen Standpunkt nicht möglich.
Beweiß: Schreiben
Fachkrankenhaus Neckargemünd vom 18.02.1997
Während seines
Aufenthaltes in Neckargemünd schreibt Klaudiusz Palm einen Brief an
seinen Vater.
Beweiß: Brief
K. Palm an Vater
Klaudiusz hat in seinem
Brief an den Vater dokumentiert, dass er sehr wohl dazu in der Lage
war, seine Situation und die Person des Vaters realitätsgerecht
einzuschätzen.
Nach
einigen Monaten musste Klaudiusz realisieren, dass sein Vater ihn
fallen gelassen hatte, auf Telefonate und Briefe von ihm nicht
reagierte, und er musste realisieren, dass sein bisheriger
Lebensentwurf, den er seit der Schulzeit ehrgeizig verfolgt hatte,
unmöglich geworden war.
Als hirnorganisch kranker Mensch wäre er bei der Verarbeitung und
Aufarbeitung dieser Problematik unbedingt auf fachliche Hilfe
angewiesen gewesen.
Im
April 1997 brach Klaudiusz psychisch zusammen und wurde in die
Psychiatrische Klinik nach Gießen überstellt. Dort diagnostizierte
man seinen psychischen Zusammenbruch falsch, als Ausbruch einer
schizophrenen Erkrankung. Ich vertraute damals dem deutschen
Gesundheitswesen, der Klinik und den Ärzten, glaubte an die
psychische Erkrankung meines Sohnes und daran, dass die
neuroleptischen Medikamente ihm helfen würden. Deswegen hatte ich
oft Auseinandersetzungen mit ihm, denn er verweigerte deren Einnahme,
beschwerte sich über Schlafstörungen, Zittern und Albträume.
Seit
dem Behandlung in Psychiatrie Gießen dem Klaudiusz ging es immer
schlechter. Er
erklärt die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zur Realität, wodurch
seine unverarbeiteten Ängste und Verletzungen in den Hintergrund
treten. Er fühlt sich unterfordert, besteht darauf ein Studium der
Wirtschaftswissenschaften zu beginnen, erzählt davon mehrfach
verheiratet zu sein und ein Haus für seine Familie zu bauen.
Am 17.12.2005 wurde
K.Palm vorgeworfen, er habe während eines Aufenthaltes in der
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gießen eine
Krankenschwester Frau Kristina May mit einer Schere Haare
abschneiden wollen. Dieses
Handlung, zu seiner Unterbringung gemäß § 63 StGB in der Klinik
für Forensische Psychiatrie in Haina führt.
Klaudiusz ist bis 40 Minuten vor dieser Handlung über einen
Zeitraum von 22 Tagen ununterbrochen in einem Krankenzimmer am Bett
fixiert und isoliert gewesen.
Hierzu heißt es im
Prognosegutachten der Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie
Riedstadt:
Am 17.12.2005 kam es
während des 10. Aufenthaltes zum Einweisungsdelikt, bei dem Herr
Palm in Verkennung der Situation eine Krankenschwester mit einer
Schere angriff. Es gelang dem Opfer allerdings, den Angriff
unverletzt abzuwehren. Herr Palm wurde daraufhin überwältigt und
fixiert. Nach Aussage der dortigen Mitarbeiter war das
fremdaggressive Verhalten des Patienten nicht vorherzusehen.
Diese Schilderung des
Sachverhaltes ist nicht wahrheitsgemäß. Nicht nur nach der Tat wird
Herr Palm fixiert, er ist zuvor vom 06.12.2005 bis 40 Minuten vor der
Tat ununterbrochen fixiert gewesen.
Beweiß. Fixier
Blätter
Der
geschilderten tätlich aggressiven Handlung des Herrn Palm gegenüber
der Krankenschwester wird eine Tötungsabsicht unterstellt und diese
mit der Art und Weise der Ausführung der Handlung begründet. Im
forensischen Sachverständigengutachten der Klinik für Forensische
Psychiatrie Haina vom 09.06.2006 heißt es: Frau
Dr.
Schliephake-Milch und
Herr Dr.
Fischer [Anm.:
die behandelnden Ärzte der Klinik in Gießen]
kamen zu dem Schluß, es sei nicht auszuschließen, dass Herr Palm
während des ein- bis zweiminütigen rhythmischen Einstechens auf die
Krankenschwester Tötungsabsichten gehabt hätte
Beweiß:
Gutachten
Dr. Schliephake – Milch vom 09,06,2006 und 08.11.2005
K.
Palm ist Linkshänder, die Schere führte er, laut angeblichen
zeugen, in der rechten Hand. Die Motorik der rechten Körperhälfte
ist durch das schwere Schädelhirntrauma geschädigt. Neurologisch
werden in allen Untersuchungen Muskeleigenreflexe rechts, eine
Halbseitenlähmung rechts, Störungen der Bewegungskoordination
rechts und eine Störung des Gleichgewichtssinns diagnostiziert.
Beweis:
Gutachten
Prof. Mauritz, Prof. Jakobi, Neurologische Krankenhaus Neckargemünd,
Dr. Frommelt, prof. Müller, Prof. Dr. med. Diter Krause, Prof. Dr.
med. M. Straschill, Prof.Dr.Med. H. Altenkirch
Niemals
wurde der Hergang des Geschehens vor dem Hintergrund dieser
Behinderungen und Einschränkungen, zusätzlich zu einer zuvor
zehntägigen Fixierung und des Einflusses neuroleptischer Medikamente
auf die Motorik hin untersucht.
Diese,
in höchstem Maße seelisch und körperlich belastende
Ausnahmesituation wurde vom erkennenden Gericht ebenso wenig
gewürdigt, wie der Umstand, dass er unter massiver
psychopharmakologischer Beeinflussung und Beeinträchtigung stand.
Nach dem derzeit
gültigen wissenschaftlichen Standard werden die Symptome eines
organischen Psychosyndroms durch rehabilitative und
neuropsychologische Maßnahmen behandelt. Neuroleptische Medikamente
kommen nur ausnahmsweise zur Anwendung, in Erregungssituationen mit
dem Ziel der Beruhigung und, wegen des Vorgeschädigten Gehirns, in
nur geringer Dosierung und als Monotherapie.
Beweis:
Fachpsychiatrisches
Gutachten des Univ.-Profs. Dr. med. Jürgen Müller, Forensische
Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität
Göttingen, vom 30.11.2010, In dem gutachten Prof. Müller s 62
schreibt „ Dagegen erweisen sich Hochdosierte
Mehrfachkombinationen insbesondere bei organisch geschädigten
Probanden häufig als kontraproduktiv da die gesteigerte
Volnerabilität organisch Hirngeschädigter vermehrt zu
unerwünschten Nebenwirkungen, paradoxen Effekten und delieranten
Syndromen führen
Niederschrift
über die öffentliche Verhandlung der Zivilkammer des Landgerichts
vom 14 Juni 2012 AZ 5 O 207/11 s4 Dr Frommelt sagte „
Dementsprechend würden die organisch bedingten Psychosen in
spezialisierten Einrichtungen der Neurologie behandelt, weil der
Erkrankung eben auch eine organische Hirnschädigung zugrunde
liegt.“
Skript
Neurorehabilitation
nach SHT,
Prof. Oder Rehabilitationszentrum Meidling, Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt -. Betr. Medikamente – „Ungünstige
Medikamente bei Neurorehabilitation laut Prof . Oder sind
neuroleptika, bensodiazepine und Barbiturate. Diese Medikamente
sollten gar nicht Verwendet werden.“ Das hatte mir Prof. Oder im
persönlichen Gespräch am 24,07,2011 bestätigt.
Daraus ist erkennbar,
weshalb diese Patienten häufig aus bestehenden Angeboten
herausfallen. Sie sind weder,, „ körperlich oder geistig
behindert, noch psychischkrank. Sie sind in der Rehabilitation und
Versorgung ,,komplexer`` zu sehen als andere Patienten mit
ausschließlichen Mobilitäts- und Wahrnehmungsstörungen
www.hamburg.de/betreuungsrecht
dort steht Meistens sind Wahn Vorstellungen die folge von
Märfachkombinationen und dem ständigem Wechsel oder abruptes
absetzen oder Dosiserhöhung von Medikamenten (Neuroleptika) ( „
Unangemessene vorzeitige Dosiserhöhung häufige Praxis in
Versorgungsalltag erzeugt zusätzliche negative und ernsthaft
schädigende Effekte, die nachfolgend dargestellt werden „ –s
52).
Information über SHT
vom Neuropsychologe -Traumatic Brain injury Survival Guide by glen
Johnson www.tbiguide.com
Traumatische
Hirnverletzung SURVIVAL GUIDE
Von Dr. Glen Johnson, klinischer
Neuropsychologe
Seit
seiner schweren Hirnverletzung im Jahr 1993 hat mein Sohn niemals
eine neuropsychologische Rehabilitationsbehandlung erfahren.
4.1.
Stattdessen
K.
Palm wurden in der Zeit 1997-2006 in der Psychiatrie Gießen
neuroleptika in Tödlicher Menge bis 1300 mg und bis 7 verschiedenen
neuroleptika Täglich verabreicht.
Folgende
Medikamente wurden gegeben, Tegretal, truxal, Akineton, Risperdal,
haldol, Ziprexa, Litium, ciatyl, Abilify, Dominal -( Höhste
dosierung laut Dr Frommelt -1 mg täglich und nur bei
Erregungszustände und nur ein neuroleptik)
4.2. Die
medizinische Behandlung des Herr Palm in der Klinik für Forensische
Psychiatrie Haina in der Zeit 2006-2011 unterscheidet sich in Nichts
von der vorherigen Behandlung in der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Gießen. Die medizinische Behandlung von Herrn Palm in
der Klinik für Forensische Psychiatrie Haina vom 16.01.2006 bis
19.04.2011 erfolgt unter der im Gutachten vom 09.06.2006 gestellten
Diagnose einer Demenz
mit vorwiegend wahnhafter Begleitsymptomatik bei Zustand nach
Schädel-Hirn-Trauma
ICD-10:F02.81.
Hierzu heißt es: Der
Grund, weshalb bei Herrn Palm bisher noch nie die Diagnose einer
Demenz gestellt wurde, liegt möglicherweise daran, dass die Schwere
seiner geistigen Leistungseinbußen im oberflächlichen Kontakt nicht
ohne weiteres deutlich wird, und, dass er andererseits in den letzten
Jahren für eine Überprüfung der geistigen Leistungsfähigkeit zu
unkooperativ war. Demnach
ist Herr Palm dement, weil er sich nicht auf eine Demenz testen
lässt. Eine im Oktober 2009 von der Mutter in Auftrag gegebene
Testung durch die Gießener Akademische Gesellschaft widerlegt diese
Diagnose. Sie wird seit dem Jahr 2010 nicht mehr gestellt.
Beweis:
Gutachten
vom die Gießener Akademische Gesellschaft von Oktober 2009 AZ 402JS
315/06
Fachpsychiatrisches
Gutachten des Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Müller, Forensische
Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität
Göttingen, vom 30.11.2010,
Fachpsychiatrisches
und neurologisches Gutachten des Facharztes für Neurologie und
Psychiatrie und ehemaligen Direktors der Neurologischen Klinik in
Schauflingen, Herrn Dr. med. Peter Frommelt, vom 19.11.2010,
Und
es werden weiter Hochdosiert Neuroleptika verabreicht (Diazepam,
Akineton, Glianimon, Melperon, Bifiteral, mono Embolex, Risperdal,
Zyprexa, Eunerpan, Cipramil, Volprominsoure, Ergenyl, Dominal,
Ciatyl, Abylify), und die Medikamente ständig gewechselt.
Medikamente die hormonelle und sexuelle Störungen verursachen
können, Muskel- und Bewegungsstörungen, psychische Störungen,
emotionale Verarmung, Verwirrtheit, Antriebslosigkeit. Da die als
Größen- und Beziehungswahn beschriebenen Symptome des Herrn Palm,
zum Beispiel seinem Vater gehöre die Klinik und die Autos davor, er
sei sehr reich und habe viele Frauen, psychoreaktive
Schutzmechanismen sind, die er sich aufgebaut hat um seine
Lebenssituation überhaupt ertragen zu können, bleiben sie
ungebrochen und unbeeinflusst von jeglicher Medikation weiter
bestehen.
Welche
psychischen Auswirkungen pharmakologische Eingriffe in den
Hirnstoffwechsel haben, zeigt beispielhaft das folgende Zitat aus der
Epikrise der Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie in Haina vom
06.04.2011, in der mein Sohn von 2007 bis 2011 untergebracht war:
"Zur
Minderung der Wahnsymptome und Impulsivität wurde im Oktober 2010
schrittweise Abilify (30mg/tgl.) angesetzt. Anfangs zeigte diese
Umstellung eine deutliche Besserung. Herr P. war ruhiger im Kontakt,
sein Wahnerleben war weniger ausgeprägt. Leider entwickelte Herr P.
im Verlauf unter Abilify und Ciatyl zunehmende Unruhe,
Schlafstörungen und Desorientierung, sowie verstärktes
sexualisiertes Verhalten. Durch das psychotische Erleben verhielt er
sich sehr auffällig. So lief er nackt in seinem Zimmer und dachte,
dass er im Konzentrationslager wäre. Laut seinen Aussagen wartete er
auf die Deportation, der Zug stehe schon vor der Tür. [...] Das
Absetzten von Abilify und das Einsetzen von Haldol ( 10mg/tgl.)
brachte einen deutlich beruhigenden Effekt. Das psychotische Erleben
wurde abgemildert, ebenso die gereizte Stimmung."
Für
eine Reihe psychopharmakologischer Wirkstoffgruppen ist
wissenschaftlich nachgewiesen, dass sie auch Aggressionen auslösen
und verstärken können.
4.3
Am 19.04.2011 wird K. Palm in die Vitos Klinik für Forensische
Psychiatrie Riedstadt verlegt, in der er sich heute aufhält. Wenige
Monate zuvor, am 30.11.2010, wird er von Herrn Univ.-Prof. Dr. med.
Jürgen Müller von der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie
der Georg-August-Universität Göttingen begutachtet. Herr Prof.
Müller stellt die Diagnose einer organischen
Persönlichkeitsstörung (ICD-10:F07.0) ohne
diese näher zu spezifizieren. Die Vitos Klinik Riedstadt übernimmt
seine Diagnose mit der Spezifizierung Organische
Persönlichkeitsstörung nach Schädel-Hirn-Trauma (ICD-10:F07.0).
Nicht übernommen werden hingegen seine therapeutischen Empfehlungen:
Angesichts
der langjährigen Unterbringung des Probanden und des von ihm
vollzogenen weitgehenden Rückzugs aus der Sozialgemeinschaft sowie
auch des vorübergehenden Ausschlusses aus der Sozialgemeinschaft
sind weitere rehabilitative Behandlungsaspekte bislang kaum
umgesetzt. So nimmt der Proband bislang nicht an einer regelmäßigen
tagesstrukturierenden Behandlung teil. Er besucht weder die
Arbeitstherapie, noch Bewegungs- oder Sporttherapie, ebenso wenig
nimmt er an ergotherapeutischen Maßnahmen teil. Meines Erachtens ist
es unbedingt erforderlich, eine regelmäßige Tagesstruktur mit einem
entsprechenden Behandlungsangebot anzubieten, bereitzustellen und den
Probanden zur Teilnahme zu motivieren. Hierzu kann es angesichts der
Schwere der Störung, der Einschränkung seines Sozialverhaltens und
der problematischen sozialen Interaktion möglicherweise erforderlich
sein, ihm zunächst in Einzelbetreuung auf der Station
ergotherapeutische und bewegungstherapeutische Angebote zu machen.
Erforderlichenfalls auch unter Schaffung entsprechender Angebote. …
Gegebenenfalls können hierzu auch externe, auf die Behandlung
hirngeschädigter Probanden mit entsprechenden Störungen
spezialisierte Therapeuten hinzugezogen werden. Patienten mit
entsprechenden Störungsbildern, wie es beim Probanden vorliegt,
finden sich häufig auch in Rehabilitationseinrichtungen für
Schlaganfall und Trauma-Behandlung.
Die
Vitos Klinik Riedstadt bemüht sich nicht um einen Zugang zu ihrem
Patienten und seiner Rehabilitation, sie beantragt stattdessen seine
unausgesetzte Absonderung gemäß § 37 Hessisches
Maßregelvollzugsgesetz.
Für
Herrn Prof. Müller ist die psychische Symptomatik des Herrn
Klaudiusz Palm eindeutig organisch bedingt. Bei seiner Diagnose einer
organischen Persönlichkeitsstörung lässt er jedoch außer Acht,
welche Folgen eine über ein Jahrzehnt dauernde psychotherapeutische
und medikamentöse Fehlbehandlung auf die Persönlichkeit eines
hirnorganisch erkrankten Menschen hat. Er schreibt, dass bei einer …
organischen
Genese
niedrigere
Dosierungen und weitgehender Verzicht auf Diazepame für sinnvoll
erachtet werden muss,
doch er ignoriert, dass Herr Palm genau diese Medikamente in hoher
Dosierung über ein Jahrzehnt lang zwangsweise verabreicht worden
sind. - Vielleicht hat er auf eine Spezifizierung seiner Diagnose
organische Persönlichkeitsstörung nach der Ursache aber auch
deshalb verzichtet, weil die psychischen Symptome des Herrn Palm eben
nicht nur durch das Schädelhirntrauma verursacht sind, sondern
zusätzlich durch weitere massive psychische und physische
Schädigungen in der medizinischen Behandlung. Er Schreibt „
Ob die beschriebenen affektiven und produktiv
– psychotischen Symptome ebenfalls durch die organischen
Hirnlässionen bedingt sind oder sich eine weitere,
produktiv-psychotische Störungen hinzukombiniert hat ist nicht
sicher zu entscheiden“
Trotzdem, dass
Prof. Müller in seinem Gutachten am 30.11.2010
feststellte, dass Mehrfachkombination v neuroleptika kontraindiziert
ist , hat die Forensische Psychiatrie Riedstadt die Medikamente
nicht reduziert sondern, zusätzlich weitere Medikamente zugeordnet
und danach Abrupt abgesätzt:
ZB.
ab 21.11.2010 wurden folgende Medikamente verabreicht:
Haldol
10ml Täglich, Risperdal consta 50 ml je 2 Woche ( Forensische
Psychiatrie Gießen)
ab
12.05.2011 wurden folgende Medikamente verabreicht:
Haldol
Dekanuat 100mg, alle zwei Wochen, Risperdal consta 50 mg alle zwei
Wochen, Dominal 80mg täglich also mehr als in 2010
Am
14,05,2011 wurden alle Medikamente Abrupt Abgesetzt.( Bei Abrupte
Absetzung besteht
Gefahr Unkahlkurierbarer Wirkungen, die bereits zu einigen
Todesfallen geführt haben.)
Forensische
Psychiatrie am 14.05.2011 schreibt
„
Die
Dauermedikation (Haldol dekanuat 100 mg alle zwei Wochen und
Risperdal consta 50mg alle zwei Wochen, Dominal 80 mg)) wurde von uns
abgesetzt, da wir kein zufrieden stellende Verbesserung der
Psychopathologie erkennen konnten und auch die Wirkstoffkonzentration
von Haldol im Blutserum außerhalb des therapeutischen Bereiches
befand“.
Isoliert
setzt man ihn auf Entzug der jahrzehntelang unter Zwang verabreichten
Medikation, man macht “Drug-Holiday“, die Medikamente werden
plötzlich abgesetzt.
Beweiß:
Schreiben
Forensische Psychiatrie - Psychologe Markus Müller vom 12,05,2011
Schreiben
Forensische Psychiatrie vom
Prognose
Gutachten vom 2011
Nach einigen Wochen zeigt
er die entsprechende Entzugssymptomatik, kotet ein, wäscht sich
nicht mehr, isst nichts mehr, ist desorientiert, trinkt Schampoo, hat
Halluzinationen, wird suizidal. Herr Palm ist nicht Akteur in dieser
Situation. Er kann nur hilflos reagieren, ohne es zu wollen, auf die
Aktionen der Ärzte, auf die von ihnen vorgenommenen Eingriffe in
seinen Hirnstoffwechsel. Doch zunächst heißt es: Die
im Rahmen der intramuskulären Verabreichungen der Depotmedikation
regelmäßig auftretenden Aggressionen fielen dadurch naturgemäß
weg. - Aggressive
Handlungen des Herrn Palm fielen naturgemäß
weg. - Der Natur des Herrn Palm gemäß oder gemäß der
menschlichen Natur, auf Zwang und Isolierung? Von Beginn seiner
Psychiatrieaufenthalte an, wehrt sich
Herr
Palm körperlich gegen Zwangsmedikationen und Fixierungen und
versucht unter körperlichem Einsatz dem Eingesperrtsein zu
entkommen.
So
heißt es im Gutachten des Herrn Prof. Dr. med. Müller vom
30.11.2010: Auf
Station Verhaltensentgleisung mit aggressiven Durchbrüchen,
insbesondere in Situationen, in denen andere bestimmen. Und
im Gutachten der Klinik für Forensische Psychiatrie Haina vom
09.06.2006 steht: Da
Herr Palm mit einem Verzicht auf unmittelbare Befriedigung seiner
Bedürfnisse kaum umgehen kann, sind Situationen, in denen seine
Wünsche nicht sofort erfüllt werden, besonders risikobehaftet …
Ein
Krankenpfleger äußert sich: Er
wollte von Zeit zu Zeit immer raus. Er hat Leute an der Tür
weggedrängt oder hat versucht, dem Personal den Schlüssel
wegzunehmen. Dabei setzte er seine körperlichen Kräfte ein.
…Eigentlich, ich weiß nicht ob ich das so sagen kann, waren seine
Handlungen schon voraussehbar. Es war erkennbar, wenn er zum Zimmer
hin wollte oder wenn er zur Stationstür hingeschaut hatte. Die
Schwierigkeit mit Einschränkungen und Verboten umzugehen hatte Herr
Palm schon als Kind.
Beweiß:
Niederschrift über
die öffentliche Verhandlung der Zivilkammer des Landgerichts vom 14
Juni 2012 AZ 5 O 207/11 s. 8,4
Aufstellung von der
Medikamenten Gabe 1997-2006 gemacht nach Ärztlichen Unterlagen
betr. K.Palm(0rginale befinden sich in der Krankenakte können aber
auch nachgereicht werden.
Austellung v.
Medikamentegabe 2006-2012 gemacht nach Ärztlichen Schriftstücken
betr. K.Palm
Ärztliche
Schriftstücke von der Forensischen Psychiatrie die, die
Zwangsbehandlung bestätigen, medikamentöse Vergiftung, Quälerei
durch plötzliches Absetzung von Medikamenten nach 16 Jahren
Verabreichung, Experimentierung durch Genuntersuchung
Gutachten Psychiater
Dr. Meißner Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie AZ 402Js
315/06 LG Gießen vom 21,02,2010
Schreiben
vom der Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 14,05,2011 zur
psychopharmakologischen Behandlung
4.4 Dem Patienten K. Palm wurden im
PKH Gießen seit 1998 bis 2006 und ab 12,01,2006 bis April 2006 in
der Forensischen Psychiatrie Gießen (10
Jahre) und
in 2011 in der Psychiatrie Riedstadt gegen seinen Willen und ohne
Risikoaufklärung der Wirkstoff Diazepam zwangsweise verabreicht. Der
verabreichte Wirkstoff war für den K.Palm ersichtlich schädlich
und stellte eine gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßende
Fehlbehandlung dar.(Die Fachliteratur und Pharma- Industrie geht
davon aus, dass Diazepam ohne schädliche Folgen maximal ein Monat
eingenommen werden darf – niemals aber bei Patienten die an Demenz
und Organischen Störung leiden- wie das bei dem K.Palm der Fall ist
- verabreicht werden darf.
Erst
nach 10 Jahren Verabreichung in Forensische Psychiatrie Haina
Außenstelle Gießen wurde ein Entzug von den Benzodiazepinen
gemacht. Über mehrere Monate hatte K. Palm kein Kontakt zum
Außenwelt, er konnte kein Radio hören und kein Fernseher schauen,
keine Musik, er hat auf dem Boden geschlafen und auf dem Boden
gegessen. Besuche wurden verboten. In den ersten 3 Monaten hat er ca.
20 kg abgenommen.
In
Prognose
Gutachten v 31,01,2008 schreibt die Psychiatrie selbst „ Besonders
Günstig hat sich das Absetzen des Diazepam ausgewirkt, das bei
hirnorganisch geschädigten Patienten oft für zusätzlichen
„Verwirrungen“ sorgt
Bei
Verabreichung Bensodiazepine vor allen Diazepam, zusätzlich mit
anderen Zentralwirksamen Medikamenten wie
Lithium,
Risperdal, Tegretal, Haldol, Truksal, Akineton,Ciatyl alles
miteinander und in Großen mengen wie das bei Herr Palm war, besteht
Gefahr Unkahlkurierbarer Wirkungen, die bereits zu einigen
Todesfallen geführt haben.
Benzodiazepine
die Medikamente, die bei Langzeitbehandlung Artikulationsstörungen
hervorrufen können, Bewegungs- und Gangunsicherheit, Doppelbilder,
Erregungszustände, Angst, Wutanfälle, Halluzinationen,
Muskelkrämpfe, Ein- und Durchschlafstörungen, Suizidalität,
Derealistations- und Depersonalisationserscheinungen, Gefühlskälte
und Kritikschwäche. Medikamente, die abhängig machen und zu
Persönlichkeitsveränderungen führen können, zu Gleichgütigkeit,
Antriebsverlust, dysphorischer Verstimmung, gleichgültiger bis
euphorischer Grundstimmung, fehlender Belastungs- und
Konfliktfähigkeit, fehlender Vorausplanung, Einschränkung der
Aufmerksamkeit, Konzentrationsstörungen, allgemeine
seelisch-körperliche Verlangsamung, Reaktionszeitverlangsamung,
Vergesslichkeit.
Beweiß:
„Gebrauch
von Benzodiazepinen führt früher oder später zu Gewöhnung und
Abhängigkeit. Auch
bei Niedrige Dosen es bleibt einer Niedrigdosisabhängigkeit. Hier
wird die Diagnose einer Abhängigkeit oft erst, deutlich durch das
Auftreten einer –unter Umständen schweren! – Entzugssymptomatik
nach abruptem Absetzen, die sich in Schlafstörungen, Angst, Unruhe
und Irritabilität, Tremor, Schwindel, Tachycardie,
Kreislaufstörungen u.a.m. äußern kann
Schreiben
der BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
vom 11.08.2008,07.04.2008,05,05,2008
Schreiben
Unabhängige Patientenberatung Deutschland v. 14.03.2007
Information über
erhöhte Mortalität mit Neuroleptika
Schon
in 1997 in Psychiatrie Gießen (ab 04,12,1997) bekommt K. Palm
oft Leber schmerzen, Durchfall, Fieber, erhöhte leberwerte AP 241
( Norm 40-130) an diesem Tag wurden auch toxische mengen von
Benzodiazepinen in Blut- 1054 bei Herr Palm festgestellt. Grund
Arzneimittelunverträglichkeit. In dieses Fall sollten die
schädlichen Medikamente sofort abgesetzt werden, Die Psychiatrie
hat die Medikamente nicht abgesetzt, im Gegenteil sie wurden meinem
Sohn weiter gegeben in größten Mengen, obwohl sich sein Zustand
dadurch weiter verschlechterte. Diazepam wurde erst in April 2006
in der Forensischen Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen
abgesetzt ( nach 10 Jahren der Verabreichung)
Laut Literatur ist
der Entzug von Benzodiazepinen noch schwerer und quellende als der
Entzug von Heroin.
Beweise:
Blutergebnisse
v 2004,2005,2006 Weitere Blutergebnisse wurden mir als Betreuerin
verweigert
Ärztliche
Bescheinigung
v02,10,2008 v. Josef Krankenhaus über Gallenblase entfernt als
folge von Zyprexa und anderen Neuroleptika.
schreiben
v der Forensischen Psychiatrie in dem die Psychiatrie bestätigt hat
das, man wusste, dass Medikament Diazepam meinen Sohn Abhängig
gemacht hatte
4.6
Laut dem Laborbefund in 2004 bis 2005 haben sich die Leberwerte
extrem verschlechtert, so dass in 2008 bei K. Palm Galle entfernt
wurde.
Die
Ständige medikamentöse Vergiftung hatte mehrere Organische schaden
hervorgerufen.
Am 21.06.2012 K. Palm
wurde wegen Akutem Nierenversagen, Verweigerung der Nahrung und
Getränke, ins Krankenhaus Groß Gerau versetzt.
Im Juni 2012, damals hatte ich Hausverbot, verweigerte Klaudiusz die
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und musste zur Behandlung einer
bedrohlichen Exsikkose ins Kreiskrankenhaus Groß-Gerau verlegt
werden und in der Folge mittels einer PEG-Sonde mehreren Monate auch
noch zwangsernährt werden und an
das Bett Fixiert. Kreisklinik GG schreibt: „ Rapider Allgemeine
Zustand Abbau ..Herr Palm ist ..z.Z. fixiert“
Der Mutter wurde auch
hier verboten ihren Sohn zu unterstützen, und im Krankenhaus zu
besuchen. Danach in Forensische Psychiatrie die Mutter konnte ihn
weder besuchen oder telefonieren.
Auch als folge
Medikamente Gabe wurde Festgestellt und bestätigt durch
Ärztlichen-unterlagen Leukopenie, erhöhte Prolaktin werte die zu
Krebs führen können.
Beweiß:
Bericht
über Gallen Entfernung St. Josef Krankenhaus v 02,10,2008
Laborbefunde
- Blutwerte vom 2004-2005
Blutwerte
vom 2006-2012 wurden Mutter – Betreuerin - trotzdem mehrmalige
schriftliche Anforderung nicht zugestellt . Auch klage bei
Sozialministerium hatte keine erfolg.
Die massive Ablehnung des Betroffenen vom Beginn seiner
Behandlung an bis heute, Medikamente einzunehmen, die nicht
indiziert sind und unter denen sich sein psychischer und physischer
Zustand verschlechtert, ist demnach begründet und berechtigt. Die
Ablehnung von Medikamenten wurde als Aggressive Zustand von der
Psychiatrie Gießen und von der Forensik angesehen, und mit
Fixierungen bestraft. Seit 8 Jahren sind K. Palm die Hände mit
Fixierband oder Metal Handfesseln an einen Bauchgurt festgemacht,
Seit 8 Jahre Sitzt er hinter Gittern, und die Außentür von der
Zelle wird sehr selten aufgemacht.
Beweiß
:
Die
Akten, die sind Unvollständig, wurden erst am ende 2008 vom
Psychiatrie Gießen Zugeschickt. Laut dieses Dokumenten K.Palm
wurde oft durchgängig fixiert (Bf. wurde Fixier weil er verweigert
Medikamente einzunehmen. Trotzdem, dass Mutter und damalige
Betreuerin nicht einverstanden mit Fixierung war Oft zum Entscheidung
über Fixierung und Unterbringung, wurde vom Vormundschaftsgericht
Hanau als Rechtspfleger herr Peter Oberländer bestellt- Laut
Fixierblättern K.Palm wurde Fixiert wie folgt:
04.06.2000
bis 19.06.2000 (12 Tagen)
23.09.2003-26.09.2003
( 4 Tagen
1.4.13.12.2003
- 16.12.2003 (2 Tagen )
02,02,2004
– 04,02,2004 ( 3 Tagen)
13.05.2004
– 17,06,2004 ( 35 Tagen
08.07.2004
– 22.08.2004 ( 45 Tagen
26.02.2005
– 05.04.2005 Wurde Bf. Durchgängig Fixiert , leider keine
vollständige Dokumentation wurde ausgehändigt
18.10.2005-16.01.2006(120
Tagen) Durchgängig nur mit angebliche Pause ein Paar stunden am
17.12.2005
für
angeblichen Tat mit schere. Mit Beschluss vom 21.10.2005 Amtsgericht
hanau .-Vormundschaftsgericht entschieden hatte das wenn
Medikamentengabe erforderlich ist darf der Betroffene auf
ausdrückliche Anordnung des behandelnden Arztes fixiert werden (
bew. )
Bild
v. K. Palm in Metallhandfessel während des Aufenthaltes in der
Psychiatrie Riedstadt
Ärztliche Berichte
über Behandlungen 1997,1998,1999,2000,2001-2006 Psychiatrie Gießen(
In der Krankenakte oder können nachgereicht werden )
Schreiben Psychologe
Markus Müller vom 12,05,2011
Prognosen Gutachten
2008,2009, 2010,2011,2012 ( In der Akte oder können nachgereicht
werden)
7. Der Kampf der Mutter
um das Leben ihres Sohnes wurde von der Psychiatrie mit Hausverboten
bestraft die Hausverbote wurden mit Unwahrheiten Begründet. In
dieser Zeit war die Mutter Gerichtlich bestellte Betreuerin. Es
ist ebenso unmöglich hier alle Willkürakte, Grausamkeiten und
Gefährdungen aufzuzählen, denen Klaudiusz und seine Mutter
ausgesetzt war und ist
.
Beweis:
Hausverbot- schreiben
Forensische Psychiatrie Gießen Außenstelle Haina vom 15,08,2006 AZ
7 KLS 402 Js 315/06( Besuchsverbot vom 15,08,2006-29,10,2007
14monate)
Hausverbot–
schreiben Forensische Psychiatrie Riedstadt vom
14,06,2011(Besuchsverbot 2 Monate)
Hausverbot –
schreiben Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 27.09.2011
Besuchsverbot 2
Monaten
Hausverbot- Schreiben
Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 19,04,2012 ( Besuchsverbot 2
Monaten
Hausverbot -
Schreiben Psychologe Markus Müller vom 20,04,2012 ( Besuchverbot
1Monat)
Hausverbot für
Stiftvater Johan Ruth- Schreiben Forensische Psychiatrie vom
22,06,2012 ( Besuchverbot 2 Monate)
Hausverbot für Onkel
und Tante L.und W. Wilson vom K. Palm – mündliche Besuchsverbot
2 Monaten
Hausverbote für
Katolische Klinikseelsorge Vitos
Riedstadt, berhard Fichtner, Pastoralreferent 64560Riedstadt
Ab September 2012 bis
Jetzt wurden keine Hausverbote angeordnet, Staat dessen kann die
Mutter K.Palm fast überhaupt nicht mehr besuchen. Die Forensische
Psychiatrie benutzt hier ein Symptom des organischen Psychosyndroms -
die hypertypische Persönlichkeitsveränderung um K. Palm zu
isolieren. Bei der hypertypischen Persönlichkeitsveränderung treten
charakteristische Eigenschaften der Primärpersönlichkeit in
verstärktem Maße hervor.(
Dipl. Psychologin Eva Schwenk)
So zeigt Herr Palm insbesondere dann ein stures verhalten wenn er in
seinen Handlungen und Willensäußerungen verhindert oder
eingeschränkt wird
Dem K. Palm wurde
erlaubt seine Zelle zu verlassen nur mit Handfessel, er wehrt sich
dagegen und verlässt seine Zelle nicht mehr. Die Familienangehörigen
konnten K.Palm in den letzten 9 Monaten nur 5 mal besuchen – noch
nicht zu Weinachten, Geburtstag, Ostern. Besonders perfide ist das,das
Mutter 2 mal in der Woche erlaubt wird nach Riedstadt zu kommen (
180 km hin und Rückfahrt) jedes mal Nahrung, Getränke, Geld, zu
bringen aber der Besuch wird abgelehnt mit der Begründung K. Palm
möchte nicht gefesselt die Zelle verlassen. Verordnet hat das der
Psychologe Markus Müller.
Laut dem Personal der
Forensischen Psychiatrie kann K. Palm nicht ohne Handschellen seine
Zelle verlassen weil er danach nicht freiwillig zurück wollte zur
Zelle.
Sein Krankheitsbild wird
von der Psychiatrie auch benutzt um K. Palm zu provozieren und danach
zu behaupten, dass er aggressiv ist.
Beweis :
Auf
Betreiben der Forensischen Psychiatrie in Riedstadt und auf
Grund der Ungerechten Hausverbote
wurde Mutter inzwischen erneut als gerichtliche Betreuerin entlassen–
Gerichtliche
Entscheidung vom 12,04,2012 AZ
43XVII 419/11P
Das
Betreuungsgericht Groß Gerau hat durch die Richterin Wulfmeyer einen
Betreuerwechsel angeordnet geg. den Willen des betroffenen und der
Betreuerin -
Weitere
Stellungsnahme Dipl. Psychologin Eva Schwenk zum K. Palm
„K.
Palm erleidet im Alter von 19 Jahren eine schwere Hirnverletzung und
ist seit seinem 23ten Lebensjahr in Psychiatrien eingesperrt. In
ihrer prognostischen Beurteilung schreibt die Vitos Klinik für
Forensische Psychiatrie Riedstadt: Das Item “instabile Beziehungen”
liegt eindeutig vor, da der Patient bis heute noch keine feste und
dauerhafte Beziehung oder Partnerschaft geführt hat und älter als
30 Jahre ist. – Es ist unglaublich. Dem Patienten wird angelastet,
dass er etwas, allein schon aufgrund der äußeren Gegebenheiten für
ihn Unmögliches, worunter er selbst leidet, nicht erreicht hat. Das
Item “Mangel an Einsicht” liegt eindeutig vor, da bei dem
Patienten weder eine tiefer gehende Krankheits-, noch
Behandlungseinsicht besteht. In welche Erkrankung soll der Betroffene
eine Einsicht haben. In eine nicht existente Schizophrenie oder
Demenz? In die Behandlung welcher Erkrankung soll er sich einsichtig
zeigen, wenn die Ärzte sich selbst nicht einig sind, welche
Erkrankung er hat? Auf diese Weise lässt sich der Score eines jeden
Items des HCR-20 beliebig in die Höhe treiben.
Herrn
Palm werden Handfesseln an einem Bauchgurt angelegt und man lastet
ihm an, dass er an Gruppenaktivitäten nicht teilnimmt. Er nimmt
nicht teil, weil jeder Mensch zumindest auf Distanz zu einem anderen
geht, den er als gefährlich wahrnehmen muss, und die Distanzierung
und Ablehnung durch andere Menschen schon für einen Gesunden schwer
aushaltbar ist.
Niemand
kann Aussagen über die akute oder potentielle Gefährlichkeit irgend
eines Menschen treffen, geschweige denn eine Prognose hierüber
stellen, solange die Ursache für dieses Verhalten nicht abgeklärt
und behandelt ist. Herr Palm leidet an einem organischen
Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma, ICD-10:F07.2. Zur Behandlung
der mnestischen und kognitiven Defizite gibt es spezielle
therapeutische Verfahren. Bezüglich der psychischen Symptomatik, die
bei Herrn Palm überwiegend in einer hypertypischen Ausbildung der in
seiner Persönlichkeit grundgelegten Schwierigkeit besteht, mit
Einschränkungen und Verboten umzugehen, kann versucht werden diese
psychotherapeutisch aufzuarbeiten, gleichfalls kann ein auf
Rollenspiel basierendes Anti-Aggressionstraining versucht werden. Die
Wahnsymptomatik, die wesentlich auf die Problematik mit dem Vater
bezogen ist, ist nicht behandlungsbedürftig. Sie wird umso mehr in
den Hintergrund treten, umso stärker Herr Palm rehabilitativ in
sinnvolle, sowohl notwendige als auch ihn persönlich interessierende
Alltagsbeschäftigungen eingebunden wird. Möglicherweise ist
zusätzlich eine Traumatisierung durch die langjährige
Fehlbehandlung und Misshandlung eingetreten, die mit Herrn Palm
ebenso aufgearbeitet werden könnte. Eine fachgerechte Behandlung der
Erkrankung des Herrn Klaudiusz Palm ist möglich. Solange diese nicht
angegangen wurde, solange widerspricht seine Unterbringung gemäß §
63 StGB den Prinzipien des Rechtsstaates.“
Insgesamt
verbleibt festzustellen, dass K.Palm im Rahmen seines erlittenen
Schädels-Hirn-Traumas über Jahre mit falschen, nicht den Regeln der
ärztlichen Kunst entsprechenden Medikamenten behandelt wurde. Statt
ihm in der Folge die richtige Hilfe zukommen zu lassen, wurde der Bf.
wegen vermeintlichen Unrechtes in der angegriffenen Entscheidung zu
einem jahrelangen, zeitlich nicht begrenzten Aufenthalt in eine
psychiatrische Anstalt verurteilt
In ihren
Schreiben vom 26,04,2013 hatte die Staatsanwaltschaft behauptet,
dass K..Palm als Zeuge angehört wurde und er hatte keine Vorwürfe
wegen der Behandlung gemacht. Wie ich schon der Polizei und
Staatsanwaltschaft gemeldet habe K Palm leidet unter starker
Gedächtnisstörung als Folge von einem SHT , Fehldiagnose sowie
Fehlbehandlung durch die Falschen Medikamente Neuroleptika und
Benzodiazepinen – seine Aussage entspricht nicht der Wahrheit, und
kann, so wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben wurde, nicht
akzeptiert werden. K.Palm leidet unter sehr starker Gedächtnisstörung
und er hat keine Erinnerung an diese Anhörung. Also war diese
Anhörung völlig umsonst. Auch eine Zeugenliste habe ich dem
Polizist Weiershausen geschickt,
Hier
weiteren zeugen:.
1. Frau
Barbara Cardenas, Petitionsausschuss des Hessischen Landtages,
Wiesbaden
2. Frau Beate Stahl, Bundesverband für Menschen mit
Hirnschädigungen, Darmstadt
Die
Zeugen zu 3., 4. und 5.6 können bestätigen, dass K.Palm aufgrund
gewaltsam erzwungener Medikamentengabe Hämatome am Körper hatte.
5. Dr. Müller-Eising, Kinderneurologiehilfe 60316 Frankfurt am
Main
6.
Katolische Klinikseelsorge Vitos Riedstadt, Bernhard Fichtner,
Pastoralreferent 64560Riedstadt
Mit freundlichen Grüßen
Bogna
Sobierajska-Ruth
Antwort General STA Mand: