Montag, 1. Dezember 2014

Re: Request for help regarding inhumane forensic psychiatry practices in the clinics of Riedstadt and
Giessen (both in Germany) by these physicians: Dr. Gonzales, Dr. Mueller-Isberner, Dr. Eusterschulte,
and Dr. Redemann Fibi. I am specifically seeking the release of my son, Klaudiusz Palm, from the
forensic psychiatry clinic in Riedstadt.
Summary: My son has sat for six years unjustly imprisoned in a forensic psychiatry cell. On the rare
occasions he is allowed to leave his cell, his hands are tightly bound with metal handcuffs in front of, and
connected to a belt around his abdomen. During the six years he spent in forensic psychiatry clinic
Giessen and now in the forensic psychiatry clinic in Riedstadt, he has been tortured; and I am harassed,
threatened, and blackmailed with visit bans, telephone contact bans, denial of information about the
medical health of my son, etc.
Most importantly where my son is concerned, is that he was wrongly diagnosed (according to
psychiatry personnel in Giessen he had schizophrenia, but in reality he suffered from craniocerebral
trauma after a car accident) and was wrongly treated for ten years (1996-2006) with inappropriate drugs
that are known to be harmful for traumatic brain injury (TBI) patients - Bensodiazepine and neuroleptics.
The benzodiazepines were especially harmful. This drug is only approved for two weeks of usage
(because it is so addictive), but should not be prescribed at all for TBI patients.
History of events: Psychiatric treatment for my son was initially practiced in the Giessen clinic by Doctor
Schliephage-Milch and psychologist Mr. Mehles, (tel. 0641 4030).
Without asking my son, I was involuntarily discharged in 2005 as his legal guardian, and attorney Peter
Oberländer, (Akademiestrasse 36, 63450 Hanau, tel. 06181 3007950), was placed in the role of legal
guardian. This action was decreed by Judge Schumann of the District Court Hanau (Hanau-Nussallee
17, 63450 Hanau, tel. 06181 2970).
Mr. Oberländer has shown no interest at all for my son’s welfare, but in conjunction with the psychiatry
personnel in Giessen, he successfully petitioned the guardianship court of Hanau for two to five years
closed institutional treatment, on the basis of false diagnoses and fraudulent testimony by the
psychologist Mr. Mehles (Station 9, Giessen Psychiatry) and Dr. Schliephage-Milch, that purported my
son wanted to run over my mother and myself with an automobile during a visit to Poland. This I only
learned later and I subsequently staunchly sought to re-obtain legal guardianship over a period of one
and one-half years.
On the day when closed institutional treatment for two years was ordered by Judge Schumann , it was
alleged that my son grabbed scissors on a table in the nurse’s office in his right hand (although he is
100% left handed), and supposedly said he intended to cut the nurse’s hair. Regardless of what may
have occurred during this alleged incident, no one was actually injured. Mr. Oberländer served as the
court-appointed defense lawyer and my request to use a lawyer of my choice was denied by the district
court and the city attorney Mrs. Fleischer (Marburgstrasse 2, 35390 Giessen , tel. 0641 9340). Her
rationale was that I was not the legal guardian, and that such decisions could only be undertaken by the
legal guardian -- Mr. Peter Oberländer, the one who had originally petitioned for closed institutional
treatment! I believe this represented a very strong conflict of interest on Mr. Oberländer’s part.
A fraudulent report was written by the Giessen Forensic Psychiatry (Dr. J. Rüdiger Müller-Isberner, Dr.
Eusterschulte and Dr. Redemann Fibi) that asserted that my son was not suffering from schizophrenia,
and that after he was given no further Bensodiazepine, that his condition improved. He was sentenced
by court order and remanded to the custody of forensic psychiatry, this time for the reason of another
incorrect diagnosis (dementia with delusional disorder). Peter Oberländer waived witness testimony.
Judge Pfister of District Court Giessen said at the hearing that parole could be possible, but that my son
had to admit he intended to injure the nurse, something Klaudiusz had not intended.
Peter Oberländer, and the then court-appointed legal guardian, Mrs. Sabine Stobrawe of Kanzlei Nickel,
(Ulanenplatz 12, 63452 Hanau, tel 06181 27020), (it is noteworthy that several people have brought
legal complaints of fraud against Mrs. Stobrawe) refused to petition for reconsideration despite my
pleas for her to do so. Several other lawyers have refused to petition for reconsideration even though
they have taken my money for this, for example the firm Möller Theobald Jung Zengg (this firm now
represents the Giessen Psychiatry Clinic that I have accused of misdiagnosis and faulty medical
practices).
My petition for reconsideration was not even replied to by the Giessen District Court.
In response to my written question whether Bensodiazepine made my son addictive and the sudden
withdrawal of this medicine made him behave aggressively, Dr. Redemann-Fibi replied, “one has to
weigh what is better, for him to be addicted or to be aggressive?”
Dr. Redeman-Fibi also confirmed at this time the Giessen Forensic Psychiatry Clinic worked very
closely with the pharmaceutical industry. Forensic psychiatry clinics got the most expensive drugs for
testing and the drugs were paid for by health insurance. Thus, there was a clear monetary incentive
for the Giessen Clinic to hold my son in closed institutional treatment.
My complaint of 2006 to Mrs. Susanne Nöcker, of the Ministry of Social Affairs, Wiesbaden, (tel. 0611
8173337, email susanne.noecker@hsm.hessen.de), as well as another complaint made by me to her on
7 February 2007 have remained unanswered. Only now has she indicated that she is willing to review
the relevant expert opinions. This represents a fresh hope for me, but I fear it will also end in
disappointment.
My complaint with the Patients’ Ombudswoman in the Bundestag, Helga Kuhn, also went unanswered.
Several petitions to review the situation have also been denied by the Marburg State Court. It was not
until late 2008 that Judge Wolf of the Marburg State Court approved the admission of relevant expert
opinions in my possession as evidence.
In the face of the expert opinions, the Giessen Clinic subsequently filed criminal charges. These charges
were submitted to Frau Otto of the Giessen Public Prosecutor’s Office, but the charges were rejected
after a year passed. Unfortunately, at the proceedings of 2009, Judge Wolf disregarded this expert
opinion and employed a new expert (Univ. Prof. dr. Med. Jurgen Müller, Chefarzt der Asklepios
klinik für Psychiatrie, Göttingen, tel. 05514 022100) to provide expert opinion, who came to the same
conclusion as the previous expert. At the same time, my attorney Mr. Saschenbrecker began inquiry
proceedings charging that medical errors in the treatment of my son were committed by the Giessen
Clinic. By order of Judge Mrs. Bremer, (Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Giessen), Dr. Med.
Peter Frommel (Hausstein 2, 94571 Schaufling, tel. 09904 777600) was appointed as an expert to
determine if the treatment of my son by the Giessen Clinic was wrongly handled.
Since 2008, four expert opinions regarding my son’s medical state have been prepared. All four have
confirmed that my son is not mentally ill. He suffers from complications caused by his traumatic brain
injury, but only two of the opinions were thorough and confirmed by testing. The two court appointed
expert opinions falsely stated my son is aggressive and a danger to the public. Prof. Müller was
supposed to have transferred my son to Göttingen during the time these expert opinions were made,
but this was not done. During the assessments by the experts, the Giessen Clinic forced my son to
withdraw completely from some medications and in other cases changed the type of medication that he
was receiving. My son has been jailed for years and I have been bullied because of my attempts to
obtain his release from this unjust imprisonment. My complaints to Judge Wolf had no effect.
At the latest hearing, as a result of expert opinion provided by Prof. Müller, Judge Wolf stated verbally
that my son, as a TBI patient, should be released and transferred to a clinic specializing in the
rehabilitation of TBI patients. The written order of the hearing, however, specified something
completely different. My son was to remain in closed forensic psychiatry treatment and was further to
be transferred from Giessen to a prison for dangerous criminals in Riedstadt, -- this description of the
institution given to me by the forensic hospital security personnel at Riedstadt. No explanation was
given why there was such a discrepancy between the judge’s verbal statement and his written order.
The experts confirmed my son should not be imprisoned, he should be treated for his memory
problems, that Neuroleptika drugs were improper treatment for him, and that he should have close
contact with his family. All of these findings were ignored by Judge Wolf. My written questions to Judge
Wolf about this decision have been returned with the excuse he is no longer the presiding court official
over this matter.
The Riedstadt clinic refuses to provide complete information about blood tests or cardiac examinations
they have performed on my son, stating the clinic is not under investigation (and therefore not required
to provide said information). Suspiciously, the clinic was initially closed-mouthed about laboratory
results for the blood tests. Now I am told that he had leucopenia in 2010 and a high amount of Haldol in
his blood. Antipsychotic drugs that he was on, such as Risperdal (Risperidone), Dominal (Prothipendyl),
and Haldol (Haloperidol) were suddenly withdrawn as part of his treatment with the excuse that they
“could see no satisfactory improvement in his psychopathology”.
I have been repeatedly banned from visiting the clinic (prison). For example, the last time the ban was
made with the reason (stated by Frau Gonzalez, the head of the Riedstadt clinic) that I, as a mother, on
4 June 2011, had sexual contact with my son during a visit in which the visit was monitored by a
caretaker and my son was double-handcuffed (including to a belt around his waste)! I have to ask: who
is the mentally ill party here?
There are currently charges pending against Frau Gonzalez in Darmstadt that have been brought
forward by the public prosecutor.
My son is in a life-threatening condition (he has lost much weight, has liver disease, had a gall
removed, and has leucopenia) and has no appetite: all consequences of having been mistreated with
the wrong drugs. He is treated worse than an animal. To whom should I turn to seek justice? I
attempted to open a case with the European Court of Justice in Strasbourg, but it was rejected because
my former lawyer failed to bring the case to all possible courts in Germany. I have written and called
many private organizations for assistance, but to no avail. One wonders what sort of case has to
manifest for these organizations to become interested in a situation.
Since the 1.5 months that I made my complaint with Ministry of Social Affairs in Wiesbaden, I have not
seen my son. I was told I could visit twice a week only at each visit to be told by the clinic that my son
did not wish to see me.
On 24 September 2011, I drove 180 kilometers to no avail. My sister and husband were along to also
visit my son. Immediately upon entering the clinic, I had a bad feeling because my passport was
immediately returned to me when normally it is held by the security staff for the duration of the visit –
an indication that the clinic staff had already conspired to deny me entry to the clinic. Then I was taken
into the security control room and the items I had brought for my son were examined. Then Frau
Schäfer of the nursing staff came into the room and stated that, fifteen minutes before, my son had
declined to see me. I then stated, as a guardian for my son, I had a right to see him. Schäfer then stated
that I could neither hear nor understand her because my hearing aid was defective. She then stated she
wished to speak to my husband because I could supposedly not understand her. Then she changed her
mind, grabbed my left arm, and forced me out of the security control room. Her grasp was so hard that
it left bruises (blue upper forearm, confirmed by a doctor’s statement). It was stated that my son did
not want to leave his cell while double-handcuffed. Meanwhile, my husband asked four of the security
personnel where the written order was to keep my so handcuffed, but the clinic personnel refused to
produce this documentation. Then the clinic called the police, who forced me, my husband, and my
sister to leave the clinic. We asked Frau (officer) Raab of the police who responded if we could not after
all see the approval documents to keep my son continually in handcuffs. Frau Raab was given the
answer that neither she nor I could be given the file. Today I was told that again I am banned from
entering the clinic.
My son and I are not the only ones who have been treated so shamelessly by this clinic. Please read the
blog: www.igelin.blog.de “Intrigue and Psychiatry” for other instances.
I am asking for help for my son and myself before he is killed like Holger Ziert, who perished in the
Mühlhausen Forensic Psychiatry Clinic.
I can send you written proof of what I have described above as well as expert opinions. You can see for
yourself how the Forensic Psychiatry clinics have lied and engaged in deceit. One obvious example is
how the clinics can assert that someone who is double-handcuffed could pose a threat with a plastic
knife, or how a person in such a condition supposedly had sex during a clinic-supervised visit.
In these clinics, innocent people are used as laboratory animals to evaluate new drugs, and no one is
interested in their fate. I am fighting for my son’s release because he is being handled like filth. I
wonder if one reason we are being handled so badly is that I am Polish and a foreigner. I lost an aunt
and an uncle to Nazi concentration camps but nevertheless held no grudge against the Germans – my
husband is a German. I never imagined that such a tragedy could befall my son and I here in Germany.
It makes me think of my grandmother, crying, telling us how she had begged the Gestapo to release her
innocent children from the concentration camps. I feel that that I am experiencing a similar situation.
Sincerely hoping for your help,
B. Sobierajska-Ruth and Johann Georg Ruth, Platanenstrasse 10a, 63505 Langenselbold
Dr.Rüdiger Müller-Isberner und Justiziarin Anne Rohner S. Gonzales bestätigen sich gegenseitig ihre Lügen und drohen den Angehörigen, wenn man nicht ihren Anweisungen gehorcht. Wie im ehemaligen NS-Zeit 

Meine Anschuldigung waren gegen die Zustände der Psychiatrie Haina, Gießen und Riedsttadt, dass die Menschen dort schlecht behandelt und misshandelt werden, es mich an ehemalige Zeiten Folter, psychische Folter". Man werde gedemütigt, entwürdigt, erniedrigt.und § 63 StGB ist ein „Nazi-Gesetz“ hier zu lesen Gustl Mollath http://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/

Mein Dank geht an Udo Pohlmann der mich mutig unterstützt hat,hier zu lesen: https://behindertvertriebentessarz.wordpress.com/2013/05/06/neues-vom-ingo-pohlmann/




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Gebete um Hilfe


 Mutter sucht Hilfe für Ihren Sohn geg. Unmenschliche Behandlung in Forensische Psychiatrie Riedstadt und Haina Außenstelle Gießen, 
                              und ungerechte gerichtlichen Entscheidungen.

 Behandelnde Ärzte Dr. Gonzales Dr. Müller- lsberner, Dr Eusterschulte, Dr. Redemann Fibi,

 


Mein Sohn, Klaudiusz , als SHT sitz schon 6 Jahre unschuldig eingesperrt in einer Zelle der Forensischen Psychiatrie. Wen er nur
 selten die Zelle verlässt dann seine Händen sind mit Metallhandschellen vor dem Bauch fest gebunden. Während des 6 jährigen
 Aufenthaltes in der Forensischen Psychiatrie Gießen und jetzt in der Forensischen Psychiatrie in Riedstadt wird mein Sohn gequält,
und ich werde schikaniert, bedroht, und erpresst mit Hausverboten, Telefonverboten, Verweigerung der Informationen über den
gesundheitlichen Zustand meines Sohnes usw.
Bei meinem Sohn vor allem geht es darum, dass er falsch diagnostiziert wurde (laut Psychiatrie Gießen hatte er Schizophrenie in
Wirklichkeit Schädelhirntrauma nach Autounfall) und wurde 10 Jahre 1996-2006 falsch behandelt mit schädlichen Medikamenten für
Schädel Hirn Trauma Patienten Bensodiazepine und Neuroleptika. Vor allem die Benzodiazepine waren besonders schädlich. Dieses
Medikament ist nur für 2 Wochen zugelassen aber auf keinen Fall für SHT Patienten.(danach folgt schon die Abhängigkeit)
Behandelnde Psychiatrie in Gießen Licher Str.106 Ärztin Frau Dr. Schliephage-Milch und Psychologe Herr Mehles, tel.0641-403-0
Ohne meinen Sohn zu fragen wurde ich 2005 als Betreuerin entlassen und Rechtsanwalt Peter Oberländer 63450 Hanau Akademiestr.
36 tel. 06181 3007950 als Betreuer eingesetzt. Veranlasst hatte das Richter Schumann aus Amtsgericht Hanau Nussallee 1763450
Hanau tel. 06181 2970
Herr Oberländer hatte sich als Betreuer für mein Sohn überhaupt nicht interessiert aber in Verbindung mit der Psychiatrie Gießen hatte er bei dem Vormundschaftsgericht Hanau den Antrag gestellt um 2-5 Jahre geschlossene Anstalt auf Grund von falschen Diagnosen und betrügerischen Aussage v. Psychologe Herr Mehles station 9 Gießener Psychiatrie und Dr. Schliephake-milch und DR Bonet, dass mein Sohn während dem Aufenthalt in Polen mich und meine Mutter mit dem Auto überfahren wollte. Das habe ich erst später Erfahren und gekämpft die Betreuung wieder zu bekommen was sehr schwer war. 

                              An dem Tag wo die geschlossene Anstalt für 2 Jahre vom Richter Schumann genehmigt ist, hat die angebliche Tat mit der Schere stattgefunden wo mein Sohn angeblich in der Rechten Hand hatte ( er ist 100% Linkshänder) die Schere,( lag auf dem Tisch in dem
Krankenschwester- Zimmer), genommen und sagte das er de Krankenschwester die Harre abschneiden wollte. Er hatte dabei niemanden verletzt. Zur Verteidigung als Pflichtanwalt wurde Herr Oberländer eingesetzt. Meine schriftliche bitte um eine Wahlanwalt einzusetzen wurde vom Amtsgericht und der Stadtanwältin Frau Fleischer — Staatsanwaltschaft 3539OGießen Marburger Str.2 te10641- 934.0 schriftlich abgelehnt mit der Ausrede, dass ich keine Betreuerin bin und dass nur der Betreuer entscheiden kann und Betreuer war grade Herr Peter Oberländer der hatte erst selbst Antrag um geschlossene Anstalt gestellt..
Mit einem betrügerischen Gutachten, das wurde von der Forensischen Psychiatrie auch Gießen Dr. J. Rüdiger Müller- Isberner, Frau dr. Eusterschulte und Frau Dr. Redemann Fibi gestellt, wurde doch bestätigt, dass mein Sohn an keiner Schizophrenie leidet und nach Absetzung v.Benzos seine psychische Zustand hatte sich verbessert. Er wurde mit gerichtliche Entscheidung doch in Forensischen Psychiatrie verurteilt, dieses mal aus dem Grund von auch falscher Diagnose ( Demenz mit wahnhaften Störungen) und auf Grund von der nicht geprüften vom Landesgericht Gießen angeblichen Tat. Peter Oberländer hatte auf die Zeugen verzichtet. Richter Pfister vom Landgericht Gießen sagte bei der Verhandlung, dass eine Bewährung in Frage kommen kann, aber mein Sohn sollte zugeben, dass er die Krankenschwester verletzten wollte, was Klaudiusz hatte nicht gemacht.
Peter Oberländer und in dieser Zeit gerichtlich eingesetzt als Betreuerin Frau Sabine Stobrawe Kanzlei Nickel 63452 Hanau Ulanenpiatz 12 tel. 06181 27020 ( Gegen Frau Stobrawe klagen mehrere Leute wegen Betrug) trotzdem meiner bitte haben sie keine Revision eingelegt. Mehrere andere Anwälte haben meine bitte um Revision abgelehnt obwohl sie dafür Geld genommen haben Zb RA Möller Theobald Jung Zengg (Jetzt vertritt er Psychiatrie gießen die ich habe wegen Ärztlichen Fehler angeklagt). Mein Antrag auf Revision wurde vorn Landgericht Gießen überhaupt nicht beantwortet. Auf meine schriftliche Frage ob Bensodiazepine haben mein Sohn abhängig gemacht und das plötzliche Absetzen meinen Sohn aggressiv gemacht haben, wurde mir von Gutachterin Frau Redemann Fibi beantwortet, dass muss man abwiegen was ist besser abhängig oder agressiv.
Frau Dr. Redeman-Fibi hatte uns damals auch bestätigt das Forensische Psychiatrie Gießen eng zusammenarbeite mit Pharma Industrie. Forensih bekommt die teuersten Medikamenten zum ausprobieren und die Medikamente wurden vom Krankenkassen bezahlt 
                              Meine Beschwerde bei LWV Herr lngold 34117 Kassel, Ständeplatz6-10 tel.0561-1004-0 wurde ohne zu prüfen zur Forensische Psychiatrie weiter geleitet. Ich habe dann Hausverbot für 1,5 Jahre von Forensischen Psychiatrie Ärztlichem Direktär Müller-Isberner bekommen. Meine versuche mit Herr Müller-Isberner zu sprechen wurden schriftlich abgelehnt — Grund ich habe Hausverbot und er kann mit mir nicht sprechen weil Hausverbot betr. allen Gebäuden — Gießen, Haina usw..
(
Meine Klagen v 2006 bei dem Sozialministerium Wiesbaden Frau Susanne Nöcker teLO6ll-8173337
susanne.noecker@hsm.hessen.de und weiteren v 07,02,2007 sind ohne Antwort geblieben. Jetzt erst will Frau Nöcker 4 Gutachten überprüfen lassen. Leider schon 5 Monate sind vergangen und ich krüge keine Antwort.
                              Ich habe mehren male Sozialministenium benachrichtig und um Hilfe gebittet, - versetzen mein Sohn zum internistische Krankenhaus, wegen verschlechtere sich körperliche Zustand (in kürzten Zeit 20-.30 kg abgenommen). Er wiegt jetzt ca 50-60 kg (forensik behauptet dass 65 kg bei 182 groß). Laut frühere Laboruntersuchungen mein Sohn hatte schon schwere Körpenvergiftung vom Medikamenten, Herzinfarkt ständig Durchfall usw. Das alles Sozialministerium interessiert nicht.

Meine Beschwerde bei der Patientenbeauftragte im Bundestag Helga Kühn bleibt auch ohne Antwort.
                              Mehreren Aufträge bei dem Landgericht Marburg um ein
Gutachten zu stellen wurden abgelehnt. Erst Ende 2008 wurde Privatgutachten vom Richter Wolf Landgericht Marburg Strafvollstreckung Kammer genehmigt.
Gegen das Privat Gutachten wurde von der Forensischen Psychiatrie Gießen Strafanzeige bei der Stadtanwaltschaft Gießen Frau Otto eingereicht, die wurde dann aber nach 1 Jahr abgelehnt. Leider wurde bei der Anhörung in 2009 durch Richter Wolf dieses Gutachten nicht anerkannt und ein neuer Gutachter bestellt (der zu dem selben Resultat kam) -. Univ. Prof. dr. Med. Jurgen Müller Chefarzt der Asklepios klinik für Psychiatrie Göttingen tel. 05514022100.
                              Gleichzeitig wurde vom RA Saschenbrecker beweis- sicherungs. verfahren wegen Ärztlichen Fehler in welcher vorsitzende Richterin Frau Bremer Landgericht Gießen Ostanlage 15 35390 Gießen bestellt hatte als Gutachter Dr. Med. Peter Frommel, Hausstein2 94571 Schaufling tel 09904-777600
Seit 2008 wurden 4 Gutachten gemacht. Alle 4 haben bestätigt, dass mein Sohn nicht psychisch krank ist er leidet unter Beschwerden nach SHT, aber nur 2 Privatgutachten waren vollkommen ehrlich und wurden durch Tests bestätigt. 
                              Prof. Müller sollte meinen Sohn versetzen für die Zeit wo das Gutachten gemacht wurde, nach Göttingen das wurde nicht gemacht. Während den Gutachterlichen Untersuchungen wurden v. Forensische Psychiatrie ständig Medikamente abgesetzt oder gewechselt was führt  zum Verwirrung und was Gutachter müssen wissen. Mein Sohn wurde für Monate eingesperrt, ich wurde schikaniert und konnte mein Sohn nicht besuchen. Meine klage bei Richter Wolf hatte keine Wirkung. Also gerichtlich bestellte Gutachter hatten keine Möglichkeit unabhängige Gutachten zu stellen aber trotzdem in einem waren ales 4 fest überzeugt und einnigt — er ist keine psychisch kranke und behandlung mit Neuroleptika und Bensodiazepinen war falsch und grade dieses Medikamente haben zum Verwirrung geführt.
Bei der letzten Anhörung auf Grund v. Gutachten Prof. Müller, Richter Wolf von dem Landgericht Marburg gesagt, dass mein Sohn als SHT Patient sollte entlassen werden und versetzt zur entsprechenden Reha für SHT Patienten, leider danach fiel das schriftliche Urteil ganz anders aus. Mein Sohn sollte weiter in der Forensischen Psychiatrie bleiben und er wurde versetzt aus Gießen zum Gefängnis- für Schwerverbrecher in Riedstadt — so haben mir das die Forensischen Krankenhaus- Wachleute genannt.
Die 4 Gutachter haben bestätigt, dass mein Sohn sollte nicht eingesperrt werden, er sollte therapiert werden auf Grund von seiner starken Gedächtnisstörung. Sie haben bestätigt, dass Neuroleptika nicht die richtigen Medikamente für ihn sind, er sollte einen engen Kontakt zur Familie haben, Das alles wurde ignoriert mit Zustimmung von Herrn Richter Wolf. Meine Fragen an den Richter wurde mir zurück geschickt mit der Ausrede, dass er nicht mehr zuständig ist. Die Forensik Riedstadt verweigert vollständige Information über Blutuntersuchungen, Untersuchung von dem Herz meines Sohnes, mit der Ausrede, dass er sich nicht untersuchen lässt Komischer weise wurde eine Teiluntersuchung vom Blut gemacht also lässt er sich auch Blut abnehmen (verschwiegen wurden schlechte Ergebnisse). Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass er hatte in 2 010 Leukopenie, und sehr hohe Zahl von Haldol im blut. Neuroleptika so wie Risperdal, haldol, dominal wurden ihm plötzlich abgesetzt der Grund, dass man angeblich „ Keine zufriedenstellende Verbesserung der Psychopathologie erkennen konnten‘.
Ich bekomme ständig Hausverbote zb . als letzten aus Grund, dass Forensik Riedstadt (Frau Gonzalez, behauptet, dass ich als Mutter am 04,06,2011 sexuelle Kontakte mit meinem Sohn habe, wobei der Besucht überwacht wurde v. einem Pfleger und mein Sohn befand sich in Doppelhand-Bauch-Fesselung. Ich Frage: wer ist hier Psychisch Krank?
Gegen Frau Gonzales läuft in Staatanwaltschaft Darmstadt Strafanzeige — bis jetzt keine Antwort.
Mein Sohn befindet sich in einem lebensgefährlichen Zustand (sehr viel abgenommen, Leber krank, Galle wurde ihm entfernt, Leukopenie, er will nichts mehr essen und dass alles als folge vom schädlichen Medikamenten. Er wird noch schlimmer behandelt als ein Tier. An wenn sollte ich mich wenden, wo soll ich Gerechtigkeit suchen. Meine klage in Straßburg wurde auch abgelehnt, weil erst man alle inländischen Instanzen bewegen muss was leider die Rechtsanwälte haben verpasst. Ich habe schon viele Beratungsstellen angeschrieben oder angerufen alles umsonst nur Zeitverschwendung. Für was die Beratungsstellen überhaupt sind, weist keiner
Seit 1,5 Monaten also seit meiner Beschwerde bei dem Sozialministeriurn in Wiesbaden, habe ich mein Sohn nicht mehr gesehen. Freundlicher weise konnte ich 2 mal in der Woche kommen nur jedes mal wurde mir dann gesagt, dass mein Sohn möchte mich nicht
sehen. Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich Hausverbot habe. Mein Sohn und ich sind nicht die einzigen die so „Gut“ behandelt wurden, Bitte lesen Sie blog
www.igelin.blog.de Kabale und Psychiatrie.
Ich bitte um Hilfe für mich und mein Sohn bevor mit ihm dasselbe passiert wie mit Holger Ziert der wurde in der Forensik Mülhausen umgebracht. Ich kann ihnen die ganzen schriftlichen Beweise schicken auch Gutachten. Sie werden selber sehen wie in der Forensik gelogen und betrogen wird. Zb. wie kann mit Handfessel vor dem Bauch an einen Gürtel befestigt mit einem Plastik Essbesteck jemand am Kopf verletzen wollen, oder ein sexuelles Verhältnis haben?
Dort sitzen unschuldigen Menschen mit welchen Medikamenten ausprobiert werden und keiner interessiert sich für diese Menschen. Ich, weil ich Kämpfe um meinen Sohn werde traktiert wie der letzte Dreck. Kann sein, weil ich Ausländerin bin und dazu noch Polin. Meine Tante und mein Onkel als 24 u. 30 Jährige junge Leute sind im KZ gestorben, aber trotzdem habe ich keine Verachtung den Deutschen gegenüber, und deswegen habe ich einen Deutschen Mann geheiratet. Ich habe nie gedacht, dass solch eine tragische Geschichte würde mich und meinen Sohn hier in Deutschland treffen. Ich muss immer an meine Oma denken die das ganze Leben weinend erzählt hatte wie sie bei der Gestapo gebettelt hatte Ihre unschuldige Kinder aus dem KZ frei zu lassen. Dasselbe ist jetzt mir passiert.

Mit freundlichen Grüßen auf Ihre Hilfe hoffendKommentar:                             
                              Was ist wieder unter dem deutschen Dach passiert?Mengelnde- Ärzte leben in Deutschland und morden weiterhin unschuldige Menschen und Kinder!!
Brief an Barbara Cardenas

Vorsitzende des Petitionsausschusses
Sprecherin für Bildung, Migration und Tierrechte
Fraktion DIE LINKE, im Hessischen Landtag

TeI: 0611.350.6075
Sehr geehrte Frau Cardenas,
ich möchte Ihnen heute mitteilen, dass es Herrn Klaudiusz Palm sehr schlecht geht, bei meinem letzten Besuch hat er sehr verworren gesprochen. Außerdem hat er wieder sehr stark abgenommen und nach einer 1/2 Stunde den Besuch abgebrochen. Klaudiusz isst nichts mehr und trinkt sehr wenig, er schwebt in Lebensgefahr! Am Mittwoch war es ihm nicht möglich an das Telefon zu kommen.
Ich hätte es fast vergessen, seit letzter Woche, haben wir allen Unkenrufe zum Trotz das gerichtliche Urteil ohne Einwende der Gegenseite, Klaudiusz Palm wurde falsch diagnostiziert und behandelt. Die Behandlung und Fehldiagnose wurde von der Forensik Riedstadt ohne eigene Untersuchungen weitergeführt! Nun nehme ich an, dass wir die Klage gegen d Forensik Riedstadt auch gewinnen. Endlich hat ein Richter sich die Zeit genommen, unsere Beweise und die widersprüchlichen Schreiben der Psychiatrien und der Gutachter genauer zu lesen und unser Privatgutachten für gut befunden, dass im übrigen zum großen Teil aus wissenschaftlichen Tests besteht. Während alle anderen Gutachten übernommen waren aus vorherigen Berichten aus der Psychiatrie und das ist Gott sei Dank jetzt einem einzigen Richter aufgefallen. Weder ihnen noch dem Sozialamt noch sonst irgendjemand, weil es von keinem genau gelesen wurde oder ganz gelesen wurde. Und vor allen Dingen hat man den Ärzten (die man ja immer beleidigt hat oder man wollte Anregungen geben) zu viel Glauben geschenkt hat.
Die Forensik Riedstadt gibt uns keine Auskunft über den gesundheitlichen Zustand von Herrn Paim. Herr Müller, der das eigentlich machen soll, verweigert Telefongespräche oder lässt sich verleugnen. Wir sind in großer Sorge um unseren Sohn Klaudiusz  und versuchen ihn schon seit Mittwoch zu erreichen. Gesetzlich ist meine Frau immer noch die Betreuerin von Klaudiusz.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Ruth (Stiefvater)
27.06.2012
Die deutsche Justiz und die kriminelIen Psychiatrien in Hessen sind vollkommen kurrumpiert und
stehen unter dem starken Einfluss von Scientologen!!!

Herr Klaudiusz  liegt mit Nierenversagen in einer Klinik seit drei Tagen. Die Vitos Klinik in Riedstadt weigert sich irgendeine Information über seinen gesundheitlichen Zustand auszugeben!
Rechtsanwalt Herr Bottz, von Herrn K Palm‘ hat der Mutter Frau  Ruth verboten, mit ihrem Sohn telefonisch zu sprechen.
http:!/tizi-bo
Herr Klaudiusz Palm darf auch nicht mit einem Pfarrer sprechen. Die Vitos - Klinik in Riedstadt hat ihm das verboten. Ich habe mit Pfarrer Fichtner bei der Vitos GmbH gesprochen. Er sagte mir, dass er eine Akteneinsicht von der Frau Gonzales, die Direktorin der Psychiatrie in Riedstadt verlangen wird.
Bernhard Fichtner, katholischer Klinikseelsorger
Tel.: 06158-183.671
bernharcLfichtner@vitos.riedstadt.de
Frau Batz, die Pflichtverteidigerin von Herrn PaIm geht nicht ans Telefon schon zwei Tage lang.
raehopfnerbatz@aoLcom
Kommentar:
All diese kurrumpierten Rechtsanwälte und Psychiater haben seit Jahren genug Frau Sob. Ruth abkassiert und wollen jetzt nichts mehr unternehmen, da die ganze Justiz und Psychiatrie satt sind. Deshalb haben sie kein Interesse mehr daran, die Sache zu Ende zu bringen und dem jungen Mann richtig zu helfen!!!
Diese kriminellen Täter werden so lange nicht zulassen, dass Herr Paim richtig behandelt wird oder entlassen wird, bis sie die
Familie Ruth und Familie Paim in Polen vollkommen ruiniert haben. Das kann nicht angehen, dass ein Unfallopfer falsch
behandelt wird von Ärzten und Psychiatern und dann auch noch für die Fehler dieser Psychopathen und Verbrecher ein
Lebenslang weggesperrt wird!
Bericht von der Mutter
Ich war heute bei der Richterin, trotzdem dass ich kein Hausverbot habe, darf ich meinen Sohn Klaudiusz nicht weiter besuchen. Ich wurde auch letzte Woche angelogen, dass K!audiusz nicht mit mir sprechen wollte, da er in Wirklichkeit im Krankenhaus lag.
Am 25.06.2012 hat ein Anwalt mit dem neuen Betreuer teI Er sagte das Klaudiusz wegen Nierenversagen im Krankenhaus ist. Danach wurde ich vom Krankenhaus informiert, dass Klaudiusz nur bis zum 22.06.2012 dort war. Die Richterin, wurde vom neuen Betreuer informiert, Klaudiusz ginge es gut und er bräuchte Ruhe. Das wäre der Grund, dass ich ihn nicht besuchen darf. Ich fuhr anschließend nach Groß Gerau zum Krankenhaus um mit dem Oberarzt zu sprechen. Ich kam zum Korridor und dort auf dem Bett lag mein Sohn Klaudiusz. Er hat sich sehr gefreut, dass er mich nach 3 Monaten endlich mal wiedersehen konnte. Leider konnten wir uns nur ganz kurz sehen, denn die Pflegerinnen kamen sofort angerannt und haben geschrien, ich  soll verschwinden. Eine Krankenschwester kam dann hinzu und sagte, dass ich als Mutter das Recht hätte meinen Sohn zu sehen. Ich bin dann aber gegangen und wieder zur Richterin gefahren, um ihr mitzuteilen, dass die Krankenschwester sagte, dass bei Klaudiusz diesmal eine Magenspiegelung gemacht wurde. Herr Boltz sagte, dass mein Sohn eine Sonde bekommt,
© 2012 Verein gegen den Missbrauch psychophysischer Waffen

Montag, 24. November 2014

Zwangspsychiatrisierung wegen Verleumdung:
    Von Udo Pohlmann, Carl-Severing-Strasse 53, 33649 Bielefeld     
    Samstag, 22. November 2014    0521 - 20000000000


    Musik-Managerin ist wegen Familienverleumdungen, sie hätte angebblich große Schulden,
    noch immer in der Berliner Psychiatrie:
    St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee
    Gartenstraße 1
    13088 Berlin !


    Deutsche Psychiatrie verfällt in diktatorische Zeiten zurück:
    Zwangspsychiatrische Maßnahmen wegen erfundenen Schulden:
    In Handschellen verhaftet, ohne genügend untersucht worden zu sein.
    Erstes Gutachten enthält keine genaue Berufsbezeichnung.
    Zweites Gutachten enthält nicht einmal den Namen des Ausstellers.

    Beschluss ohne Bezeichnung des Gerichts !
    Amtsgericht Mitte 56 XVII 45/14  23.04.14 vermutlich Berlin:

    Sachverhalt:
Eine Musik-Managerin ist seit kurzem zwangsweise von der Polizei in Handschellen in die geschlossene Psychiatrie eingeliefert worden. Sie hatte laut ihren Eltern angeblich mehrere Schulden nicht abgezahlt, bestreitet aber, diese Schulden überhaupt zu haben. Sie hat seit der Hetzjagd seit September 2014 und damit verbundene Aufregung durch negativen Stess öfter keine Zeit gehabt, die einfachsten und normalsten Verpflichtungen zu regeln, sodass viel Arbeit aktuell unerledigt auf dem Schreibtisch liegt. Verteidigungen und Klärungsversuche wegen dem unanangemessen Verhalten der Psychiater und den schlimmen Konsequenzen, werden von den Schein-Ärzten als "manischer Zustand" diagnostiziert.

    Die Musik-Managerin ist ist wissenschaftliche Buchautorin und im Bereich des Musikmanagements und in der Filmproduktion tätig. Aktuell studiert sie nebenbei online an einer renomierten, internationalien Universität für Musikproduktion. Sie wird nun beruflich und auch in Ihrem Studium gehindert, vorwärts zu kommen. Größtes Hindernis sind die eigenen Eltern und Familenmitglieder, sagt sie. Mit denen hat sie schon lange keinen Kontakt, ist schon lange von denen abgewandt, trotzdem melden die sie bei Psychosozialen Diensten und erzählen denen Ihre Behauptungen.

    Zu Ihrem langfristigen Schutz ist eine Kontaktsperre gegendie Eltern gerichtlich durch Ihren Anwalt erst letzte Woche in die Wege geleitetet worden. Ihr Anwalt drängt auf schnelle Aufhebung des rechtswidrigen Unterbringungsbeschlusses und Verhängung einer Kontaktsperre gegen die Familienmitglieder um weitere Gefährdung jeglicher Grundrechte, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer beruflichen Situation langfristig zu verhindern.

    Gegen die Richter und gegen den Betreueranwalt, soll ein Strafprozess wegen Freiheitsberaubung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Grundrechte, der menschlichen Würde und Verleumdung,  übler Nachrede und gewalttätiger Übergriffe, in Gang gesetzt werden. Das gleiche gilt für die Familienmitglieder, mit denen die Managerin seit Anfang diesen Jahres bewußt den Kontakt vermeidet.

    Falschgutachten sind gefährlich !
Der Vorwurf einer Ärztin ist nichts sagend und fadenscheinig: Exazerbation einer psychotischen Störung + existenzgefährdender Fehlhandlung. Laut einem Dr, Gabel:  Akute Dekompensation bei psychotischer Störung, was nichts anderes bedeutet, dass er es sich selbst nicht plausibel erklären kann, wo und wie dieses mal eine so genannte Krankheit erfunden werden könne.

    Wenig Arbeit, aber viel Gewinn !
Das  etwa 15 Seiten dünne Gutachten vom Dr. Wille enthält nicht einmal die Benennung der Berufsrichtung der Ärztin, dafür aber fast nur Fremdaussagen, die seitenweise abgedruckt sind und ein privates eMail. Wörtlich gibt diese sich nur als Dr. med. Wille aus. Das könnte ja auch eine Zahnärztin, oder eine Fuß- Nasen- oder Ohrenärztin sein, wie jeder vernünftig denkende Mensch bemängeln muss. Die Vorschrift wurde verletzt !

    Das nur etwa 6 Seiten dünne Gutachten des Herrn Gagel trägt die Unterschrift (…Im Auftrag…), was soviel bedeutet, dass niemand für den Unsinn Verantwortung tragen will. Bis heute ist der Aussteller daher als anonym zu bezeichnen. Die Vorschrift wurde auch hier verletzt ! Der Gewinn am Ganzen geht zu Gunsten der psychiatrischen Einrichtung, denn die Unternehmerin wurde mehrfach die Isolation verbracht, wo der Klinik fast bis zu 1.800 Euro pro Tag erstattet werden. Auch der Betreuuer Klatt hätte mit dem Urteil der Richterin Matulke auf Betreuung von 5 Jahren mit Recht zur Einweisung und Behandlung nach seinem Belieben, ein langfristig festes Einkommen.

    Dreist und Frech:
Der Inhalt der beiden Gutachten stützt sich aus einem illegal verwerteten privaten Mail der Unternehmerin an die Eltern und einem kurzen Gespräch in einem Innenhof. Es wurde gar nicht gefragt, ob die Unternehmerin eine Schweigepflicht Entbindung für das E-Mail und für die Gutachter abgeben wolle.

    Gerichte helfen leider nur selten:
Wegen fehlender Begründung wurde die Betreuung bereits in der Vergangenheit aufgehoben. Plötzlich kam es zu einem erneuten Betreuungsverfahren mit den selben Gründen, die sinngemäß einfach nur abgeschrieben wurden. Der neue Gutachter heißt Dr. Gagel und hat den selben Unsinn der Dr. med. Wille einfach abkopiert und rechtswidrig als eigenes Gutachten ausgestellt. Frau N wurde daher mit Gewalt in die Psychiatrie verbracht, wo sie bald entkommen konnte, wurde aber von der Polizei aufgefunden und in Handschellen wieder in die Psychiatrie verbracht. Der Betreuuer hat ihr in den 4 Wochen der Betreuung schon mehrere 1000 Euro durch den Zugriffsfähigkeit auf Ihre Post und ihr Konto unterschlagen. Dazu schreibt er an Companies grundlos, sie sei zahulungsunfähig. Von Ihren Finanzen Leben und Beruf hat er keine Ahnung, bei einem Treffen in der Klinik, hat er Ihr nur seinen Antrag auf Zwangsmedikamentation kurz mit geteilt. Die Unternehmerin ist nach aktueller Aussage, "fix Und alle nach allen Ereignissen, was die mit mir machen." Sie möchte "endlich Ihre Ruhe vor diesem schrecklichen Milieu haben und in Sicherheit friedlich und

Seit dem lassen die Gerichte sich viel Zeit, die Beschwerden der Unternehmerin wenigstens zu lesen, Die Akte wurde dem Landgericht schon seit Wochen nicht zugestellt !

Vorwürfe der Gutachter:
Anstatt echte Krankheiten darzulegen findet sich in einem Gutachten beispielsweise eine Serie von unsinnigen Anmerkungen, die eine gewaltsame Unterbringung niemals rechtfertigen z.B.

Von einer Heilbehandlung wegen existenzgefährdender Fehlhandlung.
Von einer elterlichen Krankheitsbehauptung zum Nachteil der Tochter.
Von einer Gefährdung der Betroffenen und ihrem Vermögen.
Von unrealistischen Fristen, die nicht näher dargelegt sind und nicht der Wahrheit entsprechen.
Von Jahre lang andauernder Krankheit ohne ICD Schlüssel.
Von nicht gedecktem Strom, was nicht stimmt.
Von nicht adäquater Ernährung, Frau N isst in den besten Restaurantes und kann sehr gut Kochen. Sie ernährt sich überdurchschnittlich gut.
Von alternativen Therapieversuchen.
Von gehäuften Unfällen, die nicht dargelegt und nicht existieren.
Von eingeschränkter Wahrnehmung durch Psychopharmaka, sie nimmt keinerlei Medikamente und ist froh darüber.
Von einem Gespräch im Hof: und Von einer Exazerbation einer psychotischen Störung, die nicht näher dargelegt ist.

Fehlende Bezeichnung des Gerichts:
Nicht einmal das Gericht, dass die Unterbringung zugelassen hat, wurde benannt.
Das Gericht nennt sich (Amtsgericht Mitte) und ist nicht näher definiert. Es hat im Beschluss vom 23.04.14 keine Adresse und ist daher nicht existent. Beschlüsse der Art entfalten keine Bindungswirkung und keine materielle Rechtskraft. Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig, laut Gesetz !

Das zuständige Betreuungsgericht wurde scheinbar nicht angerufen. (fehlender gesetzlicher Richter)


Zusammenfassung der Rechtsfehler:

Fehlende Bezeichnung des Gutachters 1:
Das in der Akte eingereichte Gutachten von Herrn Gagel ist anonym und unwirksam. Es wurde im Auftrag geschrieben und trägt keine Unterschrift des Verfassers. Stattdessen steht dort wörtlich:
Im Auftrag Dr. med.Dipl.-Psych. Detlev E. Gagel

Fehlende Bezeichnung des Gutachters 2:
Das Gutachten der Frau Wille ist unwirksam, denn es enthält keine Berufsbezeichnung für die Fachrichtung der Psychiatrie.

Fehlende Gesetzeskunde (BGB):
Die in dem Falschgutachten der Dr. Wille benannte Rechtsgrundlage BGB gibt es in der Form nicht. Das BGB enthält 2385 Paragraphen. Notwendig ist die genaue Benennung des Paragraphen unter Einhalt des Gesetzeszwecks im Sinne der Grundrechte, die jedoch unantastbar sind.

Fehlende Mindestvoraussetzungen eines Gutachtens:
Das Gutachten muss nach BGH Rechtsprechung für alle Beteiligten verständlich sein. Es muss Mindestanforderungen beinhalten.

1. Zeit und Umfang der Untersuchung (undefiniert)
2. Untersuchungsmethoden Erkenntnisse (undefiniert)
3. Verantwortungsbereich der Gutachter
4. Trennung der interpretierten Äußerungen
5. Zitierpraxis wie bei wissenschaftlichen Arbeiten (undefiniert)
6. Diffentialdiagnostische Überlegungen (undefiniert)
7. Hyperthesenbildung der Funktionsbeeinträchtigungen
8. Darlegung gesicherten Wissens (undefiniert)
9. Schweregradbestimmung ! (undefiniert)

Fehlende Krankheitsnachweise:
Die im Gutachten benannten Konflikte sind keine Krankheitsbilder, sondern familiäre Probleme. Offene Rechnungen entstanden hauptsächlich erst durch die berufliche Behinderungen.

Vorwurf und erfundenes Krankheitsbild 1:
Unter Exazerbation (lat. exacerbatio; von [ex-]acerbare, „aufbringen“, „aufstacheln“) oder Rekrudeszenz (oder Aggravation) versteht man in der Medizin die deutliche Verschlechterung des Krankheitsbildes bei chronisch verlaufenden Erkrankungen. Als „akute Exazerbation“ wird dementsprechend eine plötzliche Verschlechterung bezeichnet.

Vorwurf und erfundenes Krankheitsbild 2:
Die Erfindung der Dekompensationen bei Persönlichkeitsstörungen:
Als Persönlichkeitsstörungen werden psychische Störungen bezeichnet, die verschiedene überdauernde Erlebens- und Verhaltensmuster mit Beginn in der Kindheit und Jugend beschreiben. Diese Verhaltensmuster weichen von einem flexiblen, situationsangemessenen Erleben und Verhalten in charakteristischer Weise ab.

Persönlichkeitsstörungen sind durch relativ starre mentale Reaktionen und Verhaltensformen gekennzeichnet, vor allem in Situationen, die für die jeweilige Person konflikthaft sind. Die persönliche und soziale Funktions- und Leistungsfähigkeit ist meistens beeinträchtigt.
Persönlichkeitsstörungen werden nach charakteristischen Merkmalen unterteilt, wobei jedoch häufig Überschneidungen vorkommen. In der Psychiatrie und klinischen Psychologie wurden verschiedene Typologien oder Klassifikationssysteme entwickelt, wie ICD-10 und DSM-IV. Nach ICD-10 gehören die Persönlichkeitsstörungen zum Symptomkomplex Psychische und Verhaltensstörungen.

Gesetzeslage:
BGB § 1906 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung:

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
1.
auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht,
dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder
2.
zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht anzuzeigen.
(3) Widerspricht eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 Nummer 2 dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in sie nur einwilligen, wenn
1.
der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann,
2.
zuvor versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
3.
die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen der Unterbringung nach Absatz 1 zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden,
4.
der erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann und
5.
der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt.
§ 1846 ist nur anwendbar, wenn der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert ist.
(3a) Die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Der Betreuer hat die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat den Widerruf dem Betreuungsgericht anzuzeigen.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.
(5) Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1, 3 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

Eine gesundheitliche Schädigung durch beruflichen und finanziellen Misserfolg gibt es jedoch nicht. Es gibt jedoch jetzt Verzögerungen durch die geschilderten Ereignisse.

Entgangener Gewinn und Freiheitsentzug.
Der Unternehmerin steht eindeutig ein gewaltiger Schmerzensgeldanspruch innerhalb 30 Jahren zu:
Bislang erhoffen sich vermutlich die Gegner eine satte Bereicherung an den bevorstehenden Zahlungseingängen, denn die Unternehmerin hat eine große Zurückzahlung rennomierter Stipendiengeber von etwa 28.000 Euro im September 2014 erhalten. Der Betreuuer hat in allen Ihren bürokratischen und finanziellen Angelenheiten ohne Absprache oder Einverständnis der Betroffenen, komplette Handlungsfreiheit, welche er aus der heimlichen Distanz schon innerhalb der knapp 4 Wochen der Widerspruchsfrist jetzt, im vollsten Mass ausnutzt. Blockaden von Verträgen, Zahlungen, Falschrede, Antrag auf Einweisung und Antrag auf Zwangsmedikamentation sind die Schreiben mit denen Frau N direkt nach dem Urteil demütigenden lassen muss. Ihre private Post wird abgefangen. Von ihren beiden Anwälten ist der erstbeauftragte gegen sie eingestellt.


Udo Pohlmann
Journalist und Kriminologe

Umfrage: Wer kann dort hinfahren und Filmaufnhamen und Fotos machen ?





Sexueller Missbrauch unterstellte die forensische Psychiatrie  Klinkleiter Dr. Gabeza Gonzales einer Mutter aus Rache, weil sie gegen die Klinik Strafanzeigen stellte.

Die Rache der forensischen Klinik Gießen Haina kloster Klinikleiter Dr.Rüdiger Müller Isberner kennt keine Grenzen

Meine Beschwerden und Schreiben sowie  Strafanzeigen gegen die Vitos Klinik Forensische Psychiatrie Gießen Haina Kloster und Riedstadt, wegen falschen Diagnosen und Falschen Gutachten  wurden von der Klinik Vitos Gießen Haina, Riedstadt  Dr. Rüdiger Müller-Isberner und Dr. Eusterschulte auf das schwerste bestraft!

Man unterstellte  einer 65 jährigen Mutter mit ihrem  schwerkranken mit Metallhandfesseln gefesselten,  Sohn(Beweis siehe Bild in unserem Blog) sexuelle Kontakte

In der Vitos Klinik Menschen werden in der forensischen Psychiatrie erst richtig krank von Heilung keine Spur!
Schwerkranker junger Mann durch unverschuldeten Autounfall mit der tatsächlichen Diagnose schweres offenes schädelhirntrauma wurde von Psychiatrie Gießen  als  Paranoide Schizophrenie diagnosiziert.
Trotz meiner Beweise, dass hier von Seiten der Klinikleitung und Pflegepersonal gelogen wurde, hat man meine Strafanzeige gegenüber der  Forensische Psychiatrie Riedstadt  abgelehnt.
Meine Strafanzeige wegen übler Nachrede und Beleidigung  Falsche Verdächtigung (sexuelle Belästigung)§ 164 STGB  Siehe hier:



Mgr. Ing. Bogna Sobierajska-Ruth Langenselbold, den, 12.06.2012
Platanenstr 10a
63505 Langenselbold
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Aktz.: 400 Js 31475/11
Betreff: Beschwerde wegen der Entscheidung von Staatsanwältin Fr. Jost,
Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 16.03.2012.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Entscheidung von Staatsanwältin Fr. Jost,
Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 16.03.2012 Eing. am 30.05.2012.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Darmstadt ist vollkommen falsch!
Die Staatsanwältin Jost behauptet, dass das Schreiben der Klinik für forensische
Psychiatrie Riedstadt vom 14.06.2011 eine Schilderung von Tatsachen enthält und
da ein abwertender Charakter der Äußerung nicht ersichtlich ist, gibt es keinen
Tatbestand für eine Beleidigung.
Als Tatsache wird eine Situation bezeichnet, in der sich Dinge nachweislich belegen lassen.
Es ist gelogen, dass am 04.06.11 mein Sohn während meines Gesprächs mit der
Stationsleiterin Fr. Schäfer in kniender Haltung mein unbekleidetes Bein von unten
nach oben abküsste.
Als Mensch und Mutter wurden hier meine Gefühle verletzt mit solchen
Beleidigungen der Mitarbeiterin der Psychiatrie in Riedstadt!
Eine Beleidigung ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen.
§ 185, StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die
Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Ich frage Sie, wie kann die Stationsleiterin Fr. Schäfer etwas bezeugen, wenn sie an
diesem Tag nicht im Dienst war?
Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache in einem Gerichtsverfahren
aufgrund richterlicher Überzeugung.
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit
der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben oder auch "die (auch
nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen
Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
prüfen sie den Dienstplan über die Arbeitszeit der Stationsleiterin Fr. Schäfer!
(Stechkarte)!
Tatsache ist, dass eine solche Handlung (das Bein von unten nach oben ablecken)
für meinen Sohn unmöglich ist, aus dem Grund, dass mein Sohn Metal-
Handschellen trägt, die an einem Gürtel am Bauch befestigt sind. Er hat auch
Gleichgewichts Störungen durch ein erlittenes Schädel Hirn Trauma und stand unter
starker Medikamentengabe von Neuroleptika (Dominal Tropfe 80mg, haldol Dec.
100mg alle 2 Wochen Risperdal consta 50 mg alle 2 Wochen).
Ich frage Sie Damen und Herren,
wie kann mein Sohn in eine kniende Position kommen und dann aufstehen?
Es ist weiterhin gelogen, dass am 04.06.11 mein letzter Besuch vor dem Hausverbot
war, sowie im Schreiben vom 14.06.11 behauptet wurde.
Die Wahrheit ist, dass ich bei meinen Sohn am Mittwoch, den 08.06.11 das letzte
Mal vor dem Hausverbot zu Besuch war!
Wenn ich sexuelle Kontakte am 04.06.11 mit meinem Sohn hatte, warum haben mir die Beschuldigten dann 4 Tage später erlaubt meinen Sohn noch Mal zu sehen? Wo ist die Logik hier?
Sehen Sie bitte, das Schreiben der forensischen Psychiatrie vom 04.10.11, S. 2 als Beweiß, das ich bei meinem Sohn am 08.06.11 zum Besuch war!
Die Wahrheit ist, dass der Besuch am 04.06.11 bei meinem Sohn unter Aufsicht geführt wurde und zwar unter Aufsicht von männlichem Pflegepersonal und keine
Stationsleiterin anwesend war!
Die Wahrheit ist auch, dass ich während des Besuches, den Pfleger gebeten habe,
mir den Rasierapparat meines Sohnes zu geben, weil ich meinen Sohn rasieren
wollte, was ich auch gemacht habe. Mein Sohn Klaudiusz war damit einverstanden,
weil er denselben Bart, wie der Pfleger haben wollte!
Überprüfen Sie den Dienstplan über die Arbeitszeit am 04.06.11 des
Pflegepersonals!
Zu klären ist auch, warum die Beschuldigten behaupten, dass am 04.06.11 sollte
unbedingt der letzte Tag vor dem Hausverbot sein, statt der 08.06.11, der in
Wirklichkeit der letzte Tag war, und warum gerade der angebliche sexuelle Kontakt
mit meinem Sohn, gerade an diesem Tag passiert sein sollte!
Das war für mich auch schwer nachvollziehbar, bis ich vom Landgericht Darmstadt
Maßregelvollzugsgericht den Beschluss vom 20.10.11, AZ.2cStVK 828/11,109 über
die Begründung betr. keiner Aufhebung vom Hausverbot, bekommen habe.
Laut dieses Beschlusses „die Tat" mit dem angeblichen sexuellen Verhältnis, wurde
nun von der forensische Psychiatrie in diesem Verfahren ganz anders erklärt
vergleichend mit dem Schreiben vom 14.06.11 an mich.
Diesmal, laut der forensische Psychiatrie, sollte eine Putzfrau nach dem 04.06.11 –
am Sonntagmorgen 05.06.11 - Schamhaare (in Wirklichkeit Barthaare von der
Rasur) und Sperma- Flecken im Besucherzimmer gefunden haben. Das sollte, laut
Beschuldigten Beweis, von dem sexuellen Kontakt mit meinem Sohn sein (?!)!
Warum wurden hier keine Laboruntersuchungen (angebliche Scharmhaare und
Sperma- Flecken) von der Polizei in Riedstadt vorgenommen?
Ist das nicht der Tatbestand einer üblen Nachrede?
§ 186, StGB
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache
erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder
durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist auch zu klären, ob die Putzfrauen wirklich sonntags arbeiten!
Während meiner Besuche im Riedstadt, habe ich nie eine Putzfrau am Sonntag
getroffen!
Des Weiteren, wenn wir (mein Ehemann J. Ruth und ich) den Beschuldigten
Glowalla danach (Schreiben des Herrn J. Ruth und Telefongespräch) aufmerksam
gemacht haben, dass am 04.06.11 wurde mein Sohn vom mir im Beisein von einem
Pfleger rasiert und die Barthaare davon stammen, sagte er, wenn das stimmt, dann
wurde der Rasierapparat von uns eingeschmuggelt. (Er hätte sich auch 2x bei dem
Pflegepersonal rück versichert?!). Das ist ebenfalls gelogen und auch
Nachvollziehbar, dass mein Sohn den Langhaarschneider aus Giessen mitgebracht
hat. Das steht auch in der Übergabeliste, die in Gießen gefertigt wurde. Als Beweise
sind zu zuziehen:
1. Beschluss Landgericht Darmstadt AZ 2cSTVK 828/11 (§109) vom 20.10.2012-
06-11, Seite 6
2. Die Übergabeliste vom Gießen, wo alle Sachen dabei auch der Rasierapparat
(Langhaarschneider der Marke Remigton) von Klaudiusz Palm aufgelistet
sind,
3. Mail an Herr Glowala schicke ich nach,
Bitte Sehen Sie den Arbeitsplan über den Dienst der Putzpersonal am 05.06.11, und
fragen Sie den Pfleger, den mir den Rasierapparat am 04.06.11 gegeben hat!
Außerdem ein Gegenstand in der forensische Psychiatrie unbemerkt einzubringen,
bei so einer strengen Kontrolle, die dort stattfindet, das ist unmöglich! Bitte
überzeugen Sie sich selbst.
Es stellt sich auch die Frage:
Warum sind keine Laboruntersuchung von den Sperma- Flecken und den
Schamhaaren vom Sofa in dem Besuchzimmer von der Polizei gemacht worden.
Hier liegt der Tatbestand einer Verleumdung und einer Falschen Aussage vor.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten
von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Zusätzliche Beweise, dass die Beschuldigten gelogen haben ist Fakt, dass über
dieselbe „Tat am 04.06.2011 von ihnen den Beschuldigten“ in 3 (drei) verschiedenen
Versionen vorgetragen wurden, und das hat die Staatsanwältin wohl übersehen:
A. I Variation: O.g. Brief der forensischen Psychiatrie in Riedstadt vom 14.06.11
wegen Hausverbot:
- Zitat „Der Patient in kniender Haltung Unbekleidetes Bein der Klägerin
abküsste", kein Wort über Sperma- Flecken und Schamhaare!
B. II Variation: Das Schreiben ans Landgericht Darmstadt im Verfahren
2cStVK 828/11 109) vom 20.10.2011. Laut Schreiben der forensischen
Psychiatrie:
- Zitat: „sie (Forensische Psychiatrie) verteidigt das Besuchsverbot, weil
objektive Verdachtsmomente für sexuelle Handlungen zwischen Mutter
und Sohn gegeben sein, da durch den Reinigungsdienst des
Besucherzimmers am morgen dem 05.06.2012 (Sonntag) die Couch mit
Schamhaare (in Wirklichkeit wen überhaupt - Barthaare) bedeckt und mit
weißen Flecken verschmutz vorgefunden wurde und andere Besuche
danach bis zur Reinigung nicht stattgefunden haben“.
C. III Variation: Das Gutachten von dem Psychiater Dr. Med. Ibrahim Rüschoff
für Amtsgericht Groß Gerau Betreuungsgericht vom 04.01.2012,
AZ.43XVII419/11P, Seite 7,
Im Gutachten des Psychiaters Ibrahim Rüschoff, der von dem Psychologen
Müller und Herrn Dr.Aust von der forensischen Psychiatrie in Riedstadt
aufgeklärt wurde, ist beschrieben:
Zitat:“ Des Weiteren habe Herr Palm in Gegenwart eines Mitarbeiters das
Bein der vor ihm stehenden Mutter bis weit über das Knie abgeleckt ohne
diese dagegen eingeschritten sei“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
diesmal war die angebliche sexuelle Tat in der Gegenwart „von einem Mitarbeiter“
statt „einer Stationsleiterin“ Das Bein wurde abgeleckt statt Abgeküsst!
Bitte, vergleichen Sie das Schreiben vom 14.06.11 der Beschuldigten von Riedstadt
und das Gutachten des Psychiaters Rüschoff vom 04.01.2012
Und weiter behauptet der Psychologe Hr.Markus Müller von Riedstadt:
Zitat: „So seien nach einem Besuch im Besucherzimmer Schamhaare und
Sperma Reste gefunden worden. Möglicherweise habe Herr Palm dort
onaniert, die Mutter habe jedoch während des Besuchs nicht die Klingel
betätigt und bestreite auch ein derartiges Vorkommen“.
Diesmal statt eines sexuellen Kontaktes mit mir, hatte laut der Forensischen
Psychiatrie mein Sohn onaniert.
Die forensische Psychiatrie schreibt, dass als Beweis sind
Schamhaare (Bemerkung von dem beschuldigten Herrn
Glowalla am Telefon zu meinem Mann----- eine Menge-----
Schamhaare-----) und Sperma-Flecken auf dem Sofa im
Besucher-Zimmer, am 05.06.2012 von der Putzfrau gefunden
worden.
Die Harre, die ich am 04.06.2012 abrasiert habe, wollte ich weg machen aber der
Pfleger sagte, dass dazu ist die Putzfrau verpflichtet. Da ich jahrelang von
der forensische Psychiatrie über Medikamente Gaben falsch informiert wurde, wollte
ich die Haare in einem Labor untersuchen lassen um raus zu kriegen was für Folter-
Medikamenten meinem Sohn in Wirklichkeit verabreicht worden sind. Ich habe
allerdings die haare aufgehoben die ich gerne als Beweis vorlegen kann für eine
Untersuchung – hier kann man bestimmt den unterschied zwischen Bart Harre und
Scharmhaare erkennen.
Gegen die Behauptung über Sperma- Flecken spricht auch das, dass mein Sohn
nach 16 Jahren falscher Behandlung (Falsche Diagnose und Falschen
Medikamente) mit Neuroleptika und Benzodiazepinen starke Erhöhung vom
Prolaktinwerte hatte, und durch überhaupt keine sexuellen Bedürfnisse.
Das kann natürlich eine Staatsanwältin nicht wissen, aber man hätte sich bei der
Ärztekammer erkundigen können
Bitte, beantragen Sie die Überprüfung die Prolaktinwerte im Blut meines Sohnes
Klaudiusz Palm!
Mit Schreiben vom 26,07,2011 bekam ich die Nachricht durch die Beschuldigten,
übers „ Halbjahresvollzugstherapieplan 2. Halbjahr 2011“ mit „ Dokumentation der
Zwischenfälle im Letzten Halbjahr“ Dort steht kein Wort über sexuellen Kontakte mit
mir während des Besuches am 04.06.2011. Es wurde nur über das schlechte
Benehmen(Schreien) meines Sohnes am 08.06.11 während meines Besuches geschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt genug Beweise dafür, dass die Beschuldigten hier die Unwahrheit verbreitet
haben und mich und meinen Sohn in unserer Würde beleidigt und übel nachgeredet
haben.
Wie Sie sehen, widersprechen sich die Beschuldigten! Selbst das Faktum, dass die
forensische Psychiatrie 3 Mal über den selben angeblichen Fall immer etwas
anderes schreibt ist Beweis genug.
Die Wahrheit ist, dass ich als Betreuerin meines Sohnes Klaudiusz in Gerichtlichen
Verhandlungen gegen die Vitos Klinik GmbH wegen ärztlicher Fehler bin.
Deswegen bin ich als Betreuerin, für die Vitos Forensische Psychiatrie Riedstadt
und Haina ein unbequemer Mensch— Betreuer und Mutter!
Beweis:
- die Klage beim Landgericht Gießen 5. Zivilkammer AZ. 5O 207/11 Gießen
- die Strafanzeige bei der Staatanwaltschaft Gießen AZ 208/JS12803/12
(zuständige Polizeibediensten Hr. Mark Weierhausen, Tel 0641/70063411)
- die Strafanzeige von Dipl. Mediziner W. Meißner vom 16.05.2012 geg. den
Dir. Vitos Klinik forensische Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen Dr.
Müller-Isberner( Akten bei M. Weierhausen)
Zu mir und meinem Sohn wurde von Beschuldigten schon mehrmals gesagt und die
Andeutung gemacht, dass ihm die Handschellen abgenommen werden,
wenn ich die Klage zurückziehe. Wie er es auch im Beisein von meinem
Mann gesagt hat.
Zeugen: Liliana Sobierajska-Wilson , Stuttgart ,
Bogna Sobierajska-Ruth, Platanenstr.10 a, Langenselbold ,
Klaudiusz Palm, Vitos Klinik Riedstadt
Als letztes hatte die Forensische Psychiatrie bei dem Amtsgericht Groß Gerau-
Betreuung Stelle beantragt, mich als Betreuerin zu entlassen. Grund sei die
Hausverbote, die gegeben wurden und dass ich die Interessen von meinem
Betreuten vertrete statt die Interessen von den Ärzten.
Die Hausverbote die mir auferlegt wurden halte ich für Ungerecht, da der einzige der
damit bestraft wurde mein Betreuter ist.
Der nämlich unter sehr Starkem Hospitalimus leitet, und die Besuche der einzige
Anlass ist das er aus seiner Zelle kommt.
Beweise:
- Schreiben Forensische Psychiatrie an Gericht Amtsgericht Groß Gerau
Betreuungsgericht vom 4.10.2011 AZ 43XVII419/11P.
- Gutachten für Amtsgericht Groß Gerau Betreuungsgericht vom 04.01.2012,
AZ.43XVII419/11P von der Psychiater Dr. Med. Ibrahim Rüschoff (sollte von meinem
Sohn gemacht werden, wurde aber zu 80% über mich geschrieben. Hier folgt noch
eine Anzeige wegen Daten-Missbrauch).
- Stellungsnahme Dipl. Psych. Frau Schwenk zum O.G. Gutachten vom
11.02.2012
Unterlassene Hilfeleistung am 08.06.2011
Es stimmt, dass während meines Besuches am 08.06.11- an dem Tag an dem mein
Besuch angeblich nicht stattgefunden hat - laut dem Schreiben vom 14.06.11 der
forensische Psychiatrie - habe ich der Stationsleiterin Fr. Schäfer gemeldet eine
Akute dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustands meines Sohnes und
um eine ärztliche Untersuchung gebeten.
Die Wahrheit ist, hier, dass die Stationsleiterin Fr. Schäfer auf meine Bitte nicht
reagiert hat!
Am 08.06.2011 wurde mein Sohn zur Besucherzelle, wie immer seit 7 Jahren, mit
Handschellen gebracht fixiert am Bauchgurt. Wir wollten Mathematik Aufgaben
zusammen machen um seine starke Gedächtnis-Störung zu verbessern.
Durch die Handschellen konnte mein Sohn nicht schreiben.
Es ging Ihm körperlich sehr schlecht und die Handschellen, die sehr eng am Körper
befestigt waren, hatten zur zusätzlichen Erregung geführt. Mein Sohn hatte gezittert
am ganzen Körper, hatte blaue Lippen, Schwindel, hatte sich beschwert über
Schmerzen hinter dem Brustbein, Luftnot, Schweißausbrüche.
Ich sagte, er sollte sich auf das Sofa setzen und ausruhen. In diesem Moment ist Fr.
Schäfer in die Zelle eingetreten. Aus schmerzen und Verzweiflung ist mein Sohn laut
geworden zu ihr.
Die Unwahrheit ist aber, dass mein Sohn sich erhoben hat und auf die Pflegerin
zugegangen ist.
Frau Schäfer ist aus der Zelle weggerannt und nach 5 min mit mehreren Leuten
zurückgekommen. Zu mir sagte sie, dass ich raus solle. Ich habe Sie gebeten einen
Arzt zu rufen, weil es meinem Sohn sehr schlecht ging. Ich habe ihr auch erklärt,
dass SHT-Patienten gleich laut werden wenn sie sich Ärgern, das gehört zu dem
Krankheitsbild von Patienten mit SHT aber, dass bedeutet nicht, dass er wollte ihr
etwas antun.
Wenn Sie Erfahrung hätte mit SHT Patienten, dann würde sie das selbst wissen,
aber leider verfügt die forensische Psychiatrie nicht über speziell ausgebildetes
Personal für SHT Patienten und ist somit nicht geeignet für die Behandlung von SHT
Patienten. Wie es auch in den Gutachten von Gerichts bestellten Gutachtern steht
(Neurologe Dir. Asklepios Klinik Schaufling Dr. Frommelt vom 19.11.2010 – zusehen
in den Akten Amtsgericht Gießen 5. Zivilkammer AZ 5O207/11, Psychiater Prof.
Müller Asklepios Klinik Göttingen, Giessener Akademische Geseltschaft , Dr
Meißner –zusehen in den Akten der Staatanwaltschaft Gießen AZ 402Js 315/06.
Seit dem mein Sohn mit Neuroleptika und Bensodiazepinen behandelt wurde, hatte
er Probleme mit der Atmung und Herzrhythmus Störung.
Das wurde auch bestätigt durch frühere EKG und Blutuntersuchungen. Letzte
Laboruntersuchung, die mir ausgehändigt wurde vom 20.10.2005 zeigte erhöhte CK
werte an 663+ bei zugelassenen 0-174. Das gilt als Beweis für eine schweres
Herzproblem – dass auch zu einem Herzinfarkt führen kann.
Beweis: Laborbefund vom 20,10,2005
Das Pflegepersonal müsste wissen, dass hohe Neuroleptika gaben, die sich bei
meinem Sohn ab 2005 nicht viel verändert haben (In Juni 2011 bekam K. Palm
-Haldol dekanuat 100 mg alle zwei Wochen, Risperdal consta 50mg alle zwei
Wochen, Dominal 80 mg Täglich) führen zu Herzrhythmusstörungen, Knochenmarksund
Blutbildstörungen die könnten als Nebenwirkungen auftreten.
Mit Schreiben vom 26.07.2011 Seite 2 -hatte die Psychiatrie zugegeben, dass die
Wirkstoffkonzentration von Haldol im Blutserum sich außerhalb des therapeutischen
Bereiches befand. Auch körperliche Probleme so wie Nieren, Blutbild, Leber wurden
vom Beschuldigten mit Schreiben vom 13,.02,2012 und 16.02.2012 bestätigt.
Mit Schreiben vom 16,02,2012 wurde auch bestätig, dass die letzte EKG
Untersuchung wurde am 30.10.2010 gemacht und Puls und Blutdruck wurden
überhaupt nicht gemessen (Angeblich hat der Patient das verweigert, aber die
Zwangsmedikation wurde gemacht)
Warum wurde das nicht auf meine Bitte am 08.06.2011 gemacht?
Diese Risiken, die mit regelmäßigen Laborkontrollen zu begrenzen seien, wurden
von der forensischen Psychiatrie ignoriert. Blut Kontrolle wurde da verweigert (Auf
meine Aufforderung beim Sozialministerium wurden nur die Leberwerte geprüft, die
haben auch ein schlechtes Ergebnis gezeigt).
Beweis: Laborbefund vom 22.12.2011 ( keine Volle Blutuntersuchung)
Schreiben B. S-Ruth an das hessische Sozialministerium vom 23,08,2011
Bitte überprüfen Sie warum verweigert die Vitos Klinik Blutuntersuchung zu machen?
Was hatte die Forensische Psychiatrie zu verschweigen?
Wie sollte ich Atem Probleme und Herzprobleme beweisen als das, dass ich das
Pflegepersonal über o. g. Beschwerde informiert habe das wurde von der
Beschuldigten Fr. Schäfer zugegeben.
Fr. Schäfer war verpflichtet wenigstens einen Arzt zu rufen und den
Gesundheitszustand von meinem Sohn überprüfen zulassen.
Fakt, dass mein Sohn laut geworden ist entbindet eine Stationsleiterin nicht von der
Pflicht einem Patienten zu helfen, wenn er in einem bedrohlichen Zustand ist und in
so einer Zustand befand sich meinen Sohn.
Das war nicht der einzige Fall, wo die Forensik total ignoriert und versagt hatte ihren
Pflichten nach zukommen den Zustand v. Patienten zu überprüfen.
Mein Sohn als keinen Psychisch kranker, sondern SHT Patient bekommt seit 1977
Neuroleptika und Benzodiazepinen, die verursachen weitere körperliche und
psychische Schäden.
Trotz meiner schriftlichen Bitten, die schädlichen Medikamente abzusetzen, wurden
die Medikamente über Zwang weiter verabreicht. Obwohl dass schon längst verboten
ist.
Beweise:
- Meine bitte um Blutuntersuchung und Herzuntersuchung
- Meine und RA Schneider schreiben an Forensische Psychiatrie betr.
Medikamente Absetzung
- Schreiben der forensische Psychiatrie vom 26 Juli 2011
- Schreiben der forensische Psychiatrie vom 16,02,2012
Pflicht als Garant Einem wesentlich höheren Strafmaß setzt sich eine Person aus, die die
gebotene Hilfe unterlässt, obwohl sie in einer „Garantenstellung“ eine besondere
Verantwortung für den Schutz eines Rechtsguts bzw. die Überwachung einer
Gefahrenquelle trägt (vgl. § 13 StGB für Deutschland). Man wird aus anderen Tatbeständen
bestraft, weil man den Eintritt eines Schadens nicht verhindert hat: daher kann eine
Körperverletzung oder ein Totschlag erfüllt sein. In der Fachsprache bezeichnet man dies
als unechtes oder auch begehungsgleiches Unterlassen Unterlassungsdelikt, weil der
Tatbestand eigentlich auf ein Handeln ausgelegt ist und nur durch eine Generalklausel auch
auf das Unterlassen ausgedehnt wird
Die Körperverletzung am 25.09.2011
Tatsächlich ist, dass die Beschuldigte Fr. Schäfer mich mit Gewalt am Arm gepackt
hat. Für die Tat der Beschuldigte Fr. Schäfer habe ich Beweise, nämlich die ärztliche
Bestätigung über die Hämatome. Hier waren 4 Zeugen dabei, das Wachpersonal,
das an diesem Tag Dienst hatte und anwesend waren, Hr. Johann Ruth und Liliana
Sobierajska-Wilson, die wollten mit mir zum Besuch meines Sohnes an diesem Tag.
Folgende Beweise sind zu zuziehen:.
- Ausage Johann Georg Ruth,
- Ausage Liliana Wilson,
- Ärztliche Bescheinigung über Hämatome
Zivilrecht und Strafrecht
Im Strafrecht ist Gewalt ein Zwangsmittel zur Einwirkung auf die Willensfreiheit eines anderen,
z. B. bei Raub, Entführung, Erpressung und Nötigung; bei Delikten wie Mord, Körperverletzung und
Sachbeschädigung geht das Strafrecht vom Ergebnis aus, d. h. jemand wird getötet, verletzt oder eine
Sache wird beschädigt bzw. zerstört.[4] Als Gewaltformen werden physische oder
psychische, personale oder strukturelle (oder auch kulturelle), statische oder dynamische
unterschieden.§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
Die Nötigung am 25.09.2011:
Am 25.09.2011 konnte ich mein Sohn nicht besuchen, weil er angeblich nicht aus der
Zelle mit den Handschellen wollte.
Ich habe im Beisein meiner Schwester Liliana Sobierajska-Wilson gefragt, ob mir die
Beschuldigte Fr. Schäfer eine Erlaubnis für die Handschellen zeigen kann. Die
Antwort habe ich von ihr nicht verstanden, weil ich an diesem Tag meine beiden
Hörgeräte zu Hause vergessen habe.
Ich habe sie gebeten, dass sie mit meinem Ehemann spricht. Leider war sie damit
nicht einverstanden. Zeugin ist eine Polizistin aus Groß-Gerau. Sie wurde von Fr.
Schäfer angerufen, nach dem ich den Raum verlassen habe.
Als ich aus dem Gebäude kam, war die Polizei da. Ich habe die Polizistin dann
gebeten noch Mal in die forensische Psychiatrie rein zu gehen um Fr. Schäfer zu
fragen, ob sie ihr die Genehmigung für die Handschellen, die mein Sohn seit 7Jahren
trägt, zeigen kann.
Ihr wurde gesagt, dass sie als Polizistin und ich als Betreuerin kein Recht haben die
Genehmigung zu sehen.
Beweise:.
- Ausage Johann Georg Ruth, Platanenstr 10a, 63505 Langenselbold
- Aussage Fr. Liliana Wilson, wohn.
- Aussage Polizistin die hatte am 25.09.2011 Dienst und in Riedstadt war
- ein Foto.
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Schmerzensgeld
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist danach grundsätzlich gegeben bei Verletzung des Körpers, der
Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 823 BGB, sowie in den
weiteren gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen (vor allem § 253 BGB, daneben beispielsweise
vertane Urlaubszeit, § 651f BGB, oder wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, § 15 und § 21 AGG).
Höhe des Schmerzensgeldes
Als ungefähre, jedoch nicht verbindliche Richtschnur für die Schmerzensgeldhöhe werden regelmäßig
vorhandene Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern
herangezogen. Derartige Urteile findet man in so genannten Schmerzensgeldtabellen. Die derzeit
bekanntesten Sammlungen sind: Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm (Deutscher
Anwaltverlag) und Slizyk, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle (Verlag C.H.Beck). Die Vergleichbarkeit
einzelner Sachverhalte ist jedoch schwierig, denn jeder Einzelfall weist eine Vielzahl individueller
Besonderheiten auf. Zudem hat sich der Bundesgerichtshof mehrfach dagegen ausgesprochen, die
Mithaftung des Verletzten mathematisch in die Schmerzensgeldfindung einzubeziehen; man kann
somit nicht das Schmerzensgeld von beispielsweise 1.000 ¤ halbieren, weil der Verletzte zu 50% den
Unfall, der zu seiner Verletzung geführt hatte, selbst mitverursacht hatte. Ältere
Schmerzensgeldbeträge werden in einigen Fällen noch mit einem Faktor entsprechend dem
Verbraucherpreisindex multipliziert und gerundet, um ihn an das heutige Preisniveau anzupassen. So
wurden beispielsweise bei einem einfachen Halswirbel-Schleudertrauma (sog. HWS-Syndrom) im
Jahr 2002 gewöhnlich noch 1000 DM zugesprochen, inzwischen sind es üblicherweise 600 ¤. All
diese Aspekte sind zu beachten und führen dazu, dass die Findung des „richtigen“ Schmerzensgeldes
– zumindest in komplexen Fällen – auch für erfahrene Juristen nicht einfach ist.
Das bislang höchste Schmerzensgeld in Deutschland wurde vom Landgericht Kiel im Jahr 2003
festgesetzt:[1] Ein 3 ½-jähriges Kind erhielt 500.000 ¤ sowie eine monatliche Rente von 500 ¤
zugesprochen, nachdem es durch einen Verkehrsunfall eine Querschnittlähmung vom 1. Halswirbel
abwärts erlitt und dadurch auch das Sprachvermögen verlor.[2]
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Schmerzensgeldhöhe bei schweren Personenschäden führt
dazu, dass innerhalb der Versicherungsbranche empfohlen wird, eher einen Vergleich als ein Urteil
anzustreben.[3]
Vererblichkeit
Der Anspruch ist auch hier vererblich (BGH NJW 1995, 783). (Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/)
Sehr geehrte Damen und Herren,
entscheiden Sie über Wahrheit und Unwahrheit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Hochachtung
Hier Beweis (Hausverbot wegen Wahrheit das ich in Internet geschrieben habe).




Sonntag, 23. November 2014

Erfolgreiche Private klage gegen die Psychiatrie – Vitos klinik Gießen
wegen Falscher Diagnose und Falscher Behandlung.
Vitos Klinik bezahlt Entschädigung. 


Mein Sohn wurde jahrelang falsch Diagnostiziert in der Psychiatrie Gießen
durch Dr. Schliphage-Milch, Psychologe Mehles und Dr. Bonnet und aus diesem
Grund auch falsch behandelt.
Auf diese falsche Diagnosen und falsche Aussagen vom Psychiatrie
Gießen stützte sich dann in seinem  Gutachten Dr. Müller-Isberner, Dr Eusterschulteund Dr Redemann-Fibi vom Vitos klinik Haina und Gießen.
Die Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Gießen wurden abgelehnt.
Ich habe dann Privatklage bei dem Landgericht Gießen eingereicht.
Dr. Frommelt aus Berlin und Prof. Müller aus Göttingen bestätigten das Diagnosen
und Behandlung in der Vitos Klinik - Psychiatrie Gießen falsch waren.
Die Gutachter bestätigten, dass mein Sohn keine Schizophrenie oder Demenz
hatte.
Außer Hausverbote,probierte man mich noch aus der Betreuung zu entlassen,
Schikanen, Strafanzeigen mir gegen über, Erpressung dass mein Sohn bis zu
seinem Lebensende in einer Zelle eingesperrt und so lange Metallhandfessel
tragen werde bis ich die Klage zurückziehe, trotz meiner großen Verzweiflung,
habe ich nicht aufgegeben . Ich habe gewonnen.
Die Vitos Klinik verpflichtete sich  eine Entschädigung zu bezahlen.


Wenn Sie gleiche Probleme haben Klagen Sie gegen Vitos Klinik Haina und Gießen, und Riedstadt , kein Angst, Nichts ist Aussichtslos.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Hier Ausschnitte aus Urteil :