Sonntag, 23. März 2014

8 Jahre zum Unrecht in der Forensische Psychiatrie – Private Klinik - Vitos


Auf Grund einer Fehldiagnose gestellte vom Vitos Kliniken in Haina und Gießen Dr. Schliphage-Milch, Dr Verena Bonet, Psychologe Mehles, Dr. Müller – Isberner, Dr.Eusterschulte , Dr Redemann-Fibi zusammen mit Betreuer RA Peter Oberländer Hanau Akademiestraße, falsche Anzeige vom Staatsanwältin Fleischer und ungerechtes Urteil vom Richter Pfister wurde mein Sohn 8 Jahren in Forensik untergebracht und so lange falsch behandelt, dass ein selbständige Leben in Freiheit nicht mehr möglich ist. Er ist heute durch diese sogenannten Ärzte von der Vitos-Klinik ein Pflegefall.

Wir verlangen eine Strafe für Täter– wegen Freiheit Entziehung - wegen absichtliche versuchten Mordes an Unschuldige Mensch! Falschbehandlungen, Falsche Diagnosen schwere Körperverletzung.

Hier weiteren Beweiße:
1.Antrag der Psychiatrie bei Amtsgericht Hanau um 5 Jahre geschlossene Anstalt
2. Antrag von Betreuer RA Oberländer für 5 Jahre geschlossene Anstalt
2 .Ungerechte Gerichtliche Entscheidung auf Grund vom falsche Diagnose „ Schizophrenie“ und Lügen von Seitens der Psychiater dass mein Sohn der  krankenschwester C.May die Haare abschneiden wollte und zwar während der Fixierung. ( Beweise in früheren Schreiben an das Gericht und in meinem Blog Psychiatrielager) )

Verstoß von Richter gegen das Gesetz, denn keine Strafe ohne Beweiße, auf Zeugen wurde vom Gericht und Betreuer verzichtet.

Richter Pfister hat auf entlastende Zeugen verzichtet und ebenfalls der Betreuer RA Oberländer.


Vertoß von  dem Richter gegen BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97; NStZ 1998, 405).
( In Fällen, in denen ein Beschuldigter eine krankheitstypische und krankheitsbedingte Anlasstat im Rahmen einer nach Betreuungsrecht angeordneten zivilrechtlichen Unterbringung (§ 1906 BGB) begangen hat und Tatopfer ein Angehöriger des Pflegepersonals ist, dem seine ihn und die Allgemeinheit schützende Betreuung obliegt, bleibt in aller Regel für eine Unterbringung nach § 63 StGB kein Raum (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97; NStZ 1998, 405). 2.

3. Schreiben der Mutter an die Staatsanwaltschaft Gießen Frau Fleischer,
4. Antwort von Staatsanwältin Frau Fleischer an Wahlanwältin -  es wurde abgelehnt.
5.Schreiben die Mutter an Richter Pfister ohne Antwort,

Bogna Sobierajska-Ruth Langenselbold, 18.10.2006
Platanenstr 10a
63505 Langenselbold
tel. 06107-301595
tel. 06184647045
Mobil: 0049 01795442933

Landgericht Gießen
Vorsitzender Richter Herr Pfister
Ostanlage 15

35390 Gießen



Betr. Klaudiusz Palm geb. 01,04,1974 Akten Zeichen 402Js315-06

Sehr geehrte Herr Richter Pfister,
Hier mit möchte ich Sie bitten zu Überprüfen und Gerecht entscheiden:
  1. Ob gegen den § 115 Maßregelvollzugsrecht Verstoßen wurde, und ob nach Abs. 4 Verfassungsrecht Entlassung angeordnet werden sollte weil der Freiheitsentzug nicht rechtmäßig ist ,
2. Ob die Unterbringung von meinem Sohn Klaudiusz Palm nach § 63 in Frage kommt, Hier ist noch klar zustellen ob kein Behandlungsfehler unter laufen ist, nämlich eine Drogen Abhängigkeit durch Diazepam und ob gegen §153 Maßregelvollzugsrecht ( Falsche uneidliche Aussage)verstoßen wurde,
3. Ob Gegen Abschnitt I Art2,Abs.1(Recht auf Leben)verstoßen wurde,
4. Ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung von meinem Sohn Klaudiusz Palm zur Bewährung auszusetzen ist,
5. Ob gegen Art. 104,1 Maßregelvollzugsrecht (die Rechte bei Freiheitsentzug) verstoßen wurde,
6. Ob gegen §18 Maßregelvollzugsrecht ( Anspruch auf Gesundheitsfürsorge) und gegen Betreuungsrecht verstoßen wurde,
7. Ob gegen & 17 Maßregelvollzugsrecht ( Beschränkung der Besuche) verstoßen wurde,


Gründe:
Ad 1. Laut Aussage von RA Herr Oberländer der vom Gericht als Pflichtverteidigter für meinen Sohn Klaudiusz zugeordnet ist, war er bei dem Anhörungsverfahrens für Klaudiusz nicht eingeladen das ist somit ein Verstoß des rechtlichen Gehörs (erst 1 Stunde vor dem Termin bekannt gegeben). Wenn mein Sohn vom Gericht auf Grund des Gutachten von H. Dr. med. F. Fischer Untergebracht wurde, so ist die Unterbringung auf Falschaussage in dem Gutachten ( H.Palm wollte seine Mutter und seine Oma überfahren und das er Nachbarn Angriff, ebenso hier Nachbarn und Familie als Zeugen das dieses Aussage nicht stimmt:
Zeugen:
1. die Nachbarn. Peter und Rosel Hess Platanenstrasse 10, 63505 Langenselbold 2. Reiner Scheck, Klaudia Scheck Platanenstrasse 10b 63505 Langenselbold
3. Oma Sabina Sobierajska wonh. Zakopianska 80, Poznan, Polen
Bei der Begründung – Beschwerde gegen Unterbringungsbefehl (Aktenzeichen 48706POO7/ in Sachen 5610Gs402Js315/06 hat Rechtsanwalt Herr Oberländer nicht richtige Information über die Familien Auskünfte an das Gericht weiter gegeben, und damit statt meinem Sohn zu Helfen hat er Ihn als sehr gefährlichen Menschen dargestellt also Statt ihn zu Verteidigen hat er ihn angeklagt.
Hier zur Familien Auskunft: Richtigstellung.
Mein Sohn hat nie mit Gegenständen Attacken auf Dritte verübt wie Herr Oberländer das schreibt. Hier Zeugenaussage Krankenpfleger Friedel Nietsche S 87,88 Gutachten „ Mit einem Gegenstand ist er noch nie auf Personal losgegangen“ Er ist Linkshänder und wenn er jemanden wirklich was Tun wollte dann würde er das mit der linken Hand machen.
Weitere beweise für die Unschuld von meinem Sohn Klaudiusz habe ich am 14.08.2006 geschickt.
Ad.2 Wie ich das Amtsgericht schon informiert habe, ist der wahre Grund, für das Aggressive benehmen von Klaudiusz vor der Tat, die Droge - nämlich Diazepam die Abhängig macht - um dann die Notwendigkeit eines Entzuges von Diazepam zu machen, Die Ärzte von der Psychiatrie Giessen haben Jahre lang Klaudiusz dieses Medikament über zwang verabreicht. (Auch in der Forensischen Psychiatrie Haina über 3 Monate) und wussten das sich der Zustand von Klaudiusz ständig verschlechtert trotzdem wird hier kein Behandlungsfehler zu geben und vor dem Gericht vertuscht.
Im Gutachten hat Frau Redemann Fibi, auf die frage von der Staatanwaltschaft oder Gericht,
( „ Im Gutachtenauftrag wurde ausdrücklich darum gebeten, die Medikation des Beschuldigten während seines Aufenthaltes in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen besonders zu berücksichtigen, da die Mutter angegeben habe, erst durch die angeblich falsche Medikation sei es zu dem Verhalten ihres Sohnes gekommen.“)
leider auch nicht richtig beantwortet, weil sie viele wichtige Informationen verschwiegen hat, oder sich überhaupt nicht geäußert hat und damit eine Verletzung des §153 Maßregelvollzugsrecht (Falsche uneidliche Aussage) aufgetreten ist, und das betrifft folgende Aussage:
  • Aussage: über die Medikamente die wurden nicht in vollem umfang von Frau Redemann Fibi dargestellt. Im Gutachten steht das H.Palm am17.12.2005 hatte 20mg Haldol, 30 mg Diazepan, 2 Tabletten Akineton retard, 200 mg Truxal als Medikation erhalten. Und am 14,12,2005 hatte er 50 mg des neuroleptykum Risperdal consta erhalten.
Laut meinen Unterlagen (Medikamenten Blätter der Psychiatrie Giessen leider nicht vollständig) hat er seit mindestens 13,12,2003 folgende Medikamente bekommen:
Risperdal als Spritze alle 14 Tage 50 mg---Diazepam 2-3-5 (Morgens-Mittag und Abends)ml Flüssig--Dipiperon 40-40-80 mg- Acineton 1 Tab Täglich auch zu Hause ( Aufenthalt PK-Giessen vom 10,12,2003 bis 18,02,2004.Der nächste Aufenthalt vom 26,02,2005 bis 11,03,05 Tegretal saft 200-0-200- Lithium 2-0-1 musste Blut Untersuchung gemacht werden ( Kontrolle Lithiumspiegel) Diazepam 3x10 mg – Haldol 3x10 mg Täglich auch zu Hause.Der nächste Aufenthalt 16,03,2005 bis 18,04,2005 Lithium 295 mg 2-0-1—Akineton ret.1-0-0—Diazepam 10-10-10—Haldol 10-10-10—Truxal 100-100-100—Tegretal 0-0-100 auch zu Hause.Letzte beiden Blätter Nr 1 Haldol 5-5-10mg—Diazepam 10-10-10 mg—Truxal mg 50-50-100 mg --Akineton 1-1-0 mg Lithium 1/2-0-1/2—Risperdal wieder am 30,11,2005 als Spritze.Nr.2 Tegretal 0-0-100-- Lithium 2-0-1—Akineton 1-0-0—Diazepam 10-10-10 mg—Haldol 10-10-10 mg Truxal 100-100-100 mg Risperdal als Spritze.
Hier fehlen uns noch Unterlagen die Fr.Dr Redemann Fibbi bestimmt von PK Giessen bekommen hat, warum hat Fr. Dr. Redemann Fibi verschwiegen das hier auch Risperdal 50 Mg 14 Tägig als Depotspritze (Nicht nur einmal am 14,12, 2005) und Lithium 885 mg Täglich gegeben wurde.
Laut unseren Nachforschungen und Auskünfte bei gleichzeitigem Konsum Diazepam mit anderen zentral wirksamen Substanzen ZB. von Lithium, Risperdal, Tegretal, Haldol,Truksal ( die Medikamente die Klaudiusz Jahre lang in der Psychiatrie Gießen bekommen hat) besteht die Gefahr einer unkalkulierbaren Wirkung, die bereits zu einigen Todesfällen geführt hat.
- Warum hat Frau Redemann Fibi im Gutachten (s. 67) die Medikamente genannt die Klaudiusz bekommen hat nur in den Wochen vor der Tat, wenn man hier schon von mehren Jahren sprechen muss. Laut Auskünfte, sollten Benzodiazepine (Diazepam) nie über einen längeren Zeitraum konsumiert werden, vom Arzt wird in der Regel für 8 bis max. 14 tage verabreich.
- Frau Redemann Fibi hat auch vergessen das Amtsgericht zu informieren das mein Sohn während des Aufenthaltes in der Psychiatrie Gießen ständig unter einer medikamentösen Vergiftung stand was bestimmt aus den Ärztlichen Bescheinigungen vom PKH Gießen hervor geht. Klaudiusz war ständig fixiert aber nicht aus dem Grund das er aggressiv war sondern weil ihm die Spucke aus dem Mund gelaufen ist, er konnte nicht selbständig laufen, und manchmal hatte er erhöhte Temperatur, er hat undeutlich gesprochen , oder konnte überhaupt nicht sprechen und war total Verwirrt und das alles kam laut dem Pflegepersonal von dem PKH Gießen von einer Medikamenten Überdosis.
  • In den Ärztlichen unterlagen vom PKH mussten Informationen über, den Medikamenten spiegeln im Blut bei Klaudiusz, existieren. Zu diesen Untersuchungen sind die Ärzte verpflichtet in jedem Fall und bei Patienten mit Hirn Organischen Störungen besonders. Diese Informationen sind von Frau Redemann Fibi nicht an das Amtsgericht zur Kenntnis gegeben worden.
Für den Zustand von Klaudiusz nach der großen Medikamenten Einnahme kann ich als Zeugen nennen das Personal vom Pflegeheim Gettenbach wo mein Sohn vorgestellt wurde während des letzten Aufenthaltes im PKH Gießen, und wurde aus diesem Grund dort nicht Aufgenommen. Die Pflegepersonal hat sich gewundert wie kann man einen Menschen so Voll mit Medikamente Stopfen. Bei diesem Gespräch war auch der Pfleger vom PKH Gießen Herr Nitsche dabei. Auch auf die Nachfrage müsste das weitere Pflegepersonal vom PKH Gießen das bestätigen.
  • Auch über Abhängigkeit und Entzugserscheinungen bei Abhängigkeit hat Frau Redeman Fibi die Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht informiert obwohl das sehr wichtig ist um die Tat gerecht zu beurteilen.
Hier die Zustände die auftreten können bei Abhängigkeit oder Absetzen durch Benzodiazepine (Diazepam) :
Körperliche Folgen:
Allgemeine schwäche. Leberschäden, Gehirnschaden, Herzklopfen. Magen -und Muskelkrämpfe, Atemmuskulatur hemmen (besteht Gefahr Atemstillstandes) Verfolgungswahn, Appetit -und Gewichtsverlust
Zittern (besonders bei der Nahrungs-Aufnahme oder wenn er schreiben wollte war das Zittern besonders heftig).
starke Entzugssyndrome: Unruhe Schlaflosigkeit (er ist nachts meistens rum gelaufen) Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen
Schwitzen, starke Erregung mit innerer Unruhe, schwere Angst- und Spannungszustände. Suizidimpulse erhöhte Angstbereitschaft mit Panikattacken, Paranoide,
Psychoseähnliche Zustände wie Verfolgungswahn (er hat stimmen gehört)
ERHÖHTE REIZBARKEIT (besonders wichtig)
Enthemmtes Verhalten
Blackouts- Vergessen vom Ereignissen Endfremdungserlebnisse, Entzugsdelirium oder Entzugspsychose mit Krampfanfällen

Psychische Folgen:
Apathie, Depressionen, Suizidgefahr,
Soziale Folgen:
Rückzug aus dem sozialen leben, Interessenverlust, verstärke Zwischenmenschlichen Konflikte, Beschaffungskriminalität,
Abhängigkeit:
Abhängigkeit auch bei einnahmen geringe Dosis im Rahmen der therapeutischen Verordnung über längere zeit und quälende Entzugssymptome bei Absetzversuchen.

All diese Anzeichen hatte mein Sohn in den letzten Jahren - das haben mein Mann und ich festgestellt und den Behandelten Psychologe Herr Meles und Frau Redemann Fibi – informiert. Auch die oben genannten Anzeichen hat Frau Redemann Fibi in ihrem Gutachten beschrieben, nur lautet ihre Diagnose Klaudiusz leidet an einer Starken Demenz. Das stimmt aber nur teilweise weil eine so starke Demenz wie jetzt, nach der Behandlung von der Psychiatrie Gießen, hatte Klaudiusz noch nie, auch nicht direkt nach dem Unfall gehabt ( Er hat nach dem Unfall noch eine Aufnahme Prüfung geschafft zur Universität in Berlin -1995 - über das habe ich Frau Redemann Fibi informiert und eine Kopie von der Aufnahmebestätigung gegeben)
- nun fragen wir jetzt: ist Klaudiusz nicht aus der Schuld anderer in der Forenschichen Psychiatrie, und sollte keiner von den Ärzten dafür Verantwortung tragen?
- Und musste: Klaudiusz in die Forenssichen –Psychiatrie auf Entzug, und war Diazepam ein schädliches Medikament für Klaudiusz - Fr .Dr. Redemann Fibbi hat bis heute nicht beantwortet, sie meint sie müsse auf diese Frage nicht weiter eingehen wie Sie ihrem letzten Schreiben entnehmen können..
WICHTIG HIER: AUCH VOR DEM ANGRIFF AUF DAS PFLEGE-PERSONAL HAT MEIN SOHN AUßER DIAZEPAM NOCH ZUSETZLICH LITHIUM, RISPELDAL, TEGRETAL, AKINETON, HALDOL, UND TRUKSAL GEKRIEGT UND DAS ALLES IN GROSSEN MENGEN UND WENIGSTENS SEIT 2003.
- Auch wollte Frau Dr. Redemann Fibi, die Störungen von Klaudiusz durch nicht richtige oder teilweise nicht richtige Medikamenten einnahmen, auf mich schieben, obwohl Sie wissen müsste, das Gangstörungen und überhaupt Muskel schwäche die oft auftretenden Beschwerden bei der Diazepam einnahmen sind. ZB hat sie mir erzählt ich bin schuld das Klaudiusz öfter (fast jede 5 Minuten) zu der Toilette läuft, während meiner Besuche. Das macht Klaudiusz schon so lange wie er Diazepam nimmt. Ich habe genug Zeugen das es in der Vergangenheit auch sehr oft passiert ist egal wo wir waren im Auto bei Freunden oder auch ohne mich wenn mein Mann mit Ihm unterwegs war(zu Hause und in der Psychiatrie Gießen)

Für die Schwierigkeiten die Klaudiusz beim laufen hat, war ich laut Frau Redemann Fibi auch verantwortlich, weil er seine Gangstörung wohl Aggraviere (Gutachten).

Zu den großen Problemen die Klaudiusz beim laufen hat seit dem er Diazepan nimmt, kann ich mehrere Polizisten aus Hanau als zeugen benennen weil oft wurde mir geholfen Klaudiusz vom Spaziergang in der Stadt oder vom Arzt Dr. Blaszczak in Hanau bis zum Auto zu bringen. Auch aus diesem Grund hatte ich von der Polizei Hanau eine Spezielle Erlaubnis für Behinderte Parkplätze. Auch im Beisein von Herrn Meles ist Klaudiusz schon umgefallen und hat sich schwer verletzt.

Ad.3 Meinem Sohn wurden im PKH Gießen seit ein Paar Jahren die schädlichen Medikamente verabreicht. In der Forensischen Psychiatrie wurden diese Medikamente erst nach 3 Monaten abgesetzt (laut Gutachten s.73 wurde am 20,03,2006 eine medikamentöse Umstellung begonnen).
Von den Benzodiazepine wurde Klaudiusz abhängig gemacht und, laut Ärztlichen Behauptung, es in dem fall von Klaudiusz besser ist Abhängig zu sein als Aggressiv(Brief von Frau Redemann Fibi vom 22,09,2006 ), obwohl die Abhängigkeit auch eine Krankheit ist die sehr schwer behandelbar ist und sehr schlimme folgen hat, das sollte bestimmten Ärzten bewusst sein. Man sollte hier klären ob eine gewisse Absicht bestand meinen Sohn immer auf so einem hohen Medikamenten stand zu halten.
Ad.4 Nach dem Absetzen von Diazepam seit dem 21,03,2006 ist Klaudiusz ruhiger geworden, nach der Meinung meines Mannes ist er während den Besuchen von ihm auch nicht aggressiv sondern man konnte den Umständen entsprechend sich gut mit Klaudiusz unterhalten. Frau Redemann Fibi schreibt auch seine Psychotisches Erleben ist in der Hintergrund getreten außer seiner Überzeugung, sein leiblicher Vater lebe noch. ( Schreiben von Frau Redemann Fibi vom 24,08,2006 ).Auch hier hat mein Mann mit Klaudiusz gesprochen und mein Mann glaubt das hier langsam ein Zugeständnis aufkommt.
Klaudiusz ist nicht mehr Drogenabhängig und ich bin mir sicher dass er in der Forensik auch nicht mehr aggressiv ist weil die Ärztliche Leitung, auf meine Fragen auf den Körperlichen und Psychischen Zustand nichts mitgeteilt hat.
Hier wurde das Ziel erreicht und ein weiterer Aufenthalt in der Forenschieschen Psychiatrie kann den Zustand meines Sohnes nur verschlechtern und nicht verbessern.
Also gibt es keinen weiteren Grund für den Aufenthalt in der Psychiatrie nach § 63 und auch keinen nach § 64.
Ad. 5. Laut Art. 104 (1) Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
Hier möchte ich das Amtsgericht aufmerksam machen auf den Körperlichen und Seelischen Zustand von Klaudiusz der sich während des Aufenthaltes in der Forensische Psychiatrie sehr verschlechtert hat.
Er ist sehr schmal geworden (Gewichtsabnahme – 20 Kg in Kurzer Zeit- und Rückbildung der Muskel an Arme und Beinen. Grund dafür kann die fehlende Betreuung sein.
Auch wir haben das Personal darüber informiert das man Ihm sein Essen zerkleinern muss weil er sich immer Große Portionen in den Mund führt und es hier zu einer Erstickung führen könnte weil er alles auf einmal runter würgen will - muss man Ihn immer hierbei beaufsichtigen dazu Frau Redemann –Fibi hat sich nicht interessiert und Personal klagt über Zeitmangeln.
Von anfangs an haben wir Frau Redemann Fibi darauf aufmerksam gemacht das H. Palm unter starker Gedächtnisstörung, nach einem Schädel Hirn Trauma leidet, seine Fähigkeiten sind sehr eingeschränkt und für sich selbst zu sorgen ist für ihn unmöglich. Und wenn er keinen Kontakt zur Außenwelt und keine andere Beschäftigung hat dann wird sich sein Demenz- Zustand sehr schnell verschlimmern.
H. Palm hat ein paar Monate lang in seiner Einzelzelle verbracht, – Tage und Nächte alleine. Ihm wurde verboten Zeitung lesen Radio- Hören oder Fernsehe zu- gucken.
Er konnte sehr selten aus seine Zelle raus, und wenn, dann ist er mit Handschellen gelaufen die haben ihm die Handgelenke aufgescheuert so das er an den Druckstellen Blutete. Hier hat Fr.Dr. Redemann Fibi von neuen Handfessel gesprochen aus Leder aber die hat er bis zum letzten besuch meines Mannes noch nicht gehabt.
Er ist auch in der Forensischen Psychiatrie Seelisch misshandelt worden. Ihm wurden die Besuche von seiner Mutter untersagt deswegen fühlt er sich sehr verlassen und Hoffnungs Loos. Ihm wurde auch keine Erlaubnis gegeben zur Kirche zu gehen was für ihn immer sehr wichtig war.
Frau Redemann- Fibi behauptet das mein Sohn möchte nicht essen und den Hofgang wie den Aufenthalt in der Gemeinschaft oder therapeutische Betreuung überwiegend ablehnt und hält sich daher meinst in seinem Zimmer auf. (schon 1 Jahr lang 3 Monate Fixiert in der Psychiatrie Gießen und ab Januar in der Zelle in der Forensischen Psychiatrie. Mein ständiges bitten um die Erlaubnis meinen Sohn Öfter besuchen zu dürfen als 1mal in 2 Wochen, ihm essen geben, sich richtig um ihn Krümmeren weil er sehr unselbstständig ist auf Grund seine verletzungs- (Schädel Hirn Trauma) wurde abgelehnt und seit 2 Monate kann ich meinen Sohn, Überhaupt nicht mehr besuchen.
Ad. 6 Nach §18 Maßregelvollzugsrecht hat mein Sohn Anspruch auf Gesundheitsfürsorge
Hautuntersuchung - Hier habe ich Frau Redemann Fibi darauf hingewiesen schon als Klaudiusz zu ihr kam, im bei sein meines Mannes, und auch Schriftlich am 12.10.2006 wieder nachgefragt habe, aber bis heute keine Antwort gekriegt. Diese Untersuchung muss im abstand von 6 Monaten gemacht werden weil man meinem Sohn einen größeren Leberfleck der nässte entfernt hat und bei der Pathologischen-Untersuchung stellte sich heraus das hier Zellen waren die sich zu Hautkrebs entwickeln können. Der Vater von meinem Sohn ist an Hautkrebs gestorben. Trotz meiner bitte hat Frau Redemann Fibi uns bis heute nicht gesagt oder geschrieben ob sie die Vorsorge Untersuchung gemacht hat. (Entsprechende ärztliche Bescheinigungen liegen bei der AOK in Hanau vor).
Kernspindtomografie - Weil mein Sohn seit den letzten 4 Jahren immer aggressiver geworden ist (Seine Aggressionen sind aufgetreten, wenn jemand ihm Medikamente geben wollte oder wenn ihn jemand halten wollte wenn er weg wollte) und der Behandelnde Psychologe in der Psychiatrie Gießen Herr Meles war ratlos und nach dem mein Sohn mehrere Monate an sein Bett Fixiert war, habe ich Hilfe gesucht außerhalb der Psychiatrie und mit Herr Professor Sturm Kontakt aufgenommen.
Über Herr Professor Sturm von der Uni Köln und seine erfolgreiche Operationen wurden mehrere Artikel geschrieben. Noch im letzten Jahr habe ich mich an ihn gewand und unterlagen nach Köln geschickt um zu erfahren ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt meinem Sohn zu helfen. Herr Professor Sturm wollte zum Vergleich, von Klaudiusz eine neue CD sehen, und das hat Frau R.Fibi abgelehnt der Grund wäre angeblichen: Mein Sohn wolle das nicht. Deswegen habe ich angeboten dass ich mich selbst um die Untersuchungen kümmere, das wurde mir nicht erlaubt obwohl ich vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin für Gesundheitssorge bestehlt bin.
Jetzt versucht mich Frau Redemann Fibi aus dieser Pflicht zu entbinden. (Brief an das Vormundschaftsgericht lege ich bei)
Die angaben von Frau Redemann- Fibi das Klaudiusz sich nicht untersuchen läst sind unwahr denn Klaudiusz hat sich während er bei uns war nie gegen Untersuchungen gewährt im Gegenteil was für Ihn gut ist läst er machen man muss es ihm nur genau erklären und das man ihm helfen will .Frau Dr. Redemann Fibbi hat zb. Blut Untersuchungen gemacht auf Grund von Aids, Alkoholismus, und anderen Drogen (außer Diazepam ) ohne Probleme aber wenn es um eine CT oder Diazepamspiegel geht schreibt sie das er sämtlichen Untersuchungen verweigert.
Ad.7 Nach& 17 Maßregelvollzugsrecht wurde mir unbegrenzte Erlaubnis für besuche bei meinen Sohn von der Stadtanwaltschaft gegeben. Nach §17 (1)Der Untergebrachte darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer kann bis auf eine Stunde in der Woche beschränkt werden. Stadt dessen meine besuche wurden bis 1 Stunde innerhalb 2 Wochen beschränk ohne Grund.
Ab 15,08,2006- ohne einen Wahren Grund, wurden meine besuche bei Klaudiusz untersagt. Meine Erklärung dafür habe ich schon schriftlich an Leitung vom Haina abgegeben und bis Heute keine Antwort bekommen
Grund für das Hausverbot war das ich gedacht habe ich hätte meinen Deutschen Ausweis vergessen und wollte an der Pforte meinen Führerschein hinterlegen weil ich doch schon mehrere Besuche bei meinem Sohn gemacht habe. Man sagte mir ich sollte nach Hause fahren und den Ausweis holen (140 Km hin und zurück). Bei nochmaligen nachschauen in meiner Handtasche habe ich meinen Polnischen Ausweis gefunden nur den hielt man dann für eine Versicherungskarte obwohl jeder sieht, der Ahnung hat von Personen Überprüfung, das es ein EU-Ausweis ist. Wie ich nun den Ausweis gefunden habe (davon habe ich mehrere auf Grund meiner Doppelten Staatsbürgerschaft), wurde mir gesagt dass ich gelogen habe, weil ich behauptet habe dass ich meinen Ausweis vergessen habe, und nun wurde eine große Affäre aus der Sache gemacht. Ich habe nicht nötig zu lügen nur war ich überzeugt das ich meinen Deutschen Ausweis nicht dabei habe weil vor der Fahrt nach Gießen war ich auf unserer Hausbank und auch hier musste ich mich legitimieren, habe aber meinen Deutschen Ausweis nicht gefunden was Frau Neumann von der Raiffeisenbank in Rodenbach bestätigen könnte.
Herr RA Oberländer hat einen Brief an die Ärztliche Leitung geschrieben und nun heißt es, in dem Antwort schreiben, der Grund für das Haus Verbot ist, das ich mich unter eine Gruppe von Leuten gemischt hätte und versuchen wollte mit anderen Leuten mich einzuschleichen um Klaudiusz zu besuchen.
Es stimmte das ich an der Pforte geklingelt habe und hinter mir eine Gruppe Leute stand.
Es ist richtig dass ich den Vorraum betrat aber nicht weiter ging da man mir sofort sagte ich müsse draußen noch warten weil man noch keine Antwort hätte ob ich mit dem Polnischen Ausweis rein kann.
Ich bin dann wieder vor die Tür und habe gewartet bis man mir sagte aus dem Besuch wird nichts.
Das Personal der Forensischen Psychiatrie kennt doch genau die Gegebenheiten. Erst beim Pförtner Klingel, er macht auf, den PA abgeben dann warten auf zwei Personen vom Personal, nun wird die Zweite Tür aufgemacht und man Tritt ein in einen Vorraum linkerhand an Schaukästen vorbei zur Einzel Kontrolle. Aus der Einzel Kontrolle raus immer noch in Begleitung zweier Personen wartet man bis die nächste Tür von Ihnen Aufgeschlossen wird dann Tritt man hier in einen Flur und Wartet wieder bis die nächste Tür Aufgeschlossen wird und ist immer noch in einem Flur so nun kommt die Letzte Tür dann der Besucherraum oder eine Flurecke wo ich auf meinen Sohn warten muss. Aus der Richtung wo mein Sohn kommt ist noch eine Tür ich weis nicht ob dann die Zellen kommen.
Also ist das heimlich jemand besuchen ist unmöglich, auch nicht mit einer Personen-Gruppe in das Gebäude einschleichen.
Im Übrigen konnte ich 2 Wochen nach dem Vorfall Pässe und einschleichen meinen Sohn noch besuchen dann kam die beschwerte an den LWV und erst dann kam das Hausverbot was ich hier denken soll weis ich nicht.
Nach §17 (4) Besuche bestimmter Personen können eingeschränkt, wenn die Besuche den Zweck der Unterbringung oder die Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung gefährden würden. Ich habe keinen von diesen Vorschriften missachtet diese Untersagung sehe ich als reines Machtgehabe von dem Personal der Forensischen Klinik weil hier wahrscheinlich schon an der Pforte die Pförtnerin bei der Dokumenten Kontrolle nicht aufgefallen ist das Polen zu der EU gehört und ich einen gültigen Ausweis vorgelegt habe oder war es wegen der Beschwerde von unserer Seite an den LWV. Also ist hier ein Gesetzesverstoß anhängig und ich Bitte um Aufhebung von dem Hausverbot.
Laut §17 Art. 2 Hausverbot darf einen Zeitraum von zwei Monaten nicht überschreiten und ich habe meinen Sohn seit Über 2 Monate nicht mehr gesehen und das ist sehr schädlich für seine seelischen zustand.
Am Ende meines Schreibens möchte ich höflich Bitten nach § 9 Maßregelvollzugsgesetz um ca 2 Wochen Urlaub für meinen Sohn.
Hochachtungsvoll
Bogna Sobierajska-Ruth 
 
Bogna Sobierajska-Ruth Langenselbold, 14,08,2006
Platanenstr.10a

63505 Langenselbold



Landgericht Gießen
Vorsitzender Richter Herr Pfister
Ostanlage 15

35390 Gießen


Betr.: Klaudiusz Palm Akten Zeichen 402Js315/06

Sehr geehrte Herr Richter Pfister,

Nach meinen Kenntnissen läuft Morgen am 15,08,2006 der Termin für den Einspruch gegen das Gutachten, das erstellt wurde von Fr.Dr.Redemann- Fibbi Forenschiesche Psychiatrie Haina, ab.
Da H. Rechtsanwalt Oberländer, der gerichtliche Vertreter von meinem Sohn Klaudiusz Palm in Urlaub ist bis zum17.08,2006, und bis jetzt noch kein Einspruch bei dem Amtsgericht Giessen eingegangen ist, schicke ich Ihnen eine Kopie meiner Erklärung, die auch Herr Rechtsanwalt P.Oberländer erhalten hat.
Sollte von H.Oberländer keine Nachricht bei Ihnen eingehen bitte ich sie mein schreiben zur Kenntnis zunehmen

Hochachtungsvoll

Bogna Sobierajska-Ruth
Mutter und Betreuerin für Gesundheitssorge von Klaudiusz Palm


6 Urteil auf Grund vom Falsche Diagnose und Lügnerische Gutachten vom Redemann Fibi, Müller-Isberner, Eusterschulte.
7.Weitere Beweiße kommen nach



Bogna Ruth, Langenselbold, 08,04,2008
Platanenstr. 10a
63505 Langenselbold





Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Verwaltung
Licher Strasse 106

35394 Gießen



Ihr Patient: Palm. Klaudiusz. Geb am 01,04,1974 in Poznan PL


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit schreiben vom, 06,02,2008, 10,03,08 und 26,03,2008 habe ich Sie gebeten um die Einsicht in die vollständigen Behandlungsunterlagen meines Sohnes Klaudiusz Palm.

Stadt dessen haben Sie mir 7 Blätter geschickt – Undeutliche Kopien vom Verordnungsbogen hier kann man noch nicht das Aufenthaltsjahr erkennen.

Ich bitte Sie ermöglichen Sie mir die Krankenakte betr. Meinen Sohn selbst zu kopieren, oder mir eine vollständige Kopie der Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Ich setze Ihnen hier zu eine Frist bis zum 30 April 2008-04-08

Hochachtungsvoll

Bogna Sobierajska-Ruth

Klaudiusz Palm 21.03.2014
Platanenstr. 10a
63505 Langenselbold

Vitos GmbH
Ständeplatz 2

34117 Kassel

Niemcy


Geschäftsführer: Reinhard Belling
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe Brückmann


Sehr geehrter Herr Reinhard Belling,
Sehr geehrter Herr Uve Brückman,

Da die Vitos GmbH ist ein Unternehmen des LWV Hessen, ich Klaudiusz Palm, ( Ehemalige Patient in Ihrer Einrichtung) möchte Sie hiermit nochmals bitten die alle unten genannte Einrichtungen verpflichten die mich betreffenden Krankenakten, mir auf die oben genannte Adresse zuschicken.


Licher Str. 106,

35394 Gießen
Niemcy

2.Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen
Licher Str. 106,

35394 Gießen
Niemcy


3.Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina
Dr. Rüdiger Müller-Isberner Ärztlicher Direktor
Hoher-Lohr-Weg,

35114 Haina
Niemcy



Vor ein Paar Jahren hatte meine Mutter Bogna Sobierajska-Ruth mehrere male einen Antrag gestellt auf die Herausgabe der vollständigen Krankenakten die sich in ihrem Besitz befinden .
Vor allen das Drogenscraining Betreffend die Benzodiazepine die in Eure Einrichtung mir 8 Jahre ( 1997 bis 2006) verabreicht wurden, CT aufnahmen ( mehrere aufnahmen von 1993- 2013) und die Ergebnisse der Genuntersuchen die zweimal bei mir gemacht wurden – in Gießen und in Riedstadt)

Vor ein Paar Monaten hatte meine Mutter Bogna Sobierajska-Ruth bei der Psychiatrie Riedstadt noch mal den Antrag gestellt um die Herausgabe der gesamten Krankenakten. Trotz der ärztliche schweige Pflichtentbindung, die Herr Glowala auf seinen Wunsch von meine Mutter erhalten hat, blieb es Leider nur bei Versprechungen von der Seite Herr Glowala ( Justiziar ) mir die Akten zuzuschicken oder aber durch die Abholung durch Johann Ruth mir auszuhändigen

Die Sache ist sehr Dringlich weil hier um meine weitere Ärztliche Behandlung in Polen geht.


(nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), jeder Patient einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenakten hat (BVerfG, NJW 1999, 1777). Auch das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenunterlagen zu gewähren (§ 10 Absatz 2 MBO).
Verweigert der Arzt nämlich unberechtigter weise die Einsicht in die Krankenunterlagen, so muss er anfallende Kosten des Patienten zur Durchsetzung seines Anspruchs und eventuelle Schadensersatzansprüche tragen )
Eine Antwort auf mein schreiben und die Krankenakten erwarte ich bis zum 01.04.2014 sonst werde ich gezwungen ( über meinen Anwalt in Posen) wegen unterlassene Hilfe Leistung Strafanzeige geg. die Vitos Kliniken und den LVW bei Oberstaatsanwaltschaft in Polen zustellen.

Weiter weise ich darauf hin, dass ich als Polnischer Staatsbürger ausgewiesen, und auf Lebzeiten
nicht mehr in die B R D einreisen darf.
Ich denke alleine aus diesem Grund gehört auch meine Krankenakte nach Polen,außerdem verlangen die Polnischen Ärzte danach, wie Herr Ruth es in mehreren Telefongesprächen mit Ihrem Herrn Glowalla Forensik Riedstadt erwähnt hat.
Das schreiben geht in Kopie auch an den Polnischen Justizministerium .

Mit freundlichen Grüßen

Klaudiusz Palm



zur Kenntnis:
1.Hessisches Ministerium für Soziales und Integration. Dostojewskistr. 4 . 65187 Wiesbaden
2.Staatsanwaltschaft Gießen Marburgerstr. 2 , 35390 Gießen
3. Staatsanwaltschaft Darmstadt , Mathildenplatz 15, 64276 Darmstadt

Samstag, 22. März 2014

8 Jahre zum Unrecht in der Forensische Psychiatrie – Private Klinik - Vitos



Hier weiteren Beweiße:
1.Antrag der Psychiatrie bei Amtsgericht Hanau um 5 Jahre geschlossene Anstalt(kommt nach)








2. Antrag von Betreuer RA Oberländer für 5 Jahre geschlossene Anstalt




2 .Ungerechte Gerichtliche Entscheidung auf Grund vom falsche Diagnose „ Schizophrenie“ und Lügen von Seitens der Psychiater dass mein Sohn der  krankenschwester C.May die Haare abschneiden wollte und zwar während der Fixierung. ( Beweise in früheren Schreiben an das Gericht und in meinem Blog Psychiatrielager) )

Verstoß von Richter gegen das Gesetz, denn keine Strafe ohne Beweiße, auf Zeugen wurde vom Gericht und Betreuer verzichtet.

Richter Pfister hat auf entlastende Zeugen verzichtet und ebenfalls der Betreuer RA Oberländer.


Vertoß von  dem Richter gegen BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97; NStZ 1998, 405).
( In Fällen, in denen ein Beschuldigter eine krankheitstypische und krankheitsbedingte Anlasstat im Rahmen einer nach Betreuungsrecht angeordneten zivilrechtlichen Unterbringung (§ 1906 BGB) begangen hat und Tatopfer ein Angehöriger des Pflegepersonals ist, dem seine ihn und die Allgemeinheit schützende Betreuung obliegt, bleibt in aller Regel für eine Unterbringung nach § 63 StGB kein Raum (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97; NStZ 1998, 405). 2.

3. Schreiben der Mutter an die Staatsanwaltschaft Gießen Frau Fleischer,(kommt nach)






4. Antwort von Staatsanwältin Frau Fleischer an Wahlanwältin -  es wurde abgelehnt.( kommt nach)







5.Schreiben die Mutter an Richter Pfister ohne Antwort,
6 Urteil auf Grund vom Falsche Diagnose und Lügnerische Gutachten vom Redemann Fibi, Müller-Isberner, Eusterschulte,7.
7.Weitere Beweiße kommen nach


Samstag, 15. März 2014

Strafanzeige gegen Fehldiagnosen der UNI-Medizin:
Am 27. März geht es ab 9 Uhr weiter. (Mainz)


-------- Original-Nachricht --------

Betreff: Aw: Was ist nun passiert Herr Jäger ?
Datum: Wed, 12 Mar 2014 00:17:33 +0100
Von: Andreas Jaeger <jaegerandreas@gmx.net>
An: Udo Pohlmann <udo-pohlmann@t-online.de>


Hallo Herr Pohlmann,


danke, dass Sie an mich denken. Anklageverlesung, Gutachterbestellung, Prof. Dr. Wolfgang Retz, arbeitet gemeinsam mit Anzeigenerstatter bei der Uni-Medizin in Mainz.


Selber erstattete ich im Dezember 2013 Strafanzeige gegen Fehldiagnosen der UNI-Medizin. Jetzt soll also ein Mitarbeiter dieses Hauses auch über die Anzeige gegen mich


begutachten.


Ein Nebenkläger wurde als Zeuge verhört.


Selber räumte ich alle Anklagepunkte aus. Wie geht es Ihnen?

Am 27. März geht es ab 9 Uhr weiter.


Auch das Betreuungsgutachten zu dem Sie mir so gute Anmerkungen mitteilten, ist Gegenstand der Verhandlung.


Würde mich freuen wenn Sie zum Amtsgericht nach Mainz kommen könnten.
Gruß
Andreas Jaeger

Mittwoch, 5. März 2014

Kontaktsperren sind das Spezialgebiet vom "Bischofs von Forensik Haina,Gießen und  Riedstadt ". ;-)Dr. Müller Isberner, Dr. R. Werner, Dr Gonsales Cabesa, Justiziar R. Glowala. Psychiater Markus Müller

Meine Beweise sind im Internet und es folgen noch mehr!!
Das ist richtig, denn in der Forensik Haina bekommen die Menschen Hausverbot die im Sinne Ihrer Angehörigen handeln. Kontaktverbote werden aus verlogenen und vorgeschobenen Argumenten der Klinikleitung  ausgesprochen. Ich warne alle Angehörigen diese Klinikleitung scheut nicht davor zurück Mütter und Angehörige zu psychiatrisieren. Meinem Sohn unterstellte Dr. Rüdiger Müller-Isberner eine Gewalttat gegenüber einer Krankenschwester Kristina May. Das wurde nie bewiesen und Klaudiusz bekam den §63 Stgb. So ist das in der Forensik Haina die Regel Klinikleiter und Pfleger behaupten sie wären angegriffen worden und das ist meistens nicht die Wahrheit. Dieser Dr. Müller-Isberner manipuliert die Öffentlichkeit mit Lügen. Er inszeniert und behauptet der dürfe nicht zwangsmedikamentieren. Das ist gelogen, denn er behauptet Patient ist gefährlich und es war notwendig zur Zwangsbehandlung zum Schutze des Personals. Falls jemand keine Medikamente freiwillig nimmt, kann ich nur bestätigen was Herr Stephan gesagt hat. Man kommt in den Bunker und bekommt Kontaktsperre oder wird zurück gestuft oder wird verkarrt. Diese Klinikleiter aus Riedstadt und Gießen kommen alle aus der Vitos-Klinik und halten zusammen.

Man kann es nicht glauben ich wurde aus der Betreuung meines Sohnes entlassen und man hat wie so oft schon einen Rechtsanwalt eingesetzt der die Betreuung meines Sohnes übernimmt. Nur er hat nicht das Interesse meine Sohnes wahrgenommen , sondern von der Vitos-Klinik selbst. Meistens handeln die Rechtsanwälte im Sinne der Vitos-Klinik, das ist gewollt so, also vorsitcht!. Rechtsanwalt und Betreuer meines Sohnes verweigerte die Wiederaufnahme meines Sohnes Klaudiusz. Er unterschrieb das Wiederaufnahmeverfahren von Rechtsanwalt Ziegler aus Marburg nicht und er ging sogar soweit das er die Auslieferung von Klaudiusz nach Polen verhindern wollte.
Alle Menschen können sich bei mir melden und auch aus dem Internet Beweise herunterladen. Nicht die Forensik Haina, Gießen und Riedstadt

Hier Mein Hausverbot ( ich war damals gerichtlich Bestellte Betreuerin)von Dr. RüdigerMüller Isberner., Dr.R. Werner, Dr. Gabeza Conzalez, R. Glowala und Markus Müller. Und das sind nicht alle Hausverbote

Hausverbot vom 15.08.2006 bis 29.10.2007  - 15 Monaten 


Hausverbot für  1 Monat für mich als Betreuerin


 



 Hausverbot für 2 Monaten für mich als Betreuerin, danach folgen Hausverbote ohne schriftliche Form.








                              




Samstag, 15. Februar 2014

Falsche Gründe für die Einstellung des Verfahrens von der General STA Frankfurt (Staatsanwältin Mand  ohne Unterschrift)des Ermittlungsverfahren (teilweise nach Abschrift STA Gießen):
  • Das der vermeintlich geschädigte Palm keine Antwort auf die Frage ob er sich schlecht behandelt fühlte gegeben hat. Er hat lediglich moniert, dass ein Gitter in der Tür sei und ein anderes Bett gewünscht“.
    Dazu möchte ich sagen, dass ich die STA Gießen informiert habe, dass mein Sohn unter starkem Hospitalismus und Gedächtnisstörung leidet als folge von giftigen medikamenten unter Zwang gegeben und er keine frage richtig beantworten kann.
      Selbst wenn er dieses Fragen beantworten könnte, würde er sich nicht trauen wegen Folgen von Schikanen von Seite der Vitos Kliniken.
  • DasDie Beschwerdebegründung ergeht in allgemeinen Ausführungen zu Vorgängen, bei denen die strafrechtliche Verjährung eingetreten ist.“
  • und weiter Gen.STA Da zusätzlich andere Therapien hätten zum Einsatz kommen müssen, wäre eine daraus resultierende Straftat der fahrlässigen Körperverlätzung inzwischen verjährt.
    Verjährung Zeit zählt ab der In kenntnisnahme von dem geschädigten. Wie konnte der geschädigte der eingesperrt ist und fixiert und voll gepumpt mit Psychopharmaka wissen was mit ihm passiert ist.Wie konnte er sich wehren gegen die Ungerechtigkeiten wenn jede Beschwerde schwer bestraft wurde zb Einsperrung in „Bunker“, Isolierung vom Mitpatienten und von der Familie. Wie können die Familienangehörigen sich beschweren wenn jeder Versuch mit Hausverboten oder Entlassung aus der Betreuung bestraft wurde. Wie konnte die Familie kämpfen wenn zb. ihr gesagt wurde, dass der Sohn von den Metall- handfessel befreit würde, wenn die Klage vor dem Landgericht zurück genommen wird von der Familie. Wie konnte sich die Familie beschweren wenn die Betreuung unbegründet weggenommen wurde und ein Betreuer nach Wunsch und für das wohl der Forensik eingesetzt worden ist ,anstatt für das Wohl des dem Betreuten .Wie kann man sich Rechtzeitig beschweren wenn die Forensische Psychiatrie ihre Zustimmung zur Akteneinsicht verweigert
  • Aus den beweisen wurde nur der Teil genommen der nicht die Täter beschuldigen (Täter- Ärzte  der Psychiatrie – Vitos Kliniken – Dr. Schliphage Milch, Müller- Isberner ; Eusterschulte usw t.)
    z.B. Aus der Aussage von dem Gutachter Dr. Frommelt wurde als Unschulds Beweis für o.g Personen nur ein Teil der aussage genommen :
  • In der Symptomatik bestehen zwischen einer genuinen Schizophrenie und eine organisch Schizophrenieformenpsychose zahlreiche Gemeinsamkeiten wie z. B. Wahnvorstellungen und Halluzinationen..... „
  • Dieses Satz lauft weiter was verschwiegen wurde vom Gen. Sta
    Dr. Frommelt sagte weiter: In der Therapie gibt es jedoch große Unterschiede da bei einer hirnorganischen Schädigung die Steuerbarkeit deutlich besser möglich ist.
  • Eine fest Stellung vom Dr. Frommelt Dementsprechend ist die Diagnose einer paranoide Schizophrenie in Verbindung mit einem organischen Psychosyndrom, nicht zutreffend
    wurde von Gen.STA so kommentiert mit dieser Feststellung ist gerade nicht belegt, dass die Zugrundeliegende- und nicht dauerhaft aufrecht erhaltene -Diagnosezeitpunkt im Jahr 1998 unvertretbar war.
  • Die Beweise, gegen die beschuldigten Täter wurden überhaupt von der Gen . Sta nicht anerkannt z.b. Gutachten Prof. Jürgen Müller aus Götingen, Prof. Mauritz aus Berlin, Prof. Jakobi -Uni Frankfurt,  Dr Meissner, Prof Oder aus Östereich 
    , Leitlinie für Behandlung mit Benzodiazepinen usw.
    Dieses Beweise bestätigen, dass die Medikamente die dem Patienten K. Palm verabreicht wurden kontraindiziert sind, Das die Benzodiazepine zur zusätzlichen Verwirrungen führen und auch zur einer starken Abhängigkeit.
  • Zur Monaten langen Fixierung ohne Pause äußert sich Gen. Sta wie folgt:
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die in den Jahren 1998 bis 2006 von Ihnen geschilderte Fixierung Ihres Sohnes zu diesem Zeitpunkt nicht medizinisch indiziert war Unabhängig davon wäre auch insoweit inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten“.
  • Zu anderen Zahlreichen Straftaten macht die Gen STA überhaupt keine Stellungnahmen
    Als Beweise: Meine Strafanzeige und Schreiben  Gen. STA. in dem Ermittlungsverfahren.
 Meine Strafanzeige geg Müller - Isberner und weiteren Ärzte Vitos Klinik Haina Gießen und Riedstadt

Mgr.Ing. Bogna Sobierajska-Ruth
Platanenstr.10a
63505 Langenselbold
Langenselbold, 10.05,2013-05-13


Generalstaatsanwaltschaft
Über Staatsanwaltschaft

35390 Gießen
Per email
Frau Metzger

AZ Staatsanwaltschaft : AZ208Js12803/12

Sehr geehrte Frau Metzger,
hiermit lege ich Eine Begründung für die Beschwerde gegen das Schreiben von 26,04,2013 angekommen am 09,05,2013 der Staatsanwaltschaft Gießen ein.
In dem Schreiben Staatsanwaltschaft gießen von 26.04.2013 wurde zugegeben, dass mein Sohn Klaudisz in der Psychiatrie und Forensische Psychiatrie falsch Diagnostiziert wurde. Dass stimmt und ist auch vom mehreren Gutachter bestätigt worden.
Es Stimmt aber nicht, dass es hier nur um die Falsche Diagnose geht und er nicht gefoltert und Misshandelt wurde.
Die falsche Diagnose einer paranoiden Schizophrenie begründet 15 Jahre lang die Behandlung des k.Palm in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen, in Forensische Psychiatrie Gießen und Forensische Psychiatrie Riedstadt .
Die Falsche Diagnose begründet die Behandlung mit den verschiedenen neuroleptischen Medikamenten und Psychopharmakakombinationen, in höchsten Dosierungen und als Dauermedikation, was in der Folge zu einer Verschlimmerung der tatsächlich bestehenden Erkrankung führt und zu geradezu folterartigen Methoden der Behandlung, mit tage- und wochenlanger Isolation, Zwangsmedikation und Fixierung.

Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund falscher psychiatrischer Diagnosen jeglicher Selbstbestimmung beraubt zu werden, mittels Anwendung von körperlicher Gewalt Zwangsmedikamentiert zu werden, mittels Psychopharmaka einem Angstbesetzten, albtraumhaften psychischen Erleben hilflos ausgesetzt zu werden, fixiert, gefesselt, weggesperrt und isoliert zu werden.
Die verantwortlichen für O.G. Taten durch Behandlung in der Psychiatrie Gießen in der zeit 1997-2006 waren Dr Bonet, Dr Schliphage- Milch, Psychologe Mehles Krankenschwester Kristina Mai
Die verantwortlichen für O.G. Taten durch Behandlung – Einsperrung in der Forensischen Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen, in der Zeit /2006- 20011 waren
Dr Rudriges Müller- Isberner Dr. Brunhild Redemann Fibi, Dr. Beate Eusterschulte, Psychologin Susanne Pilz)

Die verantwortlichen für O.G. Taten durch Behandlung – Einsperrung in der Forensischen Psychiatrie Riedstadt vom /2011 bis jetzt sind Dr. Gabeza Gonzales, Dr med R. Werner Rainer, , Dr Aust – Farmakologe, Psychologe Markus Müller
Oben Genannte Dr. Bonet, Dr Schliphage-Milch , Psychologe Mehles Dr. Müller Isberner, Dr. Brunhild Redemann Fibi, Dr. Beate Eusterschulte, Psychologin Susanne Pilz Dr. Gabeza Gonzales, Dr. Werner, Dr. Aust, Justitiar Glowalla, Psychologe Markus Müller
sind schuldig
  1. Falsche Diagnosen die zur falschen ärztlichen Behandlung führten die mit erheblicher Gefahr für die Gesundheit und das Leben von k. Palm verbunden sind.
  2. Falsche Aussagen ( Schuldige Dr Bonet, Dr Schliphage-Milch , Psychologe Mehles, Krankenschwester Kristina May) führten zur Einsperrung ab 2006 in die Forensische Psychiatrie.
  3. Falsche Aussage , Falsche Diagnose, und Falsche Behandlung, (Schuldige Dr. Werner, Dr. Aust, Psychologe Markus Müller )führten zur Einsperrung ab 2006 in die Forensische Psychiatrie
  4. Absichtliche Körperverletzung, versuchter Mord durch Verabreichung über zwang der schädlichen Medikamente auf Dauer tief greifende Persönlichkeitsveränderung - die Medikamente die verursachen schwere körperliche Schäden an Organen, verursachen Abhängigkeit und danach quälenden Endzug.
  5. Verschlimmerung der tatsächlich bestehenden Erkrankung durch die folterartigen Methoden der Behandlung mit tage- und wochenlanger Isolation, Fixierung und Zwangsmedikation mit den verschiedenen neuroleptischen Medikamenten und Psychopharmakakombinationen, in höchsten Dosierungen und als Dauermedikation
und dadurch Zerstörung von dem ganzen leben
  1. Fehlerhafte Gerichtliche Beurteilung vom 09.03.2007. Urteil des Landgerichtes Gießen vom 09.03.2007 (Aktenzeichen / KLs 402 Js 315/06), das zu Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB führte -
entspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens - Beweiße wurden nachgeschickt.
  1. Freiheitsberaubung , durch Fixierung, Einsperrung, Fesselung mit metal Handfessel und Fußfessel
  2. Isolierung von den Familieangehörigen durch unbegründete Hausverbote
  3. Ausnutzung von Krankheitssymptomen eines Patienten mit SHT zur totalen Isolierung von der Familie und dem Sozialen Umfeld

Hier wurde Verstoßen geg. Europäische Menschenrechtskonvention(Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) Vom 04.11.1950
Zuletzt geändert durch Protokoll Nr. 14 vom 13.5.2004 m.W.v. 1.6.2010
Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Abschnitt I Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18)Art. 2 Recht auf Leben Art. 3 Verbot der Folter
Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit Art. 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit
Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren Art. 7 Keine Strafe ohne Gesetz
Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde Art. 14 Diskriminierungsverbot Art. 17 Verbot des Mißbrauchs der Rechte

Begründung:
  1. Am 23.04.1997 wird Klaudiusz P. erstmals in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen aufgenommen, wo er in der Folgezeit, bis Dezember 2005, insgesamt zehn Mal untergebracht wird. In der Klinik werden die Diagnosen Paranoide Schizophrenie ICD-10:F20.0 gestellt und, nicht differentialdiagnostisch sondern zusätzlich, Hirnorganisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma ICD-10:F07.2. Im ersten Fall wäre die psychische Symptomatik des Herrn Palm psychogen verursacht, im zweiten Fall wäre ihre Ursache die Hirnverletzung. Demnach behauptet die Klinik zwei verschiedene Grunderkrankungen für die psychische Problematik des Herrn Palm, nimmt eine Zuordnung der Symptome zu den jeweiligen Erkrankungen jedoch nicht vor.

In der Krankenakte des Herrn Palm werden durchgehend und übereinstimmend die folgenden Krankheitssymptome beschrieben: Konzentrationsstörung, Gedächtnisstörungen, Merkfähigkeitsstörungen, motorische Koordinationsstörungen, Erschöpfbarkeit, erhöhte Ablenkbarkeit, Aufmerksamkeitsstörungen, Orientierungsstörungen, Antriebsstörung, Selbstüberschätzung bis hin zum Größenwahn, Aggressivität und Hypersexualität. Halluzinationen werden vom Betroffenen verneint. Alle diese Symptome haben mit der Diagnose einer schizophrenen Psychose nicht das Geringste zu tun. Sie begründen jedoch die Vorliegende eines organischen Psychosyndroms nach Schädelhirntrauma.
Beweiß:
  • Fachpsychiatrisches Gutachten des Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Müller, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität Göttingen, vom 30.11.2010,
  • Fachpsychiatrisches und neurologisches Gutachten des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie und ehemaligen Direktors der Neurologischen Klinik in Schauflingen, Herrn Dr. med. Peter Frommelt, vom 19.11.2010
  • Niederschrift über die öffentliche Verhandlung der Zivilkammer des Landgerichts vom 14 Juni 2012 AZ 5 O 207/11
Die definitiv falsche Diagnose einer paranoiden Schizophrenie wird seit dem Jahr 2006 nicht mehr gestellt, in einigen späteren Gutachten wird unterschlagen, dass sie jemals gestellt worden ist. Danach wurden anderen Diagnosen, auch falschen gestellt, die sollten begründen weiteren Aufenthalt in Forensische Psychiatrie Gießen und Riedstadt.
Beweiß:
  • Aufstellung von Diagnosen und der Medikamenten Gabe – gemacht nach Ärztlichen Bescheinigungen. (Ärztliche Bescheinigungen befinden sich in Akten Psychiatrie oder können zugeschickt werden)

2. Aus den Jahren 1993, 1995 und 1996 liegen neurologische Befundberichte über die Folgen des von Herrn Palm erlittenen schweren Schädelhirntraumas vor. Die Behauptung der Vitos Klinik für Psychiatrie Gießen, Forensische Psychiatrie Gießen und Riedstadt, dass Halluzinationen und Wahnvorstellungen, Aggressionen eine Folge der Verletzung gewesen seien, ist falsch.

In einer Beurteilung der Neurochirurgischen und Neurologischen Klinik und Poliklinik der Freien Universität Berlin vom 09.12.1993 heißt es: Erstaunlicherweise sind die residuellen neuropsychologischen Funktionsstörungen relativ gering. Die höheren Hirnleistungen, wie Raumwahrnehmung, Schlußfolgern, Konstruktion erfolgen verlangsamt, doch ohne größere Defizite. Merk- und Erinnerungsfähigkeit erwiesen sich bei grober Prüfung als intakt. Der Patient sprach korrekt artikuliert, jedoch deutlich verlangsamt, modulationsarm, fast skandierend als Hinweis auf eine Mittelhirnläsion. … Das EEG zeigte im Einklang mit dem unauffälligen CT des Großhirns und mit den nur mäßigen neuropsychologischen Störungen keinen Hinweis auf gröbere residuelle Funktionsstörungen oder auf cerebrale Anfallsbereitschaft. Die Augenmotilitätsstörung ist möglicherweise irreversibel, das motorische Defizit( Parese, Ataxie ) weiter besserungsfähig.
Beweiß:
  • Fachliche Bescheinigung vom 09.12.1993 Prof Mauritz Rehabilitationsklinik für Neurologie und Orthopädie Berlin Steglitz
Die Rehabilitationsklinik für Neurologie und Orthopädie der Klinik Berlin schreibt am 21.08.1995: Bei der jetzigen neurologischen Untersuchung hat sich die latente Hemiparese rechts … deutlich zurückgebildet. … Stand und Gang haben sich ebenfalls gebessert, so dass auch hier eine hemiparetische Gangstörung kaum mehr zu sehen ist. … Die Sprache ist jetzt deutlicher, der Patient spricht gut deutsch und hat in der letzten Zeit Kurse am Goethe-Institut und an der Harnack-Schule durchgeführt. Schwerwiegende Gedächtnisstörungen oder Konzentrationsstörungen sind jetzt nicht festzustellen. Die in der Voruntersuchung beschriebene Antriebsminderung ist jetzt wahrscheinlich auch nicht mehr vorhanden.
Beweiß:
  • Fachliche Bescheinigung von 21.08.1995 vom Prof Mauritz Rehabilitationsklinik für Neurologie und Ortopädie Berlin Steglitz

Und Herr Prof. Dr. med. Gert Jacobi von der Abteilung für Pädiatrische Neurologie des Klinikums der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt schreibt am 09.08.1996: Das größte Problem des Jungen ist sein sozialer Weg nach dem Unfall. Er hatte gerade 2 Tage vorher Abitur gemacht und wollte selbst und vor allem nach den Vorstellungen des Vaters studieren. Er hat dann in der Folgezeit sich um die Aufnahme an der Universität bemüht und auch Prüfungen in Warschau vor einem Jahr geschafft. Offenbar ist das Ziel seiner Eltern, ihn studieren zu lassen, obwohl er das aufgrund der psychomentalen Beeinträchtigungen durch den Unfall bestimmt nicht können wird. … Z.Zt nimmt er 5 - 10 - 10 Tropfen Haldol vor allem deswegen, weil er wohl ab und zu sehr zornig werden kann. … Bei der Unterhaltung, die recht gut in Deutsch mit dem Jungen vonstatten gehen kann, erweisen sich sechs Punkte als Problemkreise:
1. Eine ganz erhebliche Störung der Merkfähigkeit.
2. Wortwiederholungen und auch Handlungswiederholungen.
3. Wortfindungsstörungen.
4. Ein Leistungsabfall in kurzer Zeit und ein relativ schlechtes Konzentrationsvermögen auf einen Punkt. Der Junge ist vor allem visuell stimulierbar und ablenkbar.
5. Eine überspannte Erwartungshaltung an sich selbst, die ihm sagt: “Du mußt studieren”, was ihm sein Vater einredet, was er aber bestimmt nicht kann.
6. Ausbrüche von Jähzorn.
Während die körperlich-neurologische Wiederherstellung des jungen Mannes einigermaßen günstig verlaufen ist und sich lediglich eine Resthemiparese rechts findet, ist der psychisch geschilderte Befund gravierend … In Deutschland würde man den jungen Mann in ein Berufsfindungswerk schicken, damit seine Fähigkeiten ausgelotet und auch seine Eignung getestet wird und sein guter Wille etwas zu lernen. Die vage Hoffnung, irgendwann studieren zu können, die sich nicht erfüllen dürfte, bringt ein immer größer werdendes Defizit zwischen der tatsächlichen Möglichkeit und den Erwartungen für die Zukunft.
  • Beweiß: Schreiben von 09.08.1996 vom Herr Prof. Dr. med. Gert Jacobi von der Abteilung für Pädiatrische Neurologie des Klinikums der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt

Entsprechend den Empfehlungen des Herrn Prof. Jacobi Mutter hatte das Haldol, auszuschleichen, jede Woche einen Tropfen, und gemeldet seinen Sohn im Fachkrankenhaus Neckargemünd an, wo er zwei Wochen später, am 27.08.1996 aufgenommen wird und bis zum 31.01.1997 verbleibt.

Die Klinik setzt das Medikament Haldol ab und schreibt in ihrem Abschlussbericht: Insgesamt war der stat. Aufenthalt problemlos. Hinsichtlich der Motorik hat der Pat. gute Fortschritte erzielt, hier waren nur noch leichte Auffälligkeiten im Bereich des Gleichgewichts und der Koordination sowie der Ausdauer feststellbar. Bezüglich der kognitiven Einschränkungen bestanden jedoch bis zum Ende des stat. Aufenthaltes große Einschränkungen. Sicherlich hat der Patient noch nicht sein prämorbides Niveau erreicht. Große Schwierigkeiten bestehen hinsichtlich der Gedächtnis- und Lernleistungen. Es muß davon ausgegangen werden, dass als Ausbildung z.Zt. Nur das Berufsvorbereitende Jahr (in geschütztem Rahmen) möglich ist. Später würde sich dann evtl. in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung anschließen. Dem bis zum Ende des stat. Aufenthaltes bestehenden Wunsch des Pat. Ein Wirtschaftsstudium aufzunehmen, ist sicherlich beim derzeitigen Standpunkt nicht möglich.
Beweiß: Schreiben Fachkrankenhaus Neckargemünd vom 18.02.1997

Während seines Aufenthaltes in Neckargemünd schreibt Klaudiusz Palm einen Brief an seinen Vater.
Beweiß: Brief K. Palm an Vater
Klaudiusz hat in seinem Brief an den Vater dokumentiert, dass er sehr wohl dazu in der Lage war, seine Situation und die Person des Vaters realitätsgerecht einzuschätzen.

Nach einigen Monaten musste Klaudiusz realisieren, dass sein Vater ihn fallen gelassen hatte, auf Telefonate und Briefe von ihm nicht reagierte, und er musste realisieren, dass sein bisheriger Lebensentwurf, den er seit der Schulzeit ehrgeizig verfolgt hatte, unmöglich geworden war. Als hirnorganisch kranker Mensch wäre er bei der Verarbeitung und Aufarbeitung dieser Problematik unbedingt auf fachliche Hilfe angewiesen gewesen.

Im April 1997 brach Klaudiusz psychisch zusammen und wurde in die Psychiatrische Klinik nach Gießen überstellt. Dort diagnostizierte man seinen psychischen Zusammenbruch falsch, als Ausbruch einer schizophrenen Erkrankung. Ich vertraute damals dem deutschen Gesundheitswesen, der Klinik und den Ärzten, glaubte an die psychische Erkrankung meines Sohnes und daran, dass die neuroleptischen Medikamente ihm helfen würden. Deswegen hatte ich oft Auseinandersetzungen mit ihm, denn er verweigerte deren Einnahme, beschwerte sich über Schlafstörungen, Zittern und Albträume.
Seit dem Behandlung in Psychiatrie Gießen dem Klaudiusz ging es immer schlechter. Er erklärt die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zur Realität, wodurch seine unverarbeiteten Ängste und Verletzungen in den Hintergrund treten. Er fühlt sich unterfordert, besteht darauf ein Studium der Wirtschaftswissenschaften zu beginnen, erzählt davon mehrfach verheiratet zu sein und ein Haus für seine Familie zu bauen.
  1. Am 17.12.2005 wurde K.Palm vorgeworfen, er habe während eines Aufenthaltes in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gießen eine Krankenschwester Frau Kristina May mit einer Schere Haare abschneiden wollen. Dieses Handlung, zu seiner Unterbringung gemäß § 63 StGB in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Haina führt. Klaudiusz ist vor und wehren 
    dieses Handlung über einen Zeitraum von 22 Tagen ununterbrochen in einem Krankenzimmer am Bett fixiert und isoliert gewesen.
Hierzu heißt es im Prognosegutachten der Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie Riedstadt:
Am 17.12.2005 kam es während des 10. Aufenthaltes zum Einweisungsdelikt, bei dem Herr Palm in Verkennung der Situation eine Krankenschwester mit einer Schere angriff. Es gelang dem Opfer allerdings, den Angriff unverletzt abzuwehren. Herr Palm wurde daraufhin überwältigt und fixiert. Nach Aussage der dortigen Mitarbeiter war das fremdaggressive Verhalten des Patienten nicht vorherzusehen.
Diese Schilderung des Sachverhaltes ist nicht wahrheitsgemäß. Nicht nur nach der Tat wird Herr Palm fixiert, er ist zuvor vom 06.12.2005 bis16.01.2006 ununterbrochen fixiert gewesen.
Beweiß. Fixier Blätter
Der geschilderten tätlich aggressiven Handlung des Herrn Palm gegenüber der Krankenschwester wird eine Tötungsabsicht unterstellt und diese mit der Art und Weise der Ausführung der Handlung begründet. Im forensischen Sachverständigengutachten der Klinik für Forensische Psychiatrie Haina vom 09.06.2006 heißt es: Frau Dr. Schliephake-Milch und Herr Dr. Fischer [Anm.: die behandelnden Ärzte der Klinik in Gießen] kamen zu dem Schluß, es sei nicht auszuschließen, dass Herr Palm während des ein- bis zweiminütigen rhythmischen Einstechens auf die Krankenschwester Tötungsabsichten gehabt hätte
Beweiß: Gutachten Dr. Schliephake – Milch vom 09,06,2006 und 08.11.2005
K. Palm ist Linkshänder, die Schere führte er, laut angeblichen zeugen, in der rechten Hand. Die Motorik der rechten Körperhälfte ist durch das schwere Schädelhirntrauma geschädigt. Neurologisch werden in allen Untersuchungen Muskeleigenreflexe rechts, eine Halbseitenlähmung rechts, Störungen der Bewegungskoordination rechts und eine Störung des Gleichgewichtssinns diagnostiziert.

Beweis: Gutachten Prof. Mauritz, Prof. Jakobi, Neurologische Krankenhaus Neckargemünd, Dr. Frommelt, prof. Müller, Prof. Dr. med. Diter Krause, Prof. Dr. med. M. Straschill, Prof.Dr.Med. H. Altenkirch

Niemals wurde der Hergang des Geschehens vor dem Hintergrund dieser Behinderungen und Einschränkungen, zusätzlich zu einer zuvor zehntägigen Fixierung und des Einflusses neuroleptischer Medikamente auf die Motorik hin untersucht.

Diese, in höchstem Maße seelisch und körperlich belastende Ausnahmesituation wurde vom erkennenden Gericht ebenso wenig gewürdigt, wie der Umstand, dass er unter massiver psychopharmakologischer Beeinflussung und Beeinträchtigung stand.

  1. Nach dem derzeit gültigen wissenschaftlichen Standard werden die Symptome eines organischen Psychosyndroms durch rehabilitative und neuropsychologische Maßnahmen behandelt. Neuroleptische Medikamente kommen nur ausnahmsweise zur Anwendung, in Erregungssituationen mit dem Ziel der Beruhigung und, wegen des Vorgeschädigten Gehirns, in nur geringer Dosierung und als Monotherapie.
Beweis:
  • Fachpsychiatrisches Gutachten des Univ.-Profs. Dr. med. Jürgen Müller, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität Göttingen, vom 30.11.2010, In dem gutachten Prof. Müller s 62 schreibt „ Dagegen erweisen sich Hochdosierte Mehrfachkombinationen insbesondere bei organisch geschädigten Probanden häufig als kontraproduktiv da die gesteigerte Volnerabilität organisch Hirngeschädigter vermehrt zu unerwünschten Nebenwirkungen, paradoxen Effekten und delieranten Syndromen führen
    • Niederschrift über die öffentliche Verhandlung der Zivilkammer des Landgerichts vom 14 Juni 2012 AZ 5 O 207/11 s4 Dr Frommelt sagte „ Dementsprechend würden die organisch bedingten Psychosen in spezialisierten Einrichtungen der Neurologie behandelt, weil der Erkrankung eben auch eine organische Hirnschädigung zugrunde liegt.“
    • Skript Neurorehabilitation nach SHT, Prof. Oder Rehabilitationszentrum Meidling, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt -. Betr. Medikamente – „Ungünstige Medikamente bei Neurorehabilitation laut Prof . Oder sind neuroleptika, bensodiazepine und Barbiturate. Diese Medikamente sollten gar nicht Verwendet werden.“ Das hatte mir Prof. Oder im persönlichen Gespräch am 24,07,2011 bestätigt.

    • Buch vom dem vgl. C. Michael: Schädel-Hirn-Verletzung, Wege zum Neuanfang Trias Verlag Stuttgart 2003) wo steht::
Daraus ist erkennbar, weshalb diese Patienten häufig aus bestehenden Angeboten herausfallen. Sie sind weder,, „ körperlich oder geistig behindert, noch psychischkrank. Sie sind in der Rehabilitation und Versorgung ,,komplexer`` zu sehen als andere Patienten mit ausschließlichen Mobilitäts- und Wahrnehmungsstörungen
  • www.hamburg.de/betreuungsrecht dort steht Meistens sind Wahn Vorstellungen die folge von Märfachkombinationen und dem ständigem Wechsel oder abruptes absetzen oder Dosiserhöhung von Medikamenten (Neuroleptika) ( „ Unangemessene vorzeitige Dosiserhöhung häufige Praxis in Versorgungsalltag erzeugt zusätzliche negative und ernsthaft schädigende Effekte, die nachfolgend dargestellt werden „ –s 52).

  • Information über SHT vom Neuropsychologe -Traumatic Brain injury Survival Guide by glen Johnson www.tbiguide.com
  • Traumatische Hirnverletzung SURVIVAL GUIDE
    Von Dr. Glen Johnson, klinischer Neuropsychologe
  • Anfrage und Antwort vom dem Institut für Sozialpsychiatrie an der Uni Greisfeld Dr. Volkmar Aderhold

  1. Seit seiner schweren Hirnverletzung im Jahr 1993 hat mein Sohn niemals eine neuropsychologische Rehabilitationsbehandlung erfahren.

4.1. Stattdessen K. Palm wurden in der Zeit 1997-2006 in der Psychiatrie Gießen neuroleptika in Tödlicher Menge bis 1300 mg und bis 7 verschiedenen neuroleptika Täglich verabreicht.
Folgende Medikamente wurden gegeben, Tegretal, truxal, Akineton, Risperdal, haldol, Ziprexa, Litium, ciatyl, Abilify, Dominal -( Höhste dosierung laut Dr Frommelt -1 mg täglich und nur bei Erregungszustände und nur ein neuroleptik)

4.2. Die medizinische Behandlung des Herr Palm in der Klinik für Forensische Psychiatrie Haina in der Zeit 2006-2011 unterscheidet sich in Nichts von der vorherigen Behandlung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Gießen. Die medizinische Behandlung von Herrn Palm in der Klinik für Forensische Psychiatrie Haina vom 16.01.2006 bis 19.04.2011 erfolgt unter der im Gutachten vom 09.06.2006 gestellten Diagnose einer Demenz mit vorwiegend wahnhafter Begleitsymptomatik bei Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma ICD-10:F02.81. Hierzu heißt es: Der Grund, weshalb bei Herrn Palm bisher noch nie die Diagnose einer Demenz gestellt wurde, liegt möglicherweise daran, dass die Schwere seiner geistigen Leistungseinbußen im oberflächlichen Kontakt nicht ohne weiteres deutlich wird, und, dass er andererseits in den letzten Jahren für eine Überprüfung der geistigen Leistungsfähigkeit zu unkooperativ war. Demnach ist Herr Palm dement, weil er sich nicht auf eine Demenz testen lässt. Eine im Oktober 2009 von der Mutter in Auftrag gegebene Testung durch die Gießener Akademische Gesellschaft widerlegt diese Diagnose. Sie wird seit dem Jahr 2010 nicht mehr gestellt.
Beweis:
  • Gutachten vom die Gießener Akademische Gesellschaft von Oktober 2009 AZ 402JS 315/06
  • Fachpsychiatrisches Gutachten des Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Müller, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität Göttingen, vom 30.11.2010,
  • Fachpsychiatrisches und neurologisches Gutachten des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie und ehemaligen Direktors der Neurologischen Klinik in Schauflingen, Herrn Dr. med. Peter Frommelt, vom 19.11.2010,

Und es werden weiter Hochdosiert Neuroleptika verabreicht (Diazepam, Akineton, Glianimon, Melperon, Bifiteral, mono Embolex, Risperdal, Zyprexa, Eunerpan, Cipramil, Volprominsoure, Ergenyl, Dominal, Ciatyl, Abylify), und die Medikamente ständig gewechselt. Medikamente die hormonelle und sexuelle Störungen verursachen können, Muskel- und Bewegungsstörungen, psychische Störungen, emotionale Verarmung, Verwirrtheit, Antriebslosigkeit. Da die als Größen- und Beziehungswahn beschriebenen Symptome des Herrn Palm, zum Beispiel seinem Vater gehöre die Klinik und die Autos davor, er sei sehr reich und habe viele Frauen, psychoreaktive Schutzmechanismen sind, die er sich aufgebaut hat um seine Lebenssituation überhaupt ertragen zu können, bleiben sie ungebrochen und unbeeinflusst von jeglicher Medikation weiter bestehen.
Welche psychischen Auswirkungen pharmakologische Eingriffe in den Hirnstoffwechsel haben, zeigt beispielhaft das folgende Zitat aus der Epikrise der Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie in Haina vom 06.04.2011, in der mein Sohn von 2007 bis 2011 untergebracht war: "Zur Minderung der Wahnsymptome und Impulsivität wurde im Oktober 2010 schrittweise Abilify (30mg/tgl.) angesetzt. Anfangs zeigte diese Umstellung eine deutliche Besserung. Herr P. war ruhiger im Kontakt, sein Wahnerleben war weniger ausgeprägt. Leider entwickelte Herr P. im Verlauf unter Abilify und Ciatyl zunehmende Unruhe, Schlafstörungen und Desorientierung, sowie verstärktes sexualisiertes Verhalten. Durch das psychotische Erleben verhielt er sich sehr auffällig. So lief er nackt in seinem Zimmer und dachte, dass er im Konzentrationslager wäre. Laut seinen Aussagen wartete er auf die Deportation, der Zug stehe schon vor der Tür. [...] Das

Absetzten von Abilify und das Einsetzen von Haldol ( 10mg/tgl.) brachte einen deutlich beruhigenden Effekt. Das psychotische Erleben wurde abgemildert, ebenso die gereizte Stimmung."
Für eine Reihe psychopharmakologischer Wirkstoffgruppen ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass sie auch Aggressionen auslösen und verstärken können.

4.3 Am 19.04.2011 wird K. Palm in die Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie Riedstadt verlegt, in der er sich heute aufhält. Wenige Monate zuvor, am 30.11.2010, wird er von Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Müller von der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie der Georg-August-Universität Göttingen begutachtet. Herr Prof. Müller stellt die Diagnose einer organischen Persönlichkeitsstörung (ICD-10:F07.0) ohne diese näher zu spezifizieren. Die Vitos Klinik Riedstadt übernimmt seine Diagnose mit der Spezifizierung Organische Persönlichkeitsstörung nach Schädel-Hirn-Trauma (ICD-10:F07.0). Nicht übernommen werden hingegen seine therapeutischen Empfehlungen: Angesichts der langjährigen Unterbringung des Probanden und des von ihm vollzogenen weitgehenden Rückzugs aus der Sozialgemeinschaft sowie auch des vorübergehenden Ausschlusses aus der Sozialgemeinschaft sind weitere rehabilitative Behandlungsaspekte bislang kaum umgesetzt. So nimmt der Proband bislang nicht an einer regelmäßigen tagesstrukturierenden Behandlung teil. Er besucht weder die Arbeitstherapie, noch Bewegungs- oder Sporttherapie, ebenso wenig nimmt er an ergotherapeutischen Maßnahmen teil. Meines Erachtens ist es unbedingt erforderlich, eine regelmäßige Tagesstruktur mit einem entsprechenden Behandlungsangebot anzubieten, bereitzustellen und den Probanden zur Teilnahme zu motivieren. Hierzu kann es angesichts der Schwere der Störung, der Einschränkung seines Sozialverhaltens und der problematischen sozialen Interaktion möglicherweise erforderlich sein, ihm zunächst in Einzelbetreuung auf der Station ergotherapeutische und bewegungstherapeutische Angebote zu machen. Erforderlichenfalls auch unter Schaffung entsprechender Angebote. … Gegebenenfalls können hierzu auch externe, auf die Behandlung hirngeschädigter Probanden mit entsprechenden Störungen spezialisierte Therapeuten hinzugezogen werden. Patienten mit entsprechenden Störungsbildern, wie es beim Probanden vorliegt, finden sich häufig auch in Rehabilitationseinrichtungen für Schlaganfall und Trauma-Behandlung.
Die Vitos Klinik Riedstadt bemüht sich nicht um einen Zugang zu ihrem Patienten und seiner Rehabilitation, sie beantragt stattdessen seine unausgesetzte Absonderung gemäß § 37 Hessisches Maßregelvollzugsgesetz.

Für Herrn Prof. Müller ist die psychische Symptomatik des Herrn Klaudiusz Palm eindeutig organisch bedingt. Bei seiner Diagnose einer organischen Persönlichkeitsstörung lässt er jedoch außer Acht, welche Folgen eine über ein Jahrzehnt dauernde psychotherapeutische und medikamentöse Fehlbehandlung auf die Persönlichkeit eines hirnorganisch erkrankten Menschen hat. Er schreibt, dass bei einer … organischen Genese niedrigere Dosierungen und weitgehender Verzicht auf Diazepame für sinnvoll erachtet werden muss, doch er ignoriert, dass Herr Palm genau diese Medikamente in hoher Dosierung über ein Jahrzehnt lang zwangsweise verabreicht worden sind. - Vielleicht hat er auf eine Spezifizierung seiner Diagnose organische Persönlichkeitsstörung nach der Ursache aber auch deshalb verzichtet, weil die psychischen Symptome des Herrn Palm eben nicht nur durch das Schädelhirntrauma verursacht sind, sondern zusätzlich durch weitere massive psychische und physische Schädigungen in der medizinischen Behandlung. Er Schreibt „ Ob die beschriebenen affektiven und produktiv – psychotischen Symptome ebenfalls durch die organischen Hirnlässionen bedingt sind oder sich eine weitere, produktiv-psychotische Störungen hinzukombiniert hat ist nicht sicher zu entscheiden“
Trotzdem, dass Prof. Müller in seinem Gutachten am 30.11.2010 feststellte, dass Mehrfachkombination v neuroleptika kontraindiziert ist , hat die Forensische Psychiatrie Riedstadt die Medikamente nicht reduziert sondern, zusätzlich weitere Medikamente zugeordnet und danach Abrupt abgesätzt:
ZB. ab 21.11.2010 wurden folgende Medikamente verabreicht:
Haldol 10ml Täglich, Risperdal consta 50 ml je 2 Woche ( Forensische Psychiatrie Gießen)
ab 12.05.2011 wurden folgende Medikamente verabreicht:
Haldol Dekanuat 100mg, alle zwei Wochen, Risperdal consta 50 mg alle zwei Wochen, Dominal 80mg täglich also mehr als in 2010
Am 14,05,2011 wurden alle Medikamente Abrupt Abgesetzt.( Bei Abrupte Absetzung besteht Gefahr Unkahlkurierbarer Wirkungen, die bereits zu einigen Todesfallen geführt haben.)
Forensische Psychiatrie am 14.05.2011 schreibt Die Dauermedikation (Haldol dekanuat 100 mg alle zwei Wochen und Risperdal consta 50mg alle zwei Wochen, Dominal 80 mg)) wurde von uns abgesetzt, da wir kein zufrieden stellende Verbesserung der Psychopathologie erkennen konnten und auch die Wirkstoffkonzentration von Haldol im Blutserum außerhalb des therapeutischen Bereiches befand“.
Isoliert setzt man ihn auf Entzug der jahrzehntelang unter Zwang verabreichten Medikation, man macht “Drug-Holiday“, die Medikamente werden plötzlich abgesetzt.
Beweiß:
  • Schreiben Forensische Psychiatrie - Psychologe Markus Müller vom 12,05,2011
  • Schreiben Forensische Psychiatrie vom
  • Prognose Gutachten vom 2011
Nach einigen Wochen zeigt er die entsprechende Entzugssymptomatik, kotet ein, wäscht sich nicht mehr, isst nichts mehr, ist desorientiert, trinkt Schampoo, hat Halluzinationen, wird suizidal. Herr Palm ist nicht Akteur in dieser Situation. Er kann nur hilflos reagieren, ohne es zu wollen, auf die Aktionen der Ärzte, auf die von ihnen vorgenommenen Eingriffe in seinen Hirnstoffwechsel. Doch zunächst heißt es: Die im Rahmen der intramuskulären Verabreichungen der Depotmedikation regelmäßig auftretenden Aggressionen fielen dadurch naturgemäß weg. - Aggressive Handlungen des Herrn Palm fielen naturgemäß weg. - Der Natur des Herrn Palm gemäß oder gemäß der menschlichen Natur, auf Zwang und Isolierung? Von Beginn seiner Psychiatrieaufenthalte an, wehrt sich Herr Palm körperlich gegen Zwangsmedikationen und Fixierungen und versucht unter körperlichem Einsatz dem Eingesperrtsein zu entkommen.
So heißt es im Gutachten des Herrn Prof. Dr. med. Müller vom 30.11.2010: Auf Station Verhaltensentgleisung mit aggressiven Durchbrüchen, insbesondere in Situationen, in denen andere bestimmen. Und im Gutachten der Klinik für Forensische Psychiatrie Haina vom 09.06.2006 steht: Da Herr Palm mit einem Verzicht auf unmittelbare Befriedigung seiner Bedürfnisse kaum umgehen kann, sind Situationen, in denen seine Wünsche nicht sofort erfüllt werden, besonders risikobehaftet … Ein Krankenpfleger äußert sich: Er wollte von Zeit zu Zeit immer raus. Er hat Leute an der Tür weggedrängt oder hat versucht, dem Personal den Schlüssel wegzunehmen. Dabei setzte er seine körperlichen Kräfte ein. …Eigentlich, ich weiß nicht ob ich das so sagen kann, waren seine Handlungen schon voraussehbar. Es war erkennbar, wenn er zum Zimmer hin wollte oder wenn er zur Stationstür hingeschaut hatte. Die Schwierigkeit mit Einschränkungen und Verboten umzugehen hatte Herr Palm schon als Kind.
Beweiß:
  • Niederschrift über die öffentliche Verhandlung der Zivilkammer des Landgerichts vom 14 Juni 2012 AZ 5 O 207/11 s. 8,4
  • Aufstellung von der Medikamenten Gabe 1997-2006 gemacht nach Ärztlichen Unterlagen betr. K.Palm(0rginale befinden sich in der Krankenakte können aber auch nachgereicht werden.
  • Austellung v. Medikamentegabe 2006-2012 gemacht nach Ärztlichen Schriftstücken betr. K.Palm
  • Ärztliche Schriftstücke von der Forensischen Psychiatrie die, die Zwangsbehandlung bestätigen, medikamentöse Vergiftung, Quälerei durch plötzliches Absetzung von Medikamenten nach 16 Jahren Verabreichung, Experimentierung durch Genuntersuchung
  • Gutachten Psychiater Dr. Meißner Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie AZ 402Js 315/06 LG Gießen vom 21,02,2010
  • Schreiben vom der Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 14,05,2011 zur psychopharmakologischen Behandlung

4.4 Dem Patienten K. Palm wurden im PKH Gießen seit 1998 bis 2006 und ab 12,01,2006 bis April 2006 in der Forensischen Psychiatrie Gießen (10 Jahre) und in 2011 in der Psychiatrie Riedstadt gegen seinen Willen und ohne Risikoaufklärung der Wirkstoff Diazepam zwangsweise verabreicht. Der verabreichte Wirkstoff war für den K.Palm ersichtlich schädlich und stellte eine gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßende Fehlbehandlung dar.(Die Fachliteratur und Pharma- Industrie geht davon aus, dass Diazepam ohne schädliche Folgen maximal ein Monat eingenommen werden darf – niemals aber bei Patienten die an Demenz und Organischen Störung leiden- wie das bei dem K.Palm der Fall ist - verabreicht werden darf. Erst nach 10 Jahren Verabreichung in Forensische Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen wurde ein Entzug von den Benzodiazepinen gemacht. Über mehrere Monate hatte K. Palm kein Kontakt zum Außenwelt, er konnte kein Radio hören und kein Fernseher schauen, keine Musik, er hat auf dem Boden geschlafen und auf dem Boden gegessen. Besuche wurden verboten. In den ersten 3 Monaten hat er ca. 20 kg abgenommen.
In Prognose Gutachten v 31,01,2008 schreibt die Psychiatrie selbst „ Besonders Günstig hat sich das Absetzen des Diazepam ausgewirkt, das bei hirnorganisch geschädigten Patienten oft für zusätzlichen „Verwirrungen“ sorgt
Bei Verabreichung Bensodiazepine vor allen Diazepam, zusätzlich mit anderen Zentralwirksamen Medikamenten wie Lithium, Risperdal, Tegretal, Haldol, Truksal, Akineton,Ciatyl alles miteinander und in Großen mengen wie das bei Herr Palm war, besteht Gefahr Unkahlkurierbarer Wirkungen, die bereits zu einigen Todesfallen geführt haben.
Benzodiazepine die Medikamente, die bei Langzeitbehandlung Artikulationsstörungen hervorrufen können, Bewegungs- und Gangunsicherheit, Doppelbilder, Erregungszustände, Angst, Wutanfälle, Halluzinationen, Muskelkrämpfe, Ein- und Durchschlafstörungen, Suizidalität, Derealistations- und Depersonalisationserscheinungen, Gefühlskälte und Kritikschwäche. Medikamente, die abhängig machen und zu Persönlichkeitsveränderungen führen können, zu Gleichgütigkeit, Antriebsverlust, dysphorischer Verstimmung, gleichgültiger bis euphorischer Grundstimmung, fehlender Belastungs- und Konfliktfähigkeit, fehlender Vorausplanung, Einschränkung der Aufmerksamkeit, Konzentrationsstörungen, allgemeine seelisch-körperliche Verlangsamung, Reaktionszeitverlangsamung, Vergesslichkeit.
Beweiß:
  • Drogenscreeining vom 04,12,1997 – toxische menge Benzodiazepam in Blut – 1054
  • Weitere Laboruntersuchung Blätter betr. Bensodiazepinen. wurden der Betreuerin nicht zugeschickt, Schreiben B. Ruth zur Klinikleitung wegen weiteren Untersuchungsblätter ohne Antwort
Gebrauch von Benzodiazepinen führt früher oder später zu Gewöhnung und Abhängigkeit. Auch bei Niedrige Dosen es bleibt einer Niedrigdosisabhängigkeit. Hier wird die Diagnose einer Abhängigkeit oft erst, deutlich durch das Auftreten einer –unter Umständen schweren! – Entzugssymptomatik nach abruptem Absetzen, die sich in Schlafstörungen, Angst, Unruhe und Irritabilität, Tremor, Schwindel, Tachycardie, Kreislaufstörungen u.a.m. äußern kann
  • Schreiben der BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 11.08.2008,07.04.2008,05,05,2008
  • Schreiben Unabhängige Patientenberatung Deutschland v. 14.03.2007
Information über erhöhte Mortalität mit Neuroleptika

    1. Schon in 1997 in Psychiatrie Gießen (ab 04,12,1997) bekommt K. Palm oft Leber schmerzen, Durchfall, Fieber, erhöhte leberwerte AP 241 ( Norm 40-130) an diesem Tag wurden auch toxische mengen von Benzodiazepinen in Blut- 1054 bei Herr Palm festgestellt. Grund Arzneimittelunverträglichkeit. In dieses Fall sollten die schädlichen Medikamente sofort abgesetzt werden, Die Psychiatrie hat die Medikamente nicht abgesetzt, im Gegenteil sie wurden meinem Sohn weiter gegeben in größten Mengen, obwohl sich sein Zustand dadurch weiter verschlechterte. Diazepam wurde erst in April 2006 in der Forensischen Psychiatrie Haina Außenstelle Gießen abgesetzt ( nach 10 Jahren der Verabreichung)
Laut Literatur ist der Entzug von Benzodiazepinen noch schwerer und quellende als der Entzug von Heroin.

Beweise:
  • Blutergebnisse v 2004,2005,2006 Weitere Blutergebnisse wurden mir als Betreuerin verweigert
  • Ärztliche Bescheinigung v02,10,2008 v. Josef Krankenhaus über Gallenblase entfernt als folge von Zyprexa und anderen Neuroleptika.
  • schreiben v der Forensischen Psychiatrie in dem die Psychiatrie bestätigt hat das, man wusste, dass Medikament Diazepam meinen Sohn Abhängig gemacht hatte
4.6 Laut dem Laborbefund in 2004 bis 2005 haben sich die Leberwerte extrem verschlechtert, so dass in 2008 bei K. Palm Galle entfernt wurde.
Die Ständige medikamentöse Vergiftung hatte mehrere Organische schaden hervorgerufen.
Am 21.06.2012 K. Palm wurde wegen Akutem Nierenversagen, Verweigerung der Nahrung und Getränke, ins Krankenhaus Groß Gerau versetzt. Im Juni 2012, damals hatte ich Hausverbot, verweigerte Klaudiusz die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und musste zur Behandlung einer bedrohlichen Exsikkose ins Kreiskrankenhaus Groß-Gerau verlegt werden und in der Folge mittels einer PEG-Sonde mehreren Monate auch noch zwangsernährt werden und an das Bett Fixiert. Kreisklinik GG schreibt: „ Rapider Allgemeine Zustand Abbau ..Herr Palm ist ..z.Z. fixiert“
Der Mutter wurde auch hier verboten ihren Sohn zu unterstützen, und im Krankenhaus zu besuchen. Danach in Forensische Psychiatrie die Mutter konnte ihn weder besuchen oder telefonieren.
Auch als folge Medikamente Gabe wurde Festgestellt und bestätigt durch Ärztlichen-unterlagen Leukopenie, erhöhte Prolaktin werte die zu Krebs führen können.

Beweiß:
  • Bericht über Gallen Entfernung St. Josef Krankenhaus v 02,10,2008
  • Laborbefunde - Blutwerte vom 2004-2005
  • Blutwerte vom 2006-2012 wurden Mutter – Betreuerin - trotzdem mehrmalige schriftliche Anforderung nicht zugestellt . Auch klage bei Sozialministerium hatte keine erfolg.
  • Ärztliche Bescheinigung von Krankenhaus Groß Gerau vom 11 Juli 2012
  • E-Mail Frau Cardenas Vorsitzende Petitionsausschusses Land Hessen

  1. Die massive Ablehnung des Betroffenen vom Beginn seiner Behandlung an bis heute, Medikamente einzunehmen, die nicht indiziert sind und unter denen sich sein psychischer und physischer Zustand verschlechtert, ist demnach begründet und berechtigt. Die Ablehnung von Medikamenten wurde als Aggressive Zustand von der Psychiatrie Gießen und von der Forensik angesehen, und mit Fixierungen bestraft. Seit 8 Jahren sind K. Palm die Hände mit Fixierband oder Metal Handfesseln an einen Bauchgurt festgemacht, Seit 8 Jahre Sitzt er hinter Gittern, und die Außentür von der Zelle wird sehr selten aufgemacht.
Beweiß :
  • Fixierblättern 1997-2006 ( nach wünsch wurden zugeschickt)
Die Akten, die sind Unvollständig, wurden erst am ende 2008 vom Psychiatrie Gießen Zugeschickt. Laut dieses Dokumenten K.Palm wurde oft durchgängig fixiert (Bf. wurde Fixier weil er verweigert Medikamente einzunehmen. Trotzdem, dass Mutter und damalige Betreuerin nicht einverstanden mit Fixierung war Oft zum Entscheidung über Fixierung und Unterbringung, wurde vom Vormundschaftsgericht Hanau als Rechtspfleger herr Peter Oberländer bestellt- Laut Fixierblättern K.Palm wurde Fixiert wie folgt:
    • 04.98-06,04,1998 (3 Tagen).
04.06.2000 bis 19.06.2000 (12 Tagen)
23.09.2003-26.09.2003 ( 4 Tagen
1.4.13.12.2003 - 16.12.2003 (2 Tagen )
02,02,2004 – 04,02,2004 ( 3 Tagen)
13.05.2004 – 17,06,2004 ( 35 Tagen
08.07.2004 – 22.08.2004 ( 45 Tagen
26.02.2005 – 05.04.2005 Wurde Bf. Durchgängig Fixiert , leider keine vollständige Dokumentation wurde ausgehändigt
18.10.2005-16.01.2006(120 Tagen) Durchgängig nur mit angebliche Pause ein Paar stunden am 17.12.2005
für angeblichen Tat mit schere. Mit Beschluss vom 21.10.2005 Amtsgericht hanau .-Vormundschaftsgericht entschieden hatte das wenn Medikamentengabe erforderlich ist darf der Betroffene auf ausdrückliche Anordnung des behandelnden Arztes fixiert werden ( bew. )
  • Bild v. K. Palm in Metallhandfessel während des Aufenthaltes in der Psychiatrie Riedstadt
  • Ärztliche Berichte über Behandlungen 1997,1998,1999,2000,2001-2006 Psychiatrie Gießen( In der Krankenakte oder können nachgereicht werden )
  • Schreiben Psychologe Markus Müller vom 12,05,2011
  • Prognosen Gutachten 2008,2009, 2010,2011,2012 ( In der Akte oder können nachgereicht werden)

7. Der Kampf der Mutter um das Leben ihres Sohnes wurde von der Psychiatrie mit Hausverboten bestraft die Hausverbote wurden mit Unwahrheiten Begründet. In dieser Zeit war die Mutter Gerichtlich bestellte Betreuerin. Es ist ebenso unmöglich hier alle Willkürakte, Grausamkeiten und Gefährdungen aufzuzählen, denen Klaudiusz und seine Mutter ausgesetzt war und ist .
Beweis:
  • Hausverbot- schreiben Forensische Psychiatrie Gießen Außenstelle Haina vom 15,08,2006 AZ 7 KLS 402 Js 315/06( Besuchsverbot vom 15,08,2006-29,10,2007 14monate)
  • Hausverbot– schreiben Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 14,06,2011(Besuchsverbot 2 Monate)
  • Hausverbot – schreiben Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 27.09.2011
Besuchsverbot 2 Monaten
  • Hausverbot- Schreiben Forensische Psychiatrie Riedstadt vom 19,04,2012 ( Besuchsverbot 2 Monaten
  • Hausverbot - Schreiben Psychologe Markus Müller vom 20,04,2012 ( Besuchverbot 1Monat)
  • Hausverbot für Stiftvater Johan Ruth- Schreiben Forensische Psychiatrie vom 22,06,2012 ( Besuchverbot 2 Monate)
  • Hausverbot für Onkel und Tante L.und W. Wilson vom K. Palm – mündliche Besuchsverbot 2 Monaten
  • Hausverbote für Katolische Klinikseelsorge Vitos Riedstadt, berhard Fichtner, Pastoralreferent 64560Riedstadt


Ab September 2012 bis Jetzt wurden keine Hausverbote angeordnet, Staat dessen kann die Mutter K.Palm fast überhaupt nicht mehr besuchen. Die Forensische Psychiatrie benutzt hier ein Symptom des organischen Psychosyndroms - die hypertypische Persönlichkeitsveränderung um K. Palm zu isolieren. Bei der hypertypischen Persönlichkeitsveränderung treten charakteristische Eigenschaften der Primärpersönlichkeit in verstärktem Maße hervor.( Dipl. Psychologin Eva Schwenk) So zeigt Herr Palm insbesondere dann ein stures verhalten wenn er in seinen Handlungen und Willensäußerungen verhindert oder eingeschränkt wird
Dem K. Palm wurde erlaubt seine Zelle zu verlassen nur mit Handfessel, er wehrt sich dagegen und verlässt seine Zelle nicht mehr. Die Familienangehörigen konnten K.Palm in den letzten 9 Monaten nur 5 mal besuchen – noch nicht zu Weinachten, Geburtstag, Ostern. Besonders perfide ist das Mutter 2 mal in der Woche erlaubt wird nach Riedstadt zu kommen ( 180 km hin und Rückfahrt) jedes mal Nahrung, Getränke, Geld, zu bringen aber der Besuch wird abgelehnt mit der Begründung K. Palm möchte nicht gefesselt die Zelle verlassen. Verordnet hat das der Psychologe Markus Müller.

Laut dem Personal der Forensischen Psychiatrie kann K. Palm nicht ohne Handschellen seine Zelle verlassen weil er danach nicht freiwillig zurück wollte zur Zelle.

Sein Krankheitsbild wird von der Psychiatrie auch benutzt um K. Palm zu provozieren und danach zu behaupten, dass er aggressiv ist.


Beweis :
  • Prognose Gutachten v. 2008,2009,2012

Auf Betreiben der Forensischen Psychiatrie in Riedstadt und auf Grund der Ungerechten Hausverbote wurde Mutter inzwischen erneut als gerichtliche Betreuerin entlassenGerichtliche Entscheidung vom 12,04,2012 AZ 43XVII 419/11P
Das Betreuungsgericht Groß Gerau hat durch die Richterin Wulfmeyer einen Betreuerwechsel angeordnet geg. den Willen des betroffenen und der Betreuerin -
  • Gerichtliche Beschluss v. 12,04,2012 AZ 43XVII 419/11P
  1. Weitere Stellungsnahme Dipl. Psychologin Eva Schwenk zum K. Palm
K. Palm erleidet im Alter von 19 Jahren eine schwere Hirnverletzung und ist seit seinem 23ten Lebensjahr in Psychiatrien eingesperrt. In ihrer prognostischen Beurteilung schreibt die Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie Riedstadt: Das Item “instabile Beziehungen” liegt eindeutig vor, da der Patient bis heute noch keine feste und dauerhafte Beziehung oder Partnerschaft geführt hat und älter als 30 Jahre ist. – Es ist unglaublich. Dem Patienten wird angelastet, dass er etwas, allein schon aufgrund der äußeren Gegebenheiten für ihn Unmögliches, worunter er selbst leidet, nicht erreicht hat. Das Item “Mangel an Einsicht” liegt eindeutig vor, da bei dem Patienten weder eine tiefer gehende Krankheits-, noch Behandlungseinsicht besteht. In welche Erkrankung soll der Betroffene eine Einsicht haben. In eine nicht existente Schizophrenie oder Demenz? In die Behandlung welcher Erkrankung soll er sich einsichtig zeigen, wenn die Ärzte sich selbst nicht einig sind, welche Erkrankung er hat? Auf diese Weise lässt sich der Score eines jeden Items des HCR-20 beliebig in die Höhe treiben.
Herrn Palm werden Handfesseln an einem Bauchgurt angelegt und man lastet ihm an, dass er an Gruppenaktivitäten nicht teilnimmt. Er nimmt nicht teil, weil jeder Mensch zumindest auf Distanz zu einem anderen geht, den er als gefährlich wahrnehmen muss, und die Distanzierung und Ablehnung durch andere Menschen schon für einen Gesunden schwer aushaltbar ist.
Niemand kann Aussagen über die akute oder potentielle Gefährlichkeit irgend eines Menschen treffen, geschweige denn eine Prognose hierüber stellen, solange die Ursache für dieses Verhalten nicht abgeklärt und behandelt ist. Herr Palm leidet an einem organischen Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma, ICD-10:F07.2. Zur Behandlung der mnestischen und kognitiven Defizite gibt es spezielle therapeutische Verfahren. Bezüglich der psychischen Symptomatik, die bei Herrn Palm überwiegend in einer hypertypischen Ausbildung der in seiner Persönlichkeit grundgelegten Schwierigkeit besteht, mit Einschränkungen und Verboten umzugehen, kann versucht werden diese psychotherapeutisch aufzuarbeiten, gleichfalls kann ein auf Rollenspiel basierendes Anti-Aggressionstraining versucht werden. Die Wahnsymptomatik, die wesentlich auf die Problematik mit dem Vater bezogen ist, ist nicht behandlungsbedürftig. Sie wird umso mehr in den Hintergrund treten, umso stärker Herr Palm rehabilitativ in sinnvolle, sowohl notwendige als auch ihn persönlich interessierende Alltagsbeschäftigungen eingebunden wird. Möglicherweise ist zusätzlich eine Traumatisierung durch die langjährige Fehlbehandlung und Misshandlung eingetreten, die mit Herrn Palm ebenso aufgearbeitet werden könnte. Eine fachgerechte Behandlung der Erkrankung des Herrn Klaudiusz Palm ist möglich. Solange diese nicht angegangen wurde, solange widerspricht seine Unterbringung gemäß § 63 StGB den Prinzipien des Rechtsstaates.“

Insgesamt verbleibt festzustellen, dass K.Palm im Rahmen seines erlittenen Schädels-Hirn-Traumas über Jahre mit falschen, nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechenden Medikamenten behandelt wurde. Statt ihm in der Folge die richtige Hilfe zukommen zu lassen, wurde der Bf. wegen vermeintlichen Unrechtes in der angegriffenen Entscheidung zu einem jahrelangen, zeitlich nicht begrenzten Aufenthalt in eine psychiatrische Anstalt verurteilt

In ihren Schreiben vom 26,04,2013 hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, dass K..Palm als Zeuge angehört wurde und er hatte keine Vorwürfe wegen der Behandlung gemacht. Wie ich schon der Polizei und Staatsanwaltschaft gemeldet habe K Palm leidet unter starker Gedächtnisstörung als Folge von einem SHT , Fehldiagnose sowie Fehlbehandlung durch die Falschen Medikamente Neuroleptika und Benzodiazepinen – seine Aussage entspricht nicht der Wahrheit, und kann, so wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben wurde, nicht akzeptiert werden. K.Palm leidet unter sehr starker Gedächtnisstörung und er hat keine Erinnerung an diese Anhörung. Also war diese Anhörung völlig umsonst. Auch eine Zeugenliste habe ich dem Polizist Weiershausen geschickt,
  • Schreiben an Polizist H. Weierhausen
Hier weiteren zeugen:.
1. Frau Barbara Cardenas, Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, Wiesbaden
2. Frau Beate Stahl, Bundesverband für Menschen mit Hirnschädigungen, Darmstadt
3. und 4..L. Sobierajska-Wilson und W. Wilson, 
5. Johann Georg Ruth,
6. Bogna Sobierajska-Ruth Platanenstr 10a, 63505 Langenselbold

Die Zeugen zu 3., 4. und 5.6 können bestätigen, dass K.Palm aufgrund gewaltsam erzwungener Medikamentengabe Hämatome am Körper hatte.
5. Dr. Müller-Eising, Kinderneurologiehilfe 60316 Frankfurt am Main
6. Katolische Klinikseelsorge Vitos Riedstadt, Bernhard Fichtner, Pastoralreferent 64560Riedstadt
Schreiben  Gen. STA. in dem Ermittlungsverfahren.