Dienstag, 2. April 2019

Alena S-R

15:56 (vor 6 Stunden)


an Alena

Lordi Schadt
28. März um 16:02 ·
Aus der Reihe: Urige Blabla-Pressekonferenzen
__________________
"Wir reden nicht über Missstände, sondern über Mängel", blabla, "Schuld ist die bauliche Substanz der Gebäude", blabla, "es gab nur eine Beschwerde und eine Petition", blabla, "und die verkürzte Darstellung zeigt uns im schlechten Licht", blabla.
Dabei wurde offenbar gänzlich vergessen, dass in der Dokumentation vom Team Wallraff reale Straftaten gezeigt wurden, für die nicht die Fachaufsicht zuständig ist, sondern die Staatsanwaltschaft. Und den zahllosen Opfern dieser Straftaten wurde in der Pressekonferenz die Stimme verweigert. Opferschutz und "rückhaltlose Aufklärung" sieht anders aus!
__________________
Dazu auch ein Ausschnitt aus einer Anzeige eines bekannten Hessen, die mir zugespielt wurde und die mittlerweile der Staatsanwaltschaft vorliegt:
"Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts der
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 240 StGB Nötigung
§ 263 StGB Betrug.
[...]
Die Kameraaufnahmen dieser Dokumentation zeigen Zustände im inneren der Akut-Station D42, die aus meiner Sicht den Anfangsverdacht auf o.g. Straftatbestände erfüllen.
So zeigt die Dokumentation eine Situation, in der ein junger Mann, ausschließlich wegen einer strittigen Diskussion um Medikamenteneinnahme, von insgesamt 10 Ärzten und Pflegekräften
gewaltsam zu Boden gebracht und anschließend für mehr als eine Woche an ein Bett fixiert wird.
Weder der konkrete Anlass, noch die Reaktion des Mannes rechtfertigen gemäß medizinischer Leitlinien den Einsatz von körperlicher Gewalt in diesem Kontext. Die anschließende tagelange
Fixierung ohne Einhaltung der notwendigen 1:1 Betreuung stellt weiterhin mindestens den Tatbestand von Nötigung und Freiheitsberaubung dar.
Weitere in dieser Dokumentation geschilderte Fälle legen zudem nahe, dass die Klinik Patienten aufgrund ökonomischer Motivationslagen länger in der geschlossenen Station festhält, als aus fachlicher medizinischer Sicht notwendig ist. Dies nährt den Anfangsverdacht des
Abrechnungsbetrugs mit den Kostenträgern dieser Unterbringung, mutmaßlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Da von einer tageweisen Abrechnung auszugehen ist, kann von einem
Kostensatz und somit Schaden von täglich ca. 300 - 400,- Euro ausgegangen werden.
In einer weiteren Sequenz der Dokumentation ist eine ärztliche Visite dokumentiert. Hier werden die Patienten wohl angehalten vor ihren Zimmertüren auf den Tross von Ärzten und Pflegepersonal zu
warten. Die Kamera dokumentiert den Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, in dem Geheimnisse der Patienten über Diagnose, Verlauf und Behandlung für mehrere Mitpatienten hörbar laut auf dem Gang besprochen werden. Die betroffenen Patienten haben keine Möglichkeit sich diesem zu entziehen. Dies stellt somit einen Zwangskontext und klaren Verstoß gegen u.a. §203 StGB
dar.
Weiterhin stellt die bauliche und strukturelle Organisation der Station keinen Schutz der Patienten zur Wahrung ihrer körperlichen Unversehrtheit und dem Eigentumsschutz dar. Wie filmisch dokumentiert, können Patienten im Zustand einer mutmaßlich vollentfalteten Psychose ohne weiteres die Zimmer von Mitpatienten betreten, dort Eigentum zerstören, stehlen und unsittliche
Handlungen durchführen. Es bleibt zu fragen, welches Präventionskonzept die Klinik gegen Formen des sexuellen Missbrauchs hat, wenn alle Zimmer rund um die Uhr offen stehen und durch Patienten noch nicht einmal zu Zeiten der Nachtruhe für andere Patienten verschlossen werden können?
Die dokumentierte aggressive und herablassende Vorgehensweise des Personals stellt mutmaßlich keinen Straftatbestand dar, unterstreicht aber in der gesamten Klaviatur ein fachliches und gesamtorganisatorisches Versagen, welches ein erheblich negatives Klima zu Lasten der Patienten herstellt, zulässt oder zu mindestens billigend in Kauf nimmt.
Strafverschärfend ist bei der Intensität der dokumentierten Verstöße, die bereits seit der PsychiatrieEnquete der 1970er Jahre zu Recht als “Steinzeit-Psychiatrie“ gelten und so seit langer Zeit nicht mehr gelehrt werden, von vorsätzlichen Handlungen auszugehen.
Da davon auszugehen ist, dass diese dokumentierten Handlungen dort so, in dieser oder vergleichbarer Art auch weiterhin praktiziert werden, wird beantragt diese Akutstation D 42 zur Sicherstellung der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der dort untergebrachten Patienten
unverzüglich zu schließen."

Keine Kommentare: