Klaudiusz
Palm 21.03.2014
Platanenstr.
10a
63505
Langenselbold
Vitos GmbH
Ständeplatz 2
34117 Kassel
Niemcy
Geschäftsführer: Reinhard Belling
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe Brückmann
Sehr geehrter Herr Reinhard Belling,
Sehr geehrter Herr Uve Brückman,
Da die Vitos GmbH ist ein Unternehmen
des LWV Hessen, ich
Klaudiusz Palm, ( Ehemalige Patient in Ihrer Einrichtung) möchte Sie
hiermit nochmals bitten die alle unten genannte Einrichtungen
verpflichten die mich betreffenden Krankenakten, mir auf die oben
genannte Adresse zuschicken.
Licher Str. 106,
35394 Gießen
Niemcy
2.Vitos
Klinik für forensische Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen
Licher
Str. 106,
35394
Gießen
Niemcy
3.Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Haina
Dr. Rüdiger Müller-Isberner
Ärztlicher Direktor
Hoher-Lohr-Weg,
35114 Haina
Niemcy
Vor
ein Paar Jahren hatte meine Mutter Bogna Sobierajska-Ruth mehrere
male einen Antrag gestellt auf die Herausgabe der vollständigen
Krankenakten die sich in ihrem Besitz befinden .
Vor
allen das Drogenscraining Betreffend die Benzodiazepine die in Eure
Einrichtung mir 8 Jahre ( 1997 bis 2006) verabreicht wurden, CT
aufnahmen ( mehrere aufnahmen von 1993- 2013) und die Ergebnisse der
Genuntersuchen die zweimal bei mir gemacht wurden – in Gießen und
in Riedstadt)
Vor
ein Paar Monaten hatte meine Mutter Bogna Sobierajska-Ruth bei der
Psychiatrie Riedstadt noch mal den Antrag gestellt um die Herausgabe
der gesamten Krankenakten. Trotz der ärztliche schweige
Pflichtentbindung, die Herr Glowala auf seinen Wunsch von meine
Mutter erhalten hat, blieb es Leider nur bei Versprechungen von der
Seite Herr Glowala ( Justiziar ) mir die Akten zuzuschicken oder
aber durch die Abholung durch Johann Ruth mir auszuhändigen
Die
Sache ist sehr Dringlich weil hier um meine weitere Ärztliche
Behandlung in Polen geht.
(nach
Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), jeder
Patient einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden
Krankenakten hat (BVerfG, NJW 1999, 1777). Auch das ärztliche
Berufsrecht verpflichtet den Arzt, seinen Patienten Einsicht in
die objektiven Teile der Krankenunterlagen zu gewähren (§ 10
Absatz 2 MBO).
Eine
Antwort auf mein schreiben und die Krankenakten erwarte ich bis zum
01.04.2014 sonst werde ich gezwungen ( über meinen Anwalt in Posen)
wegen unterlassene Hilfe Leistung Strafanzeige geg. die Vitos
Kliniken und den LVW bei Oberstaatsanwaltschaft in Polen zustellen.
Weiter
weise ich darauf hin, dass ich als Polnischer Staatsbürger
ausgewiesen, und auf Lebzeiten
nicht
mehr in die B R D einreisen darf.
Ich
denke alleine aus diesem Grund gehört auch meine Krankenakte nach
Polen,außerdem verlangen die Polnischen Ärzte danach, wie Herr Ruth
es in mehreren Telefongesprächen mit Ihrem Herrn Glowalla Forensik
Riedstadt erwähnt hat.
Das schreiben geht in Kopie
auch an den Polnischen Justizministerium .
Mit
freundlichen Grüßen
Klaudiusz Palm
zur Kenntnis:
1.Hessisches
Ministerium für Soziales und Integration. Dostojewskistr. 4 .
65187 Wiesbaden
2.Staatsanwaltschaft Gießen
Marburgerstr. 2 , 35390 Gießen
3. Staatsanwaltschaft Darmstadt ,
Mathildenplatz 15, 64276 Darmstadt