Psychiatrie kritische Gruppe HB (stattpsychiatrie@riseup.net)
Der Text entstand in Anlehnung, an einen noch unveröffentlichten
Text, der voraussichtlich 2018/2019 im 2.Band „Gegendiagnose – Beiträge
zur radikalen Kritik an Psychiatrie und Psychologie“ in erweiterter Form
erscheinen wird.
Psychiatrie ist neben dem Knast eines der mächtigsten Instrumente,
die der Staat gegen die Menschen zu bieten hat. Ihre Waffen: Entzug von
Freiheit und Rechten, seelische und geistige Entmündigung, Diagnosen
sowie Behandlung.
Forensische Psychiatrie steht exemplarisch für Zwang in der Psychiatrie
und weist dabei ein massives Potential an rechtsstaatlich geschützter
Gewalt auf. Anliegen der Autor*innen ist es, wenn auch im Folgenden
Merkmale der forensischen Internierung beschrieben werden, die gesamte
psychiatrische Maschinerie als einen Apparat zu verstehen. Es gibt keine
„gute“ Psychiatrie! Ihre Waffen (Diagnosen und Therapien, vor allem
pharmakologische…) wirken nicht erst an der Schnittstelle zwischen Knast
und Psychiatrie – dem „Psycho-Knast“, der forensischen Psychiatrie oder
auch Maßregelvollzug genannt.
Das psychiatrische System verwaltet 1,3 Millionen in gesetzlicher
Betreuung. Jährlich werden 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die
Psychiatrie eingewiesen, davon 10.875 in die forensische Psychiatrie.
[1], [2]
Psychiatrie steht wie das Knast-System durch gesetzliche Reglementierung
von Freiheitsrechten im Spannungsfeld staatlicher Herrschaft. Neben dem
Knast ist auch Psychiatrie eine totale Institution, die im Namen von
„Gesundheit“, „Fürsorge“, „Resozialisierung“ und „Sicherheit“ mit
Abweichungen von der „Norm“ und/oder Regelverletzungen umgeht. Über
Etikettierung (Diagnose) werden Abweichungen von einer „Norm“ definiert,
und der Zugriff auf eine Person (Behandlung/Therapie) wird legitimiert.
Das Definitions-, Macht-, und Gewaltmonopol liegt beim Staat – und von
ihm verliehen – bei den meist privatisierten Gesundheitsbetrieben, bzw.
den innerhalb und für sie Agierenden.
Während der Knast von allen Menschen, die nicht an Wegsperr-Logik
glauben, schnell durchschaut und als Sanktions-, und Repressionsapparat
enttarnt werden kann, wirkt der Machtkomplex, dem die Psychiatrie
innewohnt, subtiler. Vor allem liegt das am Label „Gesundheit“,
„Fürsorge“ und „Therapie“- unter dem repressiv gegen Menschen
vorgegangen wird.
Psychiatrie und insbesondere Forensik, wird häufig tabuisiert, vergessen
und unterschätzt, auch in linksradikalen Diskursen. Medienbilder
suggerieren, dass innerhalb der forensischen Psychiatrie Mörder*innen
und Vergewaltiger*innen vor der Gesellschaft weggeschlossen werden. Im
Namen der „Heilung“ geraten vor allem Menschen, deren Lebenssituationen
häufig schon im Vorfeld diskriminierenden Mechanismen unterliegen, und
Menschen, die nicht regelkonform leben wollen und/oder können, in
langfristige „Obhut“ des Staates. Statistisch gesehen hat jede/r dritte
Maßregelpatient/in eine Heimsozialisation erfahren. Häufig waren
Maßregelpatient*innen bereits vorher im Knast und/oder in der
Psychiatrie. Stark angestiegen ist auch der Anteil der Untergebrachten
mit einem nicht-deutschen Hintergrund, die leicht in repressive
Staatsmühlen geraten. [3]
In den letzten 30 Jahren erlebte das Geschäft mit dem Maßregelvollzug
einen regelrechten Boom. Maßregelplätze haben sich dabei fast
verdreifacht2; die Verweildauer im MRV stieg ebenfalls an. Und es wird
weiter aufgerüstet und umgerüstet. Untersuchungen stellten fest, dass
die Zahl der Delikte, die eine Einweisung in die forensische Psychiatrie
rechtfertigen (sollen), innerhalb psychiatrischer Einrichtungen
erheblich angestiegen sind. In einer Studie zu „Anlassdelikten im
institutionellen Rahmen“ in Baden-Württemberg wird das erschreckende
Studienergebnis angeführt, dass es sich bei jeder vierten forensischen
Einweisung um ein Einweisungsdelikt im institutionellen Rahmen handelt,
andere Untersuchungen kamen zu ähnlichen Ergebnissen. [3], [4], [5]
Kritiker*innen sprechen in diesem Zusammenhang von einem Prozess der
„Forensifizierung“. Jedes vierte psychiatrische Bett – so die Vermutung –
befindet sich mittlerweile in der forensischen Psychiatrie. [6]
Der Blick auf „Hochrisikopersonen“, bewirkte ein kategorisches
Wegsperren ohne Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung individueller
Therapieverläufe [7], was nebenbei bemerkt ein lukrative Geschäft ist.
Ein Unterbringungsplatz pro Gefangenem und Monat kostet 10.500 Euro.
Menschen werden in die forensische Psychiatrie nach § 63 StGB und § 64
StGB überführt, wenn eine Tat nach (§20 StGB) als “nicht schuldfähig“
bzw. „erheblich eingeschränkt schuldfähig“ (§21StGB) bewertet wird. In
Kraft ist das Gesetz zur „Sicherung und Besserung“ seit 1934! Während
§64 die Unterbringung an eine Sucht-Thematik koppelt und auf zwei Jahre
begrenzt ist, bedeutet §63 eine Unterbringung ohne Zeitbegrenzung. Ein
„Raus-kommen“ ist an „Kooperation“ und „Einsicht“ in die zur Last
gelegten Taten/Krankheiten, geknüpft. Maßregelvollzug ist ein
Aussonderungsort und häufig Endstation für „störende“, „unbequeme“ und
„vermeintlich gefährliche“ Menschen. Dabei ist es symptomatisch für
unsere Gesellschaft, dass Menschen immer mehr aus ihren sozialen Bezügen
heraus fallen und dies so lange nicht interessiert, bis eine Falle – in
dem Fall die der forensischen Psychiatrie – zuschnappt. Das ist ein
Resultat verfehlter Sozial- und Gesundheitspolitik.Bei „psychischer
Störung“ im Zusammenhang mit Delikten lässt sich von einem
Paradigmenwechsel sprechen. Im Zweifel für eine angeklagte Person im
Zusammenhang einer „psychischen Erkrankung“ bedeutet: im Zweifel gegen
die angeklagte Person.
Neben der Forensik als Vollzugsort und dem Gericht, das in die Forensik
verurteilt (Strafprozesskammern) und die Aufsicht über die Unterbringung
hat (Strafvollstreckungskammern), spielen die vom Gericht bestellten
„unabhängigen“ Gutachter*innen eine wesentliche Rolle im
„Wegschließ-Kartell“. Sie haben die Aufgabe, festzustellen ob eine Tat
in einem nicht schuldfähigen Zustand begangen wurde. Weiterhin besitzen
sie die Autorität, Krankheitsverläufe „ zu prophezeien“ und zukünftige
Gefährlichkeit zu prognostizieren. Neben dem gängigen Diagnoseinstrument
ICD-10 haben sie weitgehend freie Hand betreffs ihrer Methoden und
„Mess-instrumente“. So werden neben Gesprächen vermehrt Computer- und
„Multiple-Choice Verfahren“ zur Ermittlung bestehender Gefahren
eingesetzt. Auch aus Bagatelldelikten kann eine künftige Gefährlichkeit
konstruiert werden. Sollte eine zu begutachtende Person sich der
Begutachtung verweigern, kann das Gutachten aus Aktenlage geschrieben
werden.
Die kritische Psychiaterin Dr. Regina Möckli beschreibt den Gegenstand
der forensischen Psychiatrie als „Erziehungscamp“ mit einem
„kleinkarierten Tagesablauf“, der auf Repression und Sanktion aufgebaut
ist. [8] „Therapeutisch“ ist alles: ob den Tisch abzuwischen, die
richtige Kleidung anzuziehen oder sich an Morgenrunden,
Stationsversammlungen, Arbeits- und Beschäftigungstherapien zu
beteiligen. Erwartet wird, sich anzupassen und mitzumachen bei der
vorgesehenen Umprogrammierung. Der Stationsalltag wird vor allem durch
das Pflegepersonal beobachtet und dokumentiert. Weiterer Zugriff auf die
Gefangenen erfolgt in Einzeltherapien, Bezugsbetreuer-Gesprächen, Fall/
Lockerungskonferenzen, in Oberärzt*innen-Visiten, „Therapiegruppen“
z.b. bei Sucht-Thematik und für Sexualstraftäter*innen. Die wesentliche
Therapie besteht in der Verabreichung von (häufig hochdosierten)
Psychopharmaka. Ein weiteres Vollzugelement ist das 10-stufige
Lockerungssystem, in dem Gefangene erst für kleine, später für größere
Zeiträume, zunächst in Begleitung, anschließend alleine sich auf dem
Klinikgelände und dann auch außerhalb bewegen dürfen. Zwischen den
Lockerungsstufen können Jahre und Jahrzehnte liegen; zurückgestuft wird
für was auch immer. Auch gibt es kollektive Rückstufungen.
Freizeitgestaltungsmöglichkeit besteht aus täglich einer Stunde Hofgang.
Weitere Freizeitmöglichkeiten (in Bremen) sind Kochgruppen,
Tischtennis, Billard, wöchentliche Nutzung eines Sportraums und seltene
angemeldete Ausflüge für bestimmte „gelockerte“ Gefangene. Anmeldungen
für Freizeitangebote sind höchst bürokratisch organisiert. Auch sie
werden, um gefügig zu machen, als Sanktions- und Erpressungsmöglichkeit
genutzt. Das härteste Repressionsmittel ist die Absonderung in einem
Beobachtungsraum/Kriseninterventionsraum. Isolierung in einem speziellen
„Sicherungsraum“, in den jederzeit (mit Kameras)das Personal
reinschauen kann – meist mit abgeklebten Fenstern, ohne private
Gegenstände, ohne Wechselkleidung, ohne Hygieneartikel, häufig ohne
Hofgang, ohne Gelegenheit zum Rauchen und weiteren Beschneidungen des
Selbst; das gehört zur alltäglichen Lebenssituation der Gefangenen.
Häufig dauert das bis zu 5 Tagen (die Praxis zeigt auch längere
Absonderungen, mitunter mit Fixierungen.) Vielen Absonderungen fehlt
dabei jede Rechtsgrundlage (Absonderung als Sanktion statt als akute
Eigen- oder Fremdgefährdung).
Wesentlich für die psychiatrische Herrschaft ist die perfide Nutzung von
Sprache. Wegsperren heißt psychiatrisch ausgedrückt „fürsorglicher
Freiheitsentzug“ und Zwangsmaßnahmen werden als „fürsorglicher Zwang“
betitelt. Drunter fällt: Zimmergebot, Ausschluss von
Freizeitaktivitäten, Arbeit und Therapie, Absonderung, Fixierung,
Beobachten bei Nacht, Entzug/Vorenthaltung von Gegenständen, Entzug von
Lockerungen und Freigang.
Rahmenbedingungen der forensischen Psychiatrie bieten mit ihrer
ungenauen bzw. via Pathologie zu umgehenden Rechtsprechung große
Interpretationsspielräume und Platz für Machtmissbrauch und Willkür. Die
verschiedenen Leitlinien, Vorschriften, Gesetzestexte (bundesweite
Maßregelvollzugesetz, „Psychisch-Kranken-Gesetz“ der Bundesländer) und
ein angeblich verzahntes Kontrollsystem bieten Gefangenen keinen Schutz.
Aktivist*innen in Bremen haben ein Jahr lang Beschwerden aus der Bremer
Forensik evaluiert und ihre Aufarbeitung verfolgt. Diese Begleitung war
mehr als ernüchternd. Die vom Senat gesteuerte Besuchskommission
bearbeitete z.B. bis Mitte 2017 schriftliche Beschwerden, indem sie sie
an die Klinik zur Bearbeitung weiter sendeten. Diese wiederum bügelte
die Beschwerden in allen bekannten Fällen ab. „Freundliche“ Antwort der
Besuchskommission an die Beschwerdeführer*innen war die Bitte, sich beim
nächsten Mal direkt an die Klinik zu wenden! Beschwerden und
Strafanzeigen gegen Klinikmitarbeiter*innen, welche ans Gericht gesendet
wurden, werden in Bremen so gut wie überhaupt nicht beantwortet. Auch
wurde dokumentiert, dass Gefangene mit Repressionen
erpresst/sanktioniert wurden, nachdem sie sich beschwerten. Sie sollten
verlegt werden und ihnen wurden Aktivitäten verwehrt. Besuchskommission
und Senat wurden nicht einmal im Tötungsfall des Insassen Ahmet Agirs
tätig.
Fazit
Die Psychiatrie ist eine gefährliche Institution. Ihre vorhandene
Allmacht- und Monopolstellung kann keineswegs ihre Legitimation
erzeugen, ebenso wenig die Tatsache, dass es „(psychisches) Leiden“
gibt. Psychiatrie präsentiert sich als helfende Instanz. Für viele
Erfahrene und Kritiker*innen ist sie Ort der Unterdrückung und
Zerstörung. Nicht nur forensische Psychiatrie, ebenso
Allgemeinpsychiatrien sind häufig geprägt von einem Klima, in dem
„Hilfe/Gesundung“ unmöglich ist. Strukturell organisierte und häufig
geleugnete/ als notwendig verkaufte Fremdbestimmung, schädliche
Medikamente und Gewalt gehören zum Alltag.
Defizitäre pathologisch-biologische Betrachtungsweisen, wie sie die
Psychiatrie vollzieht, verkennt den Menschen in seiner komplexen
Identität und Lebenswelt. Über diesen Prozess der Krankschreibung werden
„Zustände“/„Symptome“, die aus sozialen Verhältnissen erwachsen,
individualisiert, was einen politischen und kollektiven Umgang
verhindert bzw. erschwert. Die Vergangenheit, sowie die Gegenwart der
Psychiatrie alarmieren, diese Bühnen nicht den „Fachkreisen“ und
„Zuständigen“ zu überlassen. Eine Patientenverfügung kann verhindern,
sich begutachten und/oder behandeln lassen zu müssen. Es bleibt an uns,
der psychiatrischen Macht etwas entgegenzusetzen. Ein Aufruf, die
Realität zu dekonstruieren, Psychiatrien und Knäste zum Einsturz
bringen.
Vernetzungstreffen zum Thema Zwangspsychiatrie und Forensik-Kritik
Betroffene, Angehörige, Aktivist*innen in verschiedenen Städten
bemühen sich, ein Vernetzungstreffen im Herbst zu veranstalten. Rahmen
und Ort stehen noch nicht fest. Denkbar wäre ein Wochenende mit viel
Zeit und Raum, um in Kontakt zu kommen. Bei Interesse, dieses
Vernetzungstreffen mitzuplanen oder einfach nur teilzunehmen, die unten
angeführte E-mail Adresse kontaktieren.
Erste Themenvorschläge für ein Vernetzungstreffen
– Aufbau einer funktionierenden Kommunikationsstruktur verschiedener Inhaftierter, Gruppen, Aktivist*innen
– Handlungsstrategien austauschen/ weitere entwickeln
– Informationen zu Gutachter*innen und Anwält*innen zusammentragen
– Welche Rolle spielen Anwält*innen, das Gericht, Behörden, die
„Sozialpsychiatrie“? Wie kann mit Gefangenen in Kontakt gekommen werden?
Was für Unterstützungen sind notwendig? Was tun, wenn durch
Psychiatrie-kritische Aktivitäten Repressionen gegen Inhaftierte
gerichtet werden? Wie kann mit transformativer Gerechtigkeit umgegangen
werden? Wie können Rückzugsräume/ Unterstützungen aufgebaut werden, die
Forensikunterbringungen verhindern?
Kontakt: stattpsychiatrie@riseup.net
[1] Joers (2011): für verrückt erklärt. In: Zeit vom 31.8.11
[2] statistisches Bundesamt, Strafvollstreckungstatistik (Maßregelvollzug 2013/2014)
[3] Bundeszentrale für politische Bildung URL: http://www.bpb.de/apuz/32973/psychiatrische-massregelbehandlung; Zugriff: 21.4.18
[4] Leygraf (1988), Seifert und Leygraf (1997), Kutscher und Seifert
(2009); zitiert nach Dönisch-Seidel (2014): S.190. Gemeindepsychiatrie-
die Forensik der Zukunft?
[5] Schalast (2014): S.181 ff. In: Aggression, Gewalt und die Psychiatrie.
[6] Haarnagel (2016): aus In den Fängen der Psychiatrie; ODYSSO (2016):
Wissen im SWR. URL: www.youtube.com/watch?v=OTYpdJXrmpo. Zugriff:
4.12.17.
[7] Spengler (2004): Maßregelvollzug: Ungebremster Zuwachs. In: Ärzteblatt. 101(41): A-2730 / B-2301 / C-2208
[8] Möckli: In: Hoffmann (2015): Die forensische Psychiatrie ist
irrsinnig geworden! URL: www.youtube.com/watch?v=QgP6eV-6Uk0. Zugriff:
18.12.17.