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15:56 (vor 6 Stunden)
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Lordi Schadt
28. März um 16:02 ·
Aus der Reihe: Urige Blabla-Pressekonferenzen
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"Wir
reden nicht über Missstände, sondern über Mängel", blabla, "Schuld ist
die bauliche Substanz der Gebäude", blabla, "es gab nur eine Beschwerde
und eine Petition", blabla, "und die verkürzte Darstellung zeigt uns im
schlechten Licht", blabla.
Dabei wurde offenbar gänzlich
vergessen, dass in der Dokumentation vom Team Wallraff reale Straftaten
gezeigt wurden, für die nicht die Fachaufsicht zuständig ist, sondern
die Staatsanwaltschaft. Und den zahllosen Opfern dieser Straftaten wurde
in der Pressekonferenz die Stimme verweigert. Opferschutz und
"rückhaltlose Aufklärung" sieht anders aus!
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Dazu
auch ein Ausschnitt aus einer Anzeige eines bekannten Hessen, die mir
zugespielt wurde und die mittlerweile der Staatsanwaltschaft vorliegt:
"Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts der
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 240 StGB Nötigung
§ 263 StGB Betrug.
[...]
Die
Kameraaufnahmen dieser Dokumentation zeigen Zustände im inneren der
Akut-Station D42, die aus meiner Sicht den Anfangsverdacht auf o.g.
Straftatbestände erfüllen.
So zeigt die Dokumentation eine
Situation, in der ein junger Mann, ausschließlich wegen einer strittigen
Diskussion um Medikamenteneinnahme, von insgesamt 10 Ärzten und
Pflegekräften
gewaltsam zu Boden gebracht und anschließend für mehr als eine Woche an ein Bett fixiert wird.
Weder
der konkrete Anlass, noch die Reaktion des Mannes rechtfertigen gemäß
medizinischer Leitlinien den Einsatz von körperlicher Gewalt in diesem
Kontext. Die anschließende tagelange
Fixierung ohne Einhaltung
der notwendigen 1:1 Betreuung stellt weiterhin mindestens den
Tatbestand von Nötigung und Freiheitsberaubung dar.
Weitere in
dieser Dokumentation geschilderte Fälle legen zudem nahe, dass die
Klinik Patienten aufgrund ökonomischer Motivationslagen länger in der
geschlossenen Station festhält, als aus fachlicher medizinischer Sicht
notwendig ist. Dies nährt den Anfangsverdacht des
Abrechnungsbetrugs
mit den Kostenträgern dieser Unterbringung, mutmaßlich der gesetzlichen
Krankenversicherung. Da von einer tageweisen Abrechnung auszugehen ist,
kann von einem
Kostensatz und somit Schaden von täglich ca. 300 - 400,- Euro ausgegangen werden.
In
einer weiteren Sequenz der Dokumentation ist eine ärztliche Visite
dokumentiert. Hier werden die Patienten wohl angehalten vor ihren
Zimmertüren auf den Tross von Ärzten und Pflegepersonal zu
warten.
Die Kamera dokumentiert den Verstoß gegen die ärztliche
Schweigepflicht, in dem Geheimnisse der Patienten über Diagnose, Verlauf
und Behandlung für mehrere Mitpatienten hörbar laut auf dem Gang
besprochen werden. Die betroffenen Patienten haben keine Möglichkeit
sich diesem zu entziehen. Dies stellt somit einen Zwangskontext und
klaren Verstoß gegen u.a. §203 StGB
dar.
Weiterhin
stellt die bauliche und strukturelle Organisation der Station keinen
Schutz der Patienten zur Wahrung ihrer körperlichen Unversehrtheit und
dem Eigentumsschutz dar. Wie filmisch dokumentiert, können Patienten im
Zustand einer mutmaßlich vollentfalteten Psychose ohne weiteres die
Zimmer von Mitpatienten betreten, dort Eigentum zerstören, stehlen und
unsittliche
Handlungen durchführen. Es bleibt zu fragen,
welches Präventionskonzept die Klinik gegen Formen des sexuellen
Missbrauchs hat, wenn alle Zimmer rund um die Uhr offen stehen und durch
Patienten noch nicht einmal zu Zeiten der Nachtruhe für andere
Patienten verschlossen werden können?
Die dokumentierte
aggressive und herablassende Vorgehensweise des Personals stellt
mutmaßlich keinen Straftatbestand dar, unterstreicht aber in der
gesamten Klaviatur ein fachliches und gesamtorganisatorisches Versagen,
welches ein erheblich negatives Klima zu Lasten der Patienten herstellt,
zulässt oder zu mindestens billigend in Kauf nimmt.
Strafverschärfend
ist bei der Intensität der dokumentierten Verstöße, die bereits seit
der PsychiatrieEnquete der 1970er Jahre zu Recht als
“Steinzeit-Psychiatrie“ gelten und so seit langer Zeit nicht mehr
gelehrt werden, von vorsätzlichen Handlungen auszugehen.
Da
davon auszugehen ist, dass diese dokumentierten Handlungen dort so, in
dieser oder vergleichbarer Art auch weiterhin praktiziert werden, wird
beantragt diese Akutstation D 42 zur Sicherstellung der seelischen und
körperlichen Unversehrtheit der dort untergebrachten Patienten
unverzüglich zu schließen."

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