Sonntag, 13. September 2020

2. Oktober Gedenktag der Psychiatrie-Toten
Der 2. Oktober wurde vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zum Gedenktag der Psychiatrie-Toten benannt. Seit dem Jahr 2000 wird vor allem in Bochum, den durch oder infolge psychiatrische(r) Behandlungen verstorbenen Menschen gedacht und gemahnt.
Es gibt wenig sichtbare und umso mehr unsichtbare Tote in und durch Allgemeinpsychiatrien, Forensiken, Heimenetc... Hinter Schweigepflicht, Datenschutz und nicht veröffentlichten Statistiken, in bester Kooperation mit der Justiz, und im Zu- bzw. Wegschauen der Politik, werden Tode durch Psychopharmaka, medizinische Behandlungsfehler, unterlassene Hilfeleistungen, Gewalttaten und Suizide im und durch den institutionellen Rahmen versteckt und vertuscht. Suizide werden per se selten im Zusammenhang mit Psychiatrie und Psychopharmaka verhandelt. Im Gegenteil legitimieren sich Zwangsbehandlung mit der Behauptung, vor „Eigengefährdung“ zu schützen. Fakt ist, dass die Suizidrate nach Klinikaufenthalten und/oder Psychopharmaka-Einnahmen rapide ansteigt und Suizide ebenfalls in Kliniken stattfinden. Giftige Medikamente wirken auf ihre Weise, mit heftigsten und tödlichen Nebenwirkungen. Eine gewaltsame Einweisungs-, Absonderungs- und Fixierungs-Praxis fordert ebenfalls Tote. Alleine in Bremen, Hamburg, Heidelberg und Lübeck verstarben seit 2017mindestens sechs Menschen an Gewaltsituationen in Allgemeinpsychiatrien und Forensiken.
Vor zweiJahrenhat sich unsere Gruppe aus dem Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen und Freunden gebildet, die sich zum Ziel gesetzt hat, für den Gedenktag der Psychiatrie-Toten bundesweit zu mobilisieren und vor allem politische Forderungen nach beispielsweise statistischen Erfassungen zu erheben, wie viele Menschen in Psychiatrien sterben (dies wird mittlerweile nicht mehr veröffentlicht), ob verstorbene Menschen zuvor in Psychiatrien waren und/oder psychiatrische Medikamente verordnet bekamen etc..
Wir möchten euch alle ermuntern, bei euch vor Ort kleinere und größere Aktionen, Veranstaltungen, Kundgebungen, Demos, Gedenkminuten, Gedenkspaziergänge, Transparent-/Kreidemalerein… am 2. Oktober statt finden zu lassen. Mailt uns, dass wir über verschiedene Veranstaltungen gemeinsam informieren können.Werbematerial und weitere Infos zum Gedenktag der Psychiatrie-Toten unter:
psychiatrietoetet@yahoo.com und gedenktag.blogspot.com

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Donnerstag, 27. August 2020

Jak Niemieckie sady nagminnie lamia prawo .


W Polskich mediach /TVP i TVN /tak często mowi się o niemieckiej praworzadnosci A jak w rzeczywistosci wyglada Niemiecka praworzadnosc można to zobaczyc na przykladzie  klinik zwanych Vitos .

Niemieckie kliniki tzw Vitos Kliniki celowo szkodza pacjentom, aby stworzyć stałych pacjentów.

Pacjeci tych prywatnych klinik niewinnie lub za drobne przewinienia wyrokami sadow zostaja skazani w większości przypadkow na dozywocie.
Kliniki te zarabiaja kosztem pacjetow - wiezniow? Rodziny, które są krytyczne, zostaja usunięte, jak w najciemniejszych czasach w historii Niemiec. Podaje się fałszywe i wątłe powody izolowania rodzin.
W każdym przypadku, w którym pacjet został niesłusznie umieszczony w psychiatrii, wymiar sprawiedliwości mówi o indywidualnym przypadku. Ja osobiscie znam tylko 1 indywidualny przypadek gdzie ktos kto zasluzyl na dozywocie za wyjatkowo bezwzgledne morderstwo / w bestialski sposob zamordowal swoja babcie/ po paru miesiacach odsiadki w psychiatrii sadowej w Giessen został wypuszczony na wolnosc tylko dlatego ze Simon jest synem znanego profesora psychologii pana Schweitzer-Rothers, Morderca ten dziś wyklada na uniwersytecie w Gissen,/ Czytaj der Lichtblik heft 383vom 2020

Fakt, że poszczególne sprawy stały się obecnie regułą w niemieckim sądownictwie, jest zdumiewający tylko dla tych, którzy niezachwianie wierzą w Niemiecka praworządność. Wielu byłych sędziów, którzy nie są już zaangażowani, daje się naklonic do komentarzy na temat Niemieckiego systemu prawnego,. Mówi się o molochu, który stał się niezależny, o systemie, który wydaje wyroki nie majace nic wspolnego z prawem i sprawiedliwościa, podążając tylko teraz utartymi ścieżkami własnego systemu nawigacji sądów, który nie ma nic wspólnego z Niemiecka Ustawą Zasadniczą .

Gustl Mollath / niewinnie odsiedzial 8 lat w psychiatrii/ mówi: W tych instytucjach są tortury. Zatrzymanym pacjetom mówi się:

„Zalecam zaprzestanie kontaktów z bliskimi, w przeciwnym razie nigdy się stąd nie wydostaniesz”. Pacjenci są codziennie zastraszani, szantażowani, przymuszani i szykanowani nie wspominajac o biciu, izolowaniu, truciu niewlasciwymi lekami, wykorzystywaniu pacjetow jako kroliki doswiadczalne.
Gustl Mollath w wywiadzie mówi, że psychiatria to próżnia prawna, ludzie są zdani na łaskę lekarzy i personelu.
Dyrektor medyczny Dr. Martin Zinkler znajduje bardzo jasne słowa. Takie praktyki można nazwac tortura wymierzona w pacjetow i ich rodziny.To właśnie powinni zrozumiec pracownicy klinik Vitos, a w szczególności tzw. lekarze Vitos Dr. Beate Eusterschulte, Dr. Rüdiger Müller-Isberner, Dr. Peter Aust i Johannes Nagel psychologe Marcus Müller.

Pan Bergstedt w tej sprawie:
To co sprawcy mówią sami (Eusterschulte, Müller-Isberner itp.
https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&p=20241

Wypowiedzi tych przestepcow uwazajacych się za lekarzy Vitos to sprawa dla prokuratora!
https://www.projektwerkstatt.de/media/text/psychiatrie_download_grbl2014_3schwerpunkt_zitate.pdf

 

Mittwoch, 26. August 2020

über die Missstände in der forensischen Psychiatrie

info@nanook-pictures.de

walter.schmidbauer@vitos-riedstadt.de

harald.scherk@vitos-riedstadt.de

beate.eusterschulte@vitos-haina.de

oberbuergermeister@marburg-stadt.de

petitionen@ltg.hessen.de

martin.zinkler@kliniken-heidenheim.de

joerg@projektwerkstatt.de

gerhard.strate@strate.net

ralf.schulz@vitos-heppenheim.de

Offener Brief an alle über die Zustände in der forensischen Psychiatrie:

 

Landtag Wiesbaden Dr.Martin Zinkler und Gustl Mollath im Interview:

https://www.youtube.com/watch?v=vg9iDyYVLkM

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle von mir aufgeführten Missstände kann ich durch Schriftstücke (der betroffenen Stellen) belegen und beweisen.

Die Vitos Klinik schädigt vorsätzlich Patienten, um Dauerpatienten zu erzeugen.

Kasse machen auf Kosten der Inhaftierten? Familien die kritisch sind werden entfernt, wie zu den dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte. Es werden unwahre und fadenscheinige Gründe vorgeschoben um Familien zu entzweien.

Für jeden Fall der zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht wurde spricht die Justiz von einem Einzelfall. Dass in der deutschen Justiz mittlerweile der Einzelfall zur Regel geworden ist erstaunt nur diejenigen, die unerschütterlich an den Rechtsstaat glauben. Viele ehemalige Richter die nicht mehr eingebunden sind lassen sich zu nie gekannten Kommentaren über unser Rechtssystem hinreisen. Von einem sich verselbständigten Moloch ist da die Rede, von einem System, das Urteile befreit von Recht und Gerechtigkeit folgend nur den inzwischen eingefahrenen Pfaden der des Justiz eigenen Navigationssystems, das mit unserem Grundgesetz nichts zu tun hat.Gustl Mollath sagt: In diesen Anstalten wird gefoltert. Den Untergebrachten wird gesagt:

Ich empfehle ihnen, den Kontakt zu ihren Angehörigen einzustellen, sonst kommen sie hier nie mehr raus“. Die Patienten werden jeden Tag bedroht, erpresst und genötigt.

 

Gustl Mollath sagt: In diesen Anstalten wird gefoltert. Den Untergebrachten wird gesagt:

Ich empfehle ihnen, den Kontakt zu ihren Angehörigen einzustellen, sonst kommen sie hier nie mehr raus“. Die Patienten werden jeden Tag bedroht, erpresst und genötigt und schikaniert.

Gustl Mollath in einem Interview: Mollath sagt, die Psychiatrie sei ein rechtsfreier Raum, die Menschen seien Ärzten und Personal ausgeliefert. Der frühere Leiter der Psychiatrie Kaufbeuren, Dr. von Cranach, ist derselben Meinung.

Der ärztliche Direktor Dr. Martin Zinkler findet ganz klare Worte. Wer so etwas praktiziert ja das ist Folter.

 

Das sollen sich die Angestellten der Vitos Kliniken vor allem die sogenannten Vitos Ärzte Dr. Beate Eusterschulte, Dr. Rüdiger Müller-Isberner, Dr. Peter Aust und Johannes Nagel Vitos Pfleger Vitos Klinik, (Marcus Müller) Vitos Klinik Riedstadt jetzt Universität Mainz.Über Herr Aust Pharmakologe und Herr Nagel liegen mir Schrifstücke vor, die regelrechte Folterungen eines Untergebrachten Patienten beschreiben. Zuständig war Richter Wagner aus Darmstadt. Sie Herr Dr. Strate hatten ja schon das vergnügen mit diesem Richter.

Herr Bergstedt dazu:

Was Täter selbst sagen  (Eusterschulte, Müller-Isberner u.a

 

https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&p=20241

Die Aussagen dieser Täterinnen und Täter der Vitos Ärzteschaft, sind ein Fall für den Staatsanwalt!

https://www.projektwerkstatt.de/media/text/psychiatrie_download_grbl2014_3schwerpunkt_zitate.pdf

 

 

Franco Basaglia 1924-1980 Denn wenn der Kranke fragt, wann er nach Hause entlassen wird, muss der Ärztin einen Dialog mit ihm eintreten.In diesem Dialog gibt es nicht länger Subjekt und Objekt, sondern zwei Menschen, die zu Subjekten geworden sind. Wenn wir diese Logik des Widerspruchs zwischen zwei Menschen nicht akzeptieren, sollten wir lieber Bananen verkaufen, als Ärzte sein

 

 

 

Von: T.Voelker@ltg.hessen.de <T.Voelker@ltg.hessen.de>
Gesendet: Freitag, 28. Februar 2020 16:01
An: T.Voelker@ltg.hessen.de <T.Voelker@ltg.hessen.de>
Cc: C.Boehm@ltg.hessen.de <C.Boehm@ltg.hessen.de>
Betreff: Protokoll zum Fachgespräch Psychiatrie ohne Zwang

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vor genau drei Wochen ging unser sehr gutes Fachgespräch zum Thema „Psychiatrie? Ohne Zwang“ gerade dem Ende entgegen. Ich freue mich, Ihnen nun heute das ausführliche Protokoll hierzu übermitteln zu können.

 

Auch im Namen von Frau Böhm darf ich Ihnen noch mal ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihre zahlreichen Diskussionsbeiträge danken. Ein ganz besonderer Dank gehen an Herrn Dr. Zinkler für seinen Beitrag und Frau Simon für die Moderation.

 

Lassen Sie mich abschließend noch auf zwei Dinge hinweisen:

 

Inzwischen liegt das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration aus dem Oktober 2019 vor, indem es unter anderem um Fragen von Zwangsmaßnahmen in Hessen und auch Vorstellungen für eine gute Psychiatrie ging. Dieses fügen wir Ihnen zu Ihrem Interesse bei. Das mitgesandte Protokoll ist öffentlich und darf von Ihnen entsprechend verwendet werden.

 

Zum Zweiten möchte ich Sie  noch mal auf unsere thematischen Newsletter hinweisen, in die Sie sich auch selbst unter den folgenden Links eintragen können:

 

Newsletter psychische Gesundheit: https://lists.linksfraktion-hessen.de/mailman/listinfo/psychische-gesundheit

 

Newsletter Forensik: https://lists.linksfraktion-hessen.de/mailman/listinfo/forensik

 

Newsletter rechtliche Betreuung: https://lists.linksfraktion-hessen.de/mailman/listinfo/rechtliche-betreuung

 

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes und erholsames Wochenende und viel Freude bei der Lektüre.

 

Herzliche Grüße

 

Thomas Völker

 

Referent für Soziales und Gesundheitspolitik

Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag

Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden

 

t.voelker@ltg.hessen.de

Tel.: 0611 / 350-6092

 

 




3 Anhänge



Vorschau für YouTube-Video "Fachgespräch zur Psychatrie" ansehen




 

Freitag, 24. Juli 2020

Strafanzeige gegen die Vitos Haina gGmbH,

Strafanzeige gegen die Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina (Kloster)

Sehr geehrte Damen und Herren des Hessischen Landeskriminalamtes,

ich bin Soziologe und unterstütze als Heilpraktiker für Psychotherapie ehrenamtlich Psychiatriegeschädigte. Im letzten Jahr wurden mir von mehreren Whistleblower-Quellen Dokumente und Berichte über die forensische Psychiatrie in Haina zugespielt, die von der Vitos gGmbH betrieben wird. Diese Dokumente belegen aus meiner Sicht organisierte Wirtschaftskriminalität in diesem Konzern, daher schreibe ich diese Anzeige.
Es geht konkret darum, dass in der Vitos Haina die Arbeitskraft von Inhaftierten für internationale Konzerne in der sogenannten Arbeitstherapie ausgenutzt wird, die Inhaftierten erhalten jedoch, weil diese Zwangsarbeit als „Ergotherapie“ getarnt wird, lediglich eine Arbeitsbelohnung von rund 30 Cent die Stunde.
Zur Klärung dieser Angelegenheit hatte ich eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht (ANLAGE 1), die von der Landtagsabgeordneten Christiane Böhm betreut wurde. Das Spannende ist: Laut Antwort des Hessischen Ministeriums für Soziales und Kultur (ANLAGE 2a, 2b, 2c) gibt es gar keine Zwangsarbeit in dieser hessischen "Klinik", sondern lediglich Ergotherapie. Die Antwort ist eindeutig: "Sofern in der Ergotherapie überhaupt externe Aufträge erfüllt werden, handelt es ganz überwiegend um private Aufträge (z.B. Aufbereitung von Sitzmöbeln), im geringeren Maße um Aufträge kleiner Unternehmen, die lokal ansässig sind. Größere Konzerne oder Unternehmen befinden sich nicht darunter."

Dies ist leider faktisch falsch. Wie mir mehrere Whistleblowerquellen unabhängig bestätigen konnten, gibt es in Haina zwei Stationen (IF.1 und IF.2), in denen industriell gefertigt wird, daher kommt auch der Stationsname als Abkürzung für "Industrielle Fertigung".

Dass es diese industrielle Fertigung gibt, wird auch in der kleinen Anfrage vom 9.1.2017 (ANLAGE 3: Drucksache 19/4365) bestätigt. Der Minister für Soziales und Integration schreibt dort:
„Im Rahmen der Ergotherapie werden "Berufliche Qualifizierungsmodule" vorgehalten:
· Lagerlogistik/Güterbewegung (Bereich Industrielle Fertigungen),
· Gabelstaplerfahrer (Bereich Industrielle Fertigungen)“

Ebenso berichtet auch Dennis Stephan über diese Zwangsarbeit in einem Interview vom 27.1.2014 (ANLAGE 4).

Die Unternehmen, die dort produzieren lassen, sind laut Auskunft der Whistleblower hauptsächlich
·         Stanley Engineered Fastening bzw. Tucker,
·         Osborn und
·         Hettich.
Diese Unternehmen sind keine kleinen Player, sondern weltweit tätige Zulieferer für größere Unternehmen wie Bosch, Mercedes, VW, Black & Decker und Ikea. Dies lässt sich u.a. auf der Homepage von Osborn nachlesen: „Als globaler Marktführer im Bereich der mechanischen Oberflächenbearbeitung und Oberflächenfinish halten wir mehr Patente zu Produkten und Prozessen als alle anderen Unternehmen unserer Branche zusammen. […] Unsere mehr als 10.000 Standardprodukte sind in mehr als 120 Ländern erhältlich, und wir leisten Kundendienst vor Ort, weltweit.“

Gewinne aus diesen Arbeiten werden im hessischen Landeshaushalt nicht aufgeführt (ANLAGE 5: Landeshaushalt Hessen, Maßregelvollzug), wohin sie fließen, wissen vermutlich nur einige wenige Mitarbeiter dieser sogenannten "Klinik“. Die Arbeitsbedingungen in diesen Stationen sind laut Auskunft der Inhaftierten gesundheitsgefährdend, einer meiner Whistleblower hat beispielsweise beobachtet, dass auch HIV-infizierte Inhaftierte mit offenen Wunden an der Produktion von Bürsten arbeiteten.

Weiterhin berichten auch Angehörige von Inhaftierten davon, dass die Arbeitskraft von Inhaftierten auch für privatwirtschaftliche Zwecke von Mitarbeitern missbraucht wird, u.a. werden zum Beispiel alte Motorräder auseinandergenommen, sodass ein Mitarbeiter die Ersatzteile anschließend verkaufen kann, und es wird auch für ein regionales Küchenunternehmen produziert.

Da selbst den Politiker*innen im hessischen Landtag diese Informationen vorenthalten werden, ist organisierte Kriminalität zu Lasten der Inhaftierten und der Steuerzahler in diesem Fall vermutlich der passende Begriff.
Strafrechtlich relevant sind aus meiner Sicht mehrere Punkte:
a)      Verdacht auf Unterschlagung von Gewinnen aus der sogenannten Arbeitstherapie
b)      Wissentliches Belügen von Landtagsabgeordneten
c)      Wettbewerbsverzerrung, da es meines Wissens keine Ausschreibungen über die illegalen Tätigkeiten in der Arbeitstherapie gibt
d)     „Ergotherapie“ ist ein geschützter Begriff, und da die de facto Zwangsarbeit in Haina nichts mit Ergotherapie zu tun hat, auch wenn sie so genannt wird, vermute ich, dass die wenigsten Mitarbeiter auf dieser Station eine Ausbildung zum Ergotherapeuten haben. Mit dieser Einschätzung kann ich mich jedoch auch irren. Ob hier der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt ist, kann ich leider nicht beurteilen.
e)      Die Zwangsarbeit wird den Inhaftierten gegenüber mit einem angeblichen „Haftkostenbeitrag“ gerechtfertigt. Abrechnungen über diesen Haftkostenbeitrag hat jedoch keine meiner Whistleblowerquellen gesehen. Auch im Hessischen Landeshaushalt sind solche Zuflüsse an den Haushalt nicht erkennbar.
f)       Die Lockerungsstufen der Inhaftierten sind in Haina an die Teilnahme an der „Ergotherapie“ gekoppelt. Wer also Hoffnung auf Entlassung haben möchte, muss an der vermutlich illegalen industriellen Zwangsarbeit teilnehmen. Das psychologische Bewertungssystem, mit dem dieser Zwang gerechtfertigt wird, heißt HCR-20 V3 und ist nach meiner Einschätzung, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (ANLAGE 6: Petition Prognoseverfahren).
g)      Die Vitos Haina gGmbH ist eine gemeinnützige GmbH. Es stellt sich die Frage, inwieweit industrielle Zwangsarbeit in diesem Umfang sich mit einer Gemeinnützigkeit noch vereinbaren lässt.

Nach meiner Einschätzung besteht in diesem Fall ein Recht auf effektive Strafverfolgung nach Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, da sich die Opfer der Zwangsarbeit in Haina in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden sowie Delikte von Amtsträgern in Betracht kommen (analog des Beschlusses des Bundesverfassungsberichtes vom 15. Januar 2020 2 BvR 1763/16). Die Straftaten sind weitreichend. Sollte sich herausstellen, dass mehrere Beteiligte Absprachen über ihre Handlungen und über die falsche Deklaration bzw. die Missachtung gesetzlicher Vorgaben getroffen haben oder Landtagsabgeordnete bewusst belogen wurden, kommen weitere Straftaten erheblicher Bedeutung hinzu. Eine Sicherung aller Behandlungsunterlagen zum Zwecke der Beweissicherung ist daher aus meiner Sicht notwendig.

Zusätzlich zur Anzeige füge ich noch eine Anzeige gegen die Vitos gGmbH von Jörg Bergstedt vom 9.4.2015 hinzu (ANLAGE 7). An den in der Anzeige vorgebrachten Straftatbeständen hat sich laut Auskunft meiner Quellen nichts geändert, trotz des Rechtes auf effektive Strafverfolgung wurde jedoch nicht effektiv ermittelt. Als Beleg für die Aktualität der Straftatbestände füge ich einen Beleg an.
Zitat aus der Strafanzeige von Jörg Bergstedt vom 9.4.2015:
„[Straftat]: Menschen mit Medikamenten zu „behandeln“, die für den Anwendungsfall gar nicht zugelassen sind: Das würde mindestens eine schwere Körperverletzung bedeuten. Ob es auch Off-Label-Medikamenten-
Einsätze mit Todesfolge gab, muss ermittelt werden. Eventuell kommen dann weitergehende Straftaten in Frage.
Zitat aus der Einladung zum Symposium Forensik am 28.2.2020 (ANLAGE 8):
„In der Folge kommen als kritisch zu bewertende Off-Label-Behandlungen sowie Polypharmazie mit einer Vielzahl unerwünschter Arzneimittelwirkungen und damit Compliance-Problemen zur Anwendung.“
Das ist ein medizinischer Euphemismus, der in einfachen Worten bedeutet: Wir führen Experimente am lebenden Menschen durch und wundern uns, dass das Betroffenen nicht gefällt.

Ich verzichte nicht auf eine Benachrichtigung über Fortgang und Ergebnis der Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen!
Dirk Schadt M.A.

Robert-Koch-Str. 3
38106 Braunschweig
E-Mail: schadtskiste@aol.com
Telefon: 0531 389 24 19

P.S.: Ich habe in meinem Leben bisher noch keine Anzeige erstellt, sollte ich diese Anzeige an die falsche Adresse geschickt haben, so bitte ich um freundliche Weiterleitung an die passende Ermittlungsbehörde.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Angriffe gegen homöopathisch arbeitende Ärzte - Und natürlich weiterhin Cor.ona..






 
   
 
 

René Gräber <news@natur-heilt.e-mailnews.de>


 
 
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Angriffe gegen die Homöopathie nehmen zu.

Aktuell ist es (wieder einmal) Dr. Scheel, dem man droht die Kassenzulassung zu entziehen.

Wenn Sie bereits länger mitlesen, dann wissen Sie, dass ich im Februar bereits einmal zum Fall Dr. Scheel geschrieben hatte.

Ich habe das nochmal ganz kurz zusammengefasst:

Dr. Scheel – Wie man einen homöopathisch arbeitenden Kinderarzt „fertigmachen“ will

https://renegraeber.de/blog/dr-scheel/

Im Beitrag finden Sie auch den Link zur Petition für Dr. Scheel.

Ich kann hier nur sagen: Wenn "wir" uns jetzt nicht für Therapiefreiheit und Naturheilkunde einsetzen, werden die Beschränkungen und die Bevormundungen (Impfpflicht, Zwangsbehandlungen usw.) weiterhin zunehmen.

Während der "Cor.ona-Krise" war es ja bereits so, dass Ärzten die homöopathische Behandlungsempfehlungen veröffentlichten mehr oder weniger "gedroht" wurde, dies zu unterlassen... Es ist unglaublich, was sich derzeit alles abspielt.

Und damit wären wir (schon wieder) beim "Cor.ona-Thema"....

Ja... ich kann es auch schon nicht mehr hören. Aber wir sind weiter mit dem Thema konfrontiert. Und einige Aussagen einiger Politiker sind ja ziemlich klar: Corona endet erst, wenn es eine Impfung gibt. Zu dieser neuartigen Impfung (an der derzeit ca. 100 Firmen arbeiten sollen) recherchiere ich noch. Vor allem auch wie man diese "Gentechnik-Impfung" ausleiten könnte. Die meisten Kolleginnen und Kollegen sind derzeit der Auffassung das ginge nicht mehr, was in gewisser Weise auch stimmt. Aber dazu kommt noch in einem weiteren Newsletter mehr.

Natürlich wird das alles veranstaltet, um uns zu schützen - klar. Die Frage ist nur: Vor was?

Denn das Cor.onavirus soll bereits im März 2019 im Abwasser von Barcelona nachgewiesen worden sein.

Davon haben viele mittlerweile schon gehört. Ich wollte das nicht unrecherchiert teilen und habe mich auf die Suche gemacht. Hier die Ergebnisse:

https://www.yamedo.de/blog/sars-cov-2-angeblich-nicht-neu/

Mein Fazit: SARS-CoV-2 ist nicht neu. Was wir jetzt erleben ist erst der Anfang von Hinweisen, dass das Virus zwar neu entdeckt worden ist, was aber nicht zu verwechseln ist mit neu entstanden.

Als nächstes gab es folgende spannende Aussage seitens der WHO:

Infizierte ohne Symptome infizieren nur sehr selten Gesunde

https://naturheilt.com/blog/who-epidemiologin-corona-infektion/

Geäußert wurde diese Stellungnahme von Maria van Kerkhove, der Chefin der WHO Abteilung für neue Infektionskrankheiten und Zoonosen, die bei der WHO auch die technische Leitung für den Arbeitsbereich Covid-19 ausübt.

Solche Aussagen sind Sand im Getriebe der Pandemie-Antreiber. Denn sie würden bedeuten, dass die Masse der "Vorsichtsmaßnahmen“ seitens der Regierungen in fast allen Ländern ziemlich überflüssig gewesen sind. Ein erhöhter Schutz für "Risikopatienten" hätte völlig ausgereicht. Ich persönlich empfinde diese immer noch als sehr „undifferenziert“.

Für mich ist der entscheidende Faktor (immer noch) die Sterblichkeit. Die liegt auf dem Niveau der Grippe und das Virus scheint schwächer zu werden. Ich beurteile jetzt nur mal die Zahlen in Deutschland: Es gab keine erste Welle. Es gab keine Überlastung der Kliniken. Es gab keine Übersterblichkeit.

Die "Maßnahmen" wurden eingeführt als die Todesfallzahlen bereits sanken. Alles was jetzt noch stattfindet kann ich nur als unverhältnismäßig bezeichnen. Würde es wirklich um Gesundheit gehen, dann würden die "anderen Themen" (über die ich hier auch immer wieder berichte) ganz anders beurteilt werden.

Eine konsequente Krankenhaushygiene, sowie Schutz der Risikogruppen würde völlig ausreichen. Und apropos "Risikogruppen": Bluthochdruck, Diabetes Typ 2 etc. könnte in sehr weiten Teilen natürlich geheilt werden - wenn Patienten und die sogenannte "Schulmedizyn" das wirklich wollten. Dazu hatte ich ja auch oft genug berichtet.

Deswegen sage ich: Sie werden weiterhin in Angst und Schrecken versetzt. Warum das so ist bedürfte einer vielschichtigen Antwort (um die ich ebenfalls bereits mehrfach gebeten wurde). Die einfachste Antwort ist: Die verantwortlichen Politiker sitzen in einer Zwickmühle und kommen jetzt aus der Nummer nicht wieder raus. Der erste der die Maßnahmen lockert "hat verloren" - siehe Herr Laschet; der ist erledigt. Und Herr Söder will Kanzler werden. Noch Fragen?

Jetzt bin ich "politisch" geworden - nicht meine Kernkompetenz. Letztlich sind die Entscheidungen (was in der Medizin bezahlt wird und was nicht) aber eben doch Politik. Beispiel Krebs. Und damit wären wir wieder beim Ausgangsthema...

Über einen Kommentar zum Beitrag freue ich mich immer!
Einen Kommentar können Sie wie immer relativ "anonym" abgeben:

https://renegraeber.de/blog/dr-scheel/

... und natürlich auch zu den entsprechenden "Cor.ona-Themen".

Sie können zum Beispiel im Namenfeld nur Ihren Vornamen angeben.
Ihre E-Mail-Adresse wird selbstverständlich NICHT veröffentlicht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße,

Ihr

René Gräber


P.S.: Zur "Vertiefung" der Themen Grippetherapie, Biologische Entsäuerung, usw. finden Sie ausführliche Schriften und Bücher von mir hier:

https://www.renegraeber.de/Buecher.html

An dieser Stelle ein ganz großes Danke an Sie alle für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

Mittwoch, 22. Juli 2020

Psychiatrie in der Defensive




-----Original-Nachricht-----
Betreff: Psychiatrie in der Defensive :-)
Datum: 2020-06-04T13:14:42+0200
Von: "Werner-Fuss Zentrum" <werner-fuss@berlin.de>
An: "verborgene_empfaenger:;" <verborgene_empfaenger:;>

Im Internet bei Madinamerica gefunden:

Die Mainstream-Psychiatrie reagiert auf den UN-Sonderberichterstatter

Wir haben den Text mit einem Übersetzungsautomaten ins Deutsche übertragen. Insbesondere das Fazit am Ende trifft ins Schwarze:
Die etablierten Psychiater haben ihre profitablen Imperien auf Machtasymmetrien aufgebaut und werden bis zum Ende kämpfen, um sie zu erhalten. Im Wesentlichen haben Hickie und seinesgleichen dem Sonderberichterstatter gesagt: „Wenn Sie unser Projekt der Beherrschung und Kontrolle nicht voll und ganz unterstützen, werden wir Sie angreifen“. Warum? Weil sie jede Äußerung fürchten, die ihre Macht und ihre Privilegien bedroht, die auf einer falschen Prämisse, der Vorstellung eines „biomedizinischen Modells der psychischen Störung“, beruhen. Das ist natürlich das genaue Gegenteil der wissenschaftlichen Methode, aber wie diese Kritiker zeigen, wissen die Mainstream-Psychiater nichts darüber, und es kümmert sie noch weniger.
Die so genannten „wichtigsten Meinungsführer“ in der modernen Psychiatrie, für die Hickie ein Vorbild ist, sind keine „klinischen Neurowissenschaftler“, wie sie manchmal behaupten. Stattdessen sind sie äußerst fähige Manipulatoren des politischen Prozesses, die allesamt darauf ausgerichtet sind, sich zu bereichern und sich aufzublasen. Lesen Sie mehr »
Link zum Originaltext:
https://www.madinamerica.com/2020/01/ready-fire-aim-mainstream-psychiatry-reacts-special-rapporteur/
Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurden, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Auf dem Treuhandkonto sind zur Zeit 11.600,- €.

Mittwoch, 25. Dezember 2019

Prognoseverfahren in den hessischen forensischen Kliniken

Sehr geehrte Damen und Herren des Hessischen Petitionsausschusses!


In dieser Petition geht es um Prognoseverfahren in den hessischen forensischen Kliniken, speziell um das Prognose-Instrument HCR-20 V3. Diese Petition besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil zitiere ich einen längeren Artikel vom Psychologen Dr. Hans Ulrich Gresch, der anhand zahlreicher Studien zeigt, dass Gefährlichkeitsprognosen generell wenig bis keine Aussagekraft haben, im zweiten Teil gehe ich speziell auf das Prognose-Instrument HCR-20 V3 ein, das im hessischen Maßregelvollzug verwendet wird, und zeige, dass dieses Instrument nicht mit dem deutschen Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vereinbar ist. Im dritten Teil geht es dann anschließend um konkrete Forderungen, die den Hessischen Landtag betreffen.
Eine solche Petition mag auf den ersten Blick speziell klingen, es geht jedoch ganz konkret um Steuergelder, die für empirisch nicht haltbare Gutachten ausgeben werden, und um Menschen, die aufgrund dieser empirisch-fragwürdigen Gutachten jahrelang, teilweise sogar jahrzehnte- bis lebenslang inhaftiert werden.
Ich hoffe, dass diese Petition mit der notwendigen Sorgfalt unabhängig geprüft wird. Zurzeit sind rund 700 Personen im Hessischen Maßregelvollzug von den HCR-20-V3-Prognosen betroffen. Deren Hilferufe sind real, nur leider hört man sie nicht, weil sie hinter den dicken Mauern des Maßregelvollzugs verhallen.
TEIL 1: HANS ULRICH GRESCH – DIE PSYCHIATRISCH FORENSISCHE PROGNOSTIK
Im Licht der einschlägigen Forschung hat sich die Qualität psychiatrischer bzw. psychologischer Gefährlichkeitsprognosen als überaus fragwürdig erwiesen. Die mageren Befunde gaben seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts Anlass zu einer Vielzahl von Studien. Sie sollten zur Verbesserung der Prognosegüte beitragen. Mit soziologischen, psychologischen, psychodiagnostischen und statistischen Methoden wurden mutmaßliche Risikofaktoren für Gewalttätigkeit identifiziert.
Nach wie vor gibt es jedoch keine einheitlichen Modelle, die das ganze Spektrum der potenziell relevanten Einflussgrößen berücksichtigen und die empirisch getestet werden könnten.1)
Kurz: Die Gefährlichkeitsprognostik fußt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf einer entwickelten theoretischen Grundlage. Die Vielzahl verstreuter, oft widersprüchlicher Befunde erlaubt keine fundierte Ableitung solider Prinzipien für ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen in der gerichtlichen Praxis.
Vor allem gibt es keine naturwissenschaftlich untermauerten Tests oder objektive Untersuchungsmethoden (z. B. Brain Scans), die reif für die Praxis wären, also eine Gewaltneigung im Gehirn zuverlässig diagnostizieren könnten.
Man könnte natürlich einwenden, dass die forensische Prognostik eine Kunst sei. Offensichtlichen Fehlprognosen würden überwiegend von jungen, unerfahrenen Fachleuten produziert. Erfahrene Prognostiker seien zu besseren Leistungen in der Lage.
Doch dies ist keineswegs der Fall. Die Qualität des klinischen Urteils hängt definitiv nicht mit der Berufserfahrung zusammen. Dies ist das eindeutige Resultat der Untersuchungen von Robyn M. Dawes, eines Pioniers der psychologischen Entscheidungsforschung.
Seine Erklärung für dieses Phänomen erscheint plausibel. Bei der Prognose geht es ja um das Kategorisieren von Menschen – beispielsweise: gefährlich, nicht gefährlich.
Die Effektivität von Lernprozessen im Bereich der Kategorisierung hängt nun aber von zwei Faktoren ab:
  1. Kenntnis von Regeln zur Zuordnung von Exemplaren zu einer Kategorie
  2. systematisches Feedback über richtige und insbesondere falsche Kategorisierung.
Beide Voraussetzungen sind allerdings im Bereich der Gefährlichkeitsprognostik nicht erfüllt.
  1. ist es heute noch weitgehend unbekannt, anhand welcher Merkmale man zukünftige Gefährlichkeit abschätzen kann. Und
  2. darf auch von einer systematischen Rückmeldung nicht gesprochen werden.2)
Im Licht der empirischen Forschung betrachtet3), ist die psychiatrische Gefährlichkeitsprognostik kaum treffsicherer als die Glaskugelschau.
Und wenn die Glaskugel von einer erfahrenen, lebensklugen Esoterikerin gehandhabt wird, dann ist es durchaus nicht auszuschließen, dass sie u. U. bessere Ergebnisse erzielt als die berühmtesten Kriminalpsychiater.4)
Psychiatrische Gutachter neigen notorisch dazu, die Gefährlichkeit von Straftätern zu überschätzen.5) Dies ist allerdings nicht auf persönliche Schwächen der einschlägig tätigen Experten zurückzuführen, sondern liegt in der Natur der Sache. Ich versuche dies in drei Schritten zu erklären:
  • Gewalttaten sind seltene Ereignisse. Aus wahrscheinlichkeitstheoretischen Gründen sind die Vorhersagen seltener Ereignisse zwangsläufig und unvermeidlich mit hohen Fehlerquoten verbunden.6)
  • Außerdem unterliegt gewalttätiges Verhalten einem starken sozialen Kontexteinfluss. Es kann also nur teilweise durch persönliche Merkmale erklärt werden. Ob ein Mensch in Zukunft einem Kontext ausgesetzt sein wird, der Gewalt stimuliert, und wie er dann auf diese Herausforderung reagiert, ist selbst mit einer blank geputzten und mit Tachyonen aufgeladenen Glaskugel nur sehr bedingt prognostizierbar.
  • Gefährlichkeitsprognostiker sehen sich einem erheblichen sozialen Druck ausgesetzt, da ihnen die Verantwortung für Fehldiagnosen angelastet wird. Sozialer Druck bei hochgradiger Entscheidungsunsicherheit führt zu konservativen Urteilen (die sich zu Lasten des Beurteilten auswirken).
Salopp formuliert: Da Gefährlichkeitsprognostiker im Trüben fischen müssen, fehlt ihnen der feste Grund, der ihrer Voreingenommenheit entgegenwirken könnte.
Die meisten Gewalt-Prädiktoren7) taugen nichts. Der Glaube daran entpuppt sich als Aberglaube, sobald man die angeblichen Zusammenhänge zwischen diesen Faktoren mit angeblicher Vorhersagekraft und dem tatsächlichen Verhalten einer seriösen empirischen Überprüfung unterzieht.
So mögen z. B. zwar paranoide Vorstellungen in Verbindung mit Alkohol oder Drogen durch eine leichte Erhöhung der Gewaltbereitschaft gekennzeichnet sein. Aber dieser Sachverhalt ist nur von akademischem Interesse und praktisch ohne jede Bedeutung.
Denn Suchtmittelabhängige ohne paranoide Vorstellungen zeichnen sich, verglichen mit der soeben genannten Personengruppe, durch eine allenfalls unwesentlich verminderte Gewaltneigung aus.8)
Der einzige Prädiktor, der sich als ziemlich stabil und aussagekräftig erwiesen hat, ist die Kriminalakte. Je häufiger ein Mensch zuvor bereits gewalttätig geworden ist, desto wahrscheinlicher ist seine zukünftige Gewalttätigkeit. Diese Korrelation bestätigt eine etablierte Erkenntnis der Sozialpsychologie allgemein:
Zukünftiges Verhalten sagt man am besten auf der Grundlage früheren Verhaltens voraus.
Diese Faustregel ist allerdings auch nur unter eingeschränkten Bedingungen tragfähig: Die Vorhersage ist kurzfristig. Das vorhergesagte Verhalten muss relativ häufig und in einer Vielzahl von Situationen auftreten. Die Person muss mit derartigen Situationen wieder konfrontiert werden. Ihre Persönlichkeit muss weitgehend unverändert geblieben sein. Sofern diese Einschränkungen zutreffen, kann man in der Regel die besten Ergebnisse erzielen, wenn man sich bei der Prognose auf das jeweils relevante Verhalten in der Vergangenheit stützt.
Dies gilt im Übrigen auch für die Vorhersage selbstschädigenden Verhaltens (Selbstverletzung, Suizid). Die Selbsteinschätzungen der Wahrscheinlichkeit selbstschädigenden Verhaltens beispielsweise korrelieren zwar mit dem späteren Handeln der befragten Personen. Aber darauf basierende Vorhersagen sind schlechter als Prognosen, die ausschließlich auf der beobachteten Häufigkeit selbstschädigenden Verhaltens in der Vergangenheit beruhen.9)
Häufig allerdings sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Faustregel nicht gegeben. In jugendlichem Überschwang begangene Straftaten beispielsweise mögen fünfzehn Jahre später für die Vorhersage des künftigen Verhaltens eines Menschen, der sich nun in einem anderen Lebensabschnitt befindet, keinerlei Relevanz mehr besitzen.
Schauen wir uns nach diesem Referat wissenschaftlicher Befunde die praktischen Konsequenzen aus diesen nüchternen Studien und Zahlen etwas genauer an.
Zwei wichtige Kenngrößen zur Beurteilung der Qualität von Verfahren zur Vorhersage menschlichen Verhaltens sind „Sensitivity“ und „Specificity“.
  • Sensitivity“ ist die Rate der richtig als Merkmalsträger klassifizierten Personen.
  • Specificity“ ist der Prozentsatz der richtig als Nicht-Merkmalsträger eingestuften Probanden.
  • Beispiel für Sensitivity: Mensch wird als gewaltgeneigt beurteilt und begeht später eine Gewalttat.
  • Beispiel für Specificity: Mensch wird als nicht gewaltgeneigt beurteilt und begeht später keine Gewalttat
Einem Aufsatz von Alec Buchanan10) entnehme ich folgende Angaben:
Ein verhältnismäßig gutes Instrument zur Vorhersage gewalttätigen Verhaltens ist der „Violence Risk Assessment Guide“ (VRAG). Er hat eine „Sensitivity“ von .73 und eine „Specificity“ von .63.11)
In der CATIE-Studie (Clinical Antipsychotic Trials of Intervention Effectiveness) wurde als Rate körperverletzender Gewalt bei den Studienteilnehmern (chronisch Schizophrene) ein Wert von 3,6 Prozent ermittelt. Das ist die so genannte Base Rate (Basisrate).
Wir haben nun alle drei Werte zusammen, um die „number needed to detain“ berechnen zu können. Unter diesen, sehr realistischen Bedingungen muss man 15 Leute hinter psychiatrische Gitter bringen, um eine Gewalttat zu verhindern.12)
Es bringt bei niedrigen Basisraten13) im Übrigen nicht viel, die diagnostischen Verfahren zu verbessern. Im vorliegenden Fall würde beispielsweise eine Verbesserung der „Sensitivity“ um 20 Prozent, unter sonst gleichen Bedingungen, die „number needed to detain“ nur auf 13 verringern. Man müsste als 13 Leute wegschließen, um eine Gewalttat zu unterbinden.
Zu ähnlich ernüchternden Ergebnissen zur prognostischen Validität von Instrumenten zur Vorhersage gewalttätigen Verhaltens gelangten Jay P. Singh und Kollegen.14) Sie fassten 57 Studien mit mehr als 13.000 Teilnehmern zusammen. Sie gelangte zu dem Schluss, dass eine Bezifferung zukünftiger Gewaltwahrscheinlichkeit durch die augenblicklichen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht unterstützt wird.
Fazel und Mitarbeiter betonen, dass solche Instrumente als alleinige Grundlage einer Unterbringung, Verurteilung und Entlassung untauglich seien.15)
Es gibt neben der prognostischen Unzulänglichkeit noch einen weiteren Grund zum Verzicht auf das Einsperren von Leuten in psychiatrische Anstalten, weil man in Zukunft Gewalttaten von ihnen erwartet. Denn in diesen Einrichtungen sollen diese Menschen ja behandelt werden. Allein dies hat nur Sinn, wenn eine nennenswerte Erfolgsaussicht besteht.
Ein Beispiel: Die Behandlung von Männern, die ihre Frauen verprügelt haben. Eine Meta-Studie von Julia C. Babcock und Mitarbeitern16) ergab, dass die heute üblichen Verfahren nur einen sehr geringen Einfluss auf die Rückfallwahrscheinlichkeit haben.
Generell gilt, dass die bisherigen Forschungen zur Verminderung des Rückfallrisikos von kriminellen und „psychisch kranken“ Gewalttätern insgesamt aufgrund ihrer Heterogenität keine solide Metaanalyse17) gestatten. Die bisherigen Befunde deuten zwar auf einen schwachen bis mäßigen Effekt hin, aber diese Resultate sind aus methodischen Gründen mit Vorsicht zu genießen.18)
Selbst wenn man wohlwollend einen nennenswerten Effekt solcher Maßnahmen unterstellt, so wäre doch zu fragen, ob dieser die zwangsweise Behandlung überwiegend harmloser Menschen rechtfertigen kann.
Ist es wirklich akzeptabel, sehr viele Menschen ohne zukünftiges Gewaltpotenzial wegzusperren, um ein paar Gewalttaten zu verhindern? Oder ist es der Preis der Freiheit, Gewalttaten hinzunehmen, die man, wenn überhaupt, nur durch Polizeistaatsmethoden verhindern könnte.
Denn es sind Polizeistaatsmethoden, Leute ohne vernünftigen Grund wegzusperren, auch wenn dies auf rechtlicher Grundlage erfolgt. Je häufiger die Psychiatrie in den alltäglichen Umgang der Bürger miteinander eingreift, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Bürger zu Unrecht auf Dauer hinter psychiatrischen Gittern landet, weil er als Gefahr für andere oder sich selbst eingestuft wird. Jeder, der die Polizei ruft, weil ein Mitmensch sich rätselhaft, befremdlich oder gar bedrohlich aufführt, sollte sich dies klarmachen. Die Psychiatrie hat keinerlei Möglichkeiten, hier die Spreu vom Weizen zu trennen.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die psychiatrische Prognostik ist weit davon entfernt, ein fördernder Faktor im Prozess der Zivilisation zu sein. Auch wenn man ihr dies nicht zwingend vorwerfen kann, vermag sie nur zu oft der Barbarei nicht entgegenzuwirken.19)
Der „Texas Defender Service“ vertritt die Insassen von Todeszellen in diesem Bundesstaat in Rechtsfragen. Der Service ließ eine Studie zur Validität von Gefährlichkeitsprognosen anfertigen. Grundlage bildeten die Gutachten von Experten, die im Auftrag der Staatsanwaltschaften die zukünftige Gefährlichkeit von angeklagten Straftätern, denen die Todesstrafe drohte, vor der Gerichtsverhandlung vorhergesagt hatten. Die Experten irrten sich in 95 Prozent aller Fälle.
Dies wurde anhand der Gefangenenakten festgestellt, in denen eventuelle Gewaltakte verzeichnet waren. Diese sind in Gefängnissen nicht gerade selten. Der Beobachtungszeitraum belief sich bei den zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Exekutierten auf zwölf Jahre. Die noch in der Death Row Einsitzenden waren dort durchschnittlich acht Jahre und die Gefangenen mit reduziertem Strafmaß hatten eine Haftzeit von durchschnittlich 22 Jahren verbüßt.
Der Forschungsbericht wurde 2004 unter dem Titel
Deadly Speculations. Misleading Texas Capital Juries with False Predictions of Future Dangerousness“
veröffentlicht.20)
Die Gutachten der Forensischen Psychiatrie sind natürlich nicht immer tödliche Spekulationen, sofern damit der physische Tod des Angeklagten gemeint ist. Aber der soziale Tod kann auch in Ländern ohne Todesstrafe die Folge sein, wenn Menschen für viele Jahre in Psychiatrien eingekerkert werden.
Die überaus dürftige wissenschaftliche Basis solcher Gutachten kann auch dem interessierten Laien nicht verborgen geblieben sein. Dennoch regt sich nur verhältnismäßig wenig Widerstand gegen eine Gerichtspraxis, in der Richter in aller Regel im Sinne solcher fragwürdigen Gutachten urteilen. Allenfalls bei Justizskandalen mit Psychiatrie-Beteiligung kommt es vorübergehend zu Aufwallungen von Gefühlen. Auch Linke, die sich sonst herzergreifend für die Rechte von Minderheiten einsetzen, nehmen die Menschenrechtsverletzungen gegenüber „psychisch Kranken“ eher achselzuckend hin.
TEIL 2: DER HCR 20 V3-PERSÖNLICHKEITSTEST
Der folgende Abschnitt basiert auf drei Prämissen, nämlich
    1. dass Prognose-Instrumente geeignet seien, um zukünftiges Verhalten sicher zu prognostizieren (siehe oben),
    2. dass diese Prognosen von unabhängigen Gutachtern durchgeführt werden und somit rechtlich zulässig sind. „Die Praxis mancher Gerichte einen Arzt einer behandelnden Klinik mit einem Gutachten zu beauftragen ist unzulässig (OLG Düsseldorf FamRz 1989).“
    3. dass der Verteidiger entsprechend der Richtlinien für das Strafverfahren an der Auswahl des Sachverständigen beteiligt wurde (Nr. 70 Abs. 1 RiStBV).
Nur wenn diese drei Prämissen erfüllt sind, lässt sich überhaupt von einem rechtsmäßigen Verfahren sprechen. In der Hessischen Rechtspraxis ist dies in der Regel nicht gegeben, dennoch wäre es zumindest denkbar, dass selbst in einem unrechtsmäßigen Verfahren mit dem HCR-20 V3 ein rechtsgültiges Prognoseinstrument verwendet wird. Da vermutlich nicht jedem das HCR-20 V3 bekannt ist, hier eine kurze Einführung:
Der HCR-20 […] ist ein 20-Item-Instrument zur Bestimmung des Risikos gewalttätigen Verhaltens bei psychisch Kranken. Zehn Items erfassen Merkmale aus der Vergangenheit, die in empirisch gesicherter Beziehung zu gewalttätigem Verhalten stehen (Historical). Fünf Items erfassen klinische Merkmale der Gegenwart (Clinical) und fünf weitere Items zukünftig mögliche Risikobereiche (Risk). Seit 1997 wird der HCR 20 an der Klinik für forensische Psychiatrie Haina in der klinischen Routine eingesetzt. […] Mit den C- und R-Items lässt sich der Behandlungsfortschritt messen.“ (Homepage Vitos gGmbH)
Das klingt irgendwie wissenschaftlich, ist es jedoch nicht. Im Kern ist der HCR-20 ein Persönlichkeitstest, ähnlich wie man ihn aus Jugendzeitschrift „Bravo“ kennt. Zwanzig Fragen werden gestellt, und ein Gutachter kreuzt entsprechend der Antworten z.B. „nein – ein bisschen – ja“ an bzw. trägt die Werte 0, 1 und 2 in sein Gutachten ein. Diese Werte werden dann addiert, und man erhält eine Zahl zwischen 0 und 40. Die Aussage: „Zehn Items erfassen Merkmale aus der Vergangenheit, die in empirisch gesicherter Beziehung zu gewalttätigem Verhalten stehen (Historical)“, wird somit zu einer Tautologie, da schon in der ersten Frage nach früheren Gewaltanwendungen gefragt wird. Das Ergebnis ist somit genauso empirisch gesichert wie die Tatsache, dass Menschen, die gerne Eis essen, gerne Eis essen.
Aber nun zu den rechtlichen Problemen des HCR 20-Persönlichkeitstests, die ich entsprechend der Items in ‚Historical‘, ‚Clinical‘ und ‚Risk‘ einteile.
Die unter dem Stichwort ‚Historical‘ eingeordneten Items haben insgesamt das Problem, dass sie dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung widersprechen: Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Fassung des Vertrages von Lissabon: Schutz personenbezogener Daten:
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden.
Ein Beispiel dafür, welche intimen Details im HCR-20 erfragt werden, ist das Item H3: „Instabile Paarbeziehungen (länger als ein Jahr = 0/ kürzere = 1/ keine, hoch konflikthafte = 2)“. Es mag sich jeder selbst fragen, ob man für eine Gefährlichkeitsprognose solche Angaben freiwillig machen möchte. Hinzu kommt bei diesem Item auch die Frage, ob „instabile Paarbeziehung“ bzw. häufig wechselnde Geschlechtspartner nicht auch dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unterliegt und somit nicht als Kriterium für eine Prognose benutzt werden darf. Flapsig könnte man auch sagen, dass dieses Item asexuelle und polyamouröse Menschen diskriminiere. Doch leider ist an diesen Fragen nichts „flapsig“, weil mit diesen Fragen darüber entschieden wird, ob ein Mensch lebenslang weggesperrt wird.
Ein weiteres Beispiel ist das Item: „H4: Probleme im Arbeitsbereich (lange Tätigkeiten = 0/ mehrere längere = 1/ keine, kurze = 2)“. Als Akademiker muss ich leider sagen, dass ich bei diesem Item auch einen hohen Score hätte, da kurze Arbeitszeiten leider der Alltag geworden sind. Nach meiner Einschätzung macht mich das jedoch nicht zu einem gefährlichen Gewalttäter.
Ein weiteres Problem der „Historical“-Items ist auch, dass nicht nach der Ursache von Gewalttaten gefragt wird. Als Beispiel dafür nehme ich die Items H1 „Frühere Gewaltanwendung (keine = 0/ ein bis zwei = 1/drei und mehr = 2“) und H2: „Geringes Alter bei erster Gewalttat (älter 40 = 0/ zwischen 20 und 40 = 1/ jünger 20 = 2)“. Nehmen wir das Beispiel einer Frau, die als Sechszehnjährige sich gegen eine versuchte Vergewaltigung in Not gewehrt hat und dabei ihren Vergewaltiger ernsthaft verletzt und ihm die Nase gebrochen hat. Im der HCR-20 Prognose würde diese für jeden verständliche und nachvollziehbare Notwehr zu ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Das größte Problem besteht jedoch bei Item 7: „Psychopathie (PCL-R kleiner 20 = 0/ 20 – 29 = 1/ über 30 = 2)“.
Dieses Item, das auf einem eigenständigen Persönlichkeitstest beruht, der nur von dafür speziell ausgebildeten Gutachtern angewendet werden darf, widerspricht dem deutschen Strafrecht. So steht im technischen Manual des PCL-R, das auch von deutschen Gutachtern angewandt wird:
  • Kriterien, die nicht sicher bestimmt werden können, sollen mit „1“ bewertet werden.“ (Hare, PCL-R, Technical Manual, S. 20)
  • Bei unsicherer Bewertung mehrerer Merkmale sollen einige mit der höheren, andere mit der niedrigeren Bewertung versehen werden (a.a.O.).
  • Der Gesamt-Score soll hochgerechnet werden („pro-rating“), wenn einzelne (bis max. 5) Bewertungen ausfallen. (a.a.O., S.21, S. 28)
Im Strafprozess sind Bewertungen auf mangelnder Tatsachenbasis jedoch nicht verwertbar, daher dürfen im Strafprozess nachteilige Entscheidungen nicht auf einem PCL-R Score beruhen, in den Punktwerte für nicht nachgewiesene Tatsachen eingeflossen sind. Oder wie Rechtsanwälte sagen: Bei „non liquet“ gilt: „in dubio pro reo“, somit wäre schon aufgrund dieses Items der gesamte HCR-20 V3-Test nicht für das deutsche Strafrecht geeignet. Das gleiche Problem tritt auch bei den Items „H9: Persönlichkeitsstörung“ auf, bei dem eine „wahrscheinliche“ Persönlichkeitsstörung zum Nachteil des Inhaftierten ausgelegt wird, und bei dem Item „H10: Frühere Verstöße gegen Auflagen“, bei dem schon der „Verdacht“ auf einen Verstoß zum Nachteil ausgelegt wird. Übertragen auf unser Strafrecht würde das bedeuten, dass ein Richter sagen kann: „Ich verurteile sie, weil ich den Verdacht habe, dass sie vielleicht eine Straftat begangen haben.“
Dies sind jedoch nur kleinere Probleme der HCR-20-basierten Gutachten: Das größte Problem liegt in den „clinical“ und „risk“-Items.
In den sogenannten klinischen (intramuralen) Items C1 bis C5 fließt praktisch jedes Verhalten während der Inhaftierung im Maßregelvollzug ein. Dies ist rechtlich betrachtet eine Rund-um-die-Uhr-Totalbeobachtung und somit eine verbotene Vernehmungsmethode. Ein Beispiel für dieses Verbot ist das Flow-Tex-Verfahren (2 BvR 1523/01 = StV 2001, 657; die spätere Revisionsentscheidung 1 StR 169/02 vom 10.9.2002 findet sich im StV 2002, 581). Wie sich diese Totalbeobachtung konkret anfühlt, beschreibt ein Forensik-Erfahrener:
Im täglichen Leben des Maßregelvollzuges wird jede Form von Lebendigkeit pathologisiert. Bei mir zum Beispiel ist es sogar das Lachen. Ich mache Musik und habe eine voluminöse Stimme, was besonders auffällt, wenn ich lache. Es gibt kein Gutachten, in welchem mein Lachen nicht als inadäquater Affekt oder Parathymie bezeichnet wird. Wehren kann man sich gegen die Pathologisierungen nicht. Einmal habe ich meinen Therapeuten gefragt, was die Denkstörungen sind, unter denen ich leiden soll. Er erklärte mir, ich würde an Konkretismus leiden, was bedeute, Worte nicht in ihrem übertragenen Sinn verstehen zu können, zum Beispiel "der Apfel fällt nicht weit vom Stamm", oder "jemand hat zwei linke Hände". Ich verstehe den übertragenen Sinn von Worten, so habe ich zum Beispiel auch verstanden, was ein Pfleger meinte, als ich ihn fragte, ob ich mich noch zum Abendessen abmelden könne, oder ob es hierfür schon zu spät sei. Er sagte, für mich sei alles zu spät, in jeder Hinsicht, und meinte, dass ich mein Leben vergessen könne. Bei Konflikten unter Patienten wird nicht vermittelt. Man lässt sie eskalieren, um dann zu sanktionieren, und es wird von Pflegern ein Fehlverhalten der Patienten aktiv provoziert. Zum Beispiel darf ich zum Rauchen in einen Käfig im Hof. Einmal sagte eine Pflegerin, sie lasse mich zum Rauchen in den Park. Ich erwiderte, dass ich hierfür nicht die Lockerungsstufe habe. Was wäre geschehen, wenn ich das Angebot der Pflegerin, der ich sonst bei jeder Anweisung folgen muss, angenommen hätte? Hätte man mir geglaubt? Im täglichen Umgang wird den Patienten immer die ungünstigste Absicht unterstellt. Gemäß dem Menschenbild, nach dem sie untergebracht sind, werden sie lächerlich gemacht, verachtet, verhöhnt, kommandiert, erniedrigt. Weil es zu gefährlich sei, wurde mein Antrag auf Bewilligung eines Laptops zur Aufnahme eines Fernstudiums abgelehnt. Stattdessen muss ich mich tagsüber damit beschäftigen zwei Stangen ineinander zu stecken oder Tüten zuzuschweißen.“
Ähnlich sieht es auch die Rechtsanwältin Gabriele Steck-Bromme: „Mit dem Urteil wird ein Mensch nicht nur auf unabsehbare Zeit eingesperrt; er wird auch den Mitarbeitern des psychiatrischen Krankenhauses ausgeliefert. Er weiß, dass deren Stellungnahmen Jahr für Jahr über sein eigenes Schicksal entscheiden. Ärgert er sich über irgendetwas (wozu von morgens bis abends Anlass genug besteht), dann heißt es, er sei "angespannt". Passt er sich an, bescheinigt man ihm "fassadenhaftes Verhalten". Oder "er verhält sich vordergründig angepasst und freundlich". Schließt er sich der Meinung anderer an, ist er "nicht authentisch". Versucht er, nicht anzuecken, wird ihm "floskelhaftes Auftreten" attestiert. Macht er von seinem ureigensten Menschenrecht Gebrauch, seine Gedanken für sich zu behalten, ist er "nicht transparent". Und natürlich "nicht einschätzbar", auch ein beliebter Begriff. Beschäftigt er sich mit Eingaben und sonstigen Schreiben, ist er ein Querulant oder paranoid, ganz egal, wie überzeugend und wie berechtigt seine Eingaben sein mögen.“
Die einzelnen C1-Items sind auch in der Wissenschaft höchst umstritten. Als Beispiel nehme ich das Item „C1: Mangel an Einsicht in die psychische Störung“. Diesen Mangel haben auch viele Professorinnen und Professoren; seit mehr als 50 Jahren wird z.B. über den Begriff der „psychischen Krankheit“ gestritten. Folgt man Prof. Thomas Szasz, dann ist „psychische Krankheit“ lediglich eine medizinische Metapher für seelisches Leiden. Und ähnlich ist es auch im Diagnosemanual ICD-10 aufgeführt, in dem psychiatrische F-Diagnosen nur gestellt werden dürfen, wenn keine somatische bzw. körperliche Ursache vorliegt, also wenn in der Ausschlussanamnese eine körperliche Krankheit als Ursache ausgeschlossen werden kann. Dies führt zu einem seltsamen Paradox: Während sich psychologische Vereinigungen wie zum Beispiel die renommierte British Psychological Society seit Jahren darum bemühen, die Diagnose „Schizophrenie“ abzuschaffen, wie es zum Beispiel in Japan, Süd Korea oder Taiwan schon gemacht wurde, werden Inhaftierte im Maßregelvollzug dazu gezwungen, diese Diagnose für zutreffend zu halten. Der Petent lehnt beispielsweise aus Gewissensgründen den Glauben an „psychische Krankheiten“ ab, ähnlich betrachtet es auch die Mad-Pride-Bewegung. Vielleicht ist es ein wenig weit hergeholt, aber es wäre zu prüfen, inwieweit der Wunsch nach „Krankheitseinsicht“ dem Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes widerspricht: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, denn hinter dem Glauben an „psychische Krankheiten“ steckt das weltanschauliche Paradigma der medizinisch orientierten Psychiatrie. Unabhängig davon wird hier von den Inhaftierten verlangt, dass sie ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden müssen: „Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu schweigen und seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht zu entbinden. Dieses Recht darf niemals durch Missbrauch einer Beobachtung nach § 81 StO unterlaufen werden.“
Ebenso problematisch ist die Bewertung der „Impulsivität“ (Item C4) im klinischen Kontext der forensischen Psychiatrie. Taten gegen Angehörige des Personals, gegen Mitpatienten oder Gegenstände im Rahmen einer Anstaltsunterbringung können ihre Ursache möglicherweise gerade in der Unterbringungssituation haben (4 StR 269/99 vom 8.7.99), und aus solchen Taten lässt sich verständlicherweise nicht schließen, wie sich jemand im nicht-klinischen Kontext verhalten würde. Ein Inhaftierter der Vitos gGmbH, der seit mehr als einem Jahr in Isolationshaft gehalten wird, bringt es gut auf den Punkt: „Stell dir vor, du hast seit Jahren keinen Baum gesehen. Nur Wände, immer nur Wände. Irgendwann schlägt jeder gegen diese Wände.“ Die Leserinnen und Leser dieser Petition können sich selbst fragen, wie sie sich verhalten würden, wenn sie monatelang in Isolationshaft gehalten werden, und was dieses Verhalten über ihr Verhalten in Freiheit aussagt.
Skandalös wird es jedoch bei den Items C5: „Behandelbarkeit“ und R4: „Fehlende Compliance“. Bei diesen Items wird von den Inhaftierten verlangt, dass die blind und ohne „informierte Einwilligung“ den Behandlungsempfehlungen ihrer Ärzte folgen. In der Vitos Forensik bedeutet dies rein praktisch: „Schluck deine Psychopharmaka, sonst kommst du hier niemals raus.“ Aus Insiderberichten weiß man: Praktisch alle Inhaftierten bekommen Neuroleptika, viele werden polypsychopharmakologisch behandelt. Es bestehen keine Zweifel darüber, dass Psychopharmaka einigen Menschen kurzfristig helfen können. Die Behandlung in den forensischen Psychiatrien ist jedoch nicht kurzzeitig, sondern in der Regel über mehrere Jahre, und diese Behandlung ist medizinisch umstritten. Für polypsychopharmakologische Behandlungen gibt es praktisch keine Langzeitstudien, daher werden sie von Ärzten auch als Experiment am lebenden Menschen betrachtet. Für psychopharmakologische Monotherapien gibt es hingegen einige wenige Langzeitstudien, und die zeigen fast durchgängig, dass es den Behandelten langfristig durchschnittlich schlechter geht als den unbehandelten Kontrollgruppen. Das lässt sich auch leicht erklären: Das Gehirn ist ein homöostatisches Organ, dessen Rezeptoren sich an die Wirkungen der Psychopharmaka anpassen, dadurch lässt die Wirkung nach, das Problem kehrt zurück die Nebenwirkungen bleiben jedoch bestehen bzw. verstärken sich mit der Zeit.
Eine Übersicht über Langzeitstudien aus Robert Whitakers Buch: „Anatomy of an Epidemic“ füge ich an:
1990: In a large, national depression study, the eighteen-month stay-well rate was highest for those treated with psychotherapy (30 percent) and lowest for those treated with an antidepressant (19 percent). (NIMH)
1992: Schizophrenia outcomes are much better in poor countries like India and Nigeria, where only 16 percent of patients are regularly maintained on antipsychotics, than in the United States and other rich countries, where continual drug usage is the standard of care. (World Health Organization)
1995: In a six-year study of 547 depressed patients, those who were treated for the disorder were nearly seven times more likely to become incapacitated than those who weren’t, and three times more likely to suffer a “cessation” of their “principal social role.” (NIMH)
1998: Antipsychotic drugs cause morphological changes in the brain that are associated with a worsening of schizophrenia symptoms. (University of Pennsylvania)
1998: In a World Health Organization study of the merits of screening for depression, those diagnosed and treated with psychiatric medications fared worse—in terms of their depressive symptoms and their general health—over a one-year period than those who weren’t exposed to the drugs. (WHO)
1999: When long-term benzodiazepine users withdraw from the drugs, they become “more alert, more relaxed, and less anxious.” (University of Pennsylvania)
2000: Epidemiological studies show that long-term outcomes for bipolar patients today are dramatically worse than they were in the pre-drug era, with this deterioration in modern outcomes likely due to the harmful effects of antidepressants and antipsychotics. (Eli Lilly; Harvard Medical School)
2001: In a study of 1,281 Canadians who went on short-term disability for depression, 19 percent of those who took an antidepressant ended up on long-term disability, versus 9 percent of those who didn’t take the medication. (Canadian investigators)
2001: In the pre-drug era, bipolar patients did not suffer cognitive decline over the long term, but today they end up almost as cognitively impaired as schizophrenia patients. (Sheppard Pratt Health System in Baltimore)
2004: Long-term benzodiazepine users suffer cognitive deficits “moderate to large” in magnitude. (Australian scientists)
2005: Angel dust, amphetamines, and other drugs that induce psychosis all increase D2 HIGH receptors in the brain; antipsychotics cause this same change in the brain. (University of Toronto)
2005: In a five-year study of 9,508 depressed patients, those who took an antidepressant were, on average, symptomatic nineteen weeks a year, versus eleven weeks for those who didn’t take any medication. (University of Calgary)
2007: In a fifteen-year study, 40 percent of schizophrenia patients off antipsychotics recovered, versus 5 percent of the medicated patients. (University of Illinois)
2007: Long-term users of benzodiazepines end up “markedly ill to extremely ill” and regularly suffer from symptoms of depression and anxiety. (French scientists)
2007: In a large study of children diagnosed with ADHD, by the end of the third year “medication use was a significant marker not of beneficial outcome, but of deterioration.” The medicated children were also more likely to engage in delinquent behavior; they ended up slightly shorter, too. (NIMH)
2008: In a national study of bipolar patients, the major predictor of a poor outcome was exposure to an antidepressant. Those who took an antidepressant were nearly four times as likely to become rapid cyclers, which is associated with poor long-term outcome. (NIMH)
Diesen Studien muss man nicht folgen, jedoch für Inhaftierte ist relevant: Es gibt gute und medizinisch vernünftige Gründe, sich gegen eine medikamentöse Langzeit-Behandlung bei seelischem Leiden zu entscheiden, zumal bei rund 20 Prozent auch eine Therapieresistenz auf Neuroleptika vorliegt (DGPPN – Konsultationsfassung der Behandlungsleitlinien Schizophrenie, S. 54, Stand: 29.08.2018). Durch das HCR-20 V3-Prognose-Instrument wird den Inhaftierten diese Entscheidungsfreiheit jedoch genommen, weshalb man aufgrund der körperlichen Schäden durch die Zwangsbehandlung von Körperverletzung bzw. bei Todesfällen aufgrund der Medikamentation (R.I.P. Mirza & Holger! Möge euer Tod nicht umsonst gewesen sein!) von fahrlässiger Tötung sprechen muss.
Das HCR-20 ist aus Sicht der Vitos gGmbH wesentlich für den Maßregelvollzug und dient als Instrument zur Messung des Behandlungserfolgs, so steht auf der Homepage: „Mit den C- und R-Items lässt sich der Behandlungsfortschritt messen.“ Er steht sogar aus Sicht der forensischen Ärzte der Vitos gGmbH oberhalb des medizinischen Wohls der Inhaftierten, anders ist nicht zu erklären, dass sogar Selbstmörder im Geschäftsbericht der Klinik als „erfolgreich behandelt“ bezeichnet werden (Siehe Anlage, Vitos Jahresbericht 2016). Eine solche „Operation gelungen, Patient tot“-Behandlung hat mit Medizin und Menschenrechten jedoch nichts mehr zu tun.
TEIL 3 – DIE FORDERUNGEN
Daher komme ich nun zu den konkreten Forderungen dieser Petition, deren Begründung hoffentlich ausreichend dargelegt ist:
  1. Der Hessische Landtag möge unabhängige* Psychologen mit einer Begutachtung des HCR-20 beauftragen zu überprüfen, ob dieses Instrument überhaupt für eine juristisch ausreichende Prognose geeignet sei.
  2. Der Hessische Landtag möge von unabhängigen* Juristen prüfen lassen, ob das Prognoseinstrument HCR-20 mit dem Hessischen Landesrecht, dem Grundgesetz und den Europäischen Menschenrechten überhaupt vereinbar ist.
  3. Der Hessische Landtag möge überprüfen, ob das „Institut für forensische Psychiatrie Haina e.V.“ erstens den Status der Gemeinnützigkeit erfüllt und zweitens ob es sich bei diesem Verein um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt.
*Das Wort „unabhängig“ meint hier konkret: Psychologen, Ärzte und Juristen, die ihr Geld nicht mit HCR-20-Gutachten verdienen. Ein Gutachter, der seinen Lebensunterhalt mit diesen Gutachten verdient, wird zu einer unabhängigen Bewertung seiner Gutachten nicht fähig sein.
Unabhängig davon möchte ich die folgende Frage vom Hessischen Landtag klären lassen:
  • Kann sich ein forensisch tätiger Arzt oder Therapeut wegen unmittelbarer Freiheitsberaubung strafbar machen, wenn er für einen Verbleib des noch behandlungsbedürftigen Inhaftierten plädiert, wenn von diesem allenfalls geringfügige Straftaten zu erwarten sind?
Diese Frage der Rechtsanwältin Gabriele Steck-Bromme ist wichtig, da zurzeit aller Voraussicht nach einige hundert Menschen zu Unrecht im hessischen Maßregelvollzug festgehalten werden. Sollte dies ein Fehler der Ärzte sein, dann sollte man sie rechtzeitig darauf hinweisen, damit sie von weiteren Straftaten abgehalten und vor evt. Strafprozessen geschützt werden.


Fußnoten
1.

Franklin, R. D. (ed.) (2003). Prediction in Forensic and Neurophysiology. Mahwah, N. J.: Lawrence Erlbaum
2.

Dawes, R. M. (1989). Experience and validity of clinical judgment: The illusory correlation. Behavioral Sciences & the Law, Volume 7, Issue 4, pages 457–467, Autumn (Fall
3.

Hart, S. D., Michie, C., & Cooke, D. J. (2007). Precision of actuarial risk assessment instruments: Evaluating the ‚margins of error‘ of group versus individual predictions of violence. British Journal of Psychiatry, Supplement, 49, Vol 190 60-65 / Lidz, C., Mulvey, E., & Gardner, W. (1993). The accuracy of predictions of violence to others. Journal of the American Medical Association, 269, 1007-1011
4.

Es erschüttert mich, wenn mir gesagt wird, diese Formulierung sei zynisch und übertrieben.
5.

Sue, D. et al. (2012). Understanding Abnormal Behavior. New York, N.Y.: Wadsworth Inc Fulfillment, Seite 527
6.

Mitunter wird die Wahrscheinlichkeit seltener Ereignisse auch gravierend unterschätzt (Taleb, N. N. (2012). Der schwarze Schwan – Konsequenzen aus der Krise. München: Dt. Taschenbuch-Verl.).
7.

Sachverhalte zur Vorhersage von Gewalt
8.

Fazel, S. et al. (2009). Schizophrenia and Violence: Systematic Review and Meta-Analysis. PLOS Medicine, Published: August 11, 2009, DOI: 10.1371/journal.pmed.1000120
9.

Janis, I. B. & Nock, M. K. (2008). Behavioral Forecasts Do Not Improve the Prediction of Future Behavior: A Prospective Study of Self-Injury. Journal of Clinical Psychology, Vol. 64(10), 1–11
10.

Buchanan, A. (2008). Risk of Violence by Psychiatric Patients: Beyond the “Actuarial Versus Clinical” Assessment Debate, Psychiatric Services 2008; doi: 10.1176/appi.ps.59.2.184
11.

Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte einer größeren Zahl von Studien
12.

Die „number needed to detain“, also die Zahl der einzusperrenden Leute ist eine sehr aussagekräftige, auch für den Laien intuitiv nachvollziehbare Statistik. Richter sollten darauf bestehen, dass Gutachter ihnen diese Statistik für die von ihnen eingesetzten Verfahren nennen.
13.

Basisrate = Häufigkeit des Vorkommens eines Merkmals in der Grundgesamtheit
14.

Jay P. Singh, Seena Fazel, Ralitza Gueorguieva, and Alec Buchanan (2014). Rates of violence in patients classified as high risk by structured risk assessment instruments. Br J Psychiatry. 2014 Mar; 204(3): 180–187
15.

Seena Fazel, Jay P Singh, Helen Doll, Martin Grann (2012). Use of risk assessment instruments to predict violence and antisocial behaviour in 73 samples involving 24 827 people: systematic review and meta-analysis. BMJ 2012;345:e4692
16.

Babcock, J. C. et al. (2004). Does batterers‘ treatment work? A meta-analytic review of domestic violence treatment. Clinical Psychology Review 23, 1023 – 1053
17.

Eine Metaanalyse ist die möglichst vollständige statistische Zusammenfassung der bisherigen Studien zum einem Forschungsthema
18.

Hockenhull J. C. et al. (2012). A systematic review of prevention and intervention strategies for populations at high risk of engaging in violent behaviour: update 2002-8. Health Technol Assess., 16(3):1-152. doi: 10.3310/hta16030
19.

Dies ist, mit Rücksicht auf die vielen ehrenwerten Mitarbeiter in der Psychiatrie, mit äußerster Milde formuliert.
20.

Texas Defender Service (2004). Deadly Speculations. Misleading Texas Capital Juries with False Predictions of Future Dangerousness. Houston and Austin, Tx., Zusammenfassung