Wie inzwischen bekannt wurde, hatten sich am am 3. und 4. November die
Behindertenbauftragten von Bund und Ländern in Bremen zusammen gefunden, um sich
über die „Weiterentwicklung der Psychiatrie auf Bundes- sowie Landesebene“
auszutauschen. Sie haben ohne irgendeinen Vertreter der
Betroffenenorganisatonen Bundesarbeitsgemeinschaft oder Bundesverband
Psychiatire-Erfahrener an ihrem Treffen zu beteiligen oder auch nur anzuhören
die sog. "Bremer
Erklärung" verabschiedet. Sie haben sich damit festgelegt, gegen die
Behindertenrechtskonvention, gegen den Staatenbericht des UN-Fachausschuss für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen die Forderungen der
Betroffenen die entwürdigenden Zwangs- und Gewaltmethoden der Psychiatrie zu
verteidigen. Auch dass der UN-Fachausschuss letztes Jahr festgestellt hat, dass
die Bundesrepublik gegen das Folterverbot nach Artikel 15 der Konvention
verstößt, hat diese Hofschranzen der Psychiatrie nicht im Geringsten
interessiert. Sie haben sich damit als geschmeidige Diener der Herrschaft und
Gegner unserer menschenrechtlichen Interessen erwiesen.
Wir haben ihnen
heute mit diesem offenen Brief geantwortet, siehe Link
hier.
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Am
27.7.2016 hat das Bundesverfassungsgericht einen ungeheuerlichen Beschuss
gefasst. Wir haben ihn mit dieser Meldung bekannt gemacht und kommentiert: Das
Bundesverfassungsgericht
ist übergeschnappt
Nun hat das Bundesjustizministerium rechtzeitig zu den
Weihnachtsferien einen Gesetzentwurf gemacht, den es u.a. der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in der Nacht von 14. auf 15.12.
zugestellt hat. Frist für eine Stellungnahme: 3. Januar 2017 und am 25.1. soll
der Entwurf über den Kabinettstisch geruscht, praktisch schon Gesetz geworden
sein.
Der Entwurf
kann hier runtergeladen werden, das Anschreiben dazu hier.
Nach
diesem Entwurf soll der schärfste Eingriff in die Grundrechte vor der
Todesstrafe, die erzwungene Körperverletzung, nun im Handumdrehen per Gesetz
(und unter Richtervorbehalt) für alle in einem Krankenhaus „Gelandeten“
ermöglicht werden und alle dort ärztliche Zwangsmaßnahmen zu erdulden haben! Wir
wissen, dass in Null komma Nix ein gutachtender Psychiater am Krankenbett steht
und Sekunden danach der Richter den Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den
von Ärzten erwünschten Zwangsmethoden zustimmt und der Richter die Folter dann
angeblich "rechtsstaatlich" einsegnet (Sich ärztlichen Heilsversprechen zu
widersetzen ist genauso "schizophren", wie wenn damals im Ostblock jemand nicht
an die Segnungen des Sozialismus glauben wollte - alles "pathologisch" und für
zwangsheilungsbedürftig erklärt).
Wir haben - wahrscheinlich als einzige
- umgehend am 16.12. geantwortet. Diese Anwort ist inzwischen hier
als pdf veröffentlicht:
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2016/12/Stellungnahme_zur_Zwangsbehandlung.pdf
Wir
bitten dringend, sich anhand dieser Antwort einen Eindruck von der vorgesehen
gesetzlichen Regelung zu verschaffen. Die Frau, um die es in der Entscheidung
des BVerfG ging, wäre mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich genehmigtem
Zwang und Gewalt, also an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage
geschnallt in einen Operationssaal überführt worden, dort gegen ihren Willen,
also mit Zwang und Gewalt, narkotisiert worden, und verstümmelt, mit
abgeschnittener Brust aufgewacht. Zur weiteren Diagnostik wäre weiterhin mit
Zwang und Gewalt eine Knochenmarkspunktion durchgeführt worden und die Brust
zwangsweise bestrahlt
worden.
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Dies
sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und
Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
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