Sonntag, 15. Januar 2023
Vitos Klinik Riedstadt, Gießen, Haina, Eltville, Marburg usw. steht für Missachtung der Menschenrechte
. Wer sich beschweren sollte wird entsorgt.
Lesen Sie auch den neuesten Bericht des Lichtblickes über die Klinikleiterin Frau von Hecker.
Für was steht Vitos? Der Alltag in der Vitos Klinik ist geprägt von Schikanen seitens der Pfleger (bis auf einigen Ausnahmen),Todesfälle oder Behinderung durch Neuroleptika. Vordergründig wird in der Vitos Klinik einer wissenschaftlichen fundierten Therapie erweckt, in Wahrheit findet keine Therapie statt. Vitos Klinik Riedstadt, Gießen, Haina, Eltville, Marburg usw. steht für Missachtung der Menschenrechte. Wer sich beschweren sollte wird entsorgt.
Lesen Sie auch den neuesten Bericht des Lichtblickes über die Klinikleiterin Frau von Hecker.
Für was steht Vitos? Das ist Alltag in der Vitos Klinik ob Todesfälle oder behindert durch Neuroleptika das sind die Behandlungen .
Psychiatrischer Zwang erfüllt mit Sicherheit folgende Kriterien der in der UN-Antifolterkonvention beschriebenen Definition von Folter: Vitos Klink viele Todesfälle die verschwiegen werden.
Vitos Psychiatrie Riedstadt einzige Behandlung ist Übermedikation, Todesfälle werden vertuscht.
Bei und war es Übermedikation Leponex, Abilify und Tavor. Die toxikologischen Gutachten werden von der Universität Mainz gemacht, in dieser sind viele Psychologen der Vitos Klinik tätig. Für das steht die Vitos Klinik Riedstadt
Das Personal fühlt sich durch pflegebedürftige Patienten belästigt und schikanieren Patienten Einige Patienten sind „folterähnlichen Umständen“ ausgeliefert.
Einer Person werden große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt.
Es soll eine Äußerung eines Geständnisses bzw. eine Aussage erwirkt werden.
Es wird eingeschüchtert, bestraft und genötigt.
Gehandelt wird auf Grundlage von Diskriminierung.
Die Leiden und Schmerzen werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. in amtlicher Eigenschaft handelnden Personen verursacht.
Diese Aspekte werden im Folgenden im Einzelnen begründet. Die im letzten Satz der UN-Definition enthaltene Bedingung für die Erfüllung des Tatbestandes Folter wird, ebenso wie die Frage nach der Vorsätzlichkeit, mit der die TäterInnen den Gefolterten Qualen zufügen, erst in Abschnitt III. im Gesamtzusammenhang erörtert.
zu 1.) Einer Person werden große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt
Vorbemerkungen: Schmerzen und Leiden sind etwas subjektiv Erlebtes. Doch ebenso wie unterstellt wird, dass die Folter, die beispielsweise auf der mittelalterlichen Streckbank verübt wurde, bei der überwiegenden Mehrheit der Gefolterten große Leiden und Schmerzen hervorrief oder hervorrufen kann, so wird hier unterstellt, dass das Erlebnis psychiatrischer Gewalt, die Erfahrung von Entwürdigung und Entrechtung, große Leiden und Schmerzen hervorruft oder hervorrufen kann. Außerdem existiert eine ausreichende Anzahl an leidvollen Erfahrungsberichten, die das belegen. So ist jeder Eingriff in den Körper einer anderen Person, der gegen deren Willen geschieht, Körperverletzung. Woraus dieser Eingriff besteht, ob zum Beispiel aus einer Blutabnahme oder Blutspende, der zwangsweisen Ernährung mit dem Lieblingsdessert des Betroffenen oder aus dem Spritzen einer heilsamen Arznei oder von psychiatrischen Drogen, spielt insofern keine Rolle. Dass die psychiatrische Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka, Elektroschocks, etc. über die Körperverletzung hinaus nach UN-Definition zu Folter wird, ist dann gegeben, wenn sie große Schmerzen oder Leiden bei den Betroffenen bewirkt und dazu auch in Kombination mit den anderen Kriterien der UN-Definition von Folter steht.
Folgende Sachverhalte sind als durch die Zwangspsychiatrie zugefügte, für die Betroffenen schwere Leiden oder als möglicher Grund großer Leiden und Schmerzen anzuerkennen:
–
die aufgrund jeglicher psychiatrischer Zwangsmaßnahmen erlebte Erfahrung von Entrechtung, Gewalt, Ohnmacht, Entwürdigung, Demütigung und Erniedrigung
–
die aus der gewaltsamen Vergabe von psychiatrischen Drogen, Elektroschocks und sonstigen Instrumenten psychiatrischer Zwangs-„Behandlung“ resultierenden Folgen für die Betroffenen (Näheres siehe unten)
–
eingesperrt sein mittels psychiatrischer Willkür
–
die in zynischer und verharmlosender Weise von der Psychiatrie „Fixierung“ genannte Fesselung (an ein Bett, an eine Liege o.Ä.)
–
die Verhinderung eines selbstbestimmten Tagesablaufes auf Station durch die Vorgaben der Psychiatrie und durch Zwang oder Nötigung zu sogenannten „Therapien“ bzw. Beschäftigungsmaßnahmen
–
Kontaktverbote, Besuchsverbote, Telefonverbot, Kontrolle der Post
–
die Verwahrung in Isolationsräumen
–
die Entmündigung durch rechtliche „Betreuung“
–
der langfristigen Verfolgung durch Psychiatrie, Behörden, Betreuungsvereine und Gerichte ausgesetzt sein
–
die Verleumdung durch zwangsweise Belegung mit einer sogenannten psychiatrische „Diagnose”
–
die Aberkennung von geistigen Fähigkeiten und der Urteilsfähigkeit der Betroffenen
–
die unter Umständen lebenslange Verleumdung und Ausgrenzung als „psychisch Kranke/r“, „Geisteskranke/r“, „psychisch Gestörte/r“ und dadurch abgewertet, entmenschlicht und nicht ernst genommen werden
–
als „Drehtüreffekt“ und „Hospitalisierung“ beschriebene wiederholte Psychiatrieaufenthalte
–
weitere leidvolle Folgen: sozialer und ökonomischer „Abstieg“ wie der Verlust gesellschaftlicher Anerkennung, des Arbeitsplatzes, der finanziellen Mittel bzw. des Vermögens, des Wohnsitzes und Verlust von sozialen Beziehungen (-> Vereinsamung)
–
all das kann bei den Betroffenen auslösen: Angst, Verunsicherung, Beeinträchtigung des Selbstbewusstseins, des Selbstwertgefühls, des Lebensmutes und des Lebenswillens bis hin zur Selbsttötung.
Psychiatrischer Zwang erfüllt mit Sicherheit folgende Kriterien der in der UN-Antifolterkonvention beschriebenen Definition von Folter: Vitos Klink viele Todesfälle die verschwiegen werden.
Vitos Psychiatrie Riedstadt einzige BEhanedlung ist Übermedikation, Todesfälle werden vertuscht.
Bei und war es Übermedikation Leponex, Abilify und Tavor. Die toxikologischen gutachten werrden von der Universität Mainz gemacht, in dieser sind viele Psychologen der Vitos Klinik tätig. Für das steht die Vitos KLinik Riedstadt Klinikleiter Walter Schmidbauer:
Einer Person werden große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt.
Es soll eine Äußerung eines Geständnisses bzw. eine Aussage erwirkt werden.
Es wird eingeschüchtert, bestraft und genötigt.
Gehandelt wird auf Grundlage von Diskriminierung.
Die Leiden und Schmerzen werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. in amtlicher Eigenschaft handelnden Personen verursacht.
Diese Aspekte werden im Folgenden im Einzelnen begründet. Die im letzten Satz der UN-Definition enthaltene Bedingung für die Erfüllung des Tatbestandes Folter wird, ebenso wie die Frage nach der Vorsätzlichkeit, mit der die TäterInnen den Gefolterten Qualen zufügen, erst in Abschnitt III. im Gesamtzusammenhang erörtert.
zu 1.) Einer Person werden große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt
Vorbemerkungen: Schmerzen und Leiden sind etwas subjektiv Erlebtes. Doch ebenso wie unterstellt wird, dass die Folter, die beispielsweise auf der mittelalterlichen Streckbank verübt wurde, bei der überwiegenden Mehrheit der Gefolterten große Leiden und Schmerzen hervorrief oder hervorrufen kann, so wird hier unterstellt, dass das Erlebnis psychiatrischer Gewalt, die Erfahrung von Entwürdigung und Entrechtung, große Leiden und Schmerzen hervorruft oder hervorrufen kann. Außerdem existiert eine ausreichende Anzahl an leidvollen Erfahrungsberichten, die das belegen. So ist jeder Eingriff in den Körper einer anderen Person, der gegen deren Willen geschieht, Körperverletzung. Woraus dieser Eingriff besteht, ob zum Beispiel aus einer Blutabnahme oder Blutspende, der zwangsweisen Ernährung mit dem Lieblingsdessert des Betroffenen oder aus dem Spritzen einer heilsamen Arznei oder von psychiatrischen Drogen, spielt insofern keine Rolle. Dass die psychiatrische Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka, Elektroschocks, etc. über die Körperverletzung hinaus nach UN-Definition zu Folter wird, ist dann gegeben, wenn sie große Schmerzen oder Leiden bei den Betroffenen bewirkt und dazu auch in Kombination mit den anderen Kriterien der UN-Definition von Folter steht.
Folgende Sachverhalte sind als durch die Zwangspsychiatrie zugefügte, für die Betroffenen schwere Leiden oder als möglicher Grund großer Leiden und Schmerzen anzuerkennen:
–
die aufgrund jeglicher psychiatrischer Zwangsmaßnahmen erlebte Erfahrung von Entrechtung, Gewalt, Ohnmacht, Entwürdigung, Demütigung und Erniedrigung
–
die aus der gewaltsamen Vergabe von psychiatrischen Drogen, Elektroschocks und sonstigen Instrumenten psychiatrischer Zwangs-„Behandlung“ resultierenden Folgen für die Betroffenen (Näheres siehe unten)
–
eingesperrt sein mittels psychiatrischer Willkür
–
die in zynischer und verharmlosender Weise von der Psychiatrie „Fixierung“ genannte Fesselung (an ein Bett, an eine Liege o.Ä.)
–
die Verhinderung eines selbstbestimmten Tagesablaufes auf Station durch die Vorgaben der Psychiatrie und durch Zwang oder Nötigung zu sogenannten „Therapien“ bzw. Beschäftigungsmaßnahmen
–
Kontaktverbote, Besuchsverbote, Telefonverbot, Kontrolle der Post
–
die Verwahrung in Isolationsräumen
–
die Entmündigung durch rechtliche „Betreuung“
–
der langfristigen Verfolgung durch Psychiatrie, Behörden, Betreuungsvereine und Gerichte ausgesetzt sein
–
die Verleumdung durch zwangsweise Belegung mit einer sogenannten psychiatrische „Diagnose”
–
die Aberkennung von geistigen Fähigkeiten und der Urteilsfähigkeit der Betroffenen
–
die unter Umständen lebenslange Verleumdung und Ausgrenzung als „psychisch Kranke/r“, „Geisteskranke/r“, „psychisch Gestörte/r“ und dadurch abgewertet, entmenschlicht und nicht ernst genommen werden
–
als „Drehtüreffekt“ und „Hospitalisierung“ beschriebene wiederholte Psychiatrieaufenthalte
–
weitere leidvolle Folgen: sozialer und ökonomischer „Abstieg“ wie der Verlust gesellschaftlicher Anerkennung, des Arbeitsplatzes, der finanziellen Mittel bzw. des Vermögens, des Wohnsitzes und Verlust von sozialen Beziehungen (-> Vereinsamung)
–
all das kann bei den Betroffenen auslösen: Angst, Verunsicherung, Beeinträchtigung des Selbstbewusstseins, des Selbstwertgefühls, des Lebensmutes und des Lebenswillens bis hin zur Selbsttötung.
Dafür steht Vitos KLinik
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