Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Offener Brief an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse Recht, Gesundheit
und Familie
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Donnerstag, 20. April 2017
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,
Zwei aktuelle Vorgänge brennen uns auf den Nägeln:
A) am
26. April ist um 19 Uhr im
federführenden Rechtsausschuss eine
Anhörung zu dem
Gesetzentwurf
zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von
Betreuten.
Es ist der Entwurf eines illegalen Gesetzes, in dem das völker- und
menschenrechtlich absolute Verbot der Folter,
Jus Cogens, wie
nichtexistent ignoriert wird. In der Anlage der Beweis, warum
„Nichteinwilligungsfähigkeit“ kein Vorwand für eine Gesetzgebung entgegen diesem
absoluten Verbot sein kann. Wenn Sie ihn missachten sollten, würde mit egal wie
vielen einschränkenden Bedingungen versucht, illegale Folterung (bzw. cruel,
inhuman, degrading treatment) zu legalisieren, also ein Verbrechen staatlich zu
schützen. Nicht nur der beiliegende Beweis lässt keinen Spielraum für so ein
Gesetz,
sondern Sie können das auch in dem Bericht des
UN-Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Méndez, nachlesen, den dieser in
der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 vorgetragen hat,
siehe die Quellen hier:
www.folter-abschaffen.de
Weitere Dokumente zur Bestätigung dieser Tatsache:
Wie bösartig muss also eine große Koalition sein, die sich aber selbst noch
auf ihren letzten Metern einig ist, die Entwürdigten, Beleidigten und
Missachteten, die so ziemlich Schwächsten in der Gesellschaft, die mit dem Wort
„Betreuung“ in die Irre geführten Entmündigten, mit ihrem Gesetzgebungshammer zu
einem Stück Fleisch zu machen, denen kein wirksamer Wille mehr zugebilligt wird,
über ihren eigenen Körper zu verfügen?
Die GroKo ist damit nicht nur unsäglich brutal, sondern auch unchristlich.
Denn sie will an der schärfsten Strafe festhalten, wenn in einem Staat die
Todesstrafe abgeschafft ist, der in psychiatrischer Zwangsbehandlung erzwungenen
Duldung von Körperverletzung, in der
Papst Franziskus ebenfalls
Folter erkannt hat. Zitat aus seiner bemerkenswerten
Ansprache an eine
Delegation der internationalen Strafrechtsgesellschaft (AIDP) am
23.10.2014,
siehe hier ca. in der Mitte:
Die Folter wird nicht mehr nur als Mittel
angewandt, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, wie ein Geständnis oder die
Denunziation – Praktiken, die für die Doktrin der nationalen Sicherheit
kennzeichnend sind –, sondern sie stellen einen echten zusätzlichen Schmerz dar,
der zu den Übeln, die die Inhaftierung mit sich bringt, noch hinzukommt. Auf
diese Weise wird nicht nur in geheimen Internierungs- oder modernen
Konzentrationslagern gefoltert, sondern auch in Gefängnissen,
Jugendstrafanstalten, psychiatrischen Kliniken, Kommissariaten
und anderen Strafanstalten. [fett von uns]
Papst Franziskus macht dabei keine hinterlistige
Unterscheidung in psychiatrische Folter angeblich nur in „Schurkenstaaten“,
sondern spricht unterschiedslos über die ganze Welt.
Er spricht in seiner
Rede von dem
Primat des Prinzips »pro homine«, also der Verletzung der
Würde, die durch diese Zwangsmaßnahmen
den Übeln hinzugefügt wird
,
die die Inhaftierung mit sich bringt. Papst Franziskus anerkennt im
Gegensatz zur GroKo, dass die Menschenrechte nie in solche geteilt werden
können, die nur für „Gesunde“ gelten, aber nicht mehr für vermeintlich oder
tatsächlich „Geisteskranke“, Entmündigte, die fälschlich als „Betreute“
bezeichnet werden! Die psychiatrischen Folter-Verbrechen werden an Menschen
begangen, egal ob für gesund oder krank erklärt und egal wie wohlmeinend Ärzte
und Richter sich dabei wähnen mögen. Deshalb ordnet der Papst die
psychiatrischen Kliniken zu Recht bei den
Strafanstalten ein.
Wir wissen, warum die GroKo dieses Gesetzgebungsvorhaben meint als „besonders
eilbedürftig“ schnell noch durchs Parlament jagen zu müssen. Angeblich verlange
das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das ist aber eine falsche Ausrede,
weil der 1. Senats des BVerfG in seinem Beschluss vom 26.7.2016 – 1 BvL 8/15
gerade KEINE Frist für eine Gesetzgebung gesetzt hat, sondern eine angebliche
„Lücke“ konstatiert hat, für die das BVerfG eine von keiner expliziten
gesetzlichen Regelung gedeckte Rechtsprechung höchstrichterlich autorisiert hat.
OHNE neue gesetzliche Regelung können also RichterInnen für die vermeintlichen
„Ungleichbehandlungs“-Fälle, die Anlass für den BVerfG-Beschluss waren,
Beschlüsse fassen:
Seit diesem Beschluss kann also z.B. ein Krebs wie bei der
63 Jährigen, um die es Anfangs ging, gegen deren Willen mit einer
Brustamputation, Brustbestrahlung und Knochenmarks-punktion zur weiteren
Diagnostik behandelt werden!
Das wird bestimmt nicht nur auf einer offenen
psychiatrischen Station in einem Krankenhaus, sondern soll entsprechend dem
neuen Gesetz noch in diesem Jahr bei jedem stationären Aufenthalt in irgendeiner
Station irgendeines Krankenhauses mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich
genehmigtem Zwang geschehen können. Man soll dann z.B. an allen 4 Extremitäten
gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt werden
können, wird dort – gegen den Willen – narkotisiert und wacht verstümmelt, z.B.
mit abgeschnittener Brust, auf. Zur weiteren Diagnostik wird mit Zwang eine
Knochenmarkspunktion durchgeführt und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt
werden können.
Ein Mensch soll zu einem Stück Fleisch entwürdigt werden,
dessen geäußertes „Nein“ völlig ignoriert werden kann.
Wenn Sie trotz der vielen vorgebrachten Argumente und wider die zwingende
Logik eines Beweises immer noch regelungswütig davon überzeugt sein sollten, ein
Gesetz sei jetzt zu verabschieden, dann müssten Sie als ersten Schritt bei den
Gerichten nachfragen, wie viele Zwangsbehandlungen denn nach dieser vom BVerfG
geschaffenen Nothilfe-„Lücke“ überhaupt beschlossen wurden. Wir wetten, es sind
weniger als an einer Hand abzählbare Fälle gewesen. Wenn Sie ohne diese
Nachfrage diesem Gesetzgebungsvorhaben zustimmen sollten, werden Sie kenntlich
machen, dass diese angebliche „Lücke“ nur der Vorwand ist, um mit
gesetzgeberischem Rigorismus Zwangsbehandlungen freigeben zu können und den
menschenrechtlichen Dammbruch von 2013 – den BGB § 1906 a – nun so zu
verbreitern, dass Zwangsbehandlung in allen Stationen aller Krankenhäuser
möglich werde – ärztliche „Vernunft“ soll zur herrschenden Regel werden. Dr.
Matthias Thöns, der stellv. Landessprecher der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin in NRW, wies in einer Veranstaltung der Urania am 24.1.2017
„
Das Geschäft mit dem Lebensende“ darauf hin, dass Ärzte bereit sind,
skrupellos zu handeln, wenn sie damit Umsatz machen können. Zwar soll die
Zwangsbehandlung nur bei Entmündigten (die nur zur Irreführung „Betreute“
genannt werden) durchgeführt werden, aber wir wissen, dass in Null Komma Nix ein
gutachtender Psychiater am Krankenbett steht und Sekunden danach der Richter den
Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den von Ärzten erwünschten Zwangsmethoden
zustimmt und der Richter die Folter dann angeblich „rechtstaatlich“ einsegnen
kann (Ärztlichen Heilsversprechen sich zu widersetzen ist genauso „schizophren“,
wie wenn damals im Ostblock jemand nicht an die Segnungen des Sozialismus
glauben wollte – alles war „pathologisch“ und wurde für zwangsheilungsbedürftig
erklärt).
Entsprechend hat das Mitglieds des Deutschen Ethikrats von der Initiative
unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte
MEZIS e.V. „Mein Essen zahl ich
selbst“, Dr. med. Christiane Fischer,
verlautbart:
„Das Gesetz würde […] mehr Zwangsbehandlungen
ermöglichen. Ich finde das hoch problematisch.“
Weitere gute Gründe, die gegen Zwangsbehandlung und gegen den Beschluss des
BVerfG sprechen, sind hier veröffentlicht:
www.die-bpe.de/bpe_stellungnahme_addae_mensah.htmwww.zwangspsychiatrie.de/2015/10/stellungnahme-ans-bundesverfassungsgerichtwww.zwangspsychiatrie.de/2015/10/offener-brief-ans-bverfgwww.zwangspsychiatrie.de/2015/11/zweiter-offener-brief-ans-bundesverfassungsgericht
B) Vorbereitung eines Betrugs im QuadratDie
Bundesregierung hat in betrügerischer Absicht an einer entscheidenden Stelle ein
„allein“ in die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hinein gelogen (ausführlich
hier dokumentiert).
Nun wird vom BMJV der Betrug im Quadrat vorbereitet, um die BRK vollends zu
beugen bzw. als Makulatur zu entsorgen! Dazu wurde vom BMJV, finanziert durch
Steuergelder, eine angebliche „Expertise“ zur „Qualität in der rechtlichen
Betreuung“ bei Gefälligkeitsgutachtern in Auftrag gegeben. Diese haben am
27.4.2016 bereits in ihrem
1. Zwischenbericht die wesentlichen Markierungspunkt für den
Betrug² im Sinne des BMJV aufgezeigt. Richtig wird darin auf Seite 16
zitiert:
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen , hat in den „Abschließenden Bemerkungen über den
ersten Staatenbericht Deutschlands“ empfohlen, „alle Formen der ersetzenden
Entscheidung abzuschaffen und ein System der unterstützten Entscheidung an ihre
Stelle treten zu lassen“ (Nr. 26 a)
um dann fortzufahren:
Die Bundesregierung hat in der Denkschrift zur
UN-BRK (BT-Drs. 16/10808) und in dem Staatenbericht vom 3. August 2011 jedoch
dargelegt, dass die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland den Vorgaben
der UN-BRK entspricht.
Eine böse und infame Lüge, die 2015 vom dem im BMJV zuständigen Herrn Lütters
in Genf dem UN-Fachausschuss vorgetragen wurde. Der Videobeweis dieser Lüge ist
hier veröffentlicht.
Das BMJV bereitet damit die Lüge² vor, dass die Aussagen des UN-Fachausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen völlig belanglos wären.
Die BRK wurde demnach nur unterzeichnet, um vortäuschen zu können,
Menschenrechte für Menschen mit Behinderung hätten in der BRD eine Bedeutung.
Tatsächlich wurde sie nur aus dem Grund ratifiziert, damit man sie dann
missachten kann. Die völkerrechtliche Anerkennung durch die Ratifizierung der
BRD, dass der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
maßgeblich für die Interpretation der BRK ist, und seine Aussagen verbindlich
sind, wird einfach geleugnet. Mit dieser Prämisse wird die
Gefälligkeits-“Expertise“ zur
„Qualität in der rechtlichen Betreuung“
wunschgemäß den Zirkelschluss bestätigen, dass das
Entmündigungsrecht in der
BRD so verbleiben und die darin wider die BRK ausgeübten Maßnahmen zum Brechen
des Willens durch Zwangsmaßnahmen angeblich durch „Qualifizierung“ – sprich
Professionalisierung – der Betreuung einfach zum Verschwinden gebracht werden
könne.
Wir bitten Sie, diese Gefälligkeitsstudie zur
„Qualität in der
rechtlichen Betreuung“, die im August vorgestellt werden soll, sofort im
Papierkorb zu entsorgen.
Wenn Sie nicht auf diesen Betrug² des BMJV
hereinfallen wollen, dann lesen Sie stattdessen bitte, was Prof. Rohrmann in der
anliegenden Stellungnahme:
Bevormundung – Zwangsunterbringung – Folter
ausgeführt hat.
Auch wenn Regierungsvertreter in Deutschland sich gerne anmaßen, die BRK nach
ihren paternalistischen Vorstellungen beliebig beugen zu können, die maßgebliche
Stelle zur Auslegung der BRK
ist der
UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In der
beigefügten Anlage hat Prof. Eckhard Rohrmann dessen
Abschließenden
Bemerkungen zum ersten Staatenbericht der Bundesrepublik in Hinsicht auf
den zentralen Art. 12 der BRK untersucht und erläutert, was sie für die
Situation hier bedeuten: Der UN-Fachausschuss bestätigte alle
unseren
Forderungen.
Prof. Rohrmann ist seit über 20 Jahren Professor für
Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Inklusion und Exklusion in Bildung,
Erziehung und sozialer Arbeit an der Uni Marburg.
Wir schreiben Ihnen in einem offenen Brief, weil wir keine Rechtfertigungen
mehr von ihnen erwarten, sondern nur noch das angemahnte Unterlassen der neuen
Gesetzgebung bzw. das Entsorgen dieser Studie. Sie haben entschieden,
Organisationen der Betroffenen entgegen dem BRK-Dogma „
Nichts ohne uns über
uns“ nicht anzuhören, also bleibt uns nur, Sie und die Öffentlichkeit
schriftlich zu informieren.
Hochachtungsvoll
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.4.2017: i.A. gez. René Talbot
und gez. Uwe Pankow
Anlagen:
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Wer
die oben erwähnte öffentliche
Anhörung
im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch, den 26. April um 19 Uhr
besuchen möchte, muss sich vorher anmelden. Wie, das erfährt man hier:
http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen------------------------------------------------------------
Zum
Thema angeblich "wohltätigen Zwangs" macht der Deutsche Ethikrat eine
"Öffentliche Umfrage" per Internet. Bis 31. Mai kann man sich beteiligen, siehe
Fragen usw. in dieser Website:
http://www.ethikrat.org/arbeitsprogramm/oeffentliche-befragung------------------------------------------------------------
Die
grundlegende Basis unserer Forderungen ist das Recht eines Erwachsenen, über
seinen eigenen Körper zu verfügen. So wie wir uns deshalb gegen jede erzwungene
Duldung von Zwangsbehandlung als körperverletzende Folterung einsetzen, so
freuen wir uns darüber, das nun in Kanada die Legalisierung von Marihuana
vorbereitet wird, siehe Bericht in der ARD Tagesschau am 14.4.:
http://www.tagesschau.de/ausland/marihuana-103.htmlVerbot
wie Gebot, Drogen zu nehmen, sind zwei Seiten derselben Medaille: ärztlicher
Paternalismus, der mit staatlicher Gewalt durchgesetzt
wird.
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Dies
sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und
Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.deGeisteskrank?
Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich:
http://www.patverfue.deBitte
vormerken:
T4 Umzug am 2. Mai, dem
"Day of Remembrance and
Resistance" um 16 Uhr ab Tiergartenstr. 4, Berlin
Aufruf zum T4
Umzug siehe:
http://www.zwangspsychiatrie.de/2017/04/aufruf-zum-t4-umzug-2017