Forensische Psychiatrie
Zukünftige Taten bestrafen
Für viele ihrer Urteile sind die Richter auf psychiatrische
Gutachten angewiesen. Diese beruhen auf Programmen der statistischen Prognose.
Die Gutachten gelten darum als «wissenschaftlich». Objektiv sind sie deswegen
noch lange nicht. Wie Risikoprognosen den Rechtsstaat aushöhlen.

Ein Leben vor oder hinter dem Stacheldraht? Manchmal entscheiden Algorithmen mit. (Bild:Annick Ramp / NZZ)
Wir leben in einer aufgeklärten
Gesellschaft. Wer das Gesetz bricht, wird gerecht bestraft: Ihm wird die
Freiheit entzogen, er muss eine Busse bezahlen oder gemeinnützige Arbeit
leisten. So schützt die Gesellschaft sich vor den Straftätern und will sie auf
den rechten Weg zurückbringen. Wenn sie psychisch krank sind, müssen sich die
Täter therapieren lassen, wenn dadurch die Rückfallgefahr reduziert wird.
Der «Massnahmenvollzug» geschieht entweder
ambulant oder – öfter – stationär, das heisst in einem Gefängnis mit Psychiater
oder in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Er dauert maximal fünf Jahre
und kann um jeweils weitere fünf verlängert werden, «open end». Für
«untherapierbare» Fälle, die Delikte wie Mord, schwere Körperverletzung, Raub
und Vergewaltigung begangen haben, ist die lebenslängliche Verwahrung
vorgesehen.
Schleichende Willkür
Ob ein Täter psychisch krank und wie gross
seine Rückfallgefahr ist, kann der Richter nicht beurteilen. Für diese
schwierige Frage ist er auf das Wissen der Psychiater angewiesen. Die sogenannte
forensische Psychiatrie spielt denn auch im Justiz- und Vollzugssystem eine
bedeutende Rolle: Nicht nur für die Diagnose der Störung, sondern auch für die
«Legalprognose», also die Vorhersage, ob ein Straftäter wieder straffällig wird.
Unter dem Druck der Öffentlichkeit, deren Sicherheitsbedürfnis gestiegen ist,
hat sich in den letzten dreissig Jahren die Aufenthaltsdauer von Verurteilten im
geschlossenen Vollzug beinahe verdreifacht. Gegenwärtig werden rund tausend
Personen in Gefangenschaft therapiert.
Nun könnte man meinen, dass diese
Entwicklung mit der Humanisierung des Strafapparats einhergeht: Immerhin
berücksichtigen die Gerichte bei ihren Urteilen die psychische Verfassung der
Täter und sorgen dafür, dass diese wenn möglich geheilt werden. Doch der
tatsächliche Einsatz der forensischen Psychiatrie legt eine andere Vermutung
nahe. Die Justiz macht ihre Urteile von einem Expertenwissen abhängig, das als
«wissenschaftlich» gilt und daher quasi unangreifbar ist. Das bringt den
Entscheidungsträgern einen Vorteil: Sie werden entlastet, weil sie «objektiv»
arbeiten. Den Nachteil bekommen die Verurteilten und Verdächtigten zu spüren: In
ihre Beurteilung schleicht sich Willkür ein.
Richter, Staatsanwälte,
Strafvollzugsbehörden, die Polizei, aber auch Verteidiger und Sozialarbeiter
benutzen legalprognostische Gutachten, die auf der Grundlage von Datenbanken und
Programmen der statistischen Prognose entstehen. Die Gutachten versprechen, die
Gefährlichkeit eines Straftäters treffsicher einzustufen und dessen
wahrscheinliches Rückfallrisiko zu prognostizieren. Die Systeme für statistische
Prognosen sind in der Regel frei käuflich, an jedem Computer installierbar und
von jedem Sachbearbeiter bedienbar: Man gibt Daten in ein Softwareprogramm ein,
worauf das System algorithmische Berechnungen anstellt und neue Daten
ausspuckt.
Sind Maschinen
objektiv?
Verbreitet ist etwa der Violence Risk
Appraisal Guide (VRAG). Man erhebt von der zu beurteilenden Person anhand von
zwölf Kriterien Daten, etwa, ob sie bis zum 16. Lebensjahr mit beiden
biologischen Eltern gelebt, ob sie in der Grundschule eine «mangelhafte
Anpassung» aufgewiesen oder Alkoholprobleme gehabt habe. Diese Fragen
formulierten die Entwickler des Instruments aufgrund der Daten, die sie einer
Stichprobe von 600 verurteilten Rechtsbrechern entnahmen. VRAG misst den
Probanden an einem Durchschnitt, teilt ihn in eine «Risikokategorie» zwischen 1
und 9 ein und berechnet seine «Rückfallwahrscheinlichkeit» in Prozentwerten: Sie
wird bei Person X in sieben Jahren 67 Prozent betragen.
Eine offenbar erfolgreiche «Pilotphase» hat
der Risikoorientierte Sanktionenvollzug (ROS) abgeschlossen, der bis anhin von
den Kantonen Zürich, Luzern, Thurgau und St. Gallen eingesetzt wird. ROS soll
dabei behilflich sein, rückfallgefährdete Personen zu identifizieren, die
genauer überprüft werden sollten. Zu diesem Zweck werden Verurteilte mit dem
Fall-Screening-Tool (FaST) «gefastet», wie es im Jargon heisst. Nachdem das
Instrument Daten des Strafregistereintrags berechnet hat, teilt man die Fälle in
drei Risikogruppen ein, von denen die gefährlichste genauer unter die Lupe
genommen wird.
Komplexer als VRAG und FaST funktioniert
Fotres, das der Psychiater Frank Urbaniok vom Psychiatrisch-Psychologischen
Dienst des Kantons Zürich entwickelt hat. Das «Forensisch Operationalisierte
Therapie-Risiko-Evaluations-System» beruht auf 90 «Risiko-Eigenschaften», anhand
deren das Risikoprofil eines Täters identifiziert wird. Die üblichen
psychiatrischen Diagnosesysteme seien nicht geeignet, Risiken zu erkennen, sagt
Urbaniok. Fotres bilde unter anderem Phantasien, Glaubensmuster,
Gewaltdispositionen, Sucht- und Dominanzeigenschaften ab. Nach der Auswertung
der Angaben teilt auch dieses System die Betroffenen in unterschiedliche
Risikogruppen ein.
Von den Ergebnissen der Evaluationssysteme
hängt die Behandlung der Person durch die Behörden ab: ob sie in Gefangenschaft
eine Therapie besuchen muss, Hafturlaub bekommt, freigelassen oder verwahrt
wird. Wenn sie über das Strafmass hinaus in einer geschlossenen Anstalt
festgehalten wird, weil sie das Risiko aufweist, wieder als Querulant zu stören,
Passanten zu bedrohen, jemanden zu verletzen oder zu töten, dann läuft die
therapeutische Behandlung auf die Bestrafung für eine Tat hinaus, welche die
Person nicht begangen hat – oder in der Logik der Kriminalprognostik: für eine
Tat, welche die Person noch nicht begangen hat.
Frank Urbaniok betont, sein Instrument
betreibe keine einfache «Gruppenstatistik», sondern sei für die abklärende
Person primär ein «Sparringspartner», um den Fall zu verstehen. Fotres helfe
ihr, bei der Erstellung der Gutachten Fehleinschätzungen zu vermeiden. Mit ihrer
Standardisierung leiste die Software das Qualitätsmanagement der Legalprognose.
Generell heisst es von psychiatrischer Seite, dass man die Instrumente nicht
allein entscheiden lasse; sie seien Hilfsmittel, um die Subjektivität und die
Willkür der Prognose auszuschalten, die vorher bei der «freihändigen Voraussage»
vorgeherrscht hätten. Entscheidend sei allein die Einschätzung der Gutachter,
die nicht nur die Datenbanken konsultiert, sondern auch die Akten der Straftäter
studiert und mit diesen geredet hätten.
«Sollen Maschinen das Schicksal von
Menschen mitbestimmen?»
Warum steigt aber die Verwahrungsdauer an,
woher kommt die Zunahme der Personen im Massnahmenvollzug? Warum lässt man
Rechenmaschinen das Schicksal von Menschen mitbestimmen? Die Instrumente
funktionieren auf der Grundlage von Algorithmen, welche die Datenmengen, mit
denen sie gefüttert worden sind, nach Prinzipien berechnen, die in der Regel nur
denen bekannt sind, welche die Maschinen programmiert haben. Wenn Psychiater
betonen, sie stützten sich auch auf Akten, ist daran zu erinnern, dass diese von
der Perspektive dessen geprägt sind, der sie angelegt hat. Die behördliche Akte
ist genauso wenig «objektiv» wie das Prognoseinstrument.
Und wenn Psychiater darauf hinweisen, sie
führten mit den Betroffenen Gespräche, ist dagegenzuhalten, dass diese von einem
eklatanten Machtgefälle durchdrungen sind. Nähme man das therapeutische Anliegen
ernst, müssten die Therapien auf Freiwilligkeit und dem Vertrauen zwischen
Klient und Therapeut basieren. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, tendiert
die Therapie zur Umerziehungsmassnahme.
Unser Rechtssystem sieht für die Sicherheit
der Gesellschaft die Legalprognose vor. Der Richter muss für sein Urteil mit der
Unterstützung der Psychiatrie einen Blick in die Zukunft werfen. Solange dies
mit Augenmass und der nötigen Vorsicht geschieht, ist wenig dagegen einzuwenden.
Die angebliche «Wissenschaftlichkeit» der Kriminalprognose aber gaukelt allen,
auch den Straftätern, eine Gewissheit vor, die es nicht gibt. Was macht der
Täter, dem der Rückfall prophezeit wird?
Persönlichkeit wird
bestraft
Mit Fotres ist der Täter etwa nach
folgendem Kriterium zu beurteilen: «In der Mitte der Persönlichkeit ist kein
Kern, sondern ein Vakuum.» Oder: «Versteht die Welt und die Menschen nicht
wirklich.» Wer setzt hier die Norm? Der Psychiater, der alles im Griff hat?
Standardisiert erhobene «Persönlichkeitsmerkmale» werden der Komplexität des
menschlichen Wesens nicht gerecht. Der Mensch ist keine Maschine mit
bestimmbaren Eigenschaften.
So unterhöhlt das Justizsystem sich selbst.
Die Rechtswissenschafterin Nadja Capus von der Universität Basel sagt, man wisse
nicht, welchen Stellenwert diese Prognoseinstrumente für die Psychiater neben
dem Aktenstudium und dem Gespräch tatsächlich hätten. Im schlimmsten Fall würden
Richter willkürlich entscheiden, wenn sie sich auf nicht begründete Tatsachen
stützten. Unter Druck gerate zudem das Prinzip der Verhältnismässigkeit, also
die Beachtung sowohl der Belastung, die der Freiheitsentzug mit sich bringe, als
auch der Wahrscheinlichkeit, dass der davon Betroffene weitere Straftaten
begehe. Rechtsstaatliche Prinzipien wie Verhältnismässigkeit schützten die
Gesellschaft vor einer Strafjustiz, die dem Einzelfall nicht gerecht wird.
Mit der ausgeweiteten Risikoorientierung
wird der Täter nicht mehr für seine Taten, sondern für seine Persönlichkeit
bestraft. Der französische Soziologe Robert Castel hat schon vor Jahren vor
dieser Entwicklung gewarnt: Um verdächtig zu sein, müsse das Individuum nicht
länger Symptome der Gefährlichkeit oder Abnormität zeigen; es reiche aus, eine
der Eigenschaften zu besitzen, welche die Experten als Risikofaktoren bestimmt
hätten. Wer aber kann wissen, welcher Mensch mit welchen Eigenschaften sich in
Zukunft wie verhalten wird?
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