Freitag, 18. November 2016

Bevormundung – Zwangsunterbringung – Folter

Dringend zur Lektüre empfohlen:

Bevormundung – Zwangsunterbringung – Folter

von Prof. Eckhard Rohrmann
Zur Lage von Behinderten im Lichte der Abschließenden Bemerkungen des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum ersten Staatenbericht der Bundesrepublik zum Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention

Prof. Eckhard Rohrmann ist einer der bekanntesten und profiliertesten auf Behindertenpädagogik spezialisierten Hochschullehrer, der am Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität Marburg lehrt.

In seiner hier veröffentlichten Stellungnahme konzentriert sich der Autor auf die Ausführungen zur Umsetzung des Art. 12 sowie die damit korrespondierender Artikel der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschuss für die Behindertenrechtskonvention.
In dem zentralen Art. 12 bekräftigen 
„die Vertragsstaaten ..., dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden“ (Abs. 1), „anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“ (Abs. 2) und stellen sicher, dass „der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden“ (Abs. 4, Hervorhebungen ER).
Art. 12 der UN-BRK ist eine auch bereits in Art. 16 des Zivilpaktes der UN vorgenommene Konkretisierung des Art. 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN: 
„Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden“. 
Was das durch die UN-BRK bedeutet, und wie Buchstabe und Geist der Konvention in diesem zentralen Bereich in Deutschland schlicht ignoriert bzw. missachtet, die Menschenrechte gebeugt werden (siehe auch hier), das beschreibt Prof. Rohrmann detailliert.
Er setzt damit einen Standard in der deutschsprachigen Literatur zu diesem Thema. Dieser Text ist für jede/n in diesem Bereich Aktiven ein Muss.
Die Stellungnahme ist hier im Internet zu finden:  http://www.die-bpe.de/Stellungnahme_Rohrmann_zu_Art_12.htm
oder kann hier: als PDF heruntergeladen werden.

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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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Freitag, 4. November 2016

Warum erleben Betroffene so häufig psychiatrische Gutachten als belastend und entwürdigend?


Von Argeo Bämayr: Das psychiatrische Gutachten:
Eine subjektive unwissenschaftliche Werteinschätzung auf dem Prüfstand der Menschenrechte

https://www.amazon.de/psychiatrische-Gutachten-unwissenschaftliche-Werteinsch%C3%A4tzung-Menschenrechte/dp/3865152406
Die Idee für dieses Buch erwuchs im Laufe einer jahrzehntelangen Tätigkeit und Erfahrung des Autors als niedergelassener Arzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. In dieser Zeit beobachtete er, dass psychiatrische  Gutachten immer häufiger und immer folgenschwerer Menschen aller Bevölkerungsschichten beeinträchtigen. Es stellte sich die Frage:

  • Warum werden so viele psychiatrische Gutachten von so vielen Institutionen in Auftrag gegeben?
  • Was bewirken psychiatrische Gutachten beim Einzelnen und in der Gesellschaft?
  • Warum erleben Betroffene so häufig psychiatrische Gutachten als belastend und entwürdigend?
  • Kann eine psychiatrische Begutachtung unter Einhaltung der Menschenrechte überhaupt gelingen oder ist sie nahezu immer eine moderne Form der Inquisition zur Durchsetzung sozialer und wirtschaftlicher Unterwerfung?
Der Autor vertritt wie wir die Meinung: Liegt eine Patientenverfügung vor, die eine psychiatrische Begutachtung ausschließt (insbesondere die besonders eindeutige und detaillierte PatVerfü), der/die Betroffene eine solche Begutachtung also rechtswirksam ablehnt, so darf gegen dessen/deren Willen keine Begutachtung stattfinden. Hierzu aus der Seite 106 - Zitat:
"Einwilligung zur psychiatrisch/psychologischen Begutachtung"
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist laut Bundesverfassungsgericht Ausfluss des Grundgesetzes (GG Art. 1 und 2). Ein Verstoß gegen GG Art 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist grundsätzlich unzulässig. Hieraus resultiert, dass die Erhebung von Daten ausschließlich nur dann zulässig ist, wenn die Datenoffenbarung freiwillig erfolgt. Grundvoraussetzung für jede medizinische Begutachtung ist folglich die „freie Einwilligung“ eines Betroffenen in die Begutachtung entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Danach werden „Daten über die Gesundheit“ als „besondere Arten personenbezogener Daten“ eingestuft (§ 3 Abs. 9 BDSG), deren „Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung“ einer „ausdrücklichen Einwilligung“ bedarf (§ 4 a Abs. 3 BDSG).
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Thurgauer Psychiatrie: Noch viel mehr Drogenexperimente mit Kindern in der Schweiz
http://www.nzz.ch/schweiz/thurgauer-psychiatrie-medikamententests-umfangreicher-als-angenommen-ld.125318
Die Aufarbeitung der unfreiwilligen Drogentests bei der Erfindung des ersten Antidepressivums geht in der Schweiz weiter. Wie die Pharmakologin Sylvia Wagner über die Menschenversuche in den 60er Jahren in Deutschland berichtete (siehe Blog-Eintrag zuvor), so hat die psychiatrische Klinik in Münsterlingen mehr Drogen an mehr Patienten getestet, als bisher vermutet. Die Präparate waren nicht zugelassen.  Hier hatten wir über Münsterlingen bereit am 13.2.2014 berichtet:
http://www.zwangspsychiatrie.de/2014/02/schweiz-aufarbeitung-illegaler-medizinischer-versuche-geht-weiter

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Mittwoch, 2. November 2016

Die Forschung verweist auf die gravierenden Fehler klinischer Gewaltprognosen,

Es ist ein alter Menschheitstraum, das Verhalten von Menschen vorhersagen zu können. Und da hängt sich die Gesellschaft an die Vorstellung, es gäbe speziell dafür ausgebildete und berufserfahrene Personen, deren Vorhersagen da wesentlich besser wären als die von anderen Leuten.
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Hier eine Studie über Kriminalprognose http://www.uni-bielefeld.de/ikg/jkg/1-2003/albrecht.pdf
auf Seite 99
"Die Forschung verweist auf die gravierenden Fehler klinischer Gewaltprognosen, insbesondere auf den hohen Anteil „falsch Positiver“, also solcher Probanden, denen zu Unrecht Gefährlichkeit attestiert wird. Die Prozentwerte an „falsch positiv Prognostizierten“ liegen im Ausnahmefall zwischen 54 und 61%, in der Regel jedoch deutlich über 80%, bei falsch negativen Werten in derselben Größenordnung (vgl. Monahan 1981; Lab 1988, 101). Man verdächtigt also sehr viele Probanden zu Unrecht, potentieller Gewalttäter zu sein, gleichzeitig gelingt es sehr schlecht, die tatsächlichen Gewalttäter zu identifizieren."
auf Seite 121
"Erschreckend sind die Befunde, dass die Variablen, die für das tatsächliche Auftreten späterer Gewalt kausal sind, nicht diejenigen sind, die für die Risikoeinschätzung durch die Prognostiker relevant sind (zwischen der Risikoprognose und der tatsächlichen Rückfallgewalt bestehen praktisch keine relevanten Beziehungen) und dass die Prognosen der Kliniker insgesamt nicht besser waren als die der Nicht-Kliniker; eher im Gegenteil. Insgesamt war die Prognose offensichtlich ein einziger Reinfall, obwohl die Rückfallrate (Basisrate) so hoch war, dass es eigentlich zu besseren Prognosen hätte kommen können. Es zeigte sich aber auch nur eine sehr schwache Beziehung zwischen vermeintlichen aktuarialen und klinischen Risikofaktoren auf der einen und tatsächlichen Schäden durch Rückfall auf der anderen Seite, wodurch Autoren, die die großen Probleme der Prognose von Gewalt hervorgehoben hatten, bestätigt werden."
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Und hier geht es um die Vorhersage gefährlichen Verhaltens in der Allgemeinpsychiatrie http://apy.sagepub.com/content/18/5/398

Fixierungen von Patienten über viele Stunden oder sogar Tage hinweg gehören in der forensischen Psychiatrie

http://web.archive.org/…/psychiatrie-transparenz-fixierung-…
--- Im Klinikum Taufkirchen an der Vils südlich von Landshut sind Straftäterinnen untergebracht, di...
Mehr anzeigen
Fixierungen von Patienten über viele Stunden oder sogar Tage hinweg gehören in der forensischen Psychiatrie in Taufkirchen an der Vils nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks zum Alltag.
web.archive.org|Von Eva Achinger und Carola Brand, Bayerischer Rundfunk

Kölnische Rundschau Region Bonn Justizirrtum: Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie Justizirrtum Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie – Quelle: http://www.rundschau-online.de/248348 ©2016

 Kölnische Rundschau Region Bonn Justizirrtum: Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie   Justizirrtum Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie – Quelle: http://www.rundschau-online.de/248348 ©2016

Justizirrtum Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/248348 ©2016

Justizirrtum Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/248348 ©2016 Kölnische Rundschau Region Bonn Justizirrtum: Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie   Justizirrtum Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie – Quelle: http://www.rundschau-online.de/248348 ©2016

Psychiatriemißbrauch

Arbeitsgruppe Recht / Psychiatriemißbrauch
c/o:
Brigitte Schneider
Karl-Tauchnitz-Straße 17 04107 Leipzig
Tel. 0341 / 247 61 42 .

Herrn
Prof. Dr. med. Thomas Kallert
-Ärztlicher Direktor-
Bezirkskrankenhaus Bayreuth
Nordring 2
95445 Bayreuth

(Fax voraus): (0921) 283-7002
Leipzig ,den 1. November  2016

Betr.: Fragen zur Qualitätsverbesserung / Verbesserung der Rechtssicherheit/ Probanden- Schutz vor den Folgen „instrumenteller Psychiatrie“  (ZOLLENKOPF, 2016)


Sehr geehrter Herr
Prof. Kallert,

soeben erfuhr ich, dass Sie nicht mehr Chefarzt in Leipzig, sondern als Ärztlicher Direktor in Bayreuth tätig sind. Für Ihre neuen Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Schaffenskraft und Erfolg auch bei Bemühungen um eine spürbare Verbesserung des Ansehens Ihrer Klinik in puncto diagnostischer Sicherheit/ Seriosität Ihrer Gutachter zumal auch in der Forensik.
Ich möchte Sie für unsere -über das Bundesgebiet verteilt arbeitende- Gruppe fragen, ob Sie - wie Ihre bekannteren Kollegen Prof. emerit. Dr. med.  Norbert NEDOPIL(München), Prof. Dr. med.  Otto F. KERNBERG(New York), der leider verstorbene honorige Dipl. Psychologe Prof. Dr. rer. nat.  KLENNER[1](Bielefeld-Bethel/Oerlinghausen) und weniger namhafte (bzw. uns  nur noch  nicht bekannt gewordene) Kollegen-  die heute leicht durchführbare videografische Dokumentation des gesamten Untersuchungsgespräches -im informierten Einverständnis mit dem Probanden- praktizieren[2].
Uns ist bekannt, daß sich nicht wenige Ihrer Kollegen zwar im Fernsehen, in foro im SPIEGEL[3] usw. über Probanden äußern und sich mit diesen streiten[4], sich jedoch vor einer videografischen Dokumentation ihres konkreten Tuns (zur Qualitätsverbesserung, -sicherung, zur Vermeidung juristischer Irrtümer, zur Fortbildung von  Assistenzärzten usw.) in einem Ausmaß (und ohne Angabe eines Vernunfts- Grunde) scheuen, welche gemessen an dem Anlaß mitunter sicher übertrieben ist (vgl. HAUSNER D. 2014[5]). Dass Dr. Leipziger im Fall Mollath ein Gutachten ausreichte, ohne exploriert und klinisch-neurologisch untersucht zu haben, ist auch bekannt.
Auch –angebliche?- Jura-&-Polit- und NS/NSA/CIA-Expertinnen[6] und –Experten  tauchen bei dem Thema ab, als sei die Datenerhebung durch Psychiater bzw. Dipl.- Psychologen ein Mysterienwerk und nicht verstehbar zu machen, nicht zu erlernen.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, könnten Sie uns den Fragebogen Ihres Fach-Kollegen / BÖCKER-Schülers (?) Dipl. med. Wilfried Meißner (Bayreuth 2005 jetzt m.W.  Saalfelder) ausgefüllt zurücksenden (auf dem Postwege oder als Scan), den ich Ihnen in der Anlage übersende.

Ich bitte Sie höflichst um Ihre geschätzte Mühewaltung möglichst innerhalb von zwei Wochen, bei evtl. Unklarheiten um telefonische Klärung mit mir.  Denn wir suchen nach den Fällen SCHMENGER, ULVI, MOLLATH, HASE & Co weitere wissenschaftsüblich transparent und gewissenhaft arbeitende Chefärzte/ Weiterbildungsberechtigte mit Interesse an rasch spürbaren Fortschritten in Ihrem Fachbereich und der Bereitschaft, eigene Irrtumsmöglichkeiten einzusehen und Irrtümer zulasten / zum Schaden anderer zu vermeiden.

Gern würde ich Sie wegen Ihres Expertenwissens auch noch einmal persönlich kennenlernen z.B. anläßlich eines mittelfristig angedachten   Gedankenaustausches  Psychiatrisierungs-/ bzw. Willkürerfahrener in Leipzig.


Mit freundlichen Grüßen


Brigitte Schneider
(für die AG/ das Netzwerk)
Anlage: MEIßNER (2005):„Ermutigung an Untersucher, dem Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Probanden absolute Priorität einzuräumen. Erklärung, Fragebogen“ (3 Seiten), vgl: http://antikorruption2014.jimdo.com/inhaltsverzeichnis/2-transparenzinitiative-2005/ 
http://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11364155999/Transparenzinitiative+Bayreuth+2005.pdf?t=1475360341
Transparenzinitiative Bayreuth 2005.pdf
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[1] Vgl. „Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens…“ https://www.juris.de/jportal/prev/BJLU079048984 
[2] Vgl. Bayreuther Transparenzinitiative  K. HAUSNER http://www.lets-goerg.de/dokumente/HausnerKommentar_Videographie_Forensik.pdf )
[3] Z.B „Ferndiagnostiker“ Prof. Dr. med. BANDELOW im Mai https://magazin.spiegel.de/SP/2016/19/144654320/index.html
[4] Z.B.  bei Frau Maischberger: Prof. KRÖBER  gegen Betrüger Postel (geschätzt: 1:2 ?) https://www.youtube.com/watch?v=GAKkVm_Jjp0
[6] Z.B. 
1.        die angebliche ehemalige Richterin/Staatsanwältin a.D.  und Dr. iur. LAUNERT (MdB, CSU, Rechtsausschuß) seit Februar (Fragen der TV- bekannten Frau Lisa Hase: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f458969.html#q458969, Fragen von Frau Neranzakis-Markert und von Bernd Rieder http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f458969.html#q458969 ),
2.        der angebliche ehemalige Familienrichter WUNDERLICH (MdB, LINKE, Rechtsausschuß)  http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-778-78583--f458933.html#q458933
3.        die angebliche frühere Familienrichterin  WINKELMEIER-BECKER (MdB,CDU,Rechtsausschuß) http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-778-78578--f460019.html#q460019
4.        die Vorsitzende des BT-Rechtsaussauschusses KÜNAST (MdB B90/GRÜNE, Juristin, Soz.- Päd) http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_kuenast-778-78280--f454461.html#q454461 / der CIA-Experte von Notz (MdB) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_konstantin_von_notz-778-78548--f452826.html#q452826
5.        die Rechtsanwältin STEFFEN (MdB, SPD, Rechtsausschuß) http://www.abgeordnetenwatch.de/sonja_steffen-778-78496--f458982.html#q458982 
6.        die Rechtsanwältin KEUL (MdB, B90/GRÜNE, Rechtsausschuß) http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_keul-778-78246--f459694.html#q459694

Sonntag, 30. Oktober 2016

DGSP-Stellungnahme zu aktuellen Forschungsergebnissen in der Neuroleptikabehandlung

DGSP-Stellungnahme zu aktuellen Forschungsergebnissen in der Neuroleptikabehandlunghttp://www.dgsp-ev.de/

 und http://www.psychiatrie.de/dgsp/
Betrifft: Aktuelle Forschungsergebnisse zur Behandlung mit Neuroleptika (fwd) z.K. von R. Posé. - Die DGSP hat sich in dem im Jahr 2009 veröffentlichten Memorandum zur Anwendung von Neuroleptika kritisch mit der Anwendungspraxis von Neuroleptika auseinandergesetzt. Im Jahr 2012 wurde eine zweite aktualisierte Auflage des Memorandums herausgegeben. Das Memorandum fand seit seiner ersten Veröffentlichung eine breite Beachtung und wurde in Fachkreisen intensiv diskutiert...."

Die Rückmeldungen auf das Memorandum haben deutlich gemacht, dass eine breite Debatte der Neuroleptika- behandlung  notwendig und wichtig ist. Um diesen Diskussionsprozess zu fördern und fachlich zu untermauern wurde aktuell im Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP ein Papier mit den zehn aktuellen Kernaussagen erarbeitet, das wir Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen. (Author: Ricard Suhre
Die Stellungnahme gliedert sich in 10 zusammenfassende Kernaussagen, Abstracts und verfügbaren Volltexte der hierzu wesentlichen Studien:
1.    Es besteht ein Risiko von Hirnschwund durch Neuroleptika vor allem im Bereich des Frontalhirns und in Abhängigkeit von der kumulativen Gesamtdosis (= eingenommene Gesamtmenge). Der Prozess scheint bereits früh zu beginnen und - möglicherweise abgeschwächt - über den gesamten Behandlungszeitraum fortzuschreiten (Ho et al 2011; Radua et al 2012; Fusar-Poli et al 2013) .
2.    Begleitete Dosisreduzierung und wenn möglich begleitetes Absetzen führen zu einer mehr als doppelt so hohen Recoveryrate für alltagsrelevante Fähigkeiten bei gleicher Rückbildung der Symptomatik in Experimental- und Kontrollgruppe (Wunderink et al 2013).
3.    Neuroleptika sollten daher auch schon in der Akutbehandlung in der niedrigst möglichen Dosis verordn et werden (Ho et al 2011, McGorry et al 2013). Dies hat insbesondere Vorteile für die Neurokognition (Faber et al 2012; Takeuchi et al 2013) und alle anderen dosisabhängigen Nebenwirkungen.
4.    Fazit der Autoren nach einer Studie an 313 Patienten zur Behandlung mit Quetiapin, Aripiprazol, Risperidon und Olanzapin bei Menschen über dem 40. Lebensjahr: „Vorsicht ist geboten bei einer längerfris­tigen Behandlung mit diesen Substanzen ab dem 40. Lebensjahr. Diese Substan­zen sollten in niedrigen Dosierungen und nur für kurze Zeit unter enger Kontrolle der Nebenwirkungen gegeben werden" (Jin et al 2012).
5.    Die American Psychiatric Association schränkt Ihre Empfehlungen zur Verordnung verschiedener Substanzen (Polypharmazie) deutlich ein: die Kombination von zwei oder mehr Neuroleptika sollte erst nach drei gescheiterten Behandlungsversuchen mit nur einem Neuroleptikum erfolgen.  Hierzu sollte auch wenn möglich ein Versuch mit Clozapin gehören (APA 2013).
6.    Möglichst niedrige Dosierungen sind auch deshalb erforderlich, um die un günstigen Anpassungsprozesse der Dopaminrezeptoren unter der Blockade mit Neuroleptika, wie die Vermehrung und weitere Sensibilisierung der D-Rezeptoren so gering wie möglich zu halten (Samaha 2008).  Die verzögerte Einnahme an nur jedem 2. oder 3. Tag wurde in zwei Pilotstudien erfolgreich erprobt (Remington 2005 u. 2011).
7.    Ein Anteil von Menschen mit Psychosen aus dem sog. „Schizophrenie-Spektrum" kann nach deutlicher Rückbildung der Symptomatik unter der Akutbehandlung mit Neuroleptika langfristig auch ohne Neuroleptika behandelt werden. Dieser Anteil liegt je nach Studie und therapeutischem Vorgehen längerfristig zwischen 21 % (Wunderink et al 2013) un d 40 % (Harrow et al 2012).
8.    In einer neuen Publikation zu ihrer Langzeitstudie ermitteln N. Andreasen et al bei längeren unbehandelten Rückfallphasen von insgesamt 1.3 Jahren in den 7 Jahren der Studiendauer  eine weitere Abnahme von frontalem, temporalem und gesamtem Hirnvolumen. Dies zeigt sich jedoch nicht bei kürzeren und häufigeren Rückfällen. Andreasen empfiehlt die Gewährleistung einer dauerhaften Medikation (aggressively") von Anfang an (Andreasen et al 2013). Eine Methodenkritik der Studie und ihrer Schlussfolgerung findet sich in den folgenden Text.
9.    Ca. 40% der ersterkrankten Patienten mit Schizophrenie-Spektrum Diagnose können von Anfang an und auf Dauer auch ohne Neuroleptika behandelt werden. Dazu bedarf es geeigneter psychosozialer und psychotherapeutischer Begleitung (Bola et al 2005; Seikkula et al 2011).
10. Die Praxis der Niedrigstdosierung, der begleiteten Dosisreduktion und Absetzversuche widerspricht trotz zunächst erhöhter Rückfallhäufigkeit den bestehenden Leitlinien in Deutschland. Sie werden aktuell überarbei tet. Ob sie dem geforderten bzw. überfälligen Paradigmenwechsel gerecht werden, bleibt abzuwarten. Die bestehende rechtliche Situation sieht einen Anspruch auf zeitgemäße und dem anerkannten medizinischen Standard entsprechende Leistungen vor. Die behandelnden Ärzte sind durch Rechtsnormen schon jetzt gehalten die Patienten und Patientinnen umfassend zu informieren und aufzuklären, um so dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten und Patientinnen gerecht zu werden.
Hier nun die Darstellung der Studien. Die Abstracts und - wenn öffentlich zugänglich - die Volltexte erhalten Sie per Mausclick oder finden sie im Anhang.
1.) Hirnschwund durch Neuroleptika, abhängig von der kumulative Dosis über die gesamte Behandlungszeit,  zu Beginn der Behandlung vermutlich noch ausgeprägter.
Diese Studie zu dieser Fragestellung ist methodisch am aufwendigsten:
Ho et al 2011 Abstract über diesen Link
Ho et al 2011  Volltext über diesen Link
Dieser Befund wird in  2 Metaanalysen bestätigt:
Für Ersterkrankte:
Radua et al  2012  Abstract über diesen Link. 
Radua et al  2012  Volltext über diesen Link.  
Für mehrfach bzw. längerfristig Erkrankte:
Fusar-Poli et al 2013  Abstract über diesen Link
Fusar-Poli et al 2013  Volltext über diesen Link
2.) Im Juli 2013 wurde eine klinische Studie über 7 Jahre veröffentlicht.
Wunderink et al 2013  Abstract über diesen Link;
Wunderink et al (2013) zeigten in dieser randomisierten Verlaufsstudie über 7 Jahre mit 107 Patienten mit einer ersten funktional weitgehend remittierten psychotischen Episode, dass Dosisreduzierung und - wenn möglich - begleitetes Absetzen zu einer mehr als doppelt so hohen Recoveryrate (alltagsrelevante Funktionsfähigkeit) von 40,4% führte, bei gleicher Rückbildung der Symptomatik in Experimental- und Kontrollgruppe mit 68%. Die Kontrollgruppe w urde ebenfalls mit einer vergleichsweise niedrigen Erhaltungsdosis behandelt. 63,4 % der Patienten in der Experimentalgruppe hatten die Diagnose einer Schizophrenie oder schizophreniformen Störung. Die Dosisreduktion wurde 6 Monate nach der Reduktion begonnen und die erzielte Dosis lag bei 2,8 mg anstatt bei 4,1 mg Haloperidol-äquivalenten, in beiden Fällen erstaunlich gering. Bei 21,1% der Patienten konnten die Neuroleptika in den untersuchten letzten beiden der sieben Jahren vollständig abgesetzt werden. Weitere 21,1 % erhielten Dosierungen unter 1 mg Haloperidol-Äquivalenten. Nach anfänglich erhöhter Rate kürzerer Rückfälle in den ersten 3 Jahren lag die durchschnittliche Anzahl der Rückfälle über 7 Jahre in der Experimentalgruppe mit 0,71 um die Hälfte und signifikant niedriger als in der Vergleichsgruppe. Der deutlich bessere Verlauf setzte nach 3 Jahren ein. Die weiter e psychosoziale Begleitung der Patienten entsprach dem auch sonst Üblichen. Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgte nicht.
Dosisminderungen, die bisher kaum für bedeutsam erachtet wurden, haben somit oft große Vorteile für die Klienten. Dies wird jedoch erst deutlich, wenn man die erlangten Fähigkeiten, wie Selbstfürsorge, Haushaltsführung, familiäre, partnerschaftliche und freundschaftliche Beziehungen, Integration in die Gemeinde und Berufstätigkeit im Alltag erfasst.
Diese Studie wurde in Medscape Deutschland schon dargestellt und interessant k ommentiert:
Medikation in der frühen Remission nach Psychose:   Ist weniger mehr?
Julia Rommelfanger | 22. Juli 2013 |
Womöglich profitieren Patienten, die sich nach einer erstmaligen psychotischen Episode erholt hatten, von einer frühen Dosisreduktion. Das zumindest lässt eine neue Studie vermuten, die erstmals Vorteile einer Dosisreduktion (DR) oder gar des Absetzens von Antipsychotika gegenüber einer Erhaltungstherapie belegt hat.
„Zum ersten Mal finden wir nun in der Literatur ein Argument dafür, diese konservative Behandlungsstrategie zu überdenken."
Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg
In einem Follow-up von 7 Jahren hatten sich vor allem diejenigen Studienteilnehmer besonders gut erholt, deren Antipsychotika reduziert worden waren. 40,4% dieser Patienten berichteten über eine funktionelle Erholung. Bei den Patienten mit  Erhaltungstherapie w aren es nur halb so viele (17,6%).
Das ist das erstaunliche Ergebnis der Nachbeobachtung in einer randomisierten Studie, in der Patienten, die erstmalig eine Psychose erlitten hatten, entweder Erhaltungstherapie oder eine Dosisreduktion (DR) relativ zeitig in der Remissionsphase erhalten hatten [1] . „Nach unserer Kenntnis ist dies die erste Studie, die bedeutende Vorteile einer Dosisreduktion gegenüber einer Erhaltungstherapie bei Patienten mit remittierender erstmaliger Psychose zeigt", schreiben die Forscher um Dr. Lex Wunderink von der Universität Groningen in den Niederlanden in der Online-Ausgabe von JAMA Psychiatry.  
„Ein wirklich überraschendes Ergebnis", bestätigt Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Direktor des Zentralinstituts (ZI) für Seelische Gesundheit in Mannheim und Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Heidelberg, in einem Interview mit Medscape Deutschland. „Im Grunde dachten wir bisher, alles andere als Erhaltungstherapie sei gefährlich, aufgrund der erhöhten Relapse-Rate bei Absetzen der Therapie. Zum ersten Mal finden wir nun in der Literatur ein Argument dafür, diese konservative Behandlungsstrategie zu überdenken."
DR gewinnt im Langzeitvergleich
Weltweit ist laut WHO rund 1% der Weltbevölkerung von Schizophrenie betroffen; die Erkrankung verursacht jedoch genauso viele Kosten wie die Depression, an der rund 10% der Bevölkerung erkranken. In Europa belaufen sich die Ausgaben auf rund 100 Milliarden Euro pro Jahr, besonders infolge der Chronizität der Schizophrenie und den durch die Erkrankung eingeschränkten Fähigkeiten der Patienten, selbstständig zu leben.
In Kurzzeit-Studien hatte sich nach Erstmanifestation einer Psychose eine prophylaktische Erhaltungstherapie im Anschluss an die Akuttherapie als verlässliche Rückfallprophylaxe bei vielen Patienten erwiesen. Eine Dosisreduktion war dagegen mit höheren Rückfallraten ohne nennenswerte Vorteile verbunden. Stärkster Prädiktor für Rezidive war das A bsetzen bzw. Nicht-Einnehmen des Antipsychotikums.
Um die Langzeitfolgen der verschiedenen Therapieoptionen kurz nach einer 6-monatigen Remission erstmals zu evaluieren, haben Wunderink und Kollegen nun 103 Patienten 5 Jahre nach dem Ende einer randomisierten Studie hinsichtlich des Verlaufs ihrer Psychose in den vergangenen Jahren befragt. Die Patienten hatten nach Erstmanifestation einer Schizophrenie und 6 Monaten Remission entweder eine reduzierte Dosis ihrer Antipsychotika oder eine Erhaltungstherapie mit gleichbleibender Dosis für 18 Monate erhalten.
Nach 6 Monaten zeigten die Patienten mit Dosisreduktion noch doppelt so hohe Rezidivraten wie die Patienten mit Erhaltungstherapie; jedoch glichen sich die Kurven beider Therapie-Arme nach etwa 3 Jahren an. Insgesamt erlitten 65% aller Patienten in den 7 Follow-up-Jahren mindestens einen Rückfall. „Vielleicht schiebt die Erhaltungstherapie die Rezidive nach hinten, verglichen mit der Dosisreduktion, aber verhindert sie nicht", spekulieren die Autoren.
Hinsichtlich der Remission der Symptome unterschieden sich die beiden Gruppen nicht signifikant, im Gegensatz zur funktionellen Erholung, die von den Patienten in der Dosisreduktions-Gruppe erheblich besser eingestuft wurde.
In Deu tschland empfehlen die Richtlinien eine mindestens 12-monatige Erhaltungstherapie nach Erstmanifestation einer Psychose, um Rückfällen vorzubeugen. „Falls sich die Ergebnisse in weiteren Studien bestätigen, spricht vieles für eine Dosisreduktions-Strategie bei diesen Patienten", sagt Meyer-Lindenberg. Zudem plädiert er in der Zukunft für eine stärkere Individualisierung der Therapie. „Nebenwirkungen der Antipsychotika wie Gewichtszunahme oder Potenzstörungen und andere Bedenken der Patienten nehmen wir sehr ernst", sagt er. „Dann ändern wir die Therapie, weil sonst die Adhärenz sinkt."
Ein weiterer Aspekt, der die Therapie beeinflusst: Bei den meisten Patienten schränken nicht die Positiv-Symptome ihre Funktionalität ein, sondern kognitiv-negative Aspekte wie fehlender Antrieb ode r Konzentrationsschwäche. „Auf diese Parameter sind wir bisher zu wenig fokussiert", gibt Meyer-Lindenberg zu. „Um diese zu behandeln, müssen neue Medikamente entwickelt werden", etwa solche, die den Neurotransmitter Glutamat hemmen. Diese kommen jedoch nicht in den nächsten 2 Jahren zum Einsatz", spekuliert er.
Experten fordern: Schwerpunkt auf funktionale Kriterien legen
Wunderink und Kollegen fordern, dass funktionelle Kriterien in künftigen Studien zur Behandlung von Schizophrenie mehr Bedeutung beigemessen werden sollte, genauso wie längere Follow-ups, da „sich kurzzeitige Nac hteile wie höhere Rezidivraten auf längere Zeit ausgleichen und sich Vorteile, die in der Kurzzeit-Evaluation nicht ersichtlich waren, etwa funktionelle Gewinne, erst nach einem Langzeit-Monitoring gezeigt haben".
Ebenso plädieren Dr. Patrick McGorry und Kollegen von der Universität Melbourne, Australien, dafür, bei der Therapiewahl für Patienten in der Remission einer erstmaligen Psychose funktionelle Aspekte stärker als bisher zu berücksichtigen. „Das Behandlungsziel nach erstmaligem Auftreten einer Psychose sollte eine möglichst vollständige funktionelle Wiederherstellung sein", schreiben sie in einem Editorial zu der Studie von Wunderink und Kollegen [2]. Dies beinhalte ein sinnvolles Leben mit Wiedereinstieg in den Beruf, positiven Beziehungen, sozialer Integration und guter körperliche r Gesundheit. In dieser Hinsicht demonstriere die aktuelle Studie, dass hinsichtlich der Medikation in der frühen Remissionsphase „weniger mehr ist".
3.) Neuroleptika sollten daher auch schon zur Akutbehandlung in der niedrigst möglichen Dosis, verordnet werden (Ho et al 2011; McGorry et al 2013).
Neuere Studien zeigen insbesondere eine Verbesserung der kognitiven Funktionen nach Reduktion der neuroleptischen Dosis.
Faber et al 2012 Abstract über diesen Link;
Takeuchi et al 2013 Abstract über diesen Link;
oder durch Wechsel von Polypharmazie auf Monotherapie.
Hori et al 2013 Abstract über diesen Link;
Auch für alle anderen dosisabhängigen Nebenwirkungen ist dieses Vorgehen ausgesprochen vorteilhaft: extrapyramidal motorische Nebenwirkungen, Akathisie, Dysphorie, Prolaktin, QT-Zeit Verlängerung, metabolische Nebenwirkungen und kardiovaskuläre Erkrankungen.
4.) Bei Menschen über 40 Jahren sind Nebenwirkungen besonders ausgeprägt. Die mittelfristigen Folgen einer Behandlung mit Aripiprazol, Olanzapin, Risperidon und Quetiapin bei Patienten über dem 40. Lebensjahr zeigt eine kürzlich publizierte Studie an 332 Patienten mit psychotischen Symptomen bei Schizophrenie, Bipolarer Störung, Posttraumatischer Belastungsstörung (PTSD) und Demenz über 2 Jahre (Jin et la 2012). Ein bis zwei dieser Medikamente konnten durch den Patienten ausgeschlossen werden, danach wurden sie per Zufall den anderen Substanzen zugeordnet. So konnten 83% der Studienpatienten aufgenommen werden, die sonst in anderen Studien ausgeschlossen werden. Die Dosierungen waren relativ niedrig. Die Ergebnisse waren weitgehend störungsunabhängig. Die Symptomatik der vorbehandelten Patienten wurde durch die Einnahme dieser Medikamente nicht signifikant besser. Der Studienarm mit Quetiapin wurde wegen der hohen Rate von schweren Nebenwirkungen bei 38.5% der Patienten im Vergleich zu 19% unter den anderen „Atypika" vorzeitig beendet. Die durchschnittliche Dauer bis zur ungewollten Beendigung der Behandlung mit der jeweiligen Substanz betrug 26 Wochen, lag unter Quetiapin mit 78,6 % und unter Aripiprazol mit 81,5 % am höchsten, war für alle Substanzen jedoch insgesamt nicht signifikant unterschiedlich. Diese Behandlungsabbrüche waren unabhängig von der Diagnose und erfolgten in 51,6 % aufgrund von Nebenwirkungen. Bei 24% der Patienten traten schwere, bei 51% andere Nebenwirkungen auf. Zwischen den Neuroleptika bestanden keine signifikanten Unterschiede im Auftreten von metabolischen Nebenwirkungen. In 36,5 % der Fälle, die zu Beginn kein metabolisches Syndrom (= 50%)1 hatten, entwickelte sich ein solches. Fazit der Autoren: Vorsicht ist geboten bei einer längerfristigen Behandlung mit diesen Substanzen ab dem 40 . Lebensjahr. Diese Substanzen sollten in niedrigen Dosierungen und nur für kurze Zeit unter enger Kontrolle der Nebenwirkungen gegeben werden. Eine gemeinsame Entscheidung mit dem Patienten und seinen Angehörigen wird empfohlen, die eine Diskussion der Vor- und Nachteile dieser Substanzen und der verfügbaren Alternativen einschließt.
Jin et al 2013 Abstract über diesen Link
Jin et al 2013 Volltext über diesen Link / p>
5.) Zur Verordnung von 2 oder mehr Neuroleptika (Polypharmazie) empfiehlt die American Psychiatric Association (APA) in ihren neuen Leitlinien:
„Verschreiben Sie nicht routinemäßig zwei oder mehr Neuroleptika gleichzeitig. Die Forschung zeigt, dass zwei oder mehr Neuroleptika in 4 bis 35% der ambulanten Patienten und 30 bis 50% der stationären Patienten verwendet werden. Allerdings ist der Nachweis für die Wirksamkeit und Sicherheit der Anwendung mehrerer Neuroleptika beschränkt, und das Risiko für Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, für Non-Compliance und Medikationsfehler ist erhöht. Im Allgemeinen sollte die Verwendung von zwei oder mehr Neuroleptika vermieden werden, außer in Fällen nach drei fehlgeschlagenen Versuchen einer Monotherapie, einschließlich einem misslungenen Behandlungsversuch mit Clozapin, sofern möglich oder einem solchen mit einem 2. Antipsychotikum, wenn das zweite Antipsychotikum mit der Absicht der Umsetzung auf Monotherapie hinzugefügt wurde."
APA 2013 No 2 Volltext über diesen Link
6. Möglichst niedrige Dosierungen sind ebenfalls erforderlich, um die ungünstigen Anpassungsprozesse des Dopaminrezeptors unter der Blockade mit Neuroleptika, wie Vermehrung und weitere Sensibilisierung so gering wie möglich zu halten.
Samaha 2008 Volltext über diesen Link
Daher wurde die verzögerte Einnahme an nur jedem 2. oder 3. Tag in zwei Pilotstudien erfolgreich erprobt.
Remington et al 2011 Abstract über diesen Link
Remington et al 2011 Volltext über diesen Link
7.) In einer Langzeitstudie über 20 Jahre konnte gezeigt werden, dass ca. 40% der Menschen mit einer Schizophrenie-Diagnose nach einer initialen antipsychotischen Akutbehandlung längerfristig auch ohne Neuroleptika auskommen. Die Patienten dieser Studie hatten allerdings die Neuroleptika meist selbständig abgesetzt, oft gegen ärztlichen Rat.
Harrow et al 2012  Abstract über diesen Link
Harrow et al 2012  Volltext über diesen Link
Folien dazu von Robert Whitaker über diesen Link
Das Erstaunliche dieser Langzeitstudie war, dass die Patienten, die erfolgreich Neuroleptika abgesetzt haben, sich zu Beginn in der Schwere ihrer Symptomatik nicht von den Patienten unterschieden, die Neuroleptika fortgesetzt einnahmen. Erst allmählich nach 2- 3 Jahre verbesserte sich ihr Zustand zunehmend und sie erreichten einen deutlich besseren Recovery-Zustand als die Vergleichsgruppe unter Neuroleptika.   (siehe Fig 1., S. 4  in Harrow et al 2012)
8. Im Gegensatz dazu empfiehlt Frau Andreasen in dieser neuesten Studie (Andreasen et al 2013) für jeden Patienten mit Schizophrenie eine Langzeitmedikation, obwohl nur länger andauernde Rückfälle mit Hirnabbau korreliert waren und kürzere Rückfälle diesen Effekt in der Studie nicht zeigten. In dieser jüngsten Publikation von N. Andreasen zu Ihrer Langzeitstudie wurden neben der antipsychotischen Medikation auch die Dauer der Rückfälle und ihre Anzahl mit den gesamten und fokalen Hirnvolumina korreliert.
Andreasen et al 2013 Abstract über diesen Link
Andreasen et al 2013 Volltext über diesen Link
Sowohl die definierte antipsychotische Gesamtdosis wie auch eine längere Rückfalldauer, jedoch nicht die Anzahl der Rückfälle korrelierten mit der Verminderung des gesamten und fokalen Hirnvolumen s auch nach Kontrolle der jeweils anderen Kovariablen. Für die Antipsychotika wurde eine durchschnittliche Tagesdosis in Äquivalenz zu 4 mg Haloperidol über 4 Jahre zugrunde gelegt. Bei dieser Auswertung wurden jedoch die Unterschiede in den Dosierungen, wie sie bereits für die Publikation Ho et al 2012, Tab 1 ermittelt wurden, nicht berücksichtigt:
Die Angaben in der Vorpublikation zeigen jedoch, dass Dosierungen im Untersuchungszeitraum von 4 auf 11 mg Haloperidol-Äquivalente kontinuierlich anstiegen. (54 mg CPZ = 1 mg Hal.)  Zeitpunkt MRT und Dosishöhe: 1. MRT = ca. 4 mg; 2. MRT = ca. 6 mg; 3. MRT = ca. 8 mg; 4. MRT = ca. 10 mg; 5. MRT = ca. 11 mg./ p>
Die Rückfalldauer über den gesamten Zeitraum betrug im Durchschnitt 1,34 Jahren. Viele Patienten hatten jedoch deutlich kürzere Rückfälle. Und für den durchschnittlichen Untersuchungszeitraum von 7 Jahren wurde kein signifikanter Einfluss der Anzahl der Rückfall-Episoden auf die Abnahme der Hirnvolumina festgestellt.
Unter Berücksichtigung der weiteren dargestellten Studien scheint jedoch das gut professionell begleitete Reduzieren und ggf. Absetzen der Medikation sinnvoller zu sein, um längere unbehandelte Rückfallphasen durch erneute niedrig dosierte Medikation zu vermeiden. Dies empfehlen auch die NICE Leitlinien 2 009 zur Schizophrenie aus Großbritannien.  NICE Schizophrenie 2009  S. 21
9. Dass bei einem Anteil von meist 40% der ersterkrankten Patienten mit Schizophrenie-Spektrum Diagnose von Anfang an und auf Dauer auch ohne Neuroleptika behandelt werden kann, stellte eine Übersichtsarbeit der fünf quasi-experimentellen oder randomisierten Studien dazu zusammen:
Bola et al 2009  Abstract über diesen Link
Bola et al 2009  Volltext über diesen Link
Und wenn man nun noch die Ergebnisse aus der Region mit der größten aktuellen Erfahrung in diesem Vorgehen berücksichtigt, so zeigen diese bei den Patienten mit erster nicht- affektiver psychotischer Episode einen Anteil von 70%,  der ohne Neuroleptika behandelt werden konnte. Hier sind jedoch auch Patienten mit kürzeren psychotischen Episoden mit eingeschlossen worden. Ohne die hier gelungene Frühintervention (ohne Neuroleptika) hätten sich jedoch viele dieser kürzeren psychotischen Episoden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer sog. Schizophrenie entwickelt.
Seikkula et al 2011 Volltext über diesen Link
10.) Die Kernaussagen müssen Eingang in die Behandlung finden. Patienten haben einen
Anspruch auf zeitgemäße Leistungen (§ 17(1) SGB I) und auf Leistungen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen (§ 2(1) SGB V). Die Kernaussagen sind in die Aufklärung durch den Arzt einzubeziehen (Patientenrechtegesetz, § 630c BGB Informationspflicht und § 630e Aufklärungspflicht). Der Grundsatz „Verhandeln st att Behandeln" oder die partizipative Entscheidungsfindung muss für die Arzt-Patient-Kommunikation bestimmend werden (S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen 2012, S.27f). Nur so kann Autonomie, Selbstbestimmung und die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen im Bereich der Gesundheit umgesetzt werden (UN-Konvention zu den Rechten behinderter Menschen, Artikel 3). Patienten müssen bei der Umsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Patienten- und Verbraucherberatung (§ 65b SGB V) sind weiterzuentwickeln.
Unter diese beidem LINKS finden Sie diesen Text mit allen Abstracts in 2 Teilen zum Speichern oder Ausdrucken.
Teil 1
Teil 2
Weitere Infos im Internet: http://www.dgsp-ev.de/
 und http://www.psychiatrie.de/dgsp/

Samstag, 29. Oktober 2016

psychiatrie-unterbringung-skandal-in-hessen-fehlende-rechtsgrundlage-fuer-vollzogene-unterbringung

Freiheitsentzug in Deutschland


Freiheitsentzug ist wider die Natur, schlimm, schädigend, die Freiheit
des Menschen ist unverletzlich. Sie darf nur jemandem genommen werden,
der eine Straftat begangen hat. Freiheitsentzug ist eine Strafe und eine
Straftat.
Anton wird die Freiheit entzogen, weil eine emotionale Dünnhäutigkeit
noch nicht wegmedikamentiert ist. Bei Bertram ist eine Impulsivität noch
nicht wegmedikamentiert, und Christoph will nicht genug Medikamente
gegen eine Angst einnehmen. Nun sind Dünnhäutigkeit, Impulsivität und
Angst keine Straftaten, aber Gründe für den unbefristeten
Freiheitsentzug. Wegen der begangenen Straftat hätte Anton die Freiheit
für sechs Monate verloren. Er liegt jetzt bei drei Jahren, wegen der
Dünnhäutigkeit. Bertram wäre die Freiheit für neun Monate entzogen
worden, er liegt jetzt, wegen der Impulsivität, bei acht Jahren.
Christoph hätte für zwei Jahre hinter Gitter gemusst, wegen der Angst
ist er nun seit sieben Jahre weggesperrt.
Wem die Freiheit entzogen wird, der erlebt Gewalt: /Es wird immer dann
von Gewalt gesprochen, wenn eine Person vorübergehend oder dauerhaft
daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend
zu leben. Gewalt heißt also, dass ein ausgesprochenes oder
unausgesprochenes Bedürfnis einer Person missachtet wird. Gewalt kann
somit verstanden werden als eine Einwirkung auf Personen, in die sie
nicht einwilligen und mit der sie nicht einverstanden sind
/(http://www.uk-bw.de/fileadmin/ukbw/media/dokumente/praevention/bgm/literatur/ProDeMa-Broschuere.pdf).
Wie lebt man, ohne die Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung? Ohne Nähe,
Kontakt, Anregung, Bewegung, wie lebt man fremdbestimmt, unter
Bedingungen, die man nicht will?
Christoph läuft Milch aus der rechten Brust, er bekommt nicht genug Luft
und er hat Herzrasen. Das kommt von den Medikamenten und er hat Angst,
durch die Medikamente vergiftet zu werden. Bertram ist schon Freigänger
gewesen, er hat Arbeit gefunden und eine Wohnung. Geh zurück auf Los,
sagt man ihm im Maßregelvollzug, weil er Computerteile verkauft hat.
Arbeit weg, Wohnung weg, der Maßregelvollzug beginnt von vorn, da hat er
impulsiv einen Schrank zerschlagen. Anton hat es nicht mit ansehen
können. Der Aufzug ist kaputt und ein Mitpatient, der plötzlich nicht
mehr laufen kann und im Rollstuhl sitzt, kann nicht raus an die Luft.
Wir können ihn doch auf einer Trage die Treppe hinunter bringen, schlägt
er der Therapeutin vor. Die herrscht ihn an, er solle den Mund halten
und sich hinsetzten. Von ihr lasse er sich den Mund nicht verbieten, das
sagt er laut und entschieden, in seiner Dünnhäutigkeit.
So steht das in den Stellungnahmen der Kliniken, und es sind drei
verschiedene, zur Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung. Der
Maßregelvollzug ist ein Selbstläufer. Die Unterbringung wird mit
normalen Reaktionen auf die Unterbringungsbedingungen, in einem
Zirkelschluss begründet.
Eva Schwenk
Dipl. Psychologin und Buchautorin