Wichtiges Urteil: §63 STGB: http://behoerdenstress.de/wichtiges-urteil-§63-stgb-ausfuehrungen-tragen-die-anordnung-der-massregel-nicht/
#PsychKG #§63
STGB
BGH, vom 19.4.2016 – 3 StR 67/16 – Leitsatz: Diese
Ausführungen tragen die Anordnung der Maßregel nicht. Die grundsätzlich
unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB
ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden
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