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Jahre zum Unrecht in der Forensische Psychiatrie – Private Klinik -
Vitos
Hier
weiteren Beweiße:
2
.Ungerechte Gerichtliche Entscheidung auf Grund vom falsche Diagnose „
Schizophrenie“ und Lügen von Seitens der Psychiater dass mein Sohn der
krankenschwester C.May die Haare abschneiden wollte und zwar während der
Fixierung. ( Beweise in früheren Schreiben an das Gericht und in meinem Blog
Psychiatrielager) )
Verstoß
von Richter gegen das Gesetz, denn keine Strafe ohne Beweiße, auf Zeugen wurde
vom Gericht und Betreuer verzichtet.
Richter
Pfister hat auf entlastende Zeugen verzichtet und ebenfalls der Betreuer RA
Oberländer.
Vertoß
von dem Richter gegen BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97; NStZ 1998,
405).
( In
Fällen, in denen ein Beschuldigter eine krankheitstypische und
krankheitsbedingte Anlasstat im Rahmen einer nach Betreuungsrecht angeordneten
zivilrechtlichen Unterbringung (§ 1906 BGB) begangen hat und Tatopfer ein
Angehöriger des Pflegepersonals ist, dem seine ihn und die Allgemeinheit
schützende Betreuung obliegt, bleibt in aller Regel für eine Unterbringung nach
§ 63 StGB kein Raum (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR
354/97; NStZ 1998, 405). 2.
3.
Schreiben der Mutter an die Staatsanwaltschaft Gießen Frau Fleischer,(kommt nach)
4.
Antwort von Staatsanwältin Frau Fleischer an Wahlanwältin - es wurde
abgelehnt.( kommt nach)
5.Schreiben
die Mutter an Richter Pfister ohne Antwort,
6 Urteil
auf Grund vom Falsche Diagnose und Lügnerische Gutachten vom Redemann Fibi,
Müller-Isberner, Eusterschulte,7.
7.Weitere
Beweiße kommen nach

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