Die Mitarbeiter der Vitos-Klinken
lassen keine Gelegenheit aus, die Insassen ihrer Einrichtung in der
Öffentlichkeit als gefährliche Monster darzustellen. Durch Angstmacherei
versuchen sie, die Politik und die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen. So
schrieb der Betriebsrat der Vitos Riedstadt gGmbH Michael Todisco in einer
Stellungnahme zum zweiten Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes an
die Vorsitzende des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses Claudia
Ravensburg:
Sie bewerfen Beschäftigte mit Kot, verschütten Urin, sind extrem gewalttätig, beschimpfen und bedrohen ihr Umfeld massiv. Sie sind sehr laut und schreien ununterbrochen und z. T. Tage und Nächte hindurch, was für die Beschäftigten und auch Mitpatienten eine unzumutbare Belastung darstellt.
Was wirklich hinter den Mauern der
Vitos-Kliniken vor sich geht, ist für den Außenstehenden nur schwer zu
überprüfen, da die Leitung alles daran setzt, den Informationsfluß zu
unterbinden. Kritische Psychologen, wie Diplom-Psychologin Eva Schwenk oder
der polit-Aktivisten Jörg Bergstedt
erhalten Besuchsverbot. Wer es wagt, zu berichten, was in diesen Einrichtungen
vor sich geht, wird mit Verfahren wegen Beleidigung
überzogen.
Wenn dann doch einmal Geschichten über die
Zustände in den Einrichtungen der Vitos-Kliniken an die Öffentlichkeit
durchsickern, so sind es Berichte, wie die einer Psychiatrie-Überlebenden
aus Gießen, die unter den Mißhandlungen ihres Ehemanns litt:
Ich war 46 Tage fixiert. Am Ende habe ich wie ein Hund geheult. Wisst Ihr wie ein Hund, ein Wolf heult? Mich hat eine Freundin hier her gebracht. Sie dachte, dass sie mir helfen werden. Es war eine schlechte Behandlung, die sie mit mir gemacht haben.
Der Linken-Politiker Dennis Stephan
saß ebenfalls als vermeindlich psychisch gestörter Brandstifter 4 Monate in der
Vitos-Klinik. Über die Zustände in der Einrichtung berichtet er:
Man wird gequält, die Menschenrechte werden mit Füßen getreten.
Über Inhaftierungen in der Psychiatrie nach
StGB §63 sagt der
vorsitzende Richter der Strafvollstreckungskammer Marburg Dr. Thomas Wolf:
Bei den 63iger-Leuten hantieren wir mit Sprengstoff, da kommt doch nur jemand rein, der allerschwerste Delikte begangen hat, und wir müssen das hinterher irgendwie kontrollieren.
Ist das wirklich so? Sitzen im
Maßregelvollzug wirklich nur gemeingefährliche Schwerstkriminelle?
Über einen Fall eines eBay-Betrügers, der
seit fast vier Jahren in der forensischen Psychiatrie Haina einsitzt, berichtet
Oliver García in einem Beitrag
im De legibus Blog:
Man weiß gar nicht, wo man mit der Fehleraufzählung anfangen soll. Die Entscheidung des Jugendrichters in Kassel war grotesk falsch.
…
Wäre der Angeklagte als voll Schuldfähiger verurteilt worden, hätte er – so das LG Marburg („wie dies die Kammer, die auch als Jugendkammer tätig ist, durchaus zu beurteilen vermag“) – vermutlich allenfalls eine Bewährungsstrafe, wenn nicht gar einen längeren Dauerarrest (Höchstmaß: vier Wochen, § 16 JGG) erhalten statt der potentiell lebenslang geltenden Unterbringung (was gerade bei „Behandlungsverweigerern“ und anderen Dickköpfen mehr als eine theoretische Möglichkeit ist.
Die „Gutachten“ des umstrittenen Psychiaters
Dr. Baltes, die zur Veruteilung des Beschuldigten nach §63 StGB geführt
haben, nennt García „hanebüchen unzulänglich“.
Ist ein Mensch erst einmal in der Psychiatrie
oder im Maßregelvollzug eingesperrt, so kann sein Aufenthalt nach Gutdünken der
Gutachter nahezu beliebig verlängert werden. Das deutsche
Ärzteblatt berichtete, dass den Psycho-Gutachtern
seitens der Gerichte nicht selten Tendenzen vorgegeben werden. Wie diese
unheilige Allianz zwischen Psychiatern und Richtern in der Praxis funktioniert,
erklärt der berühmt-berüchtigte Psychiater Prof. Dr.
Hans-Ludwig Kröber auf Medscape:
Es gibt ein erhebliches Autarkiebewusstsein von Kliniken. Sie können eigentlich alles machen, was sie wollen, wenn sie nur ein stabiles Bündnis mit der Strafvollstreckungskammer haben. Wenn beide der Meinung sind, dass der Patient noch ein Risiko darstellt, kann man wunderbare Liegezeiten generieren. Mühelos im Schnitt auch über 10 Jahre hinaus.
…
Ist der Mensch einmal im Maßregelvollzug gelandet, wird alles, was er tut, als Ausdruck seiner psychischen Gestörtheit gedeutet und kommt auf die schwarze Liste.
Wie treffsicher die psychiatrische Diagnostik
in Hinsicht auf die Erkennung potentieller Gewaltäter ist, berichtet Prof. Dr.
Günter Albrecht von der Universität Bielefeld in der Fachzeitschrift Journal für
Konflikt- und Gewaltforschung:
Die Forschung verweist auf die gravierenden Fehler klinischer Gewaltprognosen, insbesondere auf den hohen Anteil „falsch Positiver“, also solcher Probanden, denen zu Unrecht Gefährlichkeit attestiert wird. Die Prozentwerte an „falsch positiv Prognostizierten“ liegen im Ausnahmefall zwischen 54 und 61%, in der Regel jedoch deutlich über 80%, bei falsch negativen Werten in derselben Größenordnung (vgl. Monahan 1981; Lab 1988, 101). Man verdächtigt also sehr viele Probanden zu Unrecht, potentieller Gewalttäter zu sein, gleichzeitig gelingt es sehr schlecht, die tatsächlichen Gewalttäter zu identifizieren.
Mit anderen Worten: Ein Münzwurf wäre
treffsicherer.
Dass es sich bei psychiatrischer Behandlung
um eine Form der sozialen Kontrolle
und nicht um Medizin handelt, gab Wolf ganz offen bei einer Anhörung
im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht im
März 2007 zu:
Wer als Therapeut kommt und meint, er wäre nur der Heiler und nur der Arzt, der hat in dem Job nichts verloren. Das ist klare Überwachung.
Die Insassen solcher Einrichtungen werden mit
hirnschädigenden
Neuroleptika und anderen, zweifelhaften Behandlungsmethoden gefügig
gemacht. Das ist nicht nur für die Betroffenen schädlich, sondern kostet das
Sozialsystem – und damit uns allen – eine Menge Geld.
In einem Leserbrief
an die Frakfurter Rundschau forderte Hanswerner K., ein langjähriger
Mitarbeiter des Landeswohlfahrtsverbands Hessen im April 2008
dass die Richter in Marburg diesen Irrenarzt frankensteinscher Provenienz stoppen
Gemeint war Rüdiger
Müller-Isberner, der ärztliche Direktor der Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie im Hessischen Haina. Warum stoppen die Richter in Marburg diesen
Psychiater nicht? Wie immer in solchen Fällen muss man die Frage stellen:
Cui Bono? Nicht nur, dass Dr. Thomas Wolf als Co-Autor von Dr. Rüdiger
Müller-Isberners Buch Praxishandbuch Maßregelvollzug auftritt und dort
praktische Tipps zur kreativen Rechtsauslegung gibt. Die hessischen Seilschaften
offenbaren sich auch, wenn man sich anschaut, wer im Vorstand der
Jugendkonflikthilfeeinrichtung JUKO Marburg e.V. sitzt: Unter anderem
Dr. Thomas Wolf, Justizhauptsekretärin Marianne Wölk und die Justiziarin der
Vitos Klinik Anne Rohner. Frau Rohner ist es auch, die diversen Kritikern mit
Strafverfahren wegen Beleidigung droht, falls sie weiterhin negativ über die
Zustände in den Vitos-Kliniken berichten.
Am 26.1.2015 berichtete die SPD des
Unterbezirks Waldeck-Frankenberg von einem Besuch von Landtagsabgeordneten in
der forensichen Psychiatrie der Vitos-Klinik in Haina. Auf ihrem Internet-Auftritt
posieren die beiden SPD-Politiker Dr. Thomas Spies und Dr. Daniela Sommer vor
der Psychiatrie mit dem Buch von Rüdiger Müller-Isberner und Richter Thomas Wolf
in der Hand.
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