Von: Werner-Fuss Zentrum
<werner-fuss@berlin.de>
An: Verborgene_Empfaenger: ;
Heute
hat Prof. Wolf-Dieter Narr die Gründung des Kartells gegen §
63 StGB mit folgender Pressemitteilung bekannt gegeben:
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Leseempfehlungen: Gerhard Strate „Der Fall Mollath“ und Wolf-Dieter Narr "Willkür im Recht: Unrecht!"
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Aufruf zur Demonstration am Gedenktag der Psychiatrie-Toten
Freitag, 2. Oktober in der Bochumer Innenstadt
15.00 bis 15.45 Uhr Gottesdienst in der Pauluskirche, 15.45 Uhr Sammeln vor der Pauluskirche, 16.00 Uhr Demonstration
Aufruf dazu:
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat den 2. Oktober zum Gedenktag der Psychiatrie-Toten erklärt. Aus diesem Grund ruft der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen (LPE NRW) e.V. zu einer Demonstration auf.
Seit dem Jahr 2000 wird an diesem Tag der durch oder in Folge psychiatrische(r) Behandlung verstorbenen Menschen gedacht. Wenn die „Selbstgefährdung“ der Hauptgrund ist, sämtliche Bürgerrechte zu verlieren und zwangsweise in die Psychiatrie gebracht zu werden, wird die Frage erlaubt sein, warum sich gerade nach psychiatrischer Behandlung besonders viele Menschen töten. Auch die um 25 Jahre verkürzte Lebenserwartung dauerhaft psychiatrisch Behandelter wirft Fragen auf.
Sollte das Wohl der “psychisch Kranken” gar nicht Zweck der Psychiatrie sein?
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuߟ-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
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Mit der Freilassung von Gustl Mollath ist das Unrecht des § 63 StGB einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Statt dass der § 63 abgeschafft wird, soll er novelliert werden. Das Bundesjustizministerium hat dafür einen Entwurf vorgelegt und im Internet veröffentlicht.Das war für mich der Anlass, ein Kartell gegen § 63 StGB zu initiieren, das heute von 7 Rechtsanwälten, darunter RA Gerhard Strate, und mir gegründet wurde. Das Ziel ist, dass der unsägliche, nazigescheitelte § 63 StGB gestrichen wird. Er nützt nichts. Ja er pervertiert in eins mit seinem Missbrauch das Strafrecht selber.Da der § 63 bisher in der deutschen Rechtsdogmatik den Menschenrechten zuwider für ein ehernes Gesetz gehalten und vom BVerfG für verfassungskonform erachtet wird, soll als Zwischenschritt der Weg für die höchstrichterliche Feststellung der Unvereinbarkeit des § 126 a StPO mit dem Grundgesetz geebnet werden, wie es 2001 schon mit dem ähnlichen § 81 StPO geschehen ist. Damit würde es jedem Beschuldigten möglich, eine psychiatrische Untersuchung auf Schuldunfähigkeit erfolgreich zu verweigern.
Gründungserklärung des
„Kartells gegen § 63 StGB“
Am 15. September 2015 hat sich das Kartell gegen § 63
gegründet.
Alle, die sich in dem Kartell zusammengeschlossen haben, sind sich in Folgendem einig:Wir sind entschlossen, uns aktiv für die Abschaffung des § 63 StGB einzusetzen, weil er Unrecht ist. Am 24. November 1933 als Teil einer „als ob“ Version von Recht geschaffen ist die Willkür einer Diagnose von krankhafter Schuldunfähigkeit bei gleichzeitiger Gefährlichkeit offenkundig geworden, angefangen von Diagnosen als Todesurteilen von 1939-1948 über das Rosenhan Experiment, die von Armin Nack, dem Präsidenten des 5. BGH Strafgerichtshof als Richter hochgelobten Gutachten des Laiendarstellers Gert Postel, den gegensätzlichen Begutachtungsergebnissen von Frank Schmökel und Anders Behring Breivik, bis hin zu den aktuellen Skandalen um Gustl Mollath, Ilona Haslbauer, Ulvi Kulac.
Zwei Merkmale des Vollzugs des § 63 in der forensischen Psychiatrie:
• Willkürliche und regelmäßig längere Freiheitsberaubung als bei einem vergleichbaren Delikt im Regelvollzug
• Erzwungene Körperverletzung durch psychiatrische Zwangsbehandlung.
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Juan Méndez, hat bereits seit 2013 einen „absolut Ban“ jeder Zwangsbehandlung legitimierenden Gesetzgebung gefordert. Staatlicher Zwang zu erduldender Körperverletzung per Gesetz steht vor der Todesstrafe als schärfste Sanktion des Strafrechts.
Alle, die sich in dem Kartell zusammengeschlossen haben, sind sich in Folgendem einig:Wir sind entschlossen, uns aktiv für die Abschaffung des § 63 StGB einzusetzen, weil er Unrecht ist. Am 24. November 1933 als Teil einer „als ob“ Version von Recht geschaffen ist die Willkür einer Diagnose von krankhafter Schuldunfähigkeit bei gleichzeitiger Gefährlichkeit offenkundig geworden, angefangen von Diagnosen als Todesurteilen von 1939-1948 über das Rosenhan Experiment, die von Armin Nack, dem Präsidenten des 5. BGH Strafgerichtshof als Richter hochgelobten Gutachten des Laiendarstellers Gert Postel, den gegensätzlichen Begutachtungsergebnissen von Frank Schmökel und Anders Behring Breivik, bis hin zu den aktuellen Skandalen um Gustl Mollath, Ilona Haslbauer, Ulvi Kulac.
Zwei Merkmale des Vollzugs des § 63 in der forensischen Psychiatrie:
• Willkürliche und regelmäßig längere Freiheitsberaubung als bei einem vergleichbaren Delikt im Regelvollzug
• Erzwungene Körperverletzung durch psychiatrische Zwangsbehandlung.
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Juan Méndez, hat bereits seit 2013 einen „absolut Ban“ jeder Zwangsbehandlung legitimierenden Gesetzgebung gefordert. Staatlicher Zwang zu erduldender Körperverletzung per Gesetz steht vor der Todesstrafe als schärfste Sanktion des Strafrechts.
Allen am Kartell Beteiligten ist
bewusst, dass der § 63 bisher in der deutschen Rechtsdogmatik den
Menschenrechten zuwider für ein ehernes Gesetz gehalten und vom BVerfG für
verfassungskonform erachtet wird. Wir orientieren uns an der
Behindertenrechtskonvention (BRK) und dem absoluten Folterverbot. Das
UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat stattdessen klargestellt, dass der §
63 mit der BRK als völkerrechtlichem Vertrag unvereinbar ist.1 Wir
erinnern daran, dass Artikel 1 (2) GG die BRD auf die Einhaltung der BRK
verpflichtet.
Das Folterverbot ist Grund dafür, dass
das BVerfG
den § 81 StPO am 9.10.2001 für unzulässig erklärt hat. Alle am Kartell
Beteiligten verfolgen deswegen in einem ersten Schritt das Ziel, dass der
ähnliche § 126 a StPO vom BVerfG für unvereinbar mit dem GG erklärt wird.Damit
würde es jedem Beschuldigten möglich, eine Untersuchung auf Schuldunfähigkeit
erfolgreich zu verweigern. Die Sichtweise, dass einem Beschuldigten in aller
Regel dazu geraten werden sollte, diese Untersuchung zu verweigern, wird unseres
Erachtens in der strafverteidigenden Anwaltschaft breite Unterstützung finden
und sich dann auch in der Bevölkerung herumsprechen. Damit würde der § 63 so
unterhöhlt, dass auch der Gesetzgeber nur noch die einzig richtige Konsequenz
ziehen kann:
[Die Gründung des Kartells und seiner Mitglieder ist hier
veröffentlicht: http://userpage.fu-berlin.de/narrwd/kartell.htm.
Bitte dieses Link weiter
verbreiten.]
Die Abschaffung des § 63 StGB
Um zu dokumentieren, dass wir mit den Organisationen der
Betroffenen übereinstimmen, werden die Veröffentlichungen des Kartells von dem
Bundesverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener gemeinsam
herausgegeben. Sie werden von deren Forensik-Beauftragten presserechtlich
verantwortet.
Weitere Personen können dem Kartell
beitreten, solange von keinem der Gründungsmitglieder ein Veto dagegen eingelegt
wird.
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Leseempfehlungen: Gerhard Strate „Der Fall Mollath“ und Wolf-Dieter Narr "Willkür im Recht: Unrecht!"
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Aufruf zur Demonstration am Gedenktag der Psychiatrie-Toten
Freitag, 2. Oktober in der Bochumer Innenstadt
15.00 bis 15.45 Uhr Gottesdienst in der Pauluskirche, 15.45 Uhr Sammeln vor der Pauluskirche, 16.00 Uhr Demonstration
Aufruf dazu:
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat den 2. Oktober zum Gedenktag der Psychiatrie-Toten erklärt. Aus diesem Grund ruft der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen (LPE NRW) e.V. zu einer Demonstration auf.
Seit dem Jahr 2000 wird an diesem Tag der durch oder in Folge psychiatrische(r) Behandlung verstorbenen Menschen gedacht. Wenn die „Selbstgefährdung“ der Hauptgrund ist, sämtliche Bürgerrechte zu verlieren und zwangsweise in die Psychiatrie gebracht zu werden, wird die Frage erlaubt sein, warum sich gerade nach psychiatrischer Behandlung besonders viele Menschen töten. Auch die um 25 Jahre verkürzte Lebenserwartung dauerhaft psychiatrisch Behandelter wirft Fragen auf.
Sollte das Wohl der “psychisch Kranken” gar nicht Zweck der Psychiatrie sein?
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuߟ-Zentrum
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