Vitos Kliniken Haina, Gießen und
Riedstadt Etville setzen sich über das Gesetz hinweg
an
esther.walter@hsm.hessen. de,stefan.gruettner@t-online.de,info@claudia-ravensburg.de,thomas@thomas-spies.de
Sehr
geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ravensberger,
sie
Frau Ravensberger haben das Gesetz zur Folter schnell durchgewunken deshalb
informiere ich Sie heute über meinen Sohn Klaudiusz
Palm!
Auch
sie haben Kinder und wer wegschaut macht sich mit schuldig, irgendwnn kommt im
Leben alles zurück Bert Hellinger http://www2.hellinger.com/home/
Die
Gesetze scheine in den Vitos Kliniken niemanden zu interessieren. In diesen
Kliniken werden Angehörige Untergebrachte erpressst und das nicht nur in meinem
Fall hier zu lesen http://psychiatrielager.blogspot.de/2014/02/ist-herr-professor-maurer-von-der.html sondern
in den letzten Jaahren mehrere Fälle auch Robert Walther dieser Fall ist mir
sehr bekannt!
Viele,
viele Fälle. Anliegen und Beschwerden die berechtigt sind werden von der Klinik
und er Strafvollstreckungskammer abgellehnt mit der Begründung Das sei Teil
ihrer Persönlichkeitsstörung. Das sind die Machenschaften dier Kliniki.
Patienten werden erpresst und solange in den Bunker gesperrt bis sie das machen
wass die klinikleitung möchte und das ist grausame Folter! Ziehen sie die
Beschwerden zurück oder sie kommen hier nie wieder herausist das nicht
Erpressung?
zu
ihrere Information es gibt Menschen die dagengen jetzt was unternehmen auch ich
werde die Welt darüber informieren was hier
geschieht!"
mit
freundlichen Grüßen
Bogna
Ruth
Bitte
in eigenen Adresslisten und Rundbriefen weiterverbreiten und in geeigneten Blogs
eintragen bzw. verlinken:
Ist die Reform der Zwangsbehandlung gescheitert ?
Ettlingen, 24.11.2015: Nachdem der Bundesgerichtshof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsbehandlung angemeldet hat, haben auch Prof. Wolf Dieter Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker in einer Untersuchung zur Frage der Zulässigkeit von Zwangsbehandlung Stellung bezogen.
Nachgefragt – die Reform der
Zwangsbehandlung mit Neuroleptika
Ist die Reform der Zwangsbehandlung gescheitert ?
Ettlingen, 24.11.2015: Nachdem der Bundesgerichtshof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsbehandlung angemeldet hat, haben auch Prof. Wolf Dieter Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker in einer Untersuchung zur Frage der Zulässigkeit von Zwangsbehandlung Stellung bezogen.
Heute wurde von RA Thomas Saschenbrecker
diese Abhandung im Internet veröffentlicht:
http://www.psychiatrierecht.de/nachgefragt.htm
http://www.psychiatrierecht.de/nachgefragt.htm
Nachgefragt – die Reform der
Zwangsbehandlung mit Neuroleptika
in der Praxis der
Betreuungsgerichte
Von RA Thomas
Saschenbrecker
und em. Prof. Wolf-Dieter Narr
und em. Prof. Wolf-Dieter Narr
Darin wird anhand einer
Umfrage bei allen Amtsgerichten der Nachweis erbracht, dass das Ziel der
betreuungsrechtlichen Novelle des § 1906 (3) BGB,
Zwangsbehandlung als angebliche „ultima Ratio“ zuzulassen, gründlich fehl
geschlagen ist. Kurz zusammengefasst lautet das Fazit:
Zwei
Jahre nach in Kraft treten des BGB-Gesetzes zur Zwangsbehandlung kann nur dessen
Scheitern festgestellt werden: es hat das Ziel einer „Ultima Ratio“ Regelung
verfehlt, stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Versuch körperlich
Kranke und psychisch Kranken ungleich zu behandeln und letztere rechtlich mit
einem Sondergesetz zu diskriminieren, wenn sie einwilligungsunfähig
diagnostiziert werden sollten, ist ein Verstoß gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG und gegen den Kern der BRK. Es darf
kein staatliches Monopol gesundheitlicher Bevormundung mit Zwang geben. Freie
Willensentscheidung mit körperverletzendem Zwang erreichen zu wollen, ist in
sich paradox.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.
Pointiert und differenziert
beweist die Abhandlung nicht nur anhand der Umfrageergebnisse, sondern auch an
den höchstrichterlichen Urteilen, was für ein völliges Willkürregime der
Rechtsunsicherheit durch das im Januar 2013 verabschiedete Gesetz entstanden
ist. Unmittelbar nach der Verabschiedung hatten wir über dieses Gesetz
geurteilt:
Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!Dieses Untersuchung muss zu einer Revision der Gesetzgebung der Zwangsbehandlung führen.
Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!Dieses Untersuchung muss zu einer Revision der Gesetzgebung der Zwangsbehandlung führen.
Zum Bestellen der
Abhandlung als Broschüre senden Sie bitte eine 1,45 € Briefmarke an die
Geschäftsstelle der:
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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10405 Berlin
Oder selber ausdrucken, siehe hier: http://psychiatrierecht.de/abhandlung_broschuere.html
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des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
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