| Thema: | WG: Rückmeldung von Ihnen | |||||
| Datum: | 15.04.2015 17:09:20 Westeuropäische Sommerzeit | |||||
| Von: | C.Boehm@ltg.hessen.de | |||||
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| Internet-eMail-Details (Details) | ||||||
Sehr geehrte Frau
Bogna,
Frau Wagenknecht
hat Ihre Mail an die Landtagsfraktion der LINKEN in Hessen weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Wir beschäftigen
uns aktuell mit den Fragen der Psychiatrie und Zwangsbehandlung insbesondere im
Zusammenhang mit den Änderungen im Maßregelvollzugsgesetz, das dem hessischen
Landtag vorliegt, und dem geplanten Psychisch-Krankenhilfegesetz, zu dem noch
kein Entwurf vorliegt.
Leider müssen wir
feststellen, dass unsere Vorstellungen von einer humanen Psychiatrie im Landtag
wenig Resonanz finden. Aber auch im klinischen Bereich gibt es das große
Interesse eine gesetzliche Regelung zur Zwangsbehandlung zu erreichen, die seit
dem Bundesverfassungsgerichtsurteil schwieriger geworden ist.
Ich lege Ihnen
unser Positionspapier für ein Psychisch-Krankenhilfegesetz bei. Leider sind wir
als kleine Landtagsfraktion mit lediglich sechs Abgeordneten nicht in der Lage
eigene Gesetze vorzuschlagen, aber auch dann würden sie von der Mehrheit
abgelehnt werden.
Wir bemühen uns
darum Alternativen zur Zwangsbehandlung aufzuzeigen und werden demnächst die
psychiatrische Klinik in Heidenheim besuchen. Dr. Zenkler und seine
Mitarbeiter_Innen wenden keine Zwangsmedikamentierung mehr an. Für eine bessere
Behandlung mit weniger Medikamenten ist eine gute Personalausstattung der
Kliniken erforderlich. Hier diskutieren wir mit Politik, Kostenträgern und
Einrichtungen und unterstützen die Aktivitäten der Beschäftigten, die eine gute
Arbeit machen wollen.
Falls Sie konkrete
Fragen haben, können wir gerne die parlamentarischen Möglichkeiten nutzen und
Anfragen und ähnliches stellen.
Herzliche
Grüße
Christiane Böhm
Christiane
Böhm
Referentin
für Sozial- und Gesundheitspolitik
DIE
LINKE.
Fraktion
im Hessischen Landtag
Schlossplatz
1 - 3
D-65183
Wiesbaden
Tel.:
+49 (0)611 - 350 60 97
Fax:
+49
(0)611
- 350 60 91
Mail: c.boehm@ltg.hessen.de
Anforderung
der LINKEN.im Hessischen Landtag an ein Psychisch-Kranken-Hilfe
Gesetz
Hessen
braucht dringend ein neues Gesetz,
das die Menschenwürde in jeder Situation wahrt, das präventiv
wirkt, das die Unterstützung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen und deren Familien gewährleistet und das die
Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet sowie eine
hohe Qualität garantiert.
1.
Fortschrittliche Psychiatrie stellt
ein integriertes System der Versorgung dar,
zu
dem
Ressourcen der Sozialarbeit und der
Medizin ihre
spezifischen Beiträge leisten (Dienste und Einrichtungen der
Sozialarbeit sind eigenständig und bilden keine bloße Nachsorge der
Klinik).
2.
Das System bedarf einer
fachlichen
Koordination
und demokratischen Steuerung
auf kommunaler Ebene durch den
gemeindepsychiatrischen Verbund
(Marktmechanismen würden den
Anforderungen nicht gerecht). Auszubauen sind dabei die
Sozialpsychiatrischen Dienste der Kommunen.
3. Der
Grundsatz ambulant vor stationär stellt Schutz und Würde des
Menschen im Mittelpunkt. Unterbringung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen ist durch eine gute Struktur ambulanter Maßnahmen zu
vermeiden. In der Klinik ist eine gute Ausstattung mit qualifiziertem
Personal erforderlich, so dass die Pflege und Behandlung über
tragfähige Beziehungen erfolgen kann (Personalmindeststandard).
Gleichzeitig muss eine rechts- und anwendungssichere
Handlungsgrundlage zur Unterbringung und Behandlung verabschiedet
werden. Zwangsbehandlungen lehnt DIE LINKE ab.
4. Die
Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten sowie die
Selbsthilfe benötigen eine starke Stellung im klinischen wie
ambulanten Bereich. Patient_innenorganisationen sollen in die
Behandlung einbezogen werden.
5. Von
besonderer Bedeutung für Personen im erwerbsfähigen Alter sind
Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, da eine den Interessen und
Kompetenzen entsprechende Arbeit ein zentraler Faktor bei Entstehung
und Erhaltung von Gesundheit, inklusive dem Umgang mit psychischen
Erkrankungen ist.
6. Die
hessische Landesregierung muss mehr Geld für den Ausbau einer
tragfähigen ambulanten Infrastruktur zur Verfügung stellen und mit
Sozialleistungsträgern dafür sorgen, dass das Angebot tatsächlich
allen Bevölkerungsgruppen in der geeigneten Form zur Verfügung
steht (z.B. muttersprachliche Beratung und Therapie).
Sozial- und
gesundheitspolitische Sprecherin
Marjana
Schott, 03.03.15
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